I. E. M. Arndt und Wrede. Zu Bd. I S. 610. (613 der 3. Aufl.)
E. M. Arndt erzählt in seinem bekannten Buche "Meine Wanderungen und Wan- delungen mit dem Freiherrn vom Stein" (S. 218) Folgendes: "Steins Zorn gegen Wrede hatte noch seinen besonderen Haken. Von allen deutschen Truppen unter fran- zösischem Kommando hatten in Norddeutschland die Baiern und die Darmstädter durch Roheit, Zuchtlosigkeit und Plünderungssucht den schlechtesten Ruf hinter sich gelassen. Wrede ward wohl mit Recht beschuldigt, den Seinigen nicht nur Vieles nachgesehen, sondern ihnen auch selbst das böseste Beispiel gegeben zu haben. Bei einem solchen Bei- spiel hatte ihn nun Stein erfaßt und zwar recht tüchtig angefaßt. Wrede war in Schloß Oels in Schlesien einquartiert, im Schlosse des Herzogs von Braunschweig. Hier hatte er es ganz den gierig unverschämten französischen Räubern nachgemacht, den Soult, Massena und Ihresgleichen, welche das Silber (Löffel, Teller), womit sie von ihren Wirthen bedient wurden, nach der Tafel gewöhnlich einpacken und mit ihrem Gepäck wandern ließen. So hatte Wrede in Oels ganz nach französischer Marschallsweise bei seinem Ab- zuge alles herzogliche Schloßsilber mit zu seinem Feldgepäck legen lassen. Der arme Schloß- vogt hatte dem nicht wehren gekonnt, hatte aber, damit er selbst nicht für den Räuber und Dieb des herzoglichen Silberschatzes gehalten würde, den Marschall um einen Schein gebeten, daß er in Kraft des Kriegsbefehls es sich habe ausliefern lassen. Und wirklich hatte der Feldmarschall ihm den genau specificirten vorgelegten Schein bei seinem Ab- marsch in einfältiger deutscher Ueberraschung unterschrieben. Dieses Papierchen war nun im Jahre 1813 Steins Händen übergeben, und Wrede hatte den Werth des Raubs im folgenden Jahre mit einer hübschen Summe Geld zurückzahlen müssen."
Die Form des Berichts erweckt den Eindruck, als ob er aus Mittheilungen Steins, also eines unmittelbar Betheiligten, herrührte; er enthält nichts Unwahrscheinliches und stammt aus der Feder eines Mannes, dessen strenge Wahrheitsliebe ebenso anerkannt ist, wie die erstaunliche, bis ins hohe Alter bewahrte Frische seines Gedächtnisses. In Schlesien wurde die häßliche Geschichte, wie ich aus bester Quelle versichern kann, lange bevor Arndts Buch erschien, in den Kreisen der älteren Männer, welche die Franzosenzeit erlebt hatten, häufig erzählt. Es lag also kein Grund vor, an ihrer Wahrheit zu zweifeln.
Die "Wanderungen" erschienen in der Blüthezeit jenes mittelstaatlichen Uebermuthes, der bald nachher auf den Schlachtfeldern des Mainfeldzugs seine Strafe finden sollte. Die bairische Regierung dachte nicht vornehm genug, um die Ereignisse einer längst ab- geschlossenen, fünfzig Jahre zurückliegenden Vergangenheit allein der historischen Wissen- schaft zu überlassen, sondern ließ den Verfasser anklagen wegen Beleidigung der bairischen Armee u. s. w. Viele meiner Leser werden sich noch entsinnen, welches peinliche Auf- sehen dieser Proceß in ganz Deutschland erregte. Arndt konnte in der Einleitung des Strafverfahrens nur eine beabsichtigte Gehässigkeit sehen; er weigerte sich vor dem bai- rischen Gerichte zu erscheinen und wurde im December 1858 von dem Zweibrückener Assisengerichte in contumaciam zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. Das Gericht
I. E. M. Arndt und Wrede. Zu Bd. I S. 610. (613 der 3. Aufl.)
E. M. Arndt erzählt in ſeinem bekannten Buche „Meine Wanderungen und Wan- delungen mit dem Freiherrn vom Stein“ (S. 218) Folgendes: „Steins Zorn gegen Wrede hatte noch ſeinen beſonderen Haken. Von allen deutſchen Truppen unter fran- zöſiſchem Kommando hatten in Norddeutſchland die Baiern und die Darmſtädter durch Roheit, Zuchtloſigkeit und Plünderungsſucht den ſchlechteſten Ruf hinter ſich gelaſſen. Wrede ward wohl mit Recht beſchuldigt, den Seinigen nicht nur Vieles nachgeſehen, ſondern ihnen auch ſelbſt das böſeſte Beiſpiel gegeben zu haben. Bei einem ſolchen Bei- ſpiel hatte ihn nun Stein erfaßt und zwar recht tüchtig angefaßt. Wrede war in Schloß Oels in Schleſien einquartiert, im Schloſſe des Herzogs von Braunſchweig. Hier hatte er es ganz den gierig unverſchämten franzöſiſchen Räubern nachgemacht, den Soult, Maſſena und Ihresgleichen, welche das Silber (Löffel, Teller), womit ſie von ihren Wirthen bedient wurden, nach der Tafel gewöhnlich einpacken und mit ihrem Gepäck wandern ließen. So hatte Wrede in Oels ganz nach franzöſiſcher Marſchallsweiſe bei ſeinem Ab- zuge alles herzogliche Schloßſilber mit zu ſeinem Feldgepäck legen laſſen. Der arme Schloß- vogt hatte dem nicht wehren gekonnt, hatte aber, damit er ſelbſt nicht für den Räuber und Dieb des herzoglichen Silberſchatzes gehalten würde, den Marſchall um einen Schein gebeten, daß er in Kraft des Kriegsbefehls es ſich habe ausliefern laſſen. Und wirklich hatte der Feldmarſchall ihm den genau ſpecificirten vorgelegten Schein bei ſeinem Ab- marſch in einfältiger deutſcher Ueberraſchung unterſchrieben. Dieſes Papierchen war nun im Jahre 1813 Steins Händen übergeben, und Wrede hatte den Werth des Raubs im folgenden Jahre mit einer hübſchen Summe Geld zurückzahlen müſſen.“
Die Form des Berichts erweckt den Eindruck, als ob er aus Mittheilungen Steins, alſo eines unmittelbar Betheiligten, herrührte; er enthält nichts Unwahrſcheinliches und ſtammt aus der Feder eines Mannes, deſſen ſtrenge Wahrheitsliebe ebenſo anerkannt iſt, wie die erſtaunliche, bis ins hohe Alter bewahrte Friſche ſeines Gedächtniſſes. In Schleſien wurde die häßliche Geſchichte, wie ich aus beſter Quelle verſichern kann, lange bevor Arndts Buch erſchien, in den Kreiſen der älteren Männer, welche die Franzoſenzeit erlebt hatten, häufig erzählt. Es lag alſo kein Grund vor, an ihrer Wahrheit zu zweifeln.
Die „Wanderungen“ erſchienen in der Blüthezeit jenes mittelſtaatlichen Uebermuthes, der bald nachher auf den Schlachtfeldern des Mainfeldzugs ſeine Strafe finden ſollte. Die bairiſche Regierung dachte nicht vornehm genug, um die Ereigniſſe einer längſt ab- geſchloſſenen, fünfzig Jahre zurückliegenden Vergangenheit allein der hiſtoriſchen Wiſſen- ſchaft zu überlaſſen, ſondern ließ den Verfaſſer anklagen wegen Beleidigung der bairiſchen Armee u. ſ. w. Viele meiner Leſer werden ſich noch entſinnen, welches peinliche Auf- ſehen dieſer Proceß in ganz Deutſchland erregte. Arndt konnte in der Einleitung des Strafverfahrens nur eine beabſichtigte Gehäſſigkeit ſehen; er weigerte ſich vor dem bai- riſchen Gerichte zu erſcheinen und wurde im December 1858 von dem Zweibrückener Aſſiſengerichte in contumaciam zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. Das Gericht
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0643"n="[629]"/><divn="2"><head><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> E. M. Arndt und Wrede.</hi><lb/>
Zu Bd. <hirendition="#aq">I</hi> S. 610. (613 der 3. Aufl.)</head><lb/><p>E. M. Arndt erzählt in ſeinem bekannten Buche „Meine Wanderungen und Wan-<lb/>
delungen mit dem Freiherrn vom Stein“ (S. 218) Folgendes: „Steins Zorn gegen<lb/>
Wrede hatte noch ſeinen beſonderen Haken. Von allen deutſchen Truppen unter fran-<lb/>
zöſiſchem Kommando hatten in Norddeutſchland die Baiern und die Darmſtädter durch<lb/>
Roheit, Zuchtloſigkeit und Plünderungsſucht den ſchlechteſten Ruf hinter ſich gelaſſen.<lb/>
Wrede ward wohl mit Recht beſchuldigt, den Seinigen nicht nur Vieles nachgeſehen,<lb/>ſondern ihnen auch ſelbſt das böſeſte Beiſpiel gegeben zu haben. Bei einem ſolchen Bei-<lb/>ſpiel hatte ihn nun Stein erfaßt und zwar recht tüchtig angefaßt. Wrede war in Schloß<lb/>
Oels in Schleſien einquartiert, im Schloſſe des Herzogs von Braunſchweig. Hier hatte<lb/>
er es ganz den gierig unverſchämten franzöſiſchen Räubern nachgemacht, den Soult,<lb/>
Maſſena und Ihresgleichen, welche das Silber (Löffel, Teller), womit ſie von ihren Wirthen<lb/>
bedient wurden, nach der Tafel gewöhnlich einpacken und mit ihrem Gepäck wandern<lb/>
ließen. So hatte Wrede in Oels ganz nach franzöſiſcher Marſchallsweiſe bei ſeinem Ab-<lb/>
zuge alles herzogliche Schloßſilber mit zu ſeinem Feldgepäck legen laſſen. Der arme Schloß-<lb/>
vogt hatte dem nicht wehren gekonnt, hatte aber, damit er ſelbſt nicht für den Räuber<lb/>
und Dieb des herzoglichen Silberſchatzes gehalten würde, den Marſchall um einen Schein<lb/>
gebeten, daß er in Kraft des Kriegsbefehls es ſich habe ausliefern laſſen. Und wirklich<lb/>
hatte der Feldmarſchall ihm den genau ſpecificirten vorgelegten Schein bei ſeinem Ab-<lb/>
marſch in einfältiger deutſcher Ueberraſchung unterſchrieben. Dieſes Papierchen war nun<lb/>
im Jahre 1813 Steins Händen übergeben, und Wrede hatte den Werth des Raubs im<lb/>
folgenden Jahre mit einer hübſchen Summe Geld zurückzahlen müſſen.“</p><lb/><p>Die Form des Berichts erweckt den Eindruck, als ob er aus Mittheilungen Steins,<lb/>
alſo eines unmittelbar Betheiligten, herrührte; er enthält nichts Unwahrſcheinliches und<lb/>ſtammt aus der Feder eines Mannes, deſſen ſtrenge Wahrheitsliebe ebenſo anerkannt iſt,<lb/>
wie die erſtaunliche, bis ins hohe Alter bewahrte Friſche ſeines Gedächtniſſes. In Schleſien<lb/>
wurde die häßliche Geſchichte, wie ich aus beſter Quelle verſichern kann, lange bevor Arndts<lb/>
Buch erſchien, in den Kreiſen der älteren Männer, welche die Franzoſenzeit erlebt hatten,<lb/>
häufig erzählt. Es lag alſo kein Grund vor, an ihrer Wahrheit zu zweifeln.</p><lb/><p>Die „Wanderungen“ erſchienen in der Blüthezeit jenes mittelſtaatlichen Uebermuthes,<lb/>
der bald nachher auf den Schlachtfeldern des Mainfeldzugs ſeine Strafe finden ſollte.<lb/>
Die bairiſche Regierung dachte nicht vornehm genug, um die Ereigniſſe einer längſt ab-<lb/>
geſchloſſenen, fünfzig Jahre zurückliegenden Vergangenheit allein der hiſtoriſchen Wiſſen-<lb/>ſchaft zu überlaſſen, ſondern ließ den Verfaſſer anklagen wegen Beleidigung der bairiſchen<lb/>
Armee u. ſ. w. Viele meiner Leſer werden ſich noch entſinnen, welches peinliche Auf-<lb/>ſehen dieſer Proceß in ganz Deutſchland erregte. Arndt konnte in der Einleitung des<lb/>
Strafverfahrens nur eine beabſichtigte Gehäſſigkeit ſehen; er weigerte ſich vor dem bai-<lb/>
riſchen Gerichte zu erſcheinen und wurde im December 1858 von dem Zweibrückener<lb/>
Aſſiſengerichte <hirendition="#aq">in contumaciam</hi> zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. Das Gericht<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[[629]/0643]
I. E. M. Arndt und Wrede.
Zu Bd. I S. 610. (613 der 3. Aufl.)
E. M. Arndt erzählt in ſeinem bekannten Buche „Meine Wanderungen und Wan-
delungen mit dem Freiherrn vom Stein“ (S. 218) Folgendes: „Steins Zorn gegen
Wrede hatte noch ſeinen beſonderen Haken. Von allen deutſchen Truppen unter fran-
zöſiſchem Kommando hatten in Norddeutſchland die Baiern und die Darmſtädter durch
Roheit, Zuchtloſigkeit und Plünderungsſucht den ſchlechteſten Ruf hinter ſich gelaſſen.
Wrede ward wohl mit Recht beſchuldigt, den Seinigen nicht nur Vieles nachgeſehen,
ſondern ihnen auch ſelbſt das böſeſte Beiſpiel gegeben zu haben. Bei einem ſolchen Bei-
ſpiel hatte ihn nun Stein erfaßt und zwar recht tüchtig angefaßt. Wrede war in Schloß
Oels in Schleſien einquartiert, im Schloſſe des Herzogs von Braunſchweig. Hier hatte
er es ganz den gierig unverſchämten franzöſiſchen Räubern nachgemacht, den Soult,
Maſſena und Ihresgleichen, welche das Silber (Löffel, Teller), womit ſie von ihren Wirthen
bedient wurden, nach der Tafel gewöhnlich einpacken und mit ihrem Gepäck wandern
ließen. So hatte Wrede in Oels ganz nach franzöſiſcher Marſchallsweiſe bei ſeinem Ab-
zuge alles herzogliche Schloßſilber mit zu ſeinem Feldgepäck legen laſſen. Der arme Schloß-
vogt hatte dem nicht wehren gekonnt, hatte aber, damit er ſelbſt nicht für den Räuber
und Dieb des herzoglichen Silberſchatzes gehalten würde, den Marſchall um einen Schein
gebeten, daß er in Kraft des Kriegsbefehls es ſich habe ausliefern laſſen. Und wirklich
hatte der Feldmarſchall ihm den genau ſpecificirten vorgelegten Schein bei ſeinem Ab-
marſch in einfältiger deutſcher Ueberraſchung unterſchrieben. Dieſes Papierchen war nun
im Jahre 1813 Steins Händen übergeben, und Wrede hatte den Werth des Raubs im
folgenden Jahre mit einer hübſchen Summe Geld zurückzahlen müſſen.“
Die Form des Berichts erweckt den Eindruck, als ob er aus Mittheilungen Steins,
alſo eines unmittelbar Betheiligten, herrührte; er enthält nichts Unwahrſcheinliches und
ſtammt aus der Feder eines Mannes, deſſen ſtrenge Wahrheitsliebe ebenſo anerkannt iſt,
wie die erſtaunliche, bis ins hohe Alter bewahrte Friſche ſeines Gedächtniſſes. In Schleſien
wurde die häßliche Geſchichte, wie ich aus beſter Quelle verſichern kann, lange bevor Arndts
Buch erſchien, in den Kreiſen der älteren Männer, welche die Franzoſenzeit erlebt hatten,
häufig erzählt. Es lag alſo kein Grund vor, an ihrer Wahrheit zu zweifeln.
Die „Wanderungen“ erſchienen in der Blüthezeit jenes mittelſtaatlichen Uebermuthes,
der bald nachher auf den Schlachtfeldern des Mainfeldzugs ſeine Strafe finden ſollte.
Die bairiſche Regierung dachte nicht vornehm genug, um die Ereigniſſe einer längſt ab-
geſchloſſenen, fünfzig Jahre zurückliegenden Vergangenheit allein der hiſtoriſchen Wiſſen-
ſchaft zu überlaſſen, ſondern ließ den Verfaſſer anklagen wegen Beleidigung der bairiſchen
Armee u. ſ. w. Viele meiner Leſer werden ſich noch entſinnen, welches peinliche Auf-
ſehen dieſer Proceß in ganz Deutſchland erregte. Arndt konnte in der Einleitung des
Strafverfahrens nur eine beabſichtigte Gehäſſigkeit ſehen; er weigerte ſich vor dem bai-
riſchen Gerichte zu erſcheinen und wurde im December 1858 von dem Zweibrückener
Aſſiſengerichte in contumaciam zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. Das Gericht
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. [629]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/643>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.