Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.IV. 10. Der Kölnische Bischofsstreit. die Regel bilden, ohne Rücksicht auf die Erziehung der Kinder, und nurwenn die katholische Braut einen muthwilligen, sträflichen Leichtsinn zeigte -- "also vernünftigerweise niemals", wie Bunsen frohlockend schrieb -- mußte sich der Priester auf die passive Assistenz beschränken. Für diese großen, noch keinem Staate gewährten Zugeständnisse gab die Krone ein Versprechen, das kaum für eine Gegenleistung gelten konnte, weil König und Papst sich darüber schon seit Jahren geeinigt hatten. Sie verhieß, die bürgerliche Eheschließung, die dem Monarchen längst ein Greuel war, auf dem linken Rheinufer abzuschaffen; und in der That legte sie im Frühjahr 1837 dem rheinischen Provinziallandtage einen Gesetzentwurf dieses Inhalts vor, die Stände beanstandeten ihn aber, zu Friedrich Wilhelm's großem Leidwesen, weil die bürgerlichen und die kirchlichen Ehegesetze noch nicht im Einklang stünden. Der Erzbischof übernahm, seine Suffraganen für den geheimen Vertrag zu gewinnen. Er brauchte in Paderborn zwei, in Münster drei Tage um die kirchlichen Bedenken des Bischofs zu über- winden; auch der greise Bischof Hommer von Trier stimmte zu, und der Abrede gemäß erließen die vier Prälaten hierauf gleichlautende Instruk- tionen an ihre Generalvicariate. Spiegel hoffte auf die ausgleichende Macht der Zeit; er wollte die neue milde Uebung sich erst eine Weile friedlich einbürgern lassen und dann zur guten Stunde den Papst um nachsichtige Genehmigung bitten. Er starb aber schon am 2. Aug. 1835, und nur wenn sich ein gleichgesinnter Nachfolger fand, konnte der so mühsam, durch so zweideutige Mittel gewahrte Friede zwischen Staat und Kirche erhalten bleiben. Im Cultusministerium ahnte man gar nichts von dem Ernst der *) Schmedding, Promemoria über die gemischten Ehen, 12. Mai 1830. **) Schmedding an Altenstein, 5. Dec. 1819, 23. Mai 1821, 22. Jan. 1826.
IV. 10. Der Kölniſche Biſchofsſtreit. die Regel bilden, ohne Rückſicht auf die Erziehung der Kinder, und nurwenn die katholiſche Braut einen muthwilligen, ſträflichen Leichtſinn zeigte — „alſo vernünftigerweiſe niemals“, wie Bunſen frohlockend ſchrieb — mußte ſich der Prieſter auf die paſſive Aſſiſtenz beſchränken. Für dieſe großen, noch keinem Staate gewährten Zugeſtändniſſe gab die Krone ein Verſprechen, das kaum für eine Gegenleiſtung gelten konnte, weil König und Papſt ſich darüber ſchon ſeit Jahren geeinigt hatten. Sie verhieß, die bürgerliche Eheſchließung, die dem Monarchen längſt ein Greuel war, auf dem linken Rheinufer abzuſchaffen; und in der That legte ſie im Frühjahr 1837 dem rheiniſchen Provinziallandtage einen Geſetzentwurf dieſes Inhalts vor, die Stände beanſtandeten ihn aber, zu Friedrich Wilhelm’s großem Leidweſen, weil die bürgerlichen und die kirchlichen Ehegeſetze noch nicht im Einklang ſtünden. Der Erzbiſchof übernahm, ſeine Suffraganen für den geheimen Vertrag zu gewinnen. Er brauchte in Paderborn zwei, in Münſter drei Tage um die kirchlichen Bedenken des Biſchofs zu über- winden; auch der greiſe Biſchof Hommer von Trier ſtimmte zu, und der Abrede gemäß erließen die vier Prälaten hierauf gleichlautende Inſtruk- tionen an ihre Generalvicariate. Spiegel hoffte auf die ausgleichende Macht der Zeit; er wollte die neue milde Uebung ſich erſt eine Weile friedlich einbürgern laſſen und dann zur guten Stunde den Papſt um nachſichtige Genehmigung bitten. Er ſtarb aber ſchon am 2. Aug. 1835, und nur wenn ſich ein gleichgeſinnter Nachfolger fand, konnte der ſo mühſam, durch ſo zweideutige Mittel gewahrte Friede zwiſchen Staat und Kirche erhalten bleiben. Im Cultusminiſterium ahnte man gar nichts von dem Ernſt der *) Schmedding, Promemoria über die gemiſchten Ehen, 12. Mai 1830. **) Schmedding an Altenſtein, 5. Dec. 1819, 23. Mai 1821, 22. Jan. 1826.
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IV. 10. Der Kölniſche Biſchofsſtreit.
die Regel bilden, ohne Rückſicht auf die Erziehung der Kinder, und nur
wenn die katholiſche Braut einen muthwilligen, ſträflichen Leichtſinn zeigte
— „alſo vernünftigerweiſe niemals“, wie Bunſen frohlockend ſchrieb —
mußte ſich der Prieſter auf die paſſive Aſſiſtenz beſchränken. Für dieſe
großen, noch keinem Staate gewährten Zugeſtändniſſe gab die Krone ein
Verſprechen, das kaum für eine Gegenleiſtung gelten konnte, weil König
und Papſt ſich darüber ſchon ſeit Jahren geeinigt hatten. Sie verhieß, die
bürgerliche Eheſchließung, die dem Monarchen längſt ein Greuel war, auf
dem linken Rheinufer abzuſchaffen; und in der That legte ſie im Frühjahr
1837 dem rheiniſchen Provinziallandtage einen Geſetzentwurf dieſes Inhalts
vor, die Stände beanſtandeten ihn aber, zu Friedrich Wilhelm’s großem
Leidweſen, weil die bürgerlichen und die kirchlichen Ehegeſetze noch nicht
im Einklang ſtünden. Der Erzbiſchof übernahm, ſeine Suffraganen für
den geheimen Vertrag zu gewinnen. Er brauchte in Paderborn zwei, in
Münſter drei Tage um die kirchlichen Bedenken des Biſchofs zu über-
winden; auch der greiſe Biſchof Hommer von Trier ſtimmte zu, und der
Abrede gemäß erließen die vier Prälaten hierauf gleichlautende Inſtruk-
tionen an ihre Generalvicariate. Spiegel hoffte auf die ausgleichende Macht
der Zeit; er wollte die neue milde Uebung ſich erſt eine Weile friedlich
einbürgern laſſen und dann zur guten Stunde den Papſt um nachſichtige
Genehmigung bitten. Er ſtarb aber ſchon am 2. Aug. 1835, und nur
wenn ſich ein gleichgeſinnter Nachfolger fand, konnte der ſo mühſam, durch
ſo zweideutige Mittel gewahrte Friede zwiſchen Staat und Kirche erhalten
bleiben.
Im Cultusminiſterium ahnte man gar nichts von dem Ernſt der
Lage. Der Referent für die katholiſchen Kirchenſachen, Geh. Rath Schmed-
ding war unzweifelhaft ein preußiſcher Patriot, er hatte während der napo-
leoniſchen Zeiten lockende Einladungen der bergiſchen Regierung ausge-
ſchlagen, um im Dienſte ſeines Königs von der Ems nach dem Pregel zu
gehen, was dem Weſtphalen nicht leicht fiel. Er bezweifelte nie, daß die
Staatsgewalt ſouverän, der reine Dualismus von Staat und Kirche
unmöglich ſei, und bemühte ſich eifrig, die kirchliche Einſegnung aller ge-
miſchten Ehen bei dem Clerus durchzuſetzen. *) Gleichwohl trat er mit den
Jahren der mächtig aufſteigenden ultramontanen Partei immer näher.
Schmedding verabſcheute die vornehmen geiſtlichen Lebemänner der alten
Generation als „ein Geſchmeiß verweltlichter Pfaffen“; auch die Hermeſianer
erſchienen ihm bald verdächtig, nur in den Lehren der Tübinger katholiſchen
Schule, die ſoeben in Möhler’s Symbolik ihr reifſtes Werk geſchaffen hatte,
fand er noch unverfälſchte chriſtliche Wahrheit. Der König betrachtete ihn nicht
ohne Argwohn und überging ihn bei den üblichen Auszeichnungen. **) Um
*) Schmedding, Promemoria über die gemiſchten Ehen, 12. Mai 1830.
**) Schmedding an Altenſtein, 5. Dec. 1819, 23. Mai 1821, 22. Jan. 1826.
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