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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885.

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Baiern und die Karlsbader Beschlüsse.
schläge auf die badische Pfalz noch bis in die dreißiger Jahre hinein immer wieder den
Bundesfrieden störte, während alle anderen Bundesstaaten sich längst bei ihrem neuen
Besitzstande beruhigt hatten; über die Unhaltbarkeit der sogenannten Sponheimer Erb-
ansprüche sind außerhalb Baierns alle deutschen Staatsrechtslehrer einig. Daß Mont-
gelas sich in seiner bairischen Heimath nicht heimisch fühlte, sollte ein geborener Baier
doch am wenigsten bestreiten. Von Pietät für das heimische Wesen ist in Montgelas'
Briefen keine Spur zu finden. Er redet über seine Landsleute mit einer Härte, die
selbst den Nichtbaiern verletzen muß, und hierauf beruht ja zum Theil die historische
Bedeutung des Mannes. Wäre er dem altbairischen Volke nicht innerlich so fremd
gewesen, so würde er den radicalen Umsturz, der doch nöthig war, schwerlich gewagt
haben. Wenn ich endlich gesagt habe, daß München damals neben Karlsruhe die sitten-
loseste der deutschen Residenzen war, so habe ich damit nur eine allbekannte Thatsache
erwähnt, die selbst von Gervinus, dem Gönner der Mittelstaaten anerkannt wird. Herr
v. Lerchenfeld fragt, ob diese Sittenlosigkeit etwa von dem schlichten Hofe Max Joseph's
herstammen solle? Gewiß nicht, aber von der unglaublichen Frivolität seines Vor-
gängers Karl Theodor. Das Treiben eines solchen Hofes wirkt lange nach. Karl
Theodor hat, wie jeder Pfälzer weiß, die Sitten des Mannheimer Hofadels auf eine
Generation hinaus verdorben, und in München vermochte der gutmüthige Max Joseph
mit seinen allezeit offenen Händen ebenso wenig wie die Weltkinder Montgelas, Ritter
Lang und Genossen den Bodensatz der alten Zeit sogleich hinauszufegen. Auch Preußen
hat Aehnliches erfahren. Der frivole Ton, der unter Friedrich Wilhelm II. in die
Berliner Gesellschaft eingedrungen war, verschlimmerte sich noch in den ersten Regierungs-
jahren seines Nachfolgers, obgleich die Königin Luise ein musterhaftes häusliches Leben
führte; erst das Unwetter von 1806 reinigte die Luft. Da München vor solchen Schick-
salsschlägen bewahrt blieb, so ist es nur natürlich, daß dort die Nachwehen des alten
Hofwesens langsamer verschwanden.

Nun zu der Erzählung der Thatsachen. Ueber Montgelas' Sturz und das Con-
cordat sagt Herr v. Lerchenfeld mit anderen Worten ungefähr das Nämliche wie ich,
und gegen meine Darstellung der Entstehung der Constitution erhebt er nur einen Ein-
wand; er bezweifelt die Zuverlässigkeit eines Blittersdorffischen Berichtes, der ausdrück-
lich versichert, daß der Münchener Hof seine geplanten Verfassungsgesetze in Petersburg
vorgelegt habe. Diese Zweifel vermag ich nicht zu theilen. Blittersdorff war ein aus-
gezeichneter Diplomat, wie man auch seinen Charakter beurtheilen möge, seine Depeschen
gehören zu den besten, die ich aus dieser Zeit kenne, und sein Bericht vom 17. August 1818
lautet sehr bestimmt und ausführlich. Als badischer Beamter war er freilich ein Gegner
der bairischen Regierung, indeß sein Zeugniß würde sich doch nur dann anfechten lassen,
wenn er den Münchener Hof verdächtigen wollte. Dies ist aber keineswegs seine Ab-
sicht; er findet vielmehr das Verfahren der bairischen Regierung ganz begreiflich und
wünscht seinerseits lebhaft, daß auch der Karlsruher Hof durch baldige Vorlegung eines
Verfassungsplanes sich den Beifall des liberalen Czaren erwerben möge. Eine physische
Unmöglichkeit liegt auch nicht vor, da die Berathung der bairischen Verfassungsgesetze
doch mehrere Monate in Anspruch nahm -- und noch weniger, leider, eine moralische
Unmöglichkeit. Baiern und Baden bewarben sich damals wetteifernd um Rußlands
Gunst mit einer Unterwürfigkeit, die uns Söhnen einer besseren Zeit fast unbegreiflich
erscheint. Wenn König Max Joseph im December 1815 dem Kaiser Alexander dafür dankte,
daß er das Elsaß bei Frankreich erhalten habe, so sehe ich nicht ein, warum er den Czaren
nicht zwei Jahre später bei den Verfassungsverhandlungen um Rath gefragt haben soll.

Sodann giebt Herr v. Lerchenfeld zu, daß König Max Joseph sich im Früh-
jahr 1819 eine Zeit lang mit Staatsstreichsplänen trug und daß sein nach Wien und
Berlin ergangener Hilferuf die Karlsbader Beschlüsse mit veranlaßt hat. Diese That-
sache wird aufs Neue bestätigt durch einen Brief des bairischen Bevollmächtigten Zentner,
der am 28. December 1819 von den Wiener Conferenzen schrieb: "Uebrigens macht

Baiern und die Karlsbader Beſchlüſſe.
ſchläge auf die badiſche Pfalz noch bis in die dreißiger Jahre hinein immer wieder den
Bundesfrieden ſtörte, während alle anderen Bundesſtaaten ſich längſt bei ihrem neuen
Beſitzſtande beruhigt hatten; über die Unhaltbarkeit der ſogenannten Sponheimer Erb-
anſprüche ſind außerhalb Baierns alle deutſchen Staatsrechtslehrer einig. Daß Mont-
gelas ſich in ſeiner bairiſchen Heimath nicht heimiſch fühlte, ſollte ein geborener Baier
doch am wenigſten beſtreiten. Von Pietät für das heimiſche Weſen iſt in Montgelas’
Briefen keine Spur zu finden. Er redet über ſeine Landsleute mit einer Härte, die
ſelbſt den Nichtbaiern verletzen muß, und hierauf beruht ja zum Theil die hiſtoriſche
Bedeutung des Mannes. Wäre er dem altbairiſchen Volke nicht innerlich ſo fremd
geweſen, ſo würde er den radicalen Umſturz, der doch nöthig war, ſchwerlich gewagt
haben. Wenn ich endlich geſagt habe, daß München damals neben Karlsruhe die ſitten-
loſeſte der deutſchen Reſidenzen war, ſo habe ich damit nur eine allbekannte Thatſache
erwähnt, die ſelbſt von Gervinus, dem Gönner der Mittelſtaaten anerkannt wird. Herr
v. Lerchenfeld fragt, ob dieſe Sittenloſigkeit etwa von dem ſchlichten Hofe Max Joſeph’s
herſtammen ſolle? Gewiß nicht, aber von der unglaublichen Frivolität ſeines Vor-
gängers Karl Theodor. Das Treiben eines ſolchen Hofes wirkt lange nach. Karl
Theodor hat, wie jeder Pfälzer weiß, die Sitten des Mannheimer Hofadels auf eine
Generation hinaus verdorben, und in München vermochte der gutmüthige Max Joſeph
mit ſeinen allezeit offenen Händen ebenſo wenig wie die Weltkinder Montgelas, Ritter
Lang und Genoſſen den Bodenſatz der alten Zeit ſogleich hinauszufegen. Auch Preußen
hat Aehnliches erfahren. Der frivole Ton, der unter Friedrich Wilhelm II. in die
Berliner Geſellſchaft eingedrungen war, verſchlimmerte ſich noch in den erſten Regierungs-
jahren ſeines Nachfolgers, obgleich die Königin Luiſe ein muſterhaftes häusliches Leben
führte; erſt das Unwetter von 1806 reinigte die Luft. Da München vor ſolchen Schick-
ſalsſchlägen bewahrt blieb, ſo iſt es nur natürlich, daß dort die Nachwehen des alten
Hofweſens langſamer verſchwanden.

Nun zu der Erzählung der Thatſachen. Ueber Montgelas’ Sturz und das Con-
cordat ſagt Herr v. Lerchenfeld mit anderen Worten ungefähr das Nämliche wie ich,
und gegen meine Darſtellung der Entſtehung der Conſtitution erhebt er nur einen Ein-
wand; er bezweifelt die Zuverläſſigkeit eines Blittersdorffiſchen Berichtes, der ausdrück-
lich verſichert, daß der Münchener Hof ſeine geplanten Verfaſſungsgeſetze in Petersburg
vorgelegt habe. Dieſe Zweifel vermag ich nicht zu theilen. Blittersdorff war ein aus-
gezeichneter Diplomat, wie man auch ſeinen Charakter beurtheilen möge, ſeine Depeſchen
gehören zu den beſten, die ich aus dieſer Zeit kenne, und ſein Bericht vom 17. Auguſt 1818
lautet ſehr beſtimmt und ausführlich. Als badiſcher Beamter war er freilich ein Gegner
der bairiſchen Regierung, indeß ſein Zeugniß würde ſich doch nur dann anfechten laſſen,
wenn er den Münchener Hof verdächtigen wollte. Dies iſt aber keineswegs ſeine Ab-
ſicht; er findet vielmehr das Verfahren der bairiſchen Regierung ganz begreiflich und
wünſcht ſeinerſeits lebhaft, daß auch der Karlsruher Hof durch baldige Vorlegung eines
Verfaſſungsplanes ſich den Beifall des liberalen Czaren erwerben möge. Eine phyſiſche
Unmöglichkeit liegt auch nicht vor, da die Berathung der bairiſchen Verfaſſungsgeſetze
doch mehrere Monate in Anſpruch nahm — und noch weniger, leider, eine moraliſche
Unmöglichkeit. Baiern und Baden bewarben ſich damals wetteifernd um Rußlands
Gunſt mit einer Unterwürfigkeit, die uns Söhnen einer beſſeren Zeit faſt unbegreiflich
erſcheint. Wenn König Max Joſeph im December 1815 dem Kaiſer Alexander dafür dankte,
daß er das Elſaß bei Frankreich erhalten habe, ſo ſehe ich nicht ein, warum er den Czaren
nicht zwei Jahre ſpäter bei den Verfaſſungsverhandlungen um Rath gefragt haben ſoll.

Sodann giebt Herr v. Lerchenfeld zu, daß König Max Joſeph ſich im Früh-
jahr 1819 eine Zeit lang mit Staatsſtreichsplänen trug und daß ſein nach Wien und
Berlin ergangener Hilferuf die Karlsbader Beſchlüſſe mit veranlaßt hat. Dieſe That-
ſache wird aufs Neue beſtätigt durch einen Brief des bairiſchen Bevollmächtigten Zentner,
der am 28. December 1819 von den Wiener Conferenzen ſchrieb: „Uebrigens macht

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[764/0780] Baiern und die Karlsbader Beſchlüſſe. ſchläge auf die badiſche Pfalz noch bis in die dreißiger Jahre hinein immer wieder den Bundesfrieden ſtörte, während alle anderen Bundesſtaaten ſich längſt bei ihrem neuen Beſitzſtande beruhigt hatten; über die Unhaltbarkeit der ſogenannten Sponheimer Erb- anſprüche ſind außerhalb Baierns alle deutſchen Staatsrechtslehrer einig. Daß Mont- gelas ſich in ſeiner bairiſchen Heimath nicht heimiſch fühlte, ſollte ein geborener Baier doch am wenigſten beſtreiten. Von Pietät für das heimiſche Weſen iſt in Montgelas’ Briefen keine Spur zu finden. Er redet über ſeine Landsleute mit einer Härte, die ſelbſt den Nichtbaiern verletzen muß, und hierauf beruht ja zum Theil die hiſtoriſche Bedeutung des Mannes. Wäre er dem altbairiſchen Volke nicht innerlich ſo fremd geweſen, ſo würde er den radicalen Umſturz, der doch nöthig war, ſchwerlich gewagt haben. Wenn ich endlich geſagt habe, daß München damals neben Karlsruhe die ſitten- loſeſte der deutſchen Reſidenzen war, ſo habe ich damit nur eine allbekannte Thatſache erwähnt, die ſelbſt von Gervinus, dem Gönner der Mittelſtaaten anerkannt wird. Herr v. Lerchenfeld fragt, ob dieſe Sittenloſigkeit etwa von dem ſchlichten Hofe Max Joſeph’s herſtammen ſolle? Gewiß nicht, aber von der unglaublichen Frivolität ſeines Vor- gängers Karl Theodor. Das Treiben eines ſolchen Hofes wirkt lange nach. Karl Theodor hat, wie jeder Pfälzer weiß, die Sitten des Mannheimer Hofadels auf eine Generation hinaus verdorben, und in München vermochte der gutmüthige Max Joſeph mit ſeinen allezeit offenen Händen ebenſo wenig wie die Weltkinder Montgelas, Ritter Lang und Genoſſen den Bodenſatz der alten Zeit ſogleich hinauszufegen. Auch Preußen hat Aehnliches erfahren. Der frivole Ton, der unter Friedrich Wilhelm II. in die Berliner Geſellſchaft eingedrungen war, verſchlimmerte ſich noch in den erſten Regierungs- jahren ſeines Nachfolgers, obgleich die Königin Luiſe ein muſterhaftes häusliches Leben führte; erſt das Unwetter von 1806 reinigte die Luft. Da München vor ſolchen Schick- ſalsſchlägen bewahrt blieb, ſo iſt es nur natürlich, daß dort die Nachwehen des alten Hofweſens langſamer verſchwanden. Nun zu der Erzählung der Thatſachen. Ueber Montgelas’ Sturz und das Con- cordat ſagt Herr v. Lerchenfeld mit anderen Worten ungefähr das Nämliche wie ich, und gegen meine Darſtellung der Entſtehung der Conſtitution erhebt er nur einen Ein- wand; er bezweifelt die Zuverläſſigkeit eines Blittersdorffiſchen Berichtes, der ausdrück- lich verſichert, daß der Münchener Hof ſeine geplanten Verfaſſungsgeſetze in Petersburg vorgelegt habe. Dieſe Zweifel vermag ich nicht zu theilen. Blittersdorff war ein aus- gezeichneter Diplomat, wie man auch ſeinen Charakter beurtheilen möge, ſeine Depeſchen gehören zu den beſten, die ich aus dieſer Zeit kenne, und ſein Bericht vom 17. Auguſt 1818 lautet ſehr beſtimmt und ausführlich. Als badiſcher Beamter war er freilich ein Gegner der bairiſchen Regierung, indeß ſein Zeugniß würde ſich doch nur dann anfechten laſſen, wenn er den Münchener Hof verdächtigen wollte. Dies iſt aber keineswegs ſeine Ab- ſicht; er findet vielmehr das Verfahren der bairiſchen Regierung ganz begreiflich und wünſcht ſeinerſeits lebhaft, daß auch der Karlsruher Hof durch baldige Vorlegung eines Verfaſſungsplanes ſich den Beifall des liberalen Czaren erwerben möge. Eine phyſiſche Unmöglichkeit liegt auch nicht vor, da die Berathung der bairiſchen Verfaſſungsgeſetze doch mehrere Monate in Anſpruch nahm — und noch weniger, leider, eine moraliſche Unmöglichkeit. Baiern und Baden bewarben ſich damals wetteifernd um Rußlands Gunſt mit einer Unterwürfigkeit, die uns Söhnen einer beſſeren Zeit faſt unbegreiflich erſcheint. Wenn König Max Joſeph im December 1815 dem Kaiſer Alexander dafür dankte, daß er das Elſaß bei Frankreich erhalten habe, ſo ſehe ich nicht ein, warum er den Czaren nicht zwei Jahre ſpäter bei den Verfaſſungsverhandlungen um Rath gefragt haben ſoll. Sodann giebt Herr v. Lerchenfeld zu, daß König Max Joſeph ſich im Früh- jahr 1819 eine Zeit lang mit Staatsſtreichsplänen trug und daß ſein nach Wien und Berlin ergangener Hilferuf die Karlsbader Beſchlüſſe mit veranlaßt hat. Dieſe That- ſache wird aufs Neue beſtätigt durch einen Brief des bairiſchen Bevollmächtigten Zentner, der am 28. December 1819 von den Wiener Conferenzen ſchrieb: „Uebrigens macht

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 764. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/780>, abgerufen am 21.11.2024.