der sichtbaren Natur. Religion, welche dem Volksleben entstammt oder doch mit ihm verwachsen ist, muss die Führung abtreten an Wissenschaft, welche der gebildeten, über das Volk erhabenen Bewusstheit entspringt und gemäss ist. Religion ist direct und ihrem Wesen nach moralisch, indem sie auf das leiblich-geistige Band, welches die Gene- rationen der Menschen verbindet, ihre tiefste Beziehung hat. Wissenschaft erhält erst einen moralischen Inhalt durch Betrachtung der Gesetze des menschlichen Zusammenlebens, indem sie daraus die Regeln für eine willkürliche und vernünftige Ordnung desselben abzuleiten unternimmt. Und die Denkungsart der einzelnen Menschen wird all- mählich durch Religion immer weniger, durch Wissenschaft immer mehr eingenommen. Den Zusammenhang dieser un- geheuren Gegensätze und Bewegungen, wie er sich historisch und actuell darstellt, wollen wir auf Grund der mannigfachen Forschungen, welche die geschäftigen Zeitalter aufgehäuft haben, dereinst zu erkennen versuchen. Für diese vor- bereitende Darstellung aber mögen nur noch einige zer- streute Anmerkungen dieselben genauer zu verdeutlichen dienen.
§ 4.
Die äusseren Gestaltungen des Zusammenlebens, wie sie durch Wesenwillen und Gemeinschaft gegeben sind, wurden unterschieden als Haus, Dorf und Stadt. Dieses sind die bleibenden Typen des realen und historischen Lebens überhaupt. Auch in entwickelter Gesellschaft, wie in den anfänglichen und mittleren Zeiten wohnen die Men- schen auf diese verschiedenen Arten zusammen. Die Stadt ist die höchste, nämlich complicirteste Gestaltung mensch- lichen Zusammenlebens überhaupt. Ihr ist mit dem Dorfe die locale Structur gemein, im Gegensatze zur famili- aren des Hauses. Aber beide behalten viele Merk- male der Familie, das Dorf mehrere, die Stadt mindere. Erst wenn die Stadt sich zur Grosstadt entwickelt, ver- liert sie dieselben gänzlich, die vereinzelten Personen stehen einander gegenüber und haben ihren gemeinsamen Ort nur als zufällige und gewählte Wohnstätte. Aber -- wie die
der sichtbaren Natur. Religion, welche dem Volksleben entstammt oder doch mit ihm verwachsen ist, muss die Führung abtreten an Wissenschaft, welche der gebildeten, über das Volk erhabenen Bewusstheit entspringt und gemäss ist. Religion ist direct und ihrem Wesen nach moralisch, indem sie auf das leiblich-geistige Band, welches die Gene- rationen der Menschen verbindet, ihre tiefste Beziehung hat. Wissenschaft erhält erst einen moralischen Inhalt durch Betrachtung der Gesetze des menschlichen Zusammenlebens, indem sie daraus die Regeln für eine willkürliche und vernünftige Ordnung desselben abzuleiten unternimmt. Und die Denkungsart der einzelnen Menschen wird all- mählich durch Religion immer weniger, durch Wissenschaft immer mehr eingenommen. Den Zusammenhang dieser un- geheuren Gegensätze und Bewegungen, wie er sich historisch und actuell darstellt, wollen wir auf Grund der mannigfachen Forschungen, welche die geschäftigen Zeitalter aufgehäuft haben, dereinst zu erkennen versuchen. Für diese vor- bereitende Darstellung aber mögen nur noch einige zer- streute Anmerkungen dieselben genauer zu verdeutlichen dienen.
§ 4.
Die äusseren Gestaltungen des Zusammenlebens, wie sie durch Wesenwillen und Gemeinschaft gegeben sind, wurden unterschieden als Haus, Dorf und Stadt. Dieses sind die bleibenden Typen des realen und historischen Lebens überhaupt. Auch in entwickelter Gesellschaft, wie in den anfänglichen und mittleren Zeiten wohnen die Men- schen auf diese verschiedenen Arten zusammen. Die Stadt ist die höchste, nämlich complicirteste Gestaltung mensch- lichen Zusammenlebens überhaupt. Ihr ist mit dem Dorfe die locale Structur gemein, im Gegensatze zur famili- aren des Hauses. Aber beide behalten viele Merk- male der Familie, das Dorf mehrere, die Stadt mindere. Erst wenn die Stadt sich zur Grosstadt entwickelt, ver- liert sie dieselben gänzlich, die vereinzelten Personen stehen einander gegenüber und haben ihren gemeinsamen Ort nur als zufällige und gewählte Wohnstätte. Aber — wie die
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der sichtbaren Natur. Religion, welche dem Volksleben
entstammt oder doch mit ihm verwachsen ist, muss die
Führung abtreten an Wissenschaft, welche der gebildeten,
über das Volk erhabenen Bewusstheit entspringt und gemäss
ist. Religion ist direct und ihrem Wesen nach moralisch,
indem sie auf das leiblich-geistige Band, welches die Gene-
rationen der Menschen verbindet, ihre tiefste Beziehung hat.
Wissenschaft erhält erst einen moralischen Inhalt durch
Betrachtung der Gesetze des menschlichen Zusammenlebens,
indem sie daraus die Regeln für eine willkürliche und
vernünftige Ordnung desselben abzuleiten unternimmt.
Und die Denkungsart der einzelnen Menschen wird all-
mählich durch Religion immer weniger, durch Wissenschaft
immer mehr eingenommen. Den Zusammenhang dieser un-
geheuren Gegensätze und Bewegungen, wie er sich historisch
und actuell darstellt, wollen wir auf Grund der mannigfachen
Forschungen, welche die geschäftigen Zeitalter aufgehäuft
haben, dereinst zu erkennen versuchen. Für diese vor-
bereitende Darstellung aber mögen nur noch einige zer-
streute Anmerkungen dieselben genauer zu verdeutlichen
dienen.
§ 4.
Die äusseren Gestaltungen des Zusammenlebens, wie
sie durch Wesenwillen und Gemeinschaft gegeben sind,
wurden unterschieden als Haus, Dorf und Stadt. Dieses
sind die bleibenden Typen des realen und historischen
Lebens überhaupt. Auch in entwickelter Gesellschaft, wie
in den anfänglichen und mittleren Zeiten wohnen die Men-
schen auf diese verschiedenen Arten zusammen. Die Stadt
ist die höchste, nämlich complicirteste Gestaltung mensch-
lichen Zusammenlebens überhaupt. Ihr ist mit dem Dorfe
die locale Structur gemein, im Gegensatze zur famili-
aren des Hauses. Aber beide behalten viele Merk-
male der Familie, das Dorf mehrere, die Stadt mindere.
Erst wenn die Stadt sich zur Grosstadt entwickelt, ver-
liert sie dieselben gänzlich, die vereinzelten Personen stehen
einander gegenüber und haben ihren gemeinsamen Ort nur
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/318>, abgerufen am 24.11.2024.
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