Tschirnhaus, Ehrenfried Walther von: Getreuer Hofmeister auf Academien und Reisen. Hrsg. v. Wolfgang Bernhard von Tschirnhaus. Hannover, 1727.Die XXVI. Anmerckung. Endlich pflegen die meisten Eltern, wel-Wem dieReise-Gel- der zur Ausgabe und wie solche pfle- gen com- mittiret zu werden. che ihre Kinder auf Reisen versenden, und ihnen, wegen allbereits geschärfften Ver- standes und verbesserten Willens, alles gu- te zutrauen können, es so einzurichten: daß zwar der Hofmeister die Gelder in Em- pfang nehmen, ausgeben und verrechnen soll; sie aber allerseits die Ovittungen un- terschreiben und besiegeln müssen. Wo aber die erforderten Requisita fehlen, da muß dem Hofmeister allerdings das Empfan- gen, Qvittiren, Ausgeben und Verrechnen allein committiret werden. Beyderley Ar- ten haben ihren guten Nutzen, und können die Eltern davon eine, welche sie vor ihre Kinder am dienlichsten zu seyn erkennen, nach Belieben choisiren. Die XXVI. Anmerckung. WO man in einem Lande als M 4
Die XXVI. Anmerckung. Endlich pflegen die meiſten Eltern, wel-Wem dieReiſe-Gel- der zur Ausgabe und wie ſolche pfle- gen com- mittiret zu werden. che ihre Kinder auf Reiſen verſenden, und ihnen, wegen allbereits geſchaͤrfften Ver- ſtandes und verbeſſerten Willens, alles gu- te zutrauen koͤnnen, es ſo einzurichten: daß zwar der Hofmeiſter die Gelder in Em- pfang nehmen, ausgeben und verrechnen ſoll; ſie aber allerſeits die Ovittungen un- terſchreiben und beſiegeln muͤſſen. Wo aber die erforderten Requiſita fehlen, da muß dem Hofmeiſter allerdings das Empfan- gen, Qvittiren, Ausgeben und Verrechnen allein committiret werden. Beyderley Ar- ten haben ihren guten Nutzen, und koͤnnen die Eltern davon eine, welche ſie vor ihre Kinder am dienlichſten zu ſeyn erkennen, nach Belieben choiſiren. Die XXVI. Anmerckung. WO man in einem Lande als M 4
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Die XXVI. Anmerckung.
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Endlich pflegen die meiſten Eltern, wel-
che ihre Kinder auf Reiſen verſenden, und
ihnen, wegen allbereits geſchaͤrfften Ver-
ſtandes und verbeſſerten Willens, alles gu-
te zutrauen koͤnnen, es ſo einzurichten: daß
zwar der Hofmeiſter die Gelder in Em-
pfang nehmen, ausgeben und verrechnen
ſoll; ſie aber allerſeits die Ovittungen un-
terſchreiben und beſiegeln muͤſſen. Wo
aber die erforderten Requiſita fehlen, da muß
dem Hofmeiſter allerdings das Empfan-
gen, Qvittiren, Ausgeben und Verrechnen
allein committiret werden. Beyderley Ar-
ten haben ihren guten Nutzen, und koͤnnen
die Eltern davon eine, welche ſie vor ihre
Kinder am dienlichſten zu ſeyn erkennen,
nach Belieben choiſiren.
Die XXVI. Anmerckung.
WO man in einem Lande
einige Gold-Species leicht
haben kan, als wie ehe-
mahls in Holland die Ducatons,
und in Franckreich die Spaniſche
Piſtolen, und ſolche in andern
Laͤndern ein weit mehrers gelten,
als
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