Unter allen monströsen Früchten habe ich aber keine gefunden, die einen so überzeugen- den Beweis des obigen Satzes giebt, als ein Kind, das im Herbste 1798 von einer Bäurin ohnweit Bremen, nebst einem vollständigen und wohlgebildeten Zwillinge gebohren wurde, und welches auf dem Bremischen Museum aufbe- wahrt wird. Hals und Kopf fehlen bey diesem ganz. Die allgemeinen Bedeckungen des Körpers gehen von der einen Schulter zur andern in gera- der Richtung fort, ohne dass sich zwischen die- sen eine Erhöhung findet. Doch sieht man in diesem Zwischenraume einige Spuhren von Haa- ren. Die linke obere Extremität fehlt ebenfalls. Hingegen der rechte Arm, die untern Gliedmaa- ssen, und überhaupt alle unter den Präcordien befindlichen Theile sind dem Aeussern nach voll- ständig und natürlich gebildet. Die Hauptmerk- würdigkeit an dieser Frucht findet sich aber auf der vordern Seite der rechten Brust. In der Nähe des Oberarmgelenks ist hier, statt des Kopfs, eine halbkugelförmige Erhabenheit, und über dem Brustbeine sitzen, statt der fehlenden obern Extre- mität der linken Seite, fingerähnliche Auswüchse.
Seltener als bey den festen Theilen der Lei- besfrüchte, sind solche Erscheinungen bey diesen Theilen nach der Geburth. Meist ist es nur Zu- nahme des Volumens im ganzen übrigen Orga-
nismus,
Unter allen monströsen Früchten habe ich aber keine gefunden, die einen so überzeugen- den Beweis des obigen Satzes giebt, als ein Kind, das im Herbste 1798 von einer Bäurin ohnweit Bremen, nebst einem vollständigen und wohlgebildeten Zwillinge gebohren wurde, und welches auf dem Bremischen Museum aufbe- wahrt wird. Hals und Kopf fehlen bey diesem ganz. Die allgemeinen Bedeckungen des Körpers gehen von der einen Schulter zur andern in gera- der Richtung fort, ohne daſs sich zwischen die- sen eine Erhöhung findet. Doch sieht man in diesem Zwischenraume einige Spuhren von Haa- ren. Die linke obere Extremität fehlt ebenfalls. Hingegen der rechte Arm, die untern Gliedmaa- ſsen, und überhaupt alle unter den Präcordien befindlichen Theile sind dem Aeussern nach voll- ständig und natürlich gebildet. Die Hauptmerk- würdigkeit an dieser Frucht findet sich aber auf der vordern Seite der rechten Brust. In der Nähe des Oberarmgelenks ist hier, statt des Kopfs, eine halbkugelförmige Erhabenheit, und über dem Brustbeine sitzen, statt der fehlenden obern Extre- mität der linken Seite, fingerähnliche Auswüchse.
Seltener als bey den festen Theilen der Lei- besfrüchte, sind solche Erscheinungen bey diesen Theilen nach der Geburth. Meist ist es nur Zu- nahme des Volumens im ganzen übrigen Orga-
nismus,
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Unter allen monströsen Früchten habe ich
aber keine gefunden, die einen so überzeugen-
den Beweis des obigen Satzes giebt, als ein
Kind, das im Herbste 1798 von einer Bäurin
ohnweit Bremen, nebst einem vollständigen und
wohlgebildeten Zwillinge gebohren wurde, und
welches auf dem Bremischen Museum aufbe-
wahrt wird. Hals und Kopf fehlen bey diesem
ganz. Die allgemeinen Bedeckungen des Körpers
gehen von der einen Schulter zur andern in gera-
der Richtung fort, ohne daſs sich zwischen die-
sen eine Erhöhung findet. Doch sieht man in
diesem Zwischenraume einige Spuhren von Haa-
ren. Die linke obere Extremität fehlt ebenfalls.
Hingegen der rechte Arm, die untern Gliedmaa-
ſsen, und überhaupt alle unter den Präcordien
befindlichen Theile sind dem Aeussern nach voll-
ständig und natürlich gebildet. Die Hauptmerk-
würdigkeit an dieser Frucht findet sich aber auf
der vordern Seite der rechten Brust. In der
Nähe des Oberarmgelenks ist hier, statt des Kopfs,
eine halbkugelförmige Erhabenheit, und über dem
Brustbeine sitzen, statt der fehlenden obern Extre-
mität der linken Seite, fingerähnliche Auswüchse.
Seltener als bey den festen Theilen der Lei-
besfrüchte, sind solche Erscheinungen bey diesen
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nahme des Volumens im ganzen übrigen Orga-
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Treviranus, Gottfried Reinhold: Biologie, oder Philosophie der lebenden Natur für Naturforscher und Ärzte. Bd. 3. Göttingen, 1805, S. 524. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treviranus_biologie03_1805/534>, abgerufen am 22.11.2024.
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