auch das Vermögen, äussere Eindrücke zu percipiren, und gegen dieselben zu rea- giren, unter dem Namen der Reitzbarkeit (irritabilitas) oder Erregbarkeit (incitabilitas), als etwas dem lebenden Körper ausschliesslich Ei- genes angeben (x). Es bedarf hier kaum mehr der Erinnerung, dass dieses Vermögen eben so wohl, als die Organisation, einer jeden Materie ohne Ausnahme zukömmt. Einige Aerzte (y) suchen daher dasselbe durch den Zusatz, "äussere Ein- "drücke auf eine eigene Art zu percipiren, "und auf eine eigene Art zu reagiren", auf den lebenden Körper einzuschränken. Aber woher lässt sich das Eigenthümliche dieser Art zu perci- piren und zu reagiren erkennen? Doch nur aus der Erfahrung. Nun aber soll jene Erklärung uns wieder als Leitfaden bey der Erfahrung dienen. Mithin gerathen wir in einen Cirkel, der jene Definition ganz unbrauchbar macht. Soll Reitz- barkeit eine dem lebenden Körper ausschliesslich zukommende Eigenschaft seyn, so kann sie nur das Vermögen bedeuten: Einwirkungen der Aussenwelt so zu percipiren, dass die
rela-
(x)Reil, in dessen Archiv f. d. Physiol. B. 1. H. 1. S. 82. §. 12 -- Röschlaub's Pathogenie. Th. 1. S. 234. §. 287.
(y) Z. B. Erhard in Röschlaub's Magazin der Heil- kunde. B. 1. St. 1. S. 74.
auch das Vermögen, äussere Eindrücke zu percipiren, und gegen dieselben zu rea- giren, unter dem Namen der Reitzbarkeit (irritabilitas) oder Erregbarkeit (incitabilitas), als etwas dem lebenden Körper ausschlieſslich Ei- genes angeben (x). Es bedarf hier kaum mehr der Erinnerung, daſs dieses Vermögen eben so wohl, als die Organisation, einer jeden Materie ohne Ausnahme zukömmt. Einige Aerzte (y) suchen daher dasselbe durch den Zusatz, “äussere Ein- „drücke auf eine eigene Art zu percipiren, „und auf eine eigene Art zu reagiren”, auf den lebenden Körper einzuschränken. Aber woher läſst sich das Eigenthümliche dieser Art zu perci- piren und zu reagiren erkennen? Doch nur aus der Erfahrung. Nun aber soll jene Erklärung uns wieder als Leitfaden bey der Erfahrung dienen. Mithin gerathen wir in einen Cirkel, der jene Definition ganz unbrauchbar macht. Soll Reitz- barkeit eine dem lebenden Körper ausschlieſslich zukommende Eigenschaft seyn, so kann sie nur das Vermögen bedeuten: Einwirkungen der Aussenwelt so zu percipiren, daſs die
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(x)Reil, in dessen Archiv f. d. Physiol. B. 1. H. 1. S. 82. §. 12 — Röschlaub’s Pathogenie. Th. 1. S. 234. §. 287.
(y) Z. B. Erhard in Röschlaub’s Magazin der Heil- kunde. B. 1. St. 1. S. 74.
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[61/0081]
auch das Vermögen, äussere Eindrücke zu
percipiren, und gegen dieselben zu rea-
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(irritabilitas) oder Erregbarkeit (incitabilitas),
als etwas dem lebenden Körper ausschlieſslich Ei-
genes angeben (x). Es bedarf hier kaum mehr der
Erinnerung, daſs dieses Vermögen eben so wohl,
als die Organisation, einer jeden Materie ohne
Ausnahme zukömmt. Einige Aerzte (y) suchen
daher dasselbe durch den Zusatz, “äussere Ein-
„drücke auf eine eigene Art zu percipiren,
„und auf eine eigene Art zu reagiren”, auf den
lebenden Körper einzuschränken. Aber woher
läſst sich das Eigenthümliche dieser Art zu perci-
piren und zu reagiren erkennen? Doch nur aus
der Erfahrung. Nun aber soll jene Erklärung uns
wieder als Leitfaden bey der Erfahrung dienen.
Mithin gerathen wir in einen Cirkel, der jene
Definition ganz unbrauchbar macht. Soll Reitz-
barkeit eine dem lebenden Körper ausschlieſslich
zukommende Eigenschaft seyn, so kann sie nur
das Vermögen bedeuten: Einwirkungen der
Aussenwelt so zu percipiren, daſs die
rela-
(x) Reil, in dessen Archiv f. d. Physiol. B. 1. H. 1.
S. 82. §. 12 — Röschlaub’s Pathogenie. Th. 1. S. 234.
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Treviranus, Gottfried Reinhold: Biologie, oder Philosophie der lebenden Natur für Naturforscher und Ärzte. Bd. 1. Göttingen, 1802, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treviranus_biologie01_1802/81>, abgerufen am 04.12.2024.
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