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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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Arnim's erstes Entlassungsgesuch.
Gesetze von 1815--23 gewissenhaft eingelöst und jedes Rechtsbedenken
abgeschnitten. Vertheile man hingegen, nach der Absicht des Monarchen,
die reichsständischen Befugnisse zwischen den Vereinigten Ausschüssen und
einem Vereinigten Landtage, so würde das Volk weder jene noch diesen als
Reichsstände gelten lassen; man hätte also "alle Nachtheile der vollständigen
Erfüllung jener Gesetze, ohne ihre Vortheile".*) Es war die Sprache
des gesunden Menschenverstandes, und ehe drei Jahre verflossen sollten
Arnim's Weissagungen wörtlich in Erfüllung gehen. Dem Könige aber,
der alles Hohe und Feine so geistvoll faßte, war gerade das Einfache, Platt-
verständliche am wenigsten beizubringen. Arnim's Vorschläge wurden ver-
worfen, und darauf (17. Mai) erbat er seine Entlassung. In zwei Ein-
gaben schilderte er zugleich sehr freimüthig die Ursachen der gegenwärtigen
Verwirrung: der König selbst hätte durch seine ersten Reden hohe Erwar-
tungen erregt, aber dabei "einen anderen Entwicklungsgang vor Augen
gehabt als die Mehrzahl derer, die diese Worte vernahmen". So seien
Mißverständnisse entstanden, dann heftige Angriffe, dann Unterdrückung
und jetzt endlich allgemeines Mißtrauen. Dazu noch die Uneinigkeit im
Ministerium und die eigentlich gegenstandslose, aber durch die Maß-
regeln der Regierung selbst beförderte religiöse Aufregung.**)

Durch gütiges Zureden ließ sich Arnim endlich bewegen, sein Ab-
schiedsgesuch für jetzt zurückzuziehen; und so begannen denn von Neuem
die geheimen Berathungen, endlos und zwecklos, weil der König von Haus
aus entschlossen war, sich von Männern, die er so tief unter sich sah, in
seinem Lieblingsplane nicht stören zu lassen. Auch Bunsen mußte bei
seinem Berliner Aufenthalt sein Gutachten abgeben, und da ihm die Ar-
beit durch seine gänzliche Unkenntniß der preußischen Verhältnisse sehr er-
leichtert wurde, so entstiegen seiner schöpferischen Phantasie alsbald mehrere
Denkschriften, welche nicht nur die ständische Verfassung, sondern auch
das Krongut, die Kirchenpolitik, die Rechte des Beamtenthums, die Neu-
bildung des Adels nach englischem Muster behandelten. General Canitz,
der ebenfalls von seinem Gesandtschaftsposten zur Berathung herbeigerufen
wurde, unterzog diese luftigen Einfälle einer schneidenden Kritik, aber
eigene Vorschläge wußte er nicht aufzustellen.***)

Da wurde der König durch ein gräßliches Erlebniß an den Ernst der
Zeit gemahnt. Schon seit zwei Jahren waren im königlichen Cabinet zahl-
reiche Anzeigen, auch Selbstanzeigen eingelaufen, welche von Mordanschlägen
wider den Monarchen erzählten. Das Alles erwies sich als leere Erfindung
und war doch nicht ganz unwichtig; man konnte daraus abnehmen, wie
leidenschaftlich, in Haß und Liebe, alle Welt sich mit diesem einen Manne
beschäftigte. Nun sollte doch noch geschehen, was in der Geschichte Preußens

*) Arnim, Denkschrift über die ständische Verfassung, April 1844.
**) Arnim, Eingabe an den König, 26. Mai, nebst Denkschrift vom 25. Mai 1844.
***) Canitz an Thile, 24. Nov. 1844. Thile an Arnim, 5. Apr. 1845.

Arnim’s erſtes Entlaſſungsgeſuch.
Geſetze von 1815—23 gewiſſenhaft eingelöſt und jedes Rechtsbedenken
abgeſchnitten. Vertheile man hingegen, nach der Abſicht des Monarchen,
die reichsſtändiſchen Befugniſſe zwiſchen den Vereinigten Ausſchüſſen und
einem Vereinigten Landtage, ſo würde das Volk weder jene noch dieſen als
Reichsſtände gelten laſſen; man hätte alſo „alle Nachtheile der vollſtändigen
Erfüllung jener Geſetze, ohne ihre Vortheile“.*) Es war die Sprache
des geſunden Menſchenverſtandes, und ehe drei Jahre verfloſſen ſollten
Arnim’s Weiſſagungen wörtlich in Erfüllung gehen. Dem Könige aber,
der alles Hohe und Feine ſo geiſtvoll faßte, war gerade das Einfache, Platt-
verſtändliche am wenigſten beizubringen. Arnim’s Vorſchläge wurden ver-
worfen, und darauf (17. Mai) erbat er ſeine Entlaſſung. In zwei Ein-
gaben ſchilderte er zugleich ſehr freimüthig die Urſachen der gegenwärtigen
Verwirrung: der König ſelbſt hätte durch ſeine erſten Reden hohe Erwar-
tungen erregt, aber dabei „einen anderen Entwicklungsgang vor Augen
gehabt als die Mehrzahl derer, die dieſe Worte vernahmen“. So ſeien
Mißverſtändniſſe entſtanden, dann heftige Angriffe, dann Unterdrückung
und jetzt endlich allgemeines Mißtrauen. Dazu noch die Uneinigkeit im
Miniſterium und die eigentlich gegenſtandsloſe, aber durch die Maß-
regeln der Regierung ſelbſt beförderte religiöſe Aufregung.**)

Durch gütiges Zureden ließ ſich Arnim endlich bewegen, ſein Ab-
ſchiedsgeſuch für jetzt zurückzuziehen; und ſo begannen denn von Neuem
die geheimen Berathungen, endlos und zwecklos, weil der König von Haus
aus entſchloſſen war, ſich von Männern, die er ſo tief unter ſich ſah, in
ſeinem Lieblingsplane nicht ſtören zu laſſen. Auch Bunſen mußte bei
ſeinem Berliner Aufenthalt ſein Gutachten abgeben, und da ihm die Ar-
beit durch ſeine gänzliche Unkenntniß der preußiſchen Verhältniſſe ſehr er-
leichtert wurde, ſo entſtiegen ſeiner ſchöpferiſchen Phantaſie alsbald mehrere
Denkſchriften, welche nicht nur die ſtändiſche Verfaſſung, ſondern auch
das Krongut, die Kirchenpolitik, die Rechte des Beamtenthums, die Neu-
bildung des Adels nach engliſchem Muſter behandelten. General Canitz,
der ebenfalls von ſeinem Geſandtſchaftspoſten zur Berathung herbeigerufen
wurde, unterzog dieſe luftigen Einfälle einer ſchneidenden Kritik, aber
eigene Vorſchläge wußte er nicht aufzuſtellen.***)

Da wurde der König durch ein gräßliches Erlebniß an den Ernſt der
Zeit gemahnt. Schon ſeit zwei Jahren waren im königlichen Cabinet zahl-
reiche Anzeigen, auch Selbſtanzeigen eingelaufen, welche von Mordanſchlägen
wider den Monarchen erzählten. Das Alles erwies ſich als leere Erfindung
und war doch nicht ganz unwichtig; man konnte daraus abnehmen, wie
leidenſchaftlich, in Haß und Liebe, alle Welt ſich mit dieſem einen Manne
beſchäftigte. Nun ſollte doch noch geſchehen, was in der Geſchichte Preußens

*) Arnim, Denkſchrift über die ſtändiſche Verfaſſung, April 1844.
**) Arnim, Eingabe an den König, 26. Mai, nebſt Denkſchrift vom 25. Mai 1844.
***) Canitz an Thile, 24. Nov. 1844. Thile an Arnim, 5. Apr. 1845.
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[267/0281] Arnim’s erſtes Entlaſſungsgeſuch. Geſetze von 1815—23 gewiſſenhaft eingelöſt und jedes Rechtsbedenken abgeſchnitten. Vertheile man hingegen, nach der Abſicht des Monarchen, die reichsſtändiſchen Befugniſſe zwiſchen den Vereinigten Ausſchüſſen und einem Vereinigten Landtage, ſo würde das Volk weder jene noch dieſen als Reichsſtände gelten laſſen; man hätte alſo „alle Nachtheile der vollſtändigen Erfüllung jener Geſetze, ohne ihre Vortheile“. *) Es war die Sprache des geſunden Menſchenverſtandes, und ehe drei Jahre verfloſſen ſollten Arnim’s Weiſſagungen wörtlich in Erfüllung gehen. Dem Könige aber, der alles Hohe und Feine ſo geiſtvoll faßte, war gerade das Einfache, Platt- verſtändliche am wenigſten beizubringen. Arnim’s Vorſchläge wurden ver- worfen, und darauf (17. Mai) erbat er ſeine Entlaſſung. In zwei Ein- gaben ſchilderte er zugleich ſehr freimüthig die Urſachen der gegenwärtigen Verwirrung: der König ſelbſt hätte durch ſeine erſten Reden hohe Erwar- tungen erregt, aber dabei „einen anderen Entwicklungsgang vor Augen gehabt als die Mehrzahl derer, die dieſe Worte vernahmen“. So ſeien Mißverſtändniſſe entſtanden, dann heftige Angriffe, dann Unterdrückung und jetzt endlich allgemeines Mißtrauen. Dazu noch die Uneinigkeit im Miniſterium und die eigentlich gegenſtandsloſe, aber durch die Maß- regeln der Regierung ſelbſt beförderte religiöſe Aufregung. **) Durch gütiges Zureden ließ ſich Arnim endlich bewegen, ſein Ab- ſchiedsgeſuch für jetzt zurückzuziehen; und ſo begannen denn von Neuem die geheimen Berathungen, endlos und zwecklos, weil der König von Haus aus entſchloſſen war, ſich von Männern, die er ſo tief unter ſich ſah, in ſeinem Lieblingsplane nicht ſtören zu laſſen. Auch Bunſen mußte bei ſeinem Berliner Aufenthalt ſein Gutachten abgeben, und da ihm die Ar- beit durch ſeine gänzliche Unkenntniß der preußiſchen Verhältniſſe ſehr er- leichtert wurde, ſo entſtiegen ſeiner ſchöpferiſchen Phantaſie alsbald mehrere Denkſchriften, welche nicht nur die ſtändiſche Verfaſſung, ſondern auch das Krongut, die Kirchenpolitik, die Rechte des Beamtenthums, die Neu- bildung des Adels nach engliſchem Muſter behandelten. General Canitz, der ebenfalls von ſeinem Geſandtſchaftspoſten zur Berathung herbeigerufen wurde, unterzog dieſe luftigen Einfälle einer ſchneidenden Kritik, aber eigene Vorſchläge wußte er nicht aufzuſtellen. ***) Da wurde der König durch ein gräßliches Erlebniß an den Ernſt der Zeit gemahnt. Schon ſeit zwei Jahren waren im königlichen Cabinet zahl- reiche Anzeigen, auch Selbſtanzeigen eingelaufen, welche von Mordanſchlägen wider den Monarchen erzählten. Das Alles erwies ſich als leere Erfindung und war doch nicht ganz unwichtig; man konnte daraus abnehmen, wie leidenſchaftlich, in Haß und Liebe, alle Welt ſich mit dieſem einen Manne beſchäftigte. Nun ſollte doch noch geſchehen, was in der Geſchichte Preußens *) Arnim, Denkſchrift über die ſtändiſche Verfaſſung, April 1844. **) Arnim, Eingabe an den König, 26. Mai, nebſt Denkſchrift vom 25. Mai 1844. ***) Canitz an Thile, 24. Nov. 1844. Thile an Arnim, 5. Apr. 1845.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/281>, abgerufen am 21.11.2024.