Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.Wirkungen der allgemeinen Wehrpflicht. ihrer viele auch erst in die deutsche Sprache eingeführt. Mochte derrheinische Bauer immerhin von seinem im Heere dienenden Sohne be- dauernd sagen: "er ist bei de Prüß", und mancher Soldat aus der Pro- vinz Sachsen wehmüthig über "den fremden Dienst" klagen -- die mili- tärische Mannszucht schlug den Jungen doch gut an. Arndts völkerkun- diger Blick bemerkte bald, wie auffällig sich die Jugend dieser Provinzen von den Stammgenossen in den Kleinstaaten zu unterscheiden begann. Hier noch ein gemüthliches bequemes Philisterthum, dort das bei den Nach- barn übel berufene stramme "preußische Wesen", eine kurz angebundene, dreiste Entschlossenheit, die zuweilen sehr unliebenswürdig werden konnte, aber dem Charakter eines edlen Volkes besser anstand als die gedrückte Schüchternheit der alten Zeit des ungestörten häuslichen Lebens. Durch ihr Heer gewannen die Preußen wieder, was keine große Nation auf die Dauer entbehren kann, den nationalen Stil, die stolze Sicherheit des Auftretens. Und der Stolz dieses Volkes in Waffen war deutsch von Grund aus; er wurzelte in dem Bewußtsein, daß am letzten Ende Deutschlands Schicksal an den schwarzundweißen Fahnen hing. -- Der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht entsprang einem politischen Wirkungen der allgemeinen Wehrpflicht. ihrer viele auch erſt in die deutſche Sprache eingeführt. Mochte derrheiniſche Bauer immerhin von ſeinem im Heere dienenden Sohne be- dauernd ſagen: „er iſt bei de Prüß“, und mancher Soldat aus der Pro- vinz Sachſen wehmüthig über „den fremden Dienſt“ klagen — die mili- täriſche Mannszucht ſchlug den Jungen doch gut an. Arndts völkerkun- diger Blick bemerkte bald, wie auffällig ſich die Jugend dieſer Provinzen von den Stammgenoſſen in den Kleinſtaaten zu unterſcheiden begann. Hier noch ein gemüthliches bequemes Philiſterthum, dort das bei den Nach- barn übel berufene ſtramme „preußiſche Weſen“, eine kurz angebundene, dreiſte Entſchloſſenheit, die zuweilen ſehr unliebenswürdig werden konnte, aber dem Charakter eines edlen Volkes beſſer anſtand als die gedrückte Schüchternheit der alten Zeit des ungeſtörten häuslichen Lebens. Durch ihr Heer gewannen die Preußen wieder, was keine große Nation auf die Dauer entbehren kann, den nationalen Stil, die ſtolze Sicherheit des Auftretens. Und der Stolz dieſes Volkes in Waffen war deutſch von Grund aus; er wurzelte in dem Bewußtſein, daß am letzten Ende Deutſchlands Schickſal an den ſchwarzundweißen Fahnen hing. — Der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht entſprang einem politiſchen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0245" n="231"/><fw place="top" type="header">Wirkungen der allgemeinen Wehrpflicht.</fw><lb/> ihrer viele auch erſt in die deutſche Sprache eingeführt. Mochte der<lb/> rheiniſche Bauer immerhin von ſeinem im Heere dienenden Sohne be-<lb/> dauernd ſagen: „er iſt bei de Prüß“, und mancher Soldat aus der Pro-<lb/> vinz Sachſen wehmüthig über „den fremden Dienſt“ klagen — die mili-<lb/> täriſche Mannszucht ſchlug den Jungen doch gut an. Arndts völkerkun-<lb/> diger Blick bemerkte bald, wie auffällig ſich die Jugend dieſer Provinzen<lb/> von den Stammgenoſſen in den Kleinſtaaten zu unterſcheiden begann.<lb/> Hier noch ein gemüthliches bequemes Philiſterthum, dort das bei den Nach-<lb/> barn übel berufene ſtramme „preußiſche Weſen“, eine kurz angebundene,<lb/> dreiſte Entſchloſſenheit, die zuweilen ſehr unliebenswürdig werden konnte,<lb/> aber dem Charakter eines edlen Volkes beſſer anſtand als die gedrückte<lb/> Schüchternheit der alten Zeit des ungeſtörten häuslichen Lebens. Durch<lb/> ihr Heer gewannen die Preußen wieder, was keine große Nation auf die<lb/> Dauer entbehren kann, den nationalen Stil, die ſtolze Sicherheit des<lb/> Auftretens. Und der Stolz dieſes Volkes in Waffen war deutſch von Grund<lb/> aus; er wurzelte in dem Bewußtſein, daß am letzten Ende Deutſchlands<lb/> Schickſal an den ſchwarzundweißen Fahnen hing. —</p><lb/> <p>Der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht entſprang einem politiſchen<lb/> Idealismus, der an die Energie des antiken Staatsbegriffs erinnerte. Die-<lb/> ſelbe freie und weitherzige Auffaſſung der Pflichten des Staates bekundete<lb/> ſich auch in der Unterrichtsverwaltung. Bei Allen, welche dieſe letzten Jahre<lb/> mit Bewußtſein durchlebt hatten, ſtand die Ueberzeugung feſt, daß die endlich<lb/> vollzogene Verſöhnung des preußiſchen Staates mit der neuen Bildung der<lb/> Nation für immer dauern müſſe. Es galt, das mit der Stiftung der<lb/> Berliner Hochſchule begonnene Werk weiter zu führen, die altpreußiſche<lb/> Idee der allgemeinen Schulpflicht vollſtändig zu verwirklichen, auch die<lb/> niederen und mittleren Lehranſtalten mit dem Geiſte der neuen Wiſſen-<lb/> ſchaft zu erfüllen und alſo dem Staate Friedrichs in dem geiſtigen Leben<lb/> der Nation eine ſeines Waffenruhmes würdige Stellung zu gewinnen.<lb/> In den dreiundzwanzig Jahren der Verwaltung des Freiherrn v. Alten-<lb/> ſtein iſt dieſe Aufgabe im Weſentlichen gelöſt worden. Der Staat, der<lb/> ſo lange in ſeinen harten Daſeinskämpfen die Wiſſenſchaft hatte darben<lb/> laſſen, gelangte allmählich dahin, daß er nach Verhältniß ſeiner Mittel für<lb/> die Volksbildung mehr als irgend eine andere Großmacht aufwendete und<lb/> ſeine Unterrichtsanſtalten den beſten Europas vergleichen durfte; er wider-<lb/> legte durch die That das wunderliche, aus den krankhaften Erfahrungen<lb/> der heimiſchen Geſchichte entſproſſene deutſche Vorurtheil, als ob der Reich-<lb/> thum des geiſtigen Lebens nur in der Enge kleiner Staaten gedeihe. Ein<lb/> geborner Franke und von Haus aus den liberalen Anſichten der Harden-<lb/> bergiſchen Beamtenſchule zugethan, verſtand Altenſtein doch immer ſich den<lb/> Ideen überlegener Köpfe anzuſchmiegen, ſo daß ſelbſt Stein, der mit den<lb/> fränkiſchen Anſchauungen ſo wenig gemein hatte, den geiſtreichen Beamten<lb/> gern zum Entwerfen ſeiner Geſetze benützte und ſtets ſicher war ſeine<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [231/0245]
Wirkungen der allgemeinen Wehrpflicht.
ihrer viele auch erſt in die deutſche Sprache eingeführt. Mochte der
rheiniſche Bauer immerhin von ſeinem im Heere dienenden Sohne be-
dauernd ſagen: „er iſt bei de Prüß“, und mancher Soldat aus der Pro-
vinz Sachſen wehmüthig über „den fremden Dienſt“ klagen — die mili-
täriſche Mannszucht ſchlug den Jungen doch gut an. Arndts völkerkun-
diger Blick bemerkte bald, wie auffällig ſich die Jugend dieſer Provinzen
von den Stammgenoſſen in den Kleinſtaaten zu unterſcheiden begann.
Hier noch ein gemüthliches bequemes Philiſterthum, dort das bei den Nach-
barn übel berufene ſtramme „preußiſche Weſen“, eine kurz angebundene,
dreiſte Entſchloſſenheit, die zuweilen ſehr unliebenswürdig werden konnte,
aber dem Charakter eines edlen Volkes beſſer anſtand als die gedrückte
Schüchternheit der alten Zeit des ungeſtörten häuslichen Lebens. Durch
ihr Heer gewannen die Preußen wieder, was keine große Nation auf die
Dauer entbehren kann, den nationalen Stil, die ſtolze Sicherheit des
Auftretens. Und der Stolz dieſes Volkes in Waffen war deutſch von Grund
aus; er wurzelte in dem Bewußtſein, daß am letzten Ende Deutſchlands
Schickſal an den ſchwarzundweißen Fahnen hing. —
Der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht entſprang einem politiſchen
Idealismus, der an die Energie des antiken Staatsbegriffs erinnerte. Die-
ſelbe freie und weitherzige Auffaſſung der Pflichten des Staates bekundete
ſich auch in der Unterrichtsverwaltung. Bei Allen, welche dieſe letzten Jahre
mit Bewußtſein durchlebt hatten, ſtand die Ueberzeugung feſt, daß die endlich
vollzogene Verſöhnung des preußiſchen Staates mit der neuen Bildung der
Nation für immer dauern müſſe. Es galt, das mit der Stiftung der
Berliner Hochſchule begonnene Werk weiter zu führen, die altpreußiſche
Idee der allgemeinen Schulpflicht vollſtändig zu verwirklichen, auch die
niederen und mittleren Lehranſtalten mit dem Geiſte der neuen Wiſſen-
ſchaft zu erfüllen und alſo dem Staate Friedrichs in dem geiſtigen Leben
der Nation eine ſeines Waffenruhmes würdige Stellung zu gewinnen.
In den dreiundzwanzig Jahren der Verwaltung des Freiherrn v. Alten-
ſtein iſt dieſe Aufgabe im Weſentlichen gelöſt worden. Der Staat, der
ſo lange in ſeinen harten Daſeinskämpfen die Wiſſenſchaft hatte darben
laſſen, gelangte allmählich dahin, daß er nach Verhältniß ſeiner Mittel für
die Volksbildung mehr als irgend eine andere Großmacht aufwendete und
ſeine Unterrichtsanſtalten den beſten Europas vergleichen durfte; er wider-
legte durch die That das wunderliche, aus den krankhaften Erfahrungen
der heimiſchen Geſchichte entſproſſene deutſche Vorurtheil, als ob der Reich-
thum des geiſtigen Lebens nur in der Enge kleiner Staaten gedeihe. Ein
geborner Franke und von Haus aus den liberalen Anſichten der Harden-
bergiſchen Beamtenſchule zugethan, verſtand Altenſtein doch immer ſich den
Ideen überlegener Köpfe anzuſchmiegen, ſo daß ſelbſt Stein, der mit den
fränkiſchen Anſchauungen ſo wenig gemein hatte, den geiſtreichen Beamten
gern zum Entwerfen ſeiner Geſetze benützte und ſtets ſicher war ſeine
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |