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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 9. Der welfische Staatsstreich.
dem offenbaren Unrecht einen neuen Rechtszustand hervorgehen zu lassen,
daher wurden seine Entschließungen bald unberechenbar. Da sein Staats-
ministerium sich für die Rechtsgiltigkeit des Staatsgrundgesetzes ausge-
sprochen hatte, so berief er am nächsten Tage (15. Juli) eine besondere
Commission, welche die Rechtsfrage von Neuem prüfen sollte. Sie be-
stand aus Schele und drei anderen hohen Beamten, Graf Wedel, Jacobi,
v. Bothmer, und gelangte nach kaum vierzehn Tagen schon zu dem Schlusse:
der König möge den gegenwärtigen Ständen erklären, daß er unter ge-
wissen Bedingungen das Staatsgrundgesetz annehmen wolle.*) Mit diesem
Rathe war dem Welfen wieder nicht gedient. In seinen Gesprächen mit
Schele, der in der Commission überstimmt worden war, hatte er sich be-
reits einen neuen Plan gebildet: er dachte jetzt die gegenwärtigen Stände
einzuberufen und ihnen dann zuzumuthen, daß sie die alte Verfassung von
1819 wieder einführten.**) Dieser zweite Plan war fast noch ungeheuer-
licher als der erste, denn gegen die Verfassung von 1819 hatte Ernst August
ja selbst, allerdings nur heimlich, protestirt!

Was ließ sich wider den Starrsinn und die unergründliche Verlogenheit
eines solchen Mannes mit friedlichen Mitteln ausrichten? Der preußische
Gesandte Canitz that sein Bestes. Er beschwor den Welfen gleich bei der
ersten Audienz "jeden Schein von unrechtmäßiger Gewalt zu vermeiden",
und erläuterte seine Ansicht als Cavallerist: bei einer Reiter-Attake dürfe
man dem Feinde nie die Flanke bieten. Ernst August stimmte zu und
versicherte: ich werde mich schon vorsehen. Canitz war in schwieriger Lage:
er wollte sich das Vertrauen Schele's, den er für ehrlich hielt, nicht ver-
scherzen um nicht jeden Einfluß zu verlieren; und doch konnte sich der
streng conservative Diplomat nicht verbergen, daß hier in Hannover die
Gefahr nicht von der Nachgiebigkeit, sondern von der Willkür des Fürsten
drohte, daß die constitutionellen Formen doch den Vorzug besäßen die in
kleinen Staaten besonders schwer drückende Tyrannei zu verhindern, daß
die von den Welfen zurückgewünschte alte Kassentrennung allein der Krone
selbst Schaden gebracht hätte. In solchem Sinne äußerte er sich***), immer
sehr behutsam, denn der preußische Hof wußte noch gar nicht, was Ernst
August eigentlich beabsichtigte -- aus dem einfachen Grunde, weil es der
Welfe selbst noch nicht wußte.+) Aber sogar diese vorsichtigen Andeu-
tungen machten den alten Herrn ungeduldig; er zeigte sich bald verstimmt
und behandelte den preußischen Gesandten so kühl wie es die Freundschaft
der beiden Höfe irgend erlaubte.

Im Hochsommer reiste Ernst August zur Kur nach Karlsbad. Er

*) Schele an den Kanzleidirektor Graf Wedel und die Oberjustizräthe Jacobi und
v. Bothmer, 15. Juli; Gutachten der Commission, 28. Juli 1837.
**) Canitz's Bericht, 17. Juli 1837.
***) Canitz's Berichte, 1. 11. Juli, 11. Sept. 1837 ff.
+) Münchhausen's Bericht, 13. Juli 1837.

IV. 9. Der welfiſche Staatsſtreich.
dem offenbaren Unrecht einen neuen Rechtszuſtand hervorgehen zu laſſen,
daher wurden ſeine Entſchließungen bald unberechenbar. Da ſein Staats-
miniſterium ſich für die Rechtsgiltigkeit des Staatsgrundgeſetzes ausge-
ſprochen hatte, ſo berief er am nächſten Tage (15. Juli) eine beſondere
Commiſſion, welche die Rechtsfrage von Neuem prüfen ſollte. Sie be-
ſtand aus Schele und drei anderen hohen Beamten, Graf Wedel, Jacobi,
v. Bothmer, und gelangte nach kaum vierzehn Tagen ſchon zu dem Schluſſe:
der König möge den gegenwärtigen Ständen erklären, daß er unter ge-
wiſſen Bedingungen das Staatsgrundgeſetz annehmen wolle.*) Mit dieſem
Rathe war dem Welfen wieder nicht gedient. In ſeinen Geſprächen mit
Schele, der in der Commiſſion überſtimmt worden war, hatte er ſich be-
reits einen neuen Plan gebildet: er dachte jetzt die gegenwärtigen Stände
einzuberufen und ihnen dann zuzumuthen, daß ſie die alte Verfaſſung von
1819 wieder einführten.**) Dieſer zweite Plan war faſt noch ungeheuer-
licher als der erſte, denn gegen die Verfaſſung von 1819 hatte Ernſt Auguſt
ja ſelbſt, allerdings nur heimlich, proteſtirt!

Was ließ ſich wider den Starrſinn und die unergründliche Verlogenheit
eines ſolchen Mannes mit friedlichen Mitteln ausrichten? Der preußiſche
Geſandte Canitz that ſein Beſtes. Er beſchwor den Welfen gleich bei der
erſten Audienz „jeden Schein von unrechtmäßiger Gewalt zu vermeiden“,
und erläuterte ſeine Anſicht als Cavalleriſt: bei einer Reiter-Attake dürfe
man dem Feinde nie die Flanke bieten. Ernſt Auguſt ſtimmte zu und
verſicherte: ich werde mich ſchon vorſehen. Canitz war in ſchwieriger Lage:
er wollte ſich das Vertrauen Schele’s, den er für ehrlich hielt, nicht ver-
ſcherzen um nicht jeden Einfluß zu verlieren; und doch konnte ſich der
ſtreng conſervative Diplomat nicht verbergen, daß hier in Hannover die
Gefahr nicht von der Nachgiebigkeit, ſondern von der Willkür des Fürſten
drohte, daß die conſtitutionellen Formen doch den Vorzug beſäßen die in
kleinen Staaten beſonders ſchwer drückende Tyrannei zu verhindern, daß
die von den Welfen zurückgewünſchte alte Kaſſentrennung allein der Krone
ſelbſt Schaden gebracht hätte. In ſolchem Sinne äußerte er ſich***), immer
ſehr behutſam, denn der preußiſche Hof wußte noch gar nicht, was Ernſt
Auguſt eigentlich beabſichtigte — aus dem einfachen Grunde, weil es der
Welfe ſelbſt noch nicht wußte.†) Aber ſogar dieſe vorſichtigen Andeu-
tungen machten den alten Herrn ungeduldig; er zeigte ſich bald verſtimmt
und behandelte den preußiſchen Geſandten ſo kühl wie es die Freundſchaft
der beiden Höfe irgend erlaubte.

Im Hochſommer reiſte Ernſt Auguſt zur Kur nach Karlsbad. Er

*) Schele an den Kanzleidirektor Graf Wedel und die Oberjuſtizräthe Jacobi und
v. Bothmer, 15. Juli; Gutachten der Commiſſion, 28. Juli 1837.
**) Canitz’s Bericht, 17. Juli 1837.
***) Canitz’s Berichte, 1. 11. Juli, 11. Sept. 1837 ff.
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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 654. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/668>, abgerufen am 24.11.2024.