IV. 2. Die constitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
Der Abschluß des Verfassungswerkes wurde hier nicht wie in den Nachbarländern mit lauter Freude begrüßt. Den eifrigen Liberalen ge- nügte diese maßvolle Reform mit nichten, die Masse des Volkes aber war aus der Aufregung des Revolutionsjahres längst wieder in die alte Gleich- giltigkeit zurückgefallen. Kurhessen und Sachsen traten bald nach ihrer politischen Neugestaltung dem Zollverein bei, und die öffentliche Meinung wähnte in begreiflicher Selbsttäuschung, daß man das kräftig aufblühende wirthschaftliche Leben nicht der Freiheit des deutschen Marktes, sondern der Verfassung verdanke. In Hannover dagegen wurden die handelspoli- tischen Folgerungen, die sich aus der Kassenvereinigung und der Steuer- reform unabweisbar ergaben, nicht gezogen, das Land verharrte bei seiner selbstmörderischen englischen Zollpolitik, an dem schläfrigen Gange des Han- dels und Wandels änderte sich nichts. So bemerkte das Volk wenig von dem Segen der neuen Ordnung. Nur die Bürger von Hildesheim holten ihren volksbeliebten Abgeordneten Lüntzel im Triumphzuge ein, und Stüve mußte -- ganz wie sein verabscheuter Gegenfüßler Rotteck -- in seiner Vaterstadt den silbernen Ehrenbecher als liberalen Tugendpreis dankend entgegennehmen. Das übrige Land verhielt sich lau. Der kluge Geh. Rath Hoppenstedt und manche andere einsichtige Beamte wollten sich von Haus aus zu dem Staatsgrundgesetze kein Herz fassen, weil sie der Zukunft mißtrauten. Sie wußten, daß der Adel seine Widerspänstigkeit noch keines- wegs aufgegeben hatte, und er herrschte noch immer in den sieben Pro- vinziallandtagen, die mit verminderten Befugnissen auch fernerhin fort- bestehen sollten. Schon als die Verfassung berathen wurde hatten mehrere dieser Landtage ein Recht der Mitwirkung beansprucht; als sie beendet war, verwahrte der Ausschuß der calenberg-grubenhagenschen Stände in aller Stille seine vorgeblichen Rechte. Wie nun, wenn diese Adelsoppo- sition bei dem voraussichtlich nahen Thronwechsel den Monarchen selbst für sich gewann? Ueber den Thronfolger, den Herzog von Cumberland, liefen bedenkliche Gerüchte um. Man erfuhr, daß er mit Schele in Ver- bindung stehe und die neue Ordnung mißbillige. Doch nur wenige Ein- geweihte wußten, welch ein unwürdiges Spiel insgeheim im Welfenhause getrieben wurde.
Ernst August von Cumberland blickte auf die deutschen Dinge mit der Hoffart des starren Hochtorys hernieder; er hielt es nie der Mühe werth, das Staatsrecht des Landes, das er dereinst beherrschen sollte, kennen zu lernen, und begnügte sich mit der unbestimmten Vorstellung, daß den Agnaten in Hannover eine Art Mitregierungsrecht, mindestens für außerordentliche Fälle, zustehe. Von diesem angemaßten Rechte machte er auch mehrmals Gebrauch, doch niemals offen, niemals ohne jene Winkel- züge, welche seinem aus Schroffheit und Heimtücke seltsam gemischten Cha- rakter geläufig waren. Bei Lord Eldon und den anderen Freunden von der strengen Tory-Partei hatte er als höchste politische Weisheit gelernt,
IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.
Der Abſchluß des Verfaſſungswerkes wurde hier nicht wie in den Nachbarländern mit lauter Freude begrüßt. Den eifrigen Liberalen ge- nügte dieſe maßvolle Reform mit nichten, die Maſſe des Volkes aber war aus der Aufregung des Revolutionsjahres längſt wieder in die alte Gleich- giltigkeit zurückgefallen. Kurheſſen und Sachſen traten bald nach ihrer politiſchen Neugeſtaltung dem Zollverein bei, und die öffentliche Meinung wähnte in begreiflicher Selbſttäuſchung, daß man das kräftig aufblühende wirthſchaftliche Leben nicht der Freiheit des deutſchen Marktes, ſondern der Verfaſſung verdanke. In Hannover dagegen wurden die handelspoli- tiſchen Folgerungen, die ſich aus der Kaſſenvereinigung und der Steuer- reform unabweisbar ergaben, nicht gezogen, das Land verharrte bei ſeiner ſelbſtmörderiſchen engliſchen Zollpolitik, an dem ſchläfrigen Gange des Han- dels und Wandels änderte ſich nichts. So bemerkte das Volk wenig von dem Segen der neuen Ordnung. Nur die Bürger von Hildesheim holten ihren volksbeliebten Abgeordneten Lüntzel im Triumphzuge ein, und Stüve mußte — ganz wie ſein verabſcheuter Gegenfüßler Rotteck — in ſeiner Vaterſtadt den ſilbernen Ehrenbecher als liberalen Tugendpreis dankend entgegennehmen. Das übrige Land verhielt ſich lau. Der kluge Geh. Rath Hoppenſtedt und manche andere einſichtige Beamte wollten ſich von Haus aus zu dem Staatsgrundgeſetze kein Herz faſſen, weil ſie der Zukunft mißtrauten. Sie wußten, daß der Adel ſeine Widerſpänſtigkeit noch keines- wegs aufgegeben hatte, und er herrſchte noch immer in den ſieben Pro- vinziallandtagen, die mit verminderten Befugniſſen auch fernerhin fort- beſtehen ſollten. Schon als die Verfaſſung berathen wurde hatten mehrere dieſer Landtage ein Recht der Mitwirkung beanſprucht; als ſie beendet war, verwahrte der Ausſchuß der calenberg-grubenhagenſchen Stände in aller Stille ſeine vorgeblichen Rechte. Wie nun, wenn dieſe Adelsoppo- ſition bei dem vorausſichtlich nahen Thronwechſel den Monarchen ſelbſt für ſich gewann? Ueber den Thronfolger, den Herzog von Cumberland, liefen bedenkliche Gerüchte um. Man erfuhr, daß er mit Schele in Ver- bindung ſtehe und die neue Ordnung mißbillige. Doch nur wenige Ein- geweihte wußten, welch ein unwürdiges Spiel insgeheim im Welfenhauſe getrieben wurde.
Ernſt Auguſt von Cumberland blickte auf die deutſchen Dinge mit der Hoffart des ſtarren Hochtorys hernieder; er hielt es nie der Mühe werth, das Staatsrecht des Landes, das er dereinſt beherrſchen ſollte, kennen zu lernen, und begnügte ſich mit der unbeſtimmten Vorſtellung, daß den Agnaten in Hannover eine Art Mitregierungsrecht, mindeſtens für außerordentliche Fälle, zuſtehe. Von dieſem angemaßten Rechte machte er auch mehrmals Gebrauch, doch niemals offen, niemals ohne jene Winkel- züge, welche ſeinem aus Schroffheit und Heimtücke ſeltſam gemiſchten Cha- rakter geläufig waren. Bei Lord Eldon und den anderen Freunden von der ſtrengen Tory-Partei hatte er als höchſte politiſche Weisheit gelernt,
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IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.
Der Abſchluß des Verfaſſungswerkes wurde hier nicht wie in den
Nachbarländern mit lauter Freude begrüßt. Den eifrigen Liberalen ge-
nügte dieſe maßvolle Reform mit nichten, die Maſſe des Volkes aber war
aus der Aufregung des Revolutionsjahres längſt wieder in die alte Gleich-
giltigkeit zurückgefallen. Kurheſſen und Sachſen traten bald nach ihrer
politiſchen Neugeſtaltung dem Zollverein bei, und die öffentliche Meinung
wähnte in begreiflicher Selbſttäuſchung, daß man das kräftig aufblühende
wirthſchaftliche Leben nicht der Freiheit des deutſchen Marktes, ſondern
der Verfaſſung verdanke. In Hannover dagegen wurden die handelspoli-
tiſchen Folgerungen, die ſich aus der Kaſſenvereinigung und der Steuer-
reform unabweisbar ergaben, nicht gezogen, das Land verharrte bei ſeiner
ſelbſtmörderiſchen engliſchen Zollpolitik, an dem ſchläfrigen Gange des Han-
dels und Wandels änderte ſich nichts. So bemerkte das Volk wenig von
dem Segen der neuen Ordnung. Nur die Bürger von Hildesheim holten
ihren volksbeliebten Abgeordneten Lüntzel im Triumphzuge ein, und Stüve
mußte — ganz wie ſein verabſcheuter Gegenfüßler Rotteck — in ſeiner
Vaterſtadt den ſilbernen Ehrenbecher als liberalen Tugendpreis dankend
entgegennehmen. Das übrige Land verhielt ſich lau. Der kluge Geh. Rath
Hoppenſtedt und manche andere einſichtige Beamte wollten ſich von Haus
aus zu dem Staatsgrundgeſetze kein Herz faſſen, weil ſie der Zukunft
mißtrauten. Sie wußten, daß der Adel ſeine Widerſpänſtigkeit noch keines-
wegs aufgegeben hatte, und er herrſchte noch immer in den ſieben Pro-
vinziallandtagen, die mit verminderten Befugniſſen auch fernerhin fort-
beſtehen ſollten. Schon als die Verfaſſung berathen wurde hatten mehrere
dieſer Landtage ein Recht der Mitwirkung beanſprucht; als ſie beendet
war, verwahrte der Ausſchuß der calenberg-grubenhagenſchen Stände in
aller Stille ſeine vorgeblichen Rechte. Wie nun, wenn dieſe Adelsoppo-
ſition bei dem vorausſichtlich nahen Thronwechſel den Monarchen ſelbſt
für ſich gewann? Ueber den Thronfolger, den Herzog von Cumberland,
liefen bedenkliche Gerüchte um. Man erfuhr, daß er mit Schele in Ver-
bindung ſtehe und die neue Ordnung mißbillige. Doch nur wenige Ein-
geweihte wußten, welch ein unwürdiges Spiel insgeheim im Welfenhauſe
getrieben wurde.
Ernſt Auguſt von Cumberland blickte auf die deutſchen Dinge mit
der Hoffart des ſtarren Hochtorys hernieder; er hielt es nie der Mühe
werth, das Staatsrecht des Landes, das er dereinſt beherrſchen ſollte,
kennen zu lernen, und begnügte ſich mit der unbeſtimmten Vorſtellung,
daß den Agnaten in Hannover eine Art Mitregierungsrecht, mindeſtens
für außerordentliche Fälle, zuſtehe. Von dieſem angemaßten Rechte machte
er auch mehrmals Gebrauch, doch niemals offen, niemals ohne jene Winkel-
züge, welche ſeinem aus Schroffheit und Heimtücke ſeltſam gemiſchten Cha-
rakter geläufig waren. Bei Lord Eldon und den anderen Freunden von
der ſtrengen Tory-Partei hatte er als höchſte politiſche Weisheit gelernt,
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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/178>, abgerufen am 04.12.2024.
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