den Anhänge des Nahrungscanals, welche bey die- sen Thieren die Stelle des Pankreas vertreten, kommen immer nur bey denjenigen Arten vor, die einen knorpelartigen Magen haben, und da, wo sie vorhanden sind, fehlen gewöhnlich die Spei- chelgefässe; hingegen sind sie nicht vorhanden, wo es Speichelgefässe giebt. Nur die Familien der Käfer (Coleoptera L.) und der Heuschrecken (Or- thoptera Oliv.) sind es, in welchen wir jene An- hänge antreffen; aber diese haben auch einen Knorpelmagen. Von den oben erwähnten Ge- schlechtern jener Familien, welche pylorische An- hänge besitzen, hat nur die Blatta Speichelgefässe; hingegen hat nach Ramdohri) der Curculio lapa- thi einen Knorpelmagen und Speichelgefässe, doch keine pylorische Anhänge.
Wie der Speichel auf die rohe Speise, so scheint also auch der pankreatische Saft auf den Chymus als assimilirend zu wirken. Was der Speichel zu assimiliren vermag, geht vermuthlich schon aus dem Magen in die Masse der Säfte über; der pankreatische Saft dient, um die übri- ge, der Assimilation fähige Speise zu verähnli- chen. Aus dieser Voraussetzung lässt sich die Ursache des grössern Hungers solcher Thiere an- geben, denen die Bauchspeicheldrüse ausgeschnit- ten ist. Hier, wo die Verähnlichung blos durch
den
i) A. a. O. Tab. XVII. fig. 6.
den Anhänge des Nahrungscanals, welche bey die- sen Thieren die Stelle des Pankreas vertreten, kommen immer nur bey denjenigen Arten vor, die einen knorpelartigen Magen haben, und da, wo sie vorhanden sind, fehlen gewöhnlich die Spei- chelgefäſse; hingegen sind sie nicht vorhanden, wo es Speichelgefäſse giebt. Nur die Familien der Käfer (Coleoptera L.) und der Heuschrecken (Or- thoptera Oliv.) sind es, in welchen wir jene An- hänge antreffen; aber diese haben auch einen Knorpelmagen. Von den oben erwähnten Ge- schlechtern jener Familien, welche pylorische An- hänge besitzen, hat nur die Blatta Speichelgefäſse; hingegen hat nach Ramdohri) der Curculio lapa- thi einen Knorpelmagen und Speichelgefäſse, doch keine pylorische Anhänge.
Wie der Speichel auf die rohe Speise, so scheint also auch der pankreatische Saft auf den Chymus als assimilirend zu wirken. Was der Speichel zu assimiliren vermag, geht vermuthlich schon aus dem Magen in die Masse der Säfte über; der pankreatische Saft dient, um die übri- ge, der Assimilation fähige Speise zu verähnli- chen. Aus dieser Voraussetzung läſst sich die Ursache des gröſsern Hungers solcher Thiere an- geben, denen die Bauchspeicheldrüse ausgeschnit- ten ist. Hier, wo die Verähnlichung blos durch
den
i) A. a. O. Tab. XVII. fig. 6.
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den Anhänge des Nahrungscanals, welche bey die-
sen Thieren die Stelle des Pankreas vertreten,
kommen immer nur bey denjenigen Arten vor, die
einen knorpelartigen Magen haben, und da, wo
sie vorhanden sind, fehlen gewöhnlich die Spei-
chelgefäſse; hingegen sind sie nicht vorhanden,
wo es Speichelgefäſse giebt. Nur die Familien der
Käfer (Coleoptera L.) und der Heuschrecken (Or-
thoptera Oliv.) sind es, in welchen wir jene An-
hänge antreffen; aber diese haben auch einen
Knorpelmagen. Von den oben erwähnten Ge-
schlechtern jener Familien, welche pylorische An-
hänge besitzen, hat nur die Blatta Speichelgefäſse;
hingegen hat nach Ramdohr i) der Curculio lapa-
thi einen Knorpelmagen und Speichelgefäſse, doch
keine pylorische Anhänge.
Wie der Speichel auf die rohe Speise, so
scheint also auch der pankreatische Saft auf den
Chymus als assimilirend zu wirken. Was der
Speichel zu assimiliren vermag, geht vermuthlich
schon aus dem Magen in die Masse der Säfte
über; der pankreatische Saft dient, um die übri-
ge, der Assimilation fähige Speise zu verähnli-
chen. Aus dieser Voraussetzung läſst sich die
Ursache des gröſsern Hungers solcher Thiere an-
geben, denen die Bauchspeicheldrüse ausgeschnit-
ten ist. Hier, wo die Verähnlichung blos durch
den
i) A. a. O. Tab. XVII. fig. 6.
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Treviranus, Gottfried Reinhold: Biologie, oder Philosophie der lebenden Natur für Naturforscher und Ärzte. Bd. 4. Göttingen, 1814, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treviranus_biologie04_1814/427>, abgerufen am 22.11.2024.
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