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Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619.

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ES hat vor diesem der Hoffprediger zu Cassel / eine Hochzeit Predigt gethan vnd dieselbe vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn Dediciret. Weil nu dieselbe nicht von vns Predigern bißanhero beantwortet / welchs aber nirgend anders herkommen / denn daß wir derselben nicht theilhafftig worden / so haben viele daher vnserm gnedigen Fürst. vnd Herrn / auch vns seiner F. G. Predigern verdacht wollen zuziehen. Nach dem aber newlich zu Harst in gegenwart des Jungen Printzen von Brandenburg / Herrn Landgraffen Moritz zu Hessen / vnd meines gnedigen Fürsten vnd Herrn / auch deroselben Stathalter / Landdrosten / Cantzler vnd Rähten / ich von dem Cananeischen Weiblein Dom: Reminiscere Gepredigt / vnd vnter andern die Lehr von der ewigen Gnadenwahl berühret / hat mein Gnediger Fürst vnd Herr in gnaden von mir begehret / dieselbe Predigt Drucken zulassen / vnd dem Herrn Landgraffen zuzuschreiben / weil hochgemelte Fürsten vnnd Herren vnd deroselben Räthe sich vernemen lassen / daß sie mit der Predigt durchaus einig vnd zu frieden / vnd eben dasselbe auch von dem hohen Artikel gleubten / S. F. G. mein gnediger Fürst vnnd Herr hat mir auch daneben befohlen / meine meinung vnnd bedencken von des Casselschen Hoffpredigers Predigt / welche Contio Irenica inscribiret, auffzusetzen. Solchen gnedigen Befehl in vnterthenigkeit zu pariren, hab ich mich schüldig erkant / vnd derwegen mein bedencken in Druck verfertigen wollen vnd sollen / damit mein gnediger Fürst vnd Herr vnd vnsere Kirchen / wo wir gantz dar zu stillschwiegen / nicht ferner verdacht möchten werden: Man auch auff jener seiten vns nicht möchte schuld geben / wir wehren friedhessige Leute / vnd wolten vns nirgend zuverstehen.

ES hat vor diesem der Hoffprediger zu Cassel / eine Hochzeit Predigt gethan vnd dieselbe vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn Dediciret. Weil nu dieselbe nicht von vns Predigern bißanhero beantwortet / welchs aber nirgend anders herkom̃en / denn daß wir derselben nicht theilhafftig worden / so haben viele daher vnserm gnedigen Fürst. vnd Herrn / auch vns seiner F. G. Predigern verdacht wollen zuziehen. Nach dem aber newlich zu Harst in gegenwart des Jungen Printzen von Brandenburg / Herrn Landgraffen Moritz zu Hessen / vnd meines gnedigen Fürsten vnd Herrn / auch deroselben Stathalter / Landdrosten / Cantzler vnd Rähten / ich von dem Cananeischen Weiblein Dom: Reminiscere Gepredigt / vnd vnter andern die Lehr von der ewigen Gnadenwahl berühret / hat mein Gnediger Fürst vnd Herr in gnaden von mir begehret / dieselbe Predigt Drucken zulassen / vnd dem Herrn Landgraffen zuzuschreiben / weil hochgemelte Fürsten vnnd Herren vnd deroselben Räthe sich vernemen lassen / daß sie mit der Predigt durchaus einig vnd zu frieden / vnd eben dasselbe auch von dem hohen Artikel gleubten / S. F. G. mein gnediger Fürst vnnd Herr hat mir auch daneben befohlen / meine meinung vnnd bedencken von des Casselschen Hoffpredigers Predigt / welche Contio Irenica inscribiret, auffzusetzen. Solchen gnedigen Befehl in vnterthenigkeit zu pariren, hab ich mich schüldig erkant / vnd derwegen mein bedencken in Druck verfertigen wollen vnd sollen / damit mein gnediger Fürst vnd Herr vnd vnsere Kirchen / wo wir gantz dar zu stillschwiegen / nicht ferner verdacht möchten werden: Man auch auff jener seiten vns nicht möchte schuld geben / wir wehren friedhessige Leute / vnd wolten vns nirgend zuverstehen.

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[0006] ES hat vor diesem der Hoffprediger zu Cassel / eine Hochzeit Predigt gethan vnd dieselbe vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn Dediciret. Weil nu dieselbe nicht von vns Predigern bißanhero beantwortet / welchs aber nirgend anders herkom̃en / denn daß wir derselben nicht theilhafftig worden / so haben viele daher vnserm gnedigen Fürst. vnd Herrn / auch vns seiner F. G. Predigern verdacht wollen zuziehen. Nach dem aber newlich zu Harst in gegenwart des Jungen Printzen von Brandenburg / Herrn Landgraffen Moritz zu Hessen / vnd meines gnedigen Fürsten vnd Herrn / auch deroselben Stathalter / Landdrosten / Cantzler vnd Rähten / ich von dem Cananeischen Weiblein Dom: Reminiscere Gepredigt / vnd vnter andern die Lehr von der ewigen Gnadenwahl berühret / hat mein Gnediger Fürst vnd Herr in gnaden von mir begehret / dieselbe Predigt Drucken zulassen / vnd dem Herrn Landgraffen zuzuschreiben / weil hochgemelte Fürsten vnnd Herren vnd deroselben Räthe sich vernemen lassen / daß sie mit der Predigt durchaus einig vnd zu frieden / vnd eben dasselbe auch von dem hohen Artikel gleubten / S. F. G. mein gnediger Fürst vnnd Herr hat mir auch daneben befohlen / meine meinung vnnd bedencken von des Casselschen Hoffpredigers Predigt / welche Contio Irenica inscribiret, auffzusetzen. Solchen gnedigen Befehl in vnterthenigkeit zu pariren, hab ich mich schüldig erkant / vnd derwegen mein bedencken in Druck verfertigen wollen vnd sollen / damit mein gnediger Fürst vnd Herr vnd vnsere Kirchen / wo wir gantz dar zu stillschwiegen / nicht ferner verdacht möchten werden: Man auch auff jener seiten vns nicht möchte schuld geben / wir wehren friedhessige Leute / vnd wolten vns nirgend zuverstehen.

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_antwort_1619/6>, abgerufen am 23.11.2024.