Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.Die Teplitzer Punktation. 7.*) Die dringendsten Gegenstände, über welche die erste Uebereinkunft zu treffen A. Die Berichtigung der Begriffe in Ansehung des Art. 13 D. B. A. Preußen ist entschlossen, erst nach völlig geregelten inneren und Finanz-Verhältnissen Welche Maßregeln zu ergreifen sein dürften um den deutschen Staaten, welche B. Allgemeine Verfügungen über den Art. 18 D. B. A. Die beiden Höfe vereinigen ihre Ansichten auf die Grundsätze des anliegenden Pro- Dies Gesetz, durch die Bundes-Versammlung ausgesprochen, muß wo möglich noch Als eine zur Ausführung des Zwecks -- der täglichen Volks-Verführung auf C. Maßregeln in Hinsicht auf die Universitäten, Gymnasien und Um diese mit voller Rücksicht auf das Beste der Wissenschaften und die moralische Als eine unumgängliche Maßregel werden die beiden Höfe bei ihren Verbündeten In Berücksichtigung der Vorurtheile, welche von vielen deutschen Regierungen gegen *) Alles Nachfolgende fehlt in der Karlsbader Punktation. **) D. h. der in Karlsbad vorgelegten "Grundlinien" eines Beschlusses über die Presse (bei Welcker
S. 193). Die Teplitzer Punktation. 7.*) Die dringendſten Gegenſtände, über welche die erſte Uebereinkunft zu treffen A. Die Berichtigung der Begriffe in Anſehung des Art. 13 D. B. A. Preußen iſt entſchloſſen, erſt nach völlig geregelten inneren und Finanz-Verhältniſſen Welche Maßregeln zu ergreifen ſein dürften um den deutſchen Staaten, welche B. Allgemeine Verfügungen über den Art. 18 D. B. A. Die beiden Höfe vereinigen ihre Anſichten auf die Grundſätze des anliegenden Pro- Dies Geſetz, durch die Bundes-Verſammlung ausgeſprochen, muß wo möglich noch Als eine zur Ausführung des Zwecks — der täglichen Volks-Verführung auf C. Maßregeln in Hinſicht auf die Univerſitäten, Gymnaſien und Um dieſe mit voller Rückſicht auf das Beſte der Wiſſenſchaften und die moraliſche Als eine unumgängliche Maßregel werden die beiden Höfe bei ihren Verbündeten In Berückſichtigung der Vorurtheile, welche von vielen deutſchen Regierungen gegen *) Alles Nachfolgende fehlt in der Karlsbader Punktation. **) D. h. der in Karlsbad vorgelegten „Grundlinien“ eines Beſchluſſes über die Preſſe (bei Welcker
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Die Teplitzer Punktation.
7. *) Die dringendſten Gegenſtände, über welche die erſte Uebereinkunft zu treffen
wäre, ſind die folgenden:
A. Die Berichtigung der Begriffe in Anſehung des Art. 13 D. B. A.
Preußen iſt entſchloſſen, erſt nach völlig geregelten inneren und Finanz-Verhältniſſen
dieſen Artikel in ſeinem reinen Begriff auf ſeine eigenen Staaten anzuwenden, d. h.
zur Repräſentation der Nation keine allgemeine, mit der geographiſchen und inneren Ge-
ſtaltung ſeines Reichs unverträgliche Volksvertretung einzuführen, ſondern ſeinen Pro-
vinzen landſtändiſche Verfaſſungen zu ertheilen und aus dieſen einen Central-Ausſchuß
von Landes-Repräſentanten zu bilden.
Welche Maßregeln zu ergreifen ſein dürften um den deutſchen Staaten, welche
unter dem Namen von Ständen bereits Volksvertretungen eingeführt haben, zur Rückkehr
zu einem, dem Bunde mehr angemeſſenen Verhältniß behilflich zu ſein, hierüber ſind
vor Allem die Anträge dieſer Regierungen ſelbſt zu erwarten; welche Anträge ſodann
von den beiden Höfen zu würdigen und unter Erwägung der Vielſeitigkeit der Rückſichten,
welche dieſer Gegenſtand fordert, in gemeſſene Ueberlegung zu nehmen ſein werden.
B. Allgemeine Verfügungen über den Art. 18 D. B. A.
Die beiden Höfe vereinigen ihre Anſichten auf die Grundſätze des anliegenden Pro-
jekts **) und ſie werden ſelbe zur allgemeinen Annahme bei ihren Mitverbündeten und
zu ihrer Anwendung auf ein Bundesgeſetz unterſtützen.
Dies Geſetz, durch die Bundes-Verſammlung ausgeſprochen, muß wo möglich noch
vor Anwendung der diesjährigen Vacanzen in Anwendung gebracht werden.
Als eine zur Ausführung des Zwecks — der täglichen Volks-Verführung auf
möglichſt ausgiebigen Wegen Schranken zu ſetzen — nöthige Maßregel müſſen die deutſchen
Regierungen ſich wechſelſeitig verbinden, keinem der heute berüchtigten Redacteurs den
Eintritt in neue Zeitungs-Redactionen zu geſtatten und überhaupt die vielen Zeitungs-
blätter zu vermindern.
C. Maßregeln in Hinſicht auf die Univerſitäten, Gymnaſien und
Schulen.
Um dieſe mit voller Rückſicht auf das Beſte der Wiſſenſchaften und die moraliſche
Bildung der Jugend zu ergreifen, möchte eine eigene aus bewährten Männern derjenigen
Staaten, welche Univerſitäten haben, zuſammengeſetzte Commiſſion berufen werden, einen
gründlichen Vortrag über diejenigen Verfügungen auszuarbeiten, welche zu dem obge-
nannten Zwecke führen könnten. Dieſe Verfügungen möchten nicht nur die Disciplin
in Abſicht auf Studenten, ſondern auch ganz beſonders in Abſicht auf die Lehrer umfaſſen.
Als eine unumgängliche Maßregel werden die beiden Höfe bei ihren Verbündeten
den Satz der Nothwendigkeit unterſtützen, daß notoriſch ſchlechtgeſinnte und in die Umtriebe
des heutigen Studenten-Unfugs verflochtene Profeſſoren alsbald von den Lehrſtühlen ent-
fernt werden, und daß kein ähnliches von einer deutſchen Univerſität entferntes Individuum
auf den Univerſitäten in anderen deutſchen Staaten Anſtellung erhalte. Das Uebel muß
aber auch an der Wurzel angegriffen werden, und daher dieſe Maßregeln auch auf das
Schulweſen zu erſtrecken ſind.
In Berückſichtigung der Vorurtheile, welche von vielen deutſchen Regierungen gegen
die engere, ſo heilſame Vereinigung der beiden bedeutendſten deutſchen Höfe gehegt werden,
verſprechen ſich dieſelben wechſelſeitig, die gegenwärtige Punktation auf ewige Zeiten ge-
heim zu halten und ſich dahin zu beſchränken, die unter ihnen aufgeſtellten Grundſätze
nicht nur zur Richtſchnur ihres eigenen Benehmens zu erheben, ſondern denſelben durch
*) Alles Nachfolgende fehlt in der Karlsbader Punktation.
**) D. h. der in Karlsbad vorgelegten „Grundlinien“ eines Beſchluſſes über die Preſſe (bei Welcker
S. 193).
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