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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887.

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darstellt; und wie es im Menschen, da das animalische
Leben und sein Wille, sich in eine besondere Art, das
mentale Leben und Wollen gestaltet hat, zu einer beson-
deren Bedeutung ausser der allgemeinen gelangen kann;
indem einmal, der Mensch fähig ist, durch Vernunft sich
selbst zu zerstören, sowohl directe, aus Vernunft, als auch
insofern er durch Verfolgung gesetzter Zwecke und Ab-
sichten, sein Schicksal selbst zu bestimmen, mithin sein
Leben zu verlängern, aber auch zu verkürzen in der Lage
ist; und ferner, indem sein Verfall, wie sein Leben, in der
mentalen Sphäre selber, über das sonstige animalische Dasein
hinaus, und etwan auch dieses überdauernd, sich darstellen
kann. So dass, insoweit als diese Phänomene in Betracht
kommen, das eigentliche Animalische gleichsam in der Mitte
zwischen ihnen und denen des vegetativen Lebens bleibt,
und in gewissen Rücksichten jenen, in anderen diesen zu-
gerechnet werden kann. Mithin, wenn in einem normalen
Verlaufe eine aufsteigende Hälfte unterschieden wird, in
welcher das Vegetative über das Animalische überwiegt, von
einer absteigenden, in welcher das umgekehrte Verhältniss
stattfindet; so bleibt dieser zwar in einem allgemeinen
Sinne und folglich auch für den Menschen gültig; kann
aber hier noch den besonderen Inhalt gewinnen, dass das
Animalische, sofern es sich im Mentalen ausdrückt,
diesen Process durchmacht, und daher, an diesem gemessen,
alles übrige Animalische mit dem Vegetativen zusammenfällt
und damit zusammenbegriffen wird, sofern es dieses
ausdrückt
. Daher denn in der aufsteigenden Hälfte,
welche bedeutet: Ueberwiegen des Vegetativ-Animalischen,
die 3 Kategorieen und Stufen unterschieden werden, 1) wie
es sich darstellt im Vegetativen selber, 2) im Animalischen,
3) im Mentalen, und eine entsprechende Dreifaltigkeit in
der absteigenden Hälfte, welche das Ueberwiegen des Ani-
malisch-Mentalen bezeichnet. Und nach dieser Idee würde
in einem Volksleben dem Vegetativ-Animalischen das länd-
liche, dem Animalisch-Mentalen aber das städtische Wesen
correspondiren; jenes, wie es auch in der Stadt wirksam
bleibt, ja die Blüthe und höchste Entwicklung des gesammten
Organismus entfaltet; dieses, wie es als grosstädtisches sich

darstellt; und wie es im Menschen, da das animalische
Leben und sein Wille, sich in eine besondere Art, das
mentale Leben und Wollen gestaltet hat, zu einer beson-
deren Bedeutung ausser der allgemeinen gelangen kann;
indem einmal, der Mensch fähig ist, durch Vernunft sich
selbst zu zerstören, sowohl directe, aus Vernunft, als auch
insofern er durch Verfolgung gesetzter Zwecke und Ab-
sichten, sein Schicksal selbst zu bestimmen, mithin sein
Leben zu verlängern, aber auch zu verkürzen in der Lage
ist; und ferner, indem sein Verfall, wie sein Leben, in der
mentalen Sphäre selber, über das sonstige animalische Dasein
hinaus, und etwan auch dieses überdauernd, sich darstellen
kann. So dass, insoweit als diese Phänomene in Betracht
kommen, das eigentliche Animalische gleichsam in der Mitte
zwischen ihnen und denen des vegetativen Lebens bleibt,
und in gewissen Rücksichten jenen, in anderen diesen zu-
gerechnet werden kann. Mithin, wenn in einem normalen
Verlaufe eine aufsteigende Hälfte unterschieden wird, in
welcher das Vegetative über das Animalische überwiegt, von
einer absteigenden, in welcher das umgekehrte Verhältniss
stattfindet; so bleibt dieser zwar in einem allgemeinen
Sinne und folglich auch für den Menschen gültig; kann
aber hier noch den besonderen Inhalt gewinnen, dass das
Animalische, sofern es sich im Mentalen ausdrückt,
diesen Process durchmacht, und daher, an diesem gemessen,
alles übrige Animalische mit dem Vegetativen zusammenfällt
und damit zusammenbegriffen wird, sofern es dieses
ausdrückt
. Daher denn in der aufsteigenden Hälfte,
welche bedeutet: Ueberwiegen des Vegetativ-Animalischen,
die 3 Kategorieen und Stufen unterschieden werden, 1) wie
es sich darstellt im Vegetativen selber, 2) im Animalischen,
3) im Mentalen, und eine entsprechende Dreifaltigkeit in
der absteigenden Hälfte, welche das Ueberwiegen des Ani-
malisch-Mentalen bezeichnet. Und nach dieser Idee würde
in einem Volksleben dem Vegetativ-Animalischen das länd-
liche, dem Animalisch-Mentalen aber das städtische Wesen
correspondiren; jenes, wie es auch in der Stadt wirksam
bleibt, ja die Blüthe und höchste Entwicklung des gesammten
Organismus entfaltet; dieses, wie es als grosstädtisches sich

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[292/0328] darstellt; und wie es im Menschen, da das animalische Leben und sein Wille, sich in eine besondere Art, das mentale Leben und Wollen gestaltet hat, zu einer beson- deren Bedeutung ausser der allgemeinen gelangen kann; indem einmal, der Mensch fähig ist, durch Vernunft sich selbst zu zerstören, sowohl directe, aus Vernunft, als auch insofern er durch Verfolgung gesetzter Zwecke und Ab- sichten, sein Schicksal selbst zu bestimmen, mithin sein Leben zu verlängern, aber auch zu verkürzen in der Lage ist; und ferner, indem sein Verfall, wie sein Leben, in der mentalen Sphäre selber, über das sonstige animalische Dasein hinaus, und etwan auch dieses überdauernd, sich darstellen kann. So dass, insoweit als diese Phänomene in Betracht kommen, das eigentliche Animalische gleichsam in der Mitte zwischen ihnen und denen des vegetativen Lebens bleibt, und in gewissen Rücksichten jenen, in anderen diesen zu- gerechnet werden kann. Mithin, wenn in einem normalen Verlaufe eine aufsteigende Hälfte unterschieden wird, in welcher das Vegetative über das Animalische überwiegt, von einer absteigenden, in welcher das umgekehrte Verhältniss stattfindet; so bleibt dieser zwar in einem allgemeinen Sinne und folglich auch für den Menschen gültig; kann aber hier noch den besonderen Inhalt gewinnen, dass das Animalische, sofern es sich im Mentalen ausdrückt, diesen Process durchmacht, und daher, an diesem gemessen, alles übrige Animalische mit dem Vegetativen zusammenfällt und damit zusammenbegriffen wird, sofern es dieses ausdrückt. Daher denn in der aufsteigenden Hälfte, welche bedeutet: Ueberwiegen des Vegetativ-Animalischen, die 3 Kategorieen und Stufen unterschieden werden, 1) wie es sich darstellt im Vegetativen selber, 2) im Animalischen, 3) im Mentalen, und eine entsprechende Dreifaltigkeit in der absteigenden Hälfte, welche das Ueberwiegen des Ani- malisch-Mentalen bezeichnet. Und nach dieser Idee würde in einem Volksleben dem Vegetativ-Animalischen das länd- liche, dem Animalisch-Mentalen aber das städtische Wesen correspondiren; jenes, wie es auch in der Stadt wirksam bleibt, ja die Blüthe und höchste Entwicklung des gesammten Organismus entfaltet; dieses, wie es als grosstädtisches sich

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Zitationshilfe: Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/328>, abgerufen am 24.11.2024.