Tschirnhaus, Ehrenfried Walther von: Getreuer Hofmeister auf Academien und Reisen. Hrsg. v. Wolfgang Bernhard von Tschirnhaus. Hannover, 1727.E. Hoch-Reichs-Gräfliche auszusetzender Besuchung des öffentli-chen Gottesdienstes an denen Sonn- und Feyer-Tagen zu obligiren und anzuhalten; alles aber durch einen ver- nünfftigen und mit Liebe und Furcht wohl vereinigten Umgang, in einen ge- wünschten, und zu unserm und vieler an- dern aufrichtig gesinnten Vergnügen, gereichenden Effect zu setzen wissen wird; auch also bey dergleichen besondern Treue, und aufrichtig angewendeten Mühe, sich desto mehr alles Seegens von GOtt, und aller reellen Secundi- rung und Erkäntlichkeit von mir, getrö- sten und versehen kan. Demnach wird diese unter göttlichem des Aussen- bleibens determini- ret; I. Zu dessen Aussenseyn vier Jahre II. Herrn
E. Hoch-Reichs-Graͤfliche auszuſetzender Beſuchung des oͤffentli-chen Gottesdienſtes an denen Sonn- und Feyer-Tagen zu obligiren und anzuhalten; alles aber durch einen ver- nuͤnfftigen und mit Liebe und Furcht wohl vereinigten Umgang, in einen ge- wuͤnſchten, und zu unſerm und vieler an- dern aufrichtig geſinnten Vergnuͤgen, gereichenden Effect zu ſetzen wiſſen wird; auch alſo bey dergleichen beſondern Treue, und aufrichtig angewendeten Muͤhe, ſich deſto mehr alles Seegens von GOtt, und aller reellen Secundi- rung und Erkaͤntlichkeit von mir, getroͤ- ſten und verſehen kan. Demnach wird dieſe unter goͤttlichem des Auſſen- bleibens determini- ret; I. Zu deſſen Auſſenſeyn vier Jahre II. Herrn
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0294" n="272"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">E.</hi> Hoch-Reichs-Graͤfliche</hi></fw><lb/> auszuſetzender Beſuchung des oͤffentli-<lb/> chen Gottesdienſtes an denen Sonn-<lb/> und Feyer-Tagen zu <hi rendition="#aq">obligi</hi>ren und<lb/> anzuhalten; alles aber durch einen ver-<lb/> nuͤnfftigen und mit Liebe und Furcht<lb/> wohl vereinigten Umgang, in einen ge-<lb/> wuͤnſchten, und zu unſerm und vieler an-<lb/> dern aufrichtig geſinnten Vergnuͤgen,<lb/> gereichenden <hi rendition="#aq">Effect</hi> zu ſetzen wiſſen wird;<lb/> auch alſo bey dergleichen beſondern<lb/> Treue, und aufrichtig angewendeten<lb/> Muͤhe, ſich deſto mehr alles Seegens<lb/> von GOtt, und aller <hi rendition="#aq">reell</hi>en <hi rendition="#aq">Secundi-</hi><lb/> rung und Erkaͤntlichkeit von mir, getroͤ-<lb/> ſten und verſehen kan.</p><lb/> <p>Demnach wird dieſe unter goͤttlichem<lb/> Beyſtande, mit meinem Sohne vorzu-<lb/> nehmende neue Einrichtung, von heu-<lb/> tigem <hi rendition="#aq">Termino Sanct. Johann. Bapt.</hi><lb/> zu machen ſeyn. Und nach dem</p><lb/> <note place="left">Die Zeit<lb/> des Auſſen-<lb/> bleibens<lb/><hi rendition="#aq">determini-</hi><lb/> ret;</note> <p><hi rendition="#aq">I.</hi> Zu deſſen Auſſenſeyn vier Jahre<lb/><hi rendition="#aq">reſolvi</hi>ret habe; auch Herr von Tſchirn-<lb/> hauß, bey <hi rendition="#aq">Renunci</hi>rung aller mittler-<lb/> weil ihm vorkommenden Gluͤcks-Faͤl-<lb/> le, bey meinem Sohn, biß auf dieſe<lb/> ausgeſetzte Zeit, zu verbleiben verſpro-<lb/> chen hat; und ich</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#aq">II.</hi> Herrn</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [272/0294]
E. Hoch-Reichs-Graͤfliche
auszuſetzender Beſuchung des oͤffentli-
chen Gottesdienſtes an denen Sonn-
und Feyer-Tagen zu obligiren und
anzuhalten; alles aber durch einen ver-
nuͤnfftigen und mit Liebe und Furcht
wohl vereinigten Umgang, in einen ge-
wuͤnſchten, und zu unſerm und vieler an-
dern aufrichtig geſinnten Vergnuͤgen,
gereichenden Effect zu ſetzen wiſſen wird;
auch alſo bey dergleichen beſondern
Treue, und aufrichtig angewendeten
Muͤhe, ſich deſto mehr alles Seegens
von GOtt, und aller reellen Secundi-
rung und Erkaͤntlichkeit von mir, getroͤ-
ſten und verſehen kan.
Demnach wird dieſe unter goͤttlichem
Beyſtande, mit meinem Sohne vorzu-
nehmende neue Einrichtung, von heu-
tigem Termino Sanct. Johann. Bapt.
zu machen ſeyn. Und nach dem
I. Zu deſſen Auſſenſeyn vier Jahre
reſolviret habe; auch Herr von Tſchirn-
hauß, bey Renuncirung aller mittler-
weil ihm vorkommenden Gluͤcks-Faͤl-
le, bey meinem Sohn, biß auf dieſe
ausgeſetzte Zeit, zu verbleiben verſpro-
chen hat; und ich
II. Herrn
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |