meinwesen, in welchen es vorhanden und durchaus wesent- lich ist; 3) städtische Gemeinwesen, in welchen es noch vorhanden, aber nicht mehr schlechthin wesentlich ist. Diese Begriffe wollen der fliessenden und überaus mannig- faltigen Beschaffenheit ihrer Gegenstände in einigem Maasse sich anzupassen versuchen. Haus, Dorf und Stadt -- in- sofern als jedes ein Gemeinwesen sein kann -- sind zugleich die Typen für grössere Complexe, in welchen sie sich leben- dig erhalten und entwickeln mögen. Das einzelne Haus hat am schwersten, die einzelne Stadt am leichtesten den Charakter eines eigenen und selbständigen Gemeinwesens. Demnach kann vorgestellt werden, dass ein allgemeinster und weitester Kreis als patriarchalisches und genokratisches Gemeinwesen sich ausdrücke, innerhalb desselben viele engere als landschaftliche, nachbarlich-heimathliche, endlich aus jedem von diesen einige engste, städtische sich erheben. Und so denken wir ein Reich, zerfallend in Landschaften oder Provinzen, eine Landschaft oder Provinz, zerfallend in Herrschaften, Dörfer und Städte; die Stadt hat keine Ge- meinwesen mehr innerhalb ihrer -- es sei denn als Dörfer -- sondern zerfällt in Corporationen und Häuser oder end- lich in Individuen. Aber so kann es auch Herrschaften, Dörfer und Städte geben, welche unmittelbar dem Reiche und seinem Rechte angehören; so auch Corporationen und Häuser, die unmittelbar unter Land und Landrecht fallen.
§ 25.
Gemeinwesen verhält sich zu Gemeinschaft schlecht- hin wie Thier (zoon) zu Pflanze (phyton). Die allgemeine Idee des lebendigen Wesens wird durch die Pflanze reiner, durch das Thier vollkommener dargestellt; so die Idee des socialen Körpers reiner durch Gemeinschaft, vollkom- mener durch Gemeinwesen. Wie die Pflanze in Dasein, Ernährung und Fortpflanzung ihr Leben vollendet, so ist die Gemeinschaft des Hauses ganz und gar nach innen ge- richtet und in Bezug auf sich selber thätig. Das Gemein- wesen wie das Thier, und im Thiere die besonderen dazu ausgebildeten Organe, wenden sich nach aussen, abwehrend, suchend, erobernd, in Allem kämpfend, so aber, dass in
meinwesen, in welchen es vorhanden und durchaus wesent- lich ist; 3) städtische Gemeinwesen, in welchen es noch vorhanden, aber nicht mehr schlechthin wesentlich ist. Diese Begriffe wollen der fliessenden und überaus mannig- faltigen Beschaffenheit ihrer Gegenstände in einigem Maasse sich anzupassen versuchen. Haus, Dorf und Stadt — in- sofern als jedes ein Gemeinwesen sein kann — sind zugleich die Typen für grössere Complexe, in welchen sie sich leben- dig erhalten und entwickeln mögen. Das einzelne Haus hat am schwersten, die einzelne Stadt am leichtesten den Charakter eines eigenen und selbständigen Gemeinwesens. Demnach kann vorgestellt werden, dass ein allgemeinster und weitester Kreis als patriarchalisches und genokratisches Gemeinwesen sich ausdrücke, innerhalb desselben viele engere als landschaftliche, nachbarlich-heimathliche, endlich aus jedem von diesen einige engste, städtische sich erheben. Und so denken wir ein Reich, zerfallend in Landschaften oder Provinzen, eine Landschaft oder Provinz, zerfallend in Herrschaften, Dörfer und Städte; die Stadt hat keine Ge- meinwesen mehr innerhalb ihrer — es sei denn als Dörfer — sondern zerfällt in Corporationen und Häuser oder end- lich in Individuen. Aber so kann es auch Herrschaften, Dörfer und Städte geben, welche unmittelbar dem Reiche und seinem Rechte angehören; so auch Corporationen und Häuser, die unmittelbar unter Land und Landrecht fallen.
§ 25.
Gemeinwesen verhält sich zu Gemeinschaft schlecht- hin wie Thier (zoon) zu Pflanze (phyton). Die allgemeine Idee des lebendigen Wesens wird durch die Pflanze reiner, durch das Thier vollkommener dargestellt; so die Idee des socialen Körpers reiner durch Gemeinschaft, vollkom- mener durch Gemeinwesen. Wie die Pflanze in Dasein, Ernährung und Fortpflanzung ihr Leben vollendet, so ist die Gemeinschaft des Hauses ganz und gar nach innen ge- richtet und in Bezug auf sich selber thätig. Das Gemein- wesen wie das Thier, und im Thiere die besonderen dazu ausgebildeten Organe, wenden sich nach aussen, abwehrend, suchend, erobernd, in Allem kämpfend, so aber, dass in
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vorhanden, aber nicht mehr schlechthin wesentlich ist.
Diese Begriffe wollen der fliessenden und überaus mannig-
faltigen Beschaffenheit ihrer Gegenstände in einigem Maasse
sich anzupassen versuchen. Haus, Dorf und Stadt — in-
sofern als jedes ein Gemeinwesen sein kann — sind zugleich
die Typen für grössere Complexe, in welchen sie sich leben-
dig erhalten und entwickeln mögen. Das einzelne Haus
hat am schwersten, die einzelne Stadt am leichtesten den
Charakter eines eigenen und selbständigen Gemeinwesens.
Demnach kann vorgestellt werden, dass ein allgemeinster
und weitester Kreis als patriarchalisches und genokratisches
Gemeinwesen sich ausdrücke, innerhalb desselben viele
engere als landschaftliche, nachbarlich-heimathliche, endlich
aus jedem von diesen einige engste, städtische sich erheben.
Und so denken wir ein Reich, zerfallend in Landschaften
oder Provinzen, eine Landschaft oder Provinz, zerfallend in
Herrschaften, Dörfer und Städte; die Stadt hat keine Ge-
meinwesen mehr innerhalb ihrer — es sei denn als Dörfer
— sondern zerfällt in Corporationen und Häuser oder end-
lich in Individuen. Aber so kann es auch Herrschaften,
Dörfer und Städte geben, welche unmittelbar dem Reiche
und seinem Rechte angehören; so auch Corporationen und
Häuser, die unmittelbar unter Land und Landrecht fallen.
§ 25.
Gemeinwesen verhält sich zu Gemeinschaft schlecht-
hin wie Thier (zoon) zu Pflanze (phyton). Die allgemeine
Idee des lebendigen Wesens wird durch die Pflanze reiner,
durch das Thier vollkommener dargestellt; so die Idee des
socialen Körpers reiner durch Gemeinschaft, vollkom-
mener durch Gemeinwesen. Wie die Pflanze in Dasein,
Ernährung und Fortpflanzung ihr Leben vollendet, so ist
die Gemeinschaft des Hauses ganz und gar nach innen ge-
richtet und in Bezug auf sich selber thätig. Das Gemein-
wesen wie das Thier, und im Thiere die besonderen dazu
ausgebildeten Organe, wenden sich nach aussen, abwehrend,
suchend, erobernd, in Allem kämpfend, so aber, dass in
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/291>, abgerufen am 28.11.2024.
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