Gilden angenommen wird; als Inhalt ihres täglichen Lebens, als Maass und Regel ihres Dichtens und Trachtens, ihrer Ordnung und ihres Rechtes wirksam und gültig. Die Polis, sagt Platon (in den Gesetzen), ist wie ein echtes Drama. Erhaltung ihres Selbst in Gesundheit und Kraft ist selber eine Kunst; wie der vernünftige und tugendhafte Wandel des einzelnen Menschen Kunst ist. Darum sind für sie auch Einkauf und Verkauf von Waaren, mit den so wesentlichen Rechten des Stapels und der Märkte, nicht Sache unternehmender Individuen, sondern von ihr selber oder durch ein Amt in ihrem Namen ausgeübte Betriebe. Der Rath wird Sorge tragen, dass nicht Sachen, welche die Stadt selber nöthig hat, hinausgebracht oder schädliche Dinge hereingeführt werden; die einzelne Zunft, dass die von ihren Meistern verkauften Sachen würdig und gut seien; die Kirche oder Priesterschaft wird sich bemühen, die auf- lösenden Wirkungen des Handels und Wandels abzuwehren. -- Den somit angedeuteten gemeinschaftlichen Charakter der Stadt betrachten ökonomische Historiker mit Recht unter ausschliesslich commerciellem und politischem Gesichtspunkte. In diesem Sinne sind einige treffende Sätze Schmoller's (Jahrbuch für Gesetzgebung u. s. w. VIII, 1) für die vor- getragene Ansicht bestätigend. Auf bedeutende Weise hebt er "die Anlehnung der jeweiligen wesentlichen wirthschaft- lich-socialen Einrichtungen an die wichtigsten politischen Körper" hervor (wenn auch ohne Natur und Grenzen des gemeinschaftlichen Lebens zu erkennen). Und demnach heisst es: "das Dorf ist ein geschlossenes Wirthschafts- und Handelssystem für sich" [mit dem Dorfe konnte hier, für die germanische Kultur, Frohnhof und Kloster, auf gleiche Linie gesetzt werden]. "Wie die Dorfgemeinde mit ihren Organen, so entwickelt sich noch viel mehr die Stadt zu einem wirthschaftlichen Körper, mit eigenthümlichem, kräf- tigem, alles Einzelne beherrschendem Leben." ..... "Jede Stadt, besonders jede grössere Stadt, sucht sich in sich als ein wirthschaftliches Ganzes abzuschliessen, nach aussen ihre Wirthschaft und Machtsphäre so weit auszudehnen, als es geht." Und so des Weiteren.
Gilden angenommen wird; als Inhalt ihres täglichen Lebens, als Maass und Regel ihres Dichtens und Trachtens, ihrer Ordnung und ihres Rechtes wirksam und gültig. Die Polis, sagt Platon (in den Gesetzen), ist wie ein echtes Drama. Erhaltung ihres Selbst in Gesundheit und Kraft ist selber eine Kunst; wie der vernünftige und tugendhafte Wandel des einzelnen Menschen Kunst ist. Darum sind für sie auch Einkauf und Verkauf von Waaren, mit den so wesentlichen Rechten des Stapels und der Märkte, nicht Sache unternehmender Individuen, sondern von ihr selber oder durch ein Amt in ihrem Namen ausgeübte Betriebe. Der Rath wird Sorge tragen, dass nicht Sachen, welche die Stadt selber nöthig hat, hinausgebracht oder schädliche Dinge hereingeführt werden; die einzelne Zunft, dass die von ihren Meistern verkauften Sachen würdig und gut seien; die Kirche oder Priesterschaft wird sich bemühen, die auf- lösenden Wirkungen des Handels und Wandels abzuwehren. — Den somit angedeuteten gemeinschaftlichen Charakter der Stadt betrachten ökonomische Historiker mit Recht unter ausschliesslich commerciellem und politischem Gesichtspunkte. In diesem Sinne sind einige treffende Sätze Schmoller’s (Jahrbuch für Gesetzgebung u. s. w. VIII, 1) für die vor- getragene Ansicht bestätigend. Auf bedeutende Weise hebt er »die Anlehnung der jeweiligen wesentlichen wirthschaft- lich-socialen Einrichtungen an die wichtigsten politischen Körper« hervor (wenn auch ohne Natur und Grenzen des gemeinschaftlichen Lebens zu erkennen). Und demnach heisst es: »das Dorf ist ein geschlossenes Wirthschafts- und Handelssystem für sich« [mit dem Dorfe konnte hier, für die germanische Kultur, Frohnhof und Kloster, auf gleiche Linie gesetzt werden]. »Wie die Dorfgemeinde mit ihren Organen, so entwickelt sich noch viel mehr die Stadt zu einem wirthschaftlichen Körper, mit eigenthümlichem, kräf- tigem, alles Einzelne beherrschendem Leben.« ..... »Jede Stadt, besonders jede grössere Stadt, sucht sich in sich als ein wirthschaftliches Ganzes abzuschliessen, nach aussen ihre Wirthschaft und Machtsphäre so weit auszudehnen, als es geht.« Und so des Weiteren.
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Gilden angenommen wird; als Inhalt ihres täglichen
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Polis, sagt Platon (in den Gesetzen), ist wie ein echtes
Drama. Erhaltung ihres Selbst in Gesundheit und Kraft
ist selber eine Kunst; wie der vernünftige und tugendhafte
Wandel des einzelnen Menschen Kunst ist. Darum sind
für sie auch Einkauf und Verkauf von Waaren, mit den
so wesentlichen Rechten des Stapels und der Märkte, nicht
Sache unternehmender Individuen, sondern von ihr selber
oder durch ein Amt in ihrem Namen ausgeübte Betriebe.
Der Rath wird Sorge tragen, dass nicht Sachen, welche die
Stadt selber nöthig hat, hinausgebracht oder schädliche
Dinge hereingeführt werden; die einzelne Zunft, dass die
von ihren Meistern verkauften Sachen würdig und gut seien;
die Kirche oder Priesterschaft wird sich bemühen, die auf-
lösenden Wirkungen des Handels und Wandels abzuwehren.
— Den somit angedeuteten gemeinschaftlichen Charakter
der Stadt betrachten ökonomische Historiker mit Recht unter
ausschliesslich commerciellem und politischem Gesichtspunkte.
In diesem Sinne sind einige treffende Sätze Schmoller’s
(Jahrbuch für Gesetzgebung u. s. w. VIII, 1) für die vor-
getragene Ansicht bestätigend. Auf bedeutende Weise hebt
er »die Anlehnung der jeweiligen wesentlichen wirthschaft-
lich-socialen Einrichtungen an die wichtigsten politischen
Körper« hervor (wenn auch ohne Natur und Grenzen des
gemeinschaftlichen Lebens zu erkennen). Und demnach
heisst es: »das Dorf ist ein geschlossenes Wirthschafts- und
Handelssystem für sich« [mit dem Dorfe konnte hier, für
die germanische Kultur, Frohnhof und Kloster, auf gleiche
Linie gesetzt werden]. »Wie die Dorfgemeinde mit ihren
Organen, so entwickelt sich noch viel mehr die Stadt zu
einem wirthschaftlichen Körper, mit eigenthümlichem, kräf-
tigem, alles Einzelne beherrschendem Leben.« ..... »Jede
Stadt, besonders jede grössere Stadt, sucht sich in sich als
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es geht.« Und so des Weiteren.
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/81>, abgerufen am 21.11.2024.
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