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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887.

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das Wesen dazu, solches zu können? und die Antwort ist
immer dieselbe, eine dreifache: durch angeborne Anlage
und deren Entwicklung; durch Wiederholung (der Versuche)
und also Uebung; durch Erlernung und Nachahmung, d. i.
durch Empfang von den Könnenden, aber verstehend-mit-
thätigen, sympathischen. Anlage und Lehre weisen, je in
verschiedener Weise, auf eine unbegrenzte Kette der Ver-
ursachung zurück. Anlage wird ganz und gar von den
Erzeugern und durch einen blos organischen Act über-
liefert und kann nur von ihnen überliefert werden; nur
ihre Entwicklung ist die Thätigkeit und selber wesentlich
organische des ausgestatteten Wesens (wofür denn andere
Umstände günstig sein müssen, und auch sorgende Er-
ziehung, als die mentale Fortsetzung oder Ergänzung der
Generation, hülfreich ist). Lernen ist ganz und gar dessen
eigene, und im Menschen wesentlich mentale Thätigkeit,
kann jedoch durch die Kundigen, Alten, Erfahrenen (seien es
Eltern oder Andere), mit eigener Mühe gefördert und durch
ihre Theilnahme die Mühe jenes erleichtert werden.

§ 30.

Die mannigfache, sich theilende und besondernde
menschliche Kunst, bezieht sich als bildende auch, und in
weitester Ausdehnung, auf die Herstellung von Geräthen
und Werkzeugen; so dass zuletzt jede Art, Unterart, Varie-
tät, ihren eigenen Meister und Künstler erfordert. Sie sind
dann mehr als blosse Gebrauchs-Gegenstände, weil etwas
von der inneren Harmonie, Schönheit und Vollkommenheit
des Gestaltung gebenden Organismus in ihrem Leibe und
Wesen ist. Wenn es aber einen Punkt der Entwicklung
gibt, in etwelchen Künsten, oder auch ganze Gattungen
von Künsten, worin die Wirkung ihrer eigenen Werk-
zeuge
, oder (was denselben Erfolg hat) die Methode
der Arbeit, in dieser Weise die Oberhand gewinnt (oder
auch von Natur das Hauptsächliche ist), dass nur sie zu
begreifen und anzuwenden nöthig ist, so handelt es sich
nur noch um mechanische oder quasi-mechanische Ope-
rationen, in dem Sinne, dass dabei der Verbrauch von

Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. 11

das Wesen dazu, solches zu können? und die Antwort ist
immer dieselbe, eine dreifache: durch angeborne Anlage
und deren Entwicklung; durch Wiederholung (der Versuche)
und also Uebung; durch Erlernung und Nachahmung, d. i.
durch Empfang von den Könnenden, aber verstehend-mit-
thätigen, sympathischen. Anlage und Lehre weisen, je in
verschiedener Weise, auf eine unbegrenzte Kette der Ver-
ursachung zurück. Anlage wird ganz und gar von den
Erzeugern und durch einen blos organischen Act über-
liefert und kann nur von ihnen überliefert werden; nur
ihre Entwicklung ist die Thätigkeit und selber wesentlich
organische des ausgestatteten Wesens (wofür denn andere
Umstände günstig sein müssen, und auch sorgende Er-
ziehung, als die mentale Fortsetzung oder Ergänzung der
Generation, hülfreich ist). Lernen ist ganz und gar dessen
eigene, und im Menschen wesentlich mentale Thätigkeit,
kann jedoch durch die Kundigen, Alten, Erfahrenen (seien es
Eltern oder Andere), mit eigener Mühe gefördert und durch
ihre Theilnahme die Mühe jenes erleichtert werden.

§ 30.

Die mannigfache, sich theilende und besondernde
menschliche Kunst, bezieht sich als bildende auch, und in
weitester Ausdehnung, auf die Herstellung von Geräthen
und Werkzeugen; so dass zuletzt jede Art, Unterart, Varie-
tät, ihren eigenen Meister und Künstler erfordert. Sie sind
dann mehr als blosse Gebrauchs-Gegenstände, weil etwas
von der inneren Harmonie, Schönheit und Vollkommenheit
des Gestaltung gebenden Organismus in ihrem Leibe und
Wesen ist. Wenn es aber einen Punkt der Entwicklung
gibt, in etwelchen Künsten, oder auch ganze Gattungen
von Künsten, worin die Wirkung ihrer eigenen Werk-
zeuge
, oder (was denselben Erfolg hat) die Methode
der Arbeit, in dieser Weise die Oberhand gewinnt (oder
auch von Natur das Hauptsächliche ist), dass nur sie zu
begreifen und anzuwenden nöthig ist, so handelt es sich
nur noch um mechanische oder quasi-mechanische Ope-
rationen, in dem Sinne, dass dabei der Verbrauch von

Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. 11
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[161/0197] das Wesen dazu, solches zu können? und die Antwort ist immer dieselbe, eine dreifache: durch angeborne Anlage und deren Entwicklung; durch Wiederholung (der Versuche) und also Uebung; durch Erlernung und Nachahmung, d. i. durch Empfang von den Könnenden, aber verstehend-mit- thätigen, sympathischen. Anlage und Lehre weisen, je in verschiedener Weise, auf eine unbegrenzte Kette der Ver- ursachung zurück. Anlage wird ganz und gar von den Erzeugern und durch einen blos organischen Act über- liefert und kann nur von ihnen überliefert werden; nur ihre Entwicklung ist die Thätigkeit und selber wesentlich organische des ausgestatteten Wesens (wofür denn andere Umstände günstig sein müssen, und auch sorgende Er- ziehung, als die mentale Fortsetzung oder Ergänzung der Generation, hülfreich ist). Lernen ist ganz und gar dessen eigene, und im Menschen wesentlich mentale Thätigkeit, kann jedoch durch die Kundigen, Alten, Erfahrenen (seien es Eltern oder Andere), mit eigener Mühe gefördert und durch ihre Theilnahme die Mühe jenes erleichtert werden. § 30. Die mannigfache, sich theilende und besondernde menschliche Kunst, bezieht sich als bildende auch, und in weitester Ausdehnung, auf die Herstellung von Geräthen und Werkzeugen; so dass zuletzt jede Art, Unterart, Varie- tät, ihren eigenen Meister und Künstler erfordert. Sie sind dann mehr als blosse Gebrauchs-Gegenstände, weil etwas von der inneren Harmonie, Schönheit und Vollkommenheit des Gestaltung gebenden Organismus in ihrem Leibe und Wesen ist. Wenn es aber einen Punkt der Entwicklung gibt, in etwelchen Künsten, oder auch ganze Gattungen von Künsten, worin die Wirkung ihrer eigenen Werk- zeuge, oder (was denselben Erfolg hat) die Methode der Arbeit, in dieser Weise die Oberhand gewinnt (oder auch von Natur das Hauptsächliche ist), dass nur sie zu begreifen und anzuwenden nöthig ist, so handelt es sich nur noch um mechanische oder quasi-mechanische Ope- rationen, in dem Sinne, dass dabei der Verbrauch von Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. 11

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Zitationshilfe: Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/197>, abgerufen am 21.11.2024.