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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 1: Bis zum zweiten Pariser Frieden. Leipzig, 1879.

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Die polnische Verfassung von 1791.
Slachtizen über Millionen slavischer, litthauischer, deutscher, jüdischer,
wallachischer Unterthanen, die mit ihren grausamen Herren kein Recht
und kein Gefühl gemein hatten. Oesterreich, dem katholischen Adelsstaate
innerlich verwandt und seit Jahrhunderten beständig mit ihm verbündet,
konnte von einer neuen Theilung keinen wesentlichen Gewinn mehr er-
warten und hoffte vielmehr in einem erstarkten polnischen Reiche eine
Deckung zugleich gegen Rußland und gegen Preußen zu finden. Der
preußische Staat dagegen war im Kampfe wider den sarmatischen Nachbarn
aufgewachsen und hatte von dem Wiederaufleben der polnischen Macht
eine schwere Gefährdung seiner deutschen Weichsellande zu befürchten. Er
durfte sich bei dem Ergebniß der ersten Theilung nur dann beruhigen,
wenn Polen eine unschädliche Mittelmacht blieb und mindestens Thorn
und Danzig mit Westpreußen vereinigt wurden; es war unmöglich, die
beiden wichtigsten Plätze des deutschen Weichselthales jetzt, da sie rings
von preußischem Gebiete umschlossen waren, noch auf die Dauer in den
Händen eines fremden Eroberers zu lassen, der seinen alten Raub nicht
mehr zu behaupten vermochte. Alle Erwägungen der Klugheit drängten
die polnischen Großen, die Freundschaft Preußens durch nachgiebiges Ent-
gegenkommen zu gewinnen. Aber selbst die furchtbare Erfahrung des
Jahres 1772 hatte den kopflosen Uebermuth dieses Adels nicht zur Be-
sinnung gebracht. Nach wie vor zerfleischte sich das unselige Volk in
wüthenden Parteikämpfen; in Warschau blieb die Hoffnung unverloren
den weißen Adler dereinst noch auf der Grünen Brücke von Königsberg
aufzurichten.

Nach einem kurzen Versuche der Annäherung zeigte sich die pol-
nische Politik dem westlichen Nachbarn wieder entschieden feindselig; der
alte Todhaß gegen die Deutschen, die Protestanten, die Eroberer der
Weichselmündung brach wieder aus. Der Staatsstreich einer siegreichen
Partei legte dem Lande am 3. Mai 1791 eine neue Verfassung auf, die in
Preußen als eine Kriegserklärung gelten mußte: die polnische Krone wurde
mit verstärkter Macht ausgestattet und dem albertinischen Hause erblich
übertragen. Jene unnatürliche Verbindung zwischen Sachsen und Polen,
die schon einmal lange Jahrzehnte hindurch, wie Friedrich Wilhelm I. zu
sagen pflegte, den preußischen Staat in einen "Käficht" gesperrt hatte,
sollte also für alle Zukunft sich erneuern; eine slavisch-katholische Macht,
zweimal so volkreich als Preußen selber, dem deutschen Norden verfeindet
durch Volksthum, Glauben und uralte Erinnerungen, beherrscht von
einem Fürstenhause, das unfehlbar dem Einfluß des römischen Nuntius
und des österreichischen Gesandten verfallen mußte, drohte bis in die Mitte
Deutschlands vorzudringen, den preußischen Staat im Süden wie im
Osten zu umklammern. Und dieser Plan, der das Dasein der preußischen
Großmacht, die gesammte Arbeit der Hohenzollern seit dem großen Kur-
fürsten wieder in Frage stellte, fand eifrige Förderung bei Kaiser Leopold,

Treitschke, Deutsche Geschichte. I. 8

Die polniſche Verfaſſung von 1791.
Slachtizen über Millionen ſlaviſcher, litthauiſcher, deutſcher, jüdiſcher,
wallachiſcher Unterthanen, die mit ihren grauſamen Herren kein Recht
und kein Gefühl gemein hatten. Oeſterreich, dem katholiſchen Adelsſtaate
innerlich verwandt und ſeit Jahrhunderten beſtändig mit ihm verbündet,
konnte von einer neuen Theilung keinen weſentlichen Gewinn mehr er-
warten und hoffte vielmehr in einem erſtarkten polniſchen Reiche eine
Deckung zugleich gegen Rußland und gegen Preußen zu finden. Der
preußiſche Staat dagegen war im Kampfe wider den ſarmatiſchen Nachbarn
aufgewachſen und hatte von dem Wiederaufleben der polniſchen Macht
eine ſchwere Gefährdung ſeiner deutſchen Weichſellande zu befürchten. Er
durfte ſich bei dem Ergebniß der erſten Theilung nur dann beruhigen,
wenn Polen eine unſchädliche Mittelmacht blieb und mindeſtens Thorn
und Danzig mit Weſtpreußen vereinigt wurden; es war unmöglich, die
beiden wichtigſten Plätze des deutſchen Weichſelthales jetzt, da ſie rings
von preußiſchem Gebiete umſchloſſen waren, noch auf die Dauer in den
Händen eines fremden Eroberers zu laſſen, der ſeinen alten Raub nicht
mehr zu behaupten vermochte. Alle Erwägungen der Klugheit drängten
die polniſchen Großen, die Freundſchaft Preußens durch nachgiebiges Ent-
gegenkommen zu gewinnen. Aber ſelbſt die furchtbare Erfahrung des
Jahres 1772 hatte den kopfloſen Uebermuth dieſes Adels nicht zur Be-
ſinnung gebracht. Nach wie vor zerfleiſchte ſich das unſelige Volk in
wüthenden Parteikämpfen; in Warſchau blieb die Hoffnung unverloren
den weißen Adler dereinſt noch auf der Grünen Brücke von Königsberg
aufzurichten.

Nach einem kurzen Verſuche der Annäherung zeigte ſich die pol-
niſche Politik dem weſtlichen Nachbarn wieder entſchieden feindſelig; der
alte Todhaß gegen die Deutſchen, die Proteſtanten, die Eroberer der
Weichſelmündung brach wieder aus. Der Staatsſtreich einer ſiegreichen
Partei legte dem Lande am 3. Mai 1791 eine neue Verfaſſung auf, die in
Preußen als eine Kriegserklärung gelten mußte: die polniſche Krone wurde
mit verſtärkter Macht ausgeſtattet und dem albertiniſchen Hauſe erblich
übertragen. Jene unnatürliche Verbindung zwiſchen Sachſen und Polen,
die ſchon einmal lange Jahrzehnte hindurch, wie Friedrich Wilhelm I. zu
ſagen pflegte, den preußiſchen Staat in einen „Käficht“ geſperrt hatte,
ſollte alſo für alle Zukunft ſich erneuern; eine ſlaviſch-katholiſche Macht,
zweimal ſo volkreich als Preußen ſelber, dem deutſchen Norden verfeindet
durch Volksthum, Glauben und uralte Erinnerungen, beherrſcht von
einem Fürſtenhauſe, das unfehlbar dem Einfluß des römiſchen Nuntius
und des öſterreichiſchen Geſandten verfallen mußte, drohte bis in die Mitte
Deutſchlands vorzudringen, den preußiſchen Staat im Süden wie im
Oſten zu umklammern. Und dieſer Plan, der das Daſein der preußiſchen
Großmacht, die geſammte Arbeit der Hohenzollern ſeit dem großen Kur-
fürſten wieder in Frage ſtellte, fand eifrige Förderung bei Kaiſer Leopold,

Treitſchke, Deutſche Geſchichte. I. 8
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[113/0129] Die polniſche Verfaſſung von 1791. Slachtizen über Millionen ſlaviſcher, litthauiſcher, deutſcher, jüdiſcher, wallachiſcher Unterthanen, die mit ihren grauſamen Herren kein Recht und kein Gefühl gemein hatten. Oeſterreich, dem katholiſchen Adelsſtaate innerlich verwandt und ſeit Jahrhunderten beſtändig mit ihm verbündet, konnte von einer neuen Theilung keinen weſentlichen Gewinn mehr er- warten und hoffte vielmehr in einem erſtarkten polniſchen Reiche eine Deckung zugleich gegen Rußland und gegen Preußen zu finden. Der preußiſche Staat dagegen war im Kampfe wider den ſarmatiſchen Nachbarn aufgewachſen und hatte von dem Wiederaufleben der polniſchen Macht eine ſchwere Gefährdung ſeiner deutſchen Weichſellande zu befürchten. Er durfte ſich bei dem Ergebniß der erſten Theilung nur dann beruhigen, wenn Polen eine unſchädliche Mittelmacht blieb und mindeſtens Thorn und Danzig mit Weſtpreußen vereinigt wurden; es war unmöglich, die beiden wichtigſten Plätze des deutſchen Weichſelthales jetzt, da ſie rings von preußiſchem Gebiete umſchloſſen waren, noch auf die Dauer in den Händen eines fremden Eroberers zu laſſen, der ſeinen alten Raub nicht mehr zu behaupten vermochte. Alle Erwägungen der Klugheit drängten die polniſchen Großen, die Freundſchaft Preußens durch nachgiebiges Ent- gegenkommen zu gewinnen. Aber ſelbſt die furchtbare Erfahrung des Jahres 1772 hatte den kopfloſen Uebermuth dieſes Adels nicht zur Be- ſinnung gebracht. Nach wie vor zerfleiſchte ſich das unſelige Volk in wüthenden Parteikämpfen; in Warſchau blieb die Hoffnung unverloren den weißen Adler dereinſt noch auf der Grünen Brücke von Königsberg aufzurichten. Nach einem kurzen Verſuche der Annäherung zeigte ſich die pol- niſche Politik dem weſtlichen Nachbarn wieder entſchieden feindſelig; der alte Todhaß gegen die Deutſchen, die Proteſtanten, die Eroberer der Weichſelmündung brach wieder aus. Der Staatsſtreich einer ſiegreichen Partei legte dem Lande am 3. Mai 1791 eine neue Verfaſſung auf, die in Preußen als eine Kriegserklärung gelten mußte: die polniſche Krone wurde mit verſtärkter Macht ausgeſtattet und dem albertiniſchen Hauſe erblich übertragen. Jene unnatürliche Verbindung zwiſchen Sachſen und Polen, die ſchon einmal lange Jahrzehnte hindurch, wie Friedrich Wilhelm I. zu ſagen pflegte, den preußiſchen Staat in einen „Käficht“ geſperrt hatte, ſollte alſo für alle Zukunft ſich erneuern; eine ſlaviſch-katholiſche Macht, zweimal ſo volkreich als Preußen ſelber, dem deutſchen Norden verfeindet durch Volksthum, Glauben und uralte Erinnerungen, beherrſcht von einem Fürſtenhauſe, das unfehlbar dem Einfluß des römiſchen Nuntius und des öſterreichiſchen Geſandten verfallen mußte, drohte bis in die Mitte Deutſchlands vorzudringen, den preußiſchen Staat im Süden wie im Oſten zu umklammern. Und dieſer Plan, der das Daſein der preußiſchen Großmacht, die geſammte Arbeit der Hohenzollern ſeit dem großen Kur- fürſten wieder in Frage ſtellte, fand eifrige Förderung bei Kaiſer Leopold, Treitſchke, Deutſche Geſchichte. I. 8

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 1: Bis zum zweiten Pariser Frieden. Leipzig, 1879, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte01_1879/129>, abgerufen am 27.11.2024.