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Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616.

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berkeitstand seyn / folgen: doch sol bey solchen ernst vnd strenge bescheidenheit / klugheit vnd fürsichtigkeitseyn / auff das sie ohn der andern verderben straffen / wie dasselbe David hat wissen in acht zu nemen bey seinem Häupzman Joab / der that zween böse Tück vnd erwürget Verrähterisch zween fromme Häupt männer / damit er zweymal den tadt (Lutherus ibidem) redlich verdienet hatte / noch tödtet er jhn nicht bey seinem leben / sondern befahl es seinem Sohn Salomon / ohn zweiffel darumb / das ers nicht köndte ohne grossen schaden vnd Rumor thun.

Also muß auch Oberkeit die bösen Straffen / das sie nicht ein Leffel auff hebe vnd zutrete eine Schüssel / vnnd bring vmb eines scheddels willen Land vnd Leut in noth / vnd mache das Land voll Witwen vnnd Waysen: Sondern muß sich richten nach dem Sprichwort / qui nescit dissimulare, nescit im perare, wer nicht kan durch die Finger sehen / kan nicht regieren: Saul da er erstzum Regiment kam / vnd noch from war / wuste er durch die Finger zusehen / denn da er verachtet ward / vnd ohn auffruhr vnd verderben der Vnschüldigen die Verächter nicht straffen könte / thet er als hörete ers nicht / welches jhm zum Ruhm vnd Ehren angezogen wird / Sam. 10. So stillete der mächtige Helt Gideon mit guten Worten / die Männer von Ephraim die sich hefftiglich mit jhm zanckten / vnd verhütete groß Vnglück / welchs manchen vnschüldigen getroffen würde haben / wenn er flugs mit dem Schwerdt drein geschlagen. Derwegen Oberkeit oder Fürsten vnd Herren an diesem ort jr Ampt mit fleiß haben in acht zu nemen / dz sie sich gegen die Vbelthäter mit bescheidenen ernst vnd strenge erzeigen.

Wenn nu Oberkeit oder Fürsten erweneter moß jhrem Ampt nachsetzen / so ist kein zweiffel / es werde auff jhrer seiten an der lieben Einigkeit nicht mangeln / vnd solte ja Vneinigkeit entstehen vnd von andern erwecket werden / können sie ein frölich gut gewissen haben / das sie darzu keine vrsach gegehen. Machen sie es aber

berkeitstand seyn / folgen: doch sol bey solchen ernst vnd strenge bescheidenheit / klugheit vnd fürsichtigkeitseyn / auff das sie ohn der andern verderben straffen / wie dasselbe David hat wissen in acht zu nemen bey seinem Häupzman Joab / der that zween böse Tück vnd erwürget Verrähterisch zween fromme Häupt männer / damit er zweymal den tadt (Lutherus ibidem) redlich verdienet hatte / noch tödtet er jhn nicht bey seinem leben / sondern befahl es seinem Sohn Salomon / ohn zweiffel darumb / das ers nicht köndte ohne grossen schaden vnd Rumor thun.

Also muß auch Oberkeit die bösen Straffen / das sie nicht ein Leffel auff hebe vnd zutrete eine Schüssel / vnnd bring vmb eines scheddels willen Land vnd Leut in noth / vnd mache das Land voll Witwen vnnd Waysen: Sondern muß sich richten nach dem Sprichwort / qui nescit dissimulare, nescit im perare, wer nicht kan durch die Finger sehen / kan nicht regieren: Saul da er erstzum Regiment kam / vnd noch from war / wuste er durch die Finger zusehen / denn da er verachtet ward / vnd ohn auffruhr vnd verderben der Vnschüldigen die Verächter nicht straffen könte / thet er als hörete ers nicht / welches jhm zum Ruhm vnd Ehren angezogen wird / Sam. 10. So stillete der mächtige Helt Gideon mit guten Worten / die Männer von Ephraim die sich hefftiglich mit jhm zanckten / vnd verhütete groß Vnglück / welchs manchen vnschüldigen getroffen würde haben / wenn er flugs mit dem Schwerdt drein geschlagen. Derwegen Oberkeit oder Fürsten vnd Herren an diesem ort jr Ampt mit fleiß haben in acht zu nemen / dz sie sich gegen die Vbelthäter mit bescheidenen ernst vnd strenge erzeigen.

Wenn nu Oberkeit oder Fürsten erweneter moß jhrem Ampt nachsetzen / so ist kein zweiffel / es werde auff jhrer seiten an der lieben Einigkeit nicht mangeln / vnd solte ja Vneinigkeit entstehen vnd von andern erwecket werden / können sie ein frölich gut gewissen haben / das sie darzu keine vrsach gegehen. Machen sie es aber

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_huldigungspredigt_1616/26>, abgerufen am 21.11.2024.