Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.

Bild:
<< vorherige Seite

restheils die grosse Stedte viel halten / darinnen sie hoch zurümen vnd zuloben sein / drüber hören. Der sagt im Büchlein / ob auch die Kriegsleut im seligen Stand sein / außdrücklich nein dazu / vnd spricht: daß er keinen Fall noch zurzeit davon erdencken könne / jhm auch keiner biß anhero zukommen sey: Denn Oberkeit sey man gehorsamb / Ehre vnd Furcht schüldig / Rom. 13. das sey kurtz vmb das Recht an jhm selbst / welches Gott selbst eingesetzet / vnd von Menschen angenommen: Vnnd es reime sich nicht gehorsam zuseyn / vnd doch wiederstreiten: Vnderthenig zusein / vnd den Herrn nicht wollen leyden. Er begegnet auch an demselben Ort etlichen einreden: Als Oberkeit oder Herr möchte Abgöttisch werden / oder falsche Religion wollen einführen? Darein sollen zwar Vnderthanen nicht willigen / noch sich darzu begeben / den man muß Gott mehr gehorchen / als den Menschen / Act 5. Aber deßhalben kriegen sie kein Recht / sich mit gewalt dem Herrn zuwiedersetzen / vnd jn zuuerjagen oder zu tödten / sondern sie sollen fleissig beten vnd es Gott befehlen / vnnd entweder weichen vnd ziehen die Orter da die reine Religion ist / oder sollen wie die Merterer gethan haben / drüber leyden. Deßgleichen möchte ein Herr Tyrannisiren? Daß gibt jhnen auch nicht ein einiges Recht oder Rebellion in die Hand / sondern sollen dem Exempel Davids folgen / welcher so Tyrannisch vom Saul verfolget worden / als einer kan vnnd mag verfolget werden / noch gleichwol hat er seine Hand an seinem Herrn König den Gesalbten des HERRN nicht wollen legen / wiewol ers offt hette thun können / sondern hats Gott befohlen / vnnd biß ans ende hinauß gelitten / biß Gott zu Hauß kommen. Es könte aber ein Herr seinen Vnderthanen mit Eyden verpflicht sein / wie man sagt: Daß der König in Franckreich nach dem Parlament seines Reichs Regieren müsse: Vnd der König zu Dennemarck auch schweren müsse auff sonderliche Artickel: Vnnd wieder solche Pflicht vnd Eyde handlen? Das hilfft gleichwol

restheils die grosse Stedte viel halten / dariñen sie hoch zurümẽ vnd zuloben sein / drüber hören. Der sagt im Büchlein / ob auch die Kriegsleut im seligen Stand sein / außdrücklich nein dazu / vñ spricht: daß er keinen Fall noch zurzeit davon erdencken könne / jhm auch keiner biß anhero zukom̃en sey: Denn Oberkeit sey man gehorsamb / Ehre vnd Furcht schüldig / Rom. 13. das sey kurtz vmb das Recht an jhm selbst / welches Gott selbst eingesetzet / vnd von Menschen angenommen: Vnnd es reime sich nicht gehorsam zuseyn / vnd doch wiederstreiten: Vnderthenig zusein / vnd den Herrn nicht wollen leyden. Er begegnet auch an demselben Ort etlichen einreden: Als Oberkeit oder Herr möchte Abgöttisch werden / oder falsche Religion wollen einführen? Darein sollen zwar Vnderthanen nicht willigen / noch sich darzu begeben / den man muß Gott mehr gehorchen / als den Menschen / Act 5. Aber deßhalben kriegen sie kein Recht / sich mit gewalt dem Herrn zuwiedersetzen / vnd jn zuuerjagen oder zu tödten / sondern sie sollen fleissig beten vnd es Gott befehlen / vnnd entweder weichen vnd ziehen die Orter da die reine Religion ist / oder sollen wie die Merterer gethan haben / drüber leyden. Deßgleichen möchte ein Herr Tyrannisiren? Daß gibt jhnen auch nicht ein einiges Recht oder Rebellion in die Hand / sondern sollen dem Exempel Davids folgen / welcher so Tyrannisch vom Saul verfolget worden / als einer kan vnnd mag verfolget werden / noch gleichwol hat er seine Hand an seinem Herrn König den Gesalbten des HERRN nicht wollen legen / wiewol ers offt hette thun können / sondern hats Gott befohlen / vnnd biß ans ende hinauß gelitten / biß Gott zu Hauß kom̃en. Es könte aber ein Herr seinen Vnderthanen mit Eyden verpflicht sein / wie man sagt: Daß der König in Franckreich nach dem Parlament seines Reichs Regieren müsse: Vnd der König zu Dennemarck auch schweren müsse auff sonderliche Artickel: Vnnd wieder solche Pflicht vnd Eyde handlen? Das hilfft gleichwol

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0033"/>
restheils die grosse Stedte viel halten / darin&#x0303;en sie
                     hoch zurüme&#x0303; vnd zuloben sein / drüber hören. Der sagt im Büchlein
                     / ob auch die Kriegsleut im seligen Stand sein / außdrücklich nein dazu / vn&#x0303; spricht: daß er keinen Fall noch zurzeit davon erdencken könne /
                     jhm auch keiner biß anhero zukom&#x0303;en sey: Denn Oberkeit sey man
                     gehorsamb / Ehre vnd Furcht schüldig / Rom. 13. das sey kurtz vmb das Recht an
                     jhm selbst / welches Gott selbst eingesetzet / vnd von Menschen angenommen: Vnnd
                     es reime sich nicht gehorsam zuseyn / vnd doch wiederstreiten: Vnderthenig
                     zusein / vnd den Herrn nicht wollen leyden. Er begegnet auch an demselben Ort
                     etlichen einreden: Als Oberkeit oder Herr möchte Abgöttisch werden / oder
                     falsche Religion wollen einführen? Darein sollen zwar Vnderthanen nicht willigen
                     / noch sich darzu begeben / den man muß Gott mehr gehorchen / als den Menschen /
                     Act 5. Aber deßhalben kriegen sie kein Recht / sich mit gewalt dem Herrn
                     zuwiedersetzen / vnd jn zuuerjagen oder zu tödten / sondern sie sollen fleissig
                     beten vnd es Gott befehlen / vnnd entweder weichen vnd ziehen die Orter da die
                     reine Religion ist / oder sollen wie die Merterer gethan haben / drüber leyden.
                     Deßgleichen möchte ein Herr Tyrannisiren? Daß gibt jhnen auch nicht ein einiges
                     Recht oder Rebellion in die Hand / sondern sollen dem Exempel Davids folgen /
                     welcher so Tyrannisch vom Saul verfolget worden / als einer kan vnnd mag
                     verfolget werden / noch gleichwol hat er seine Hand an seinem Herrn König den
                     Gesalbten des HERRN nicht wollen legen / wiewol ers offt hette thun können /
                     sondern hats Gott befohlen / vnnd biß ans ende hinauß gelitten / biß Gott zu
                     Hauß kom&#x0303;en. Es könte aber ein Herr seinen Vnderthanen mit Eyden
                     verpflicht sein / wie man sagt: Daß der König in Franckreich nach dem Parlament
                     seines Reichs Regieren müsse: Vnd der König zu Dennemarck auch schweren müsse
                     auff sonderliche Artickel: Vnnd wieder solche Pflicht vnd Eyde handlen? Das
                     hilfft gleichwol
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0033] restheils die grosse Stedte viel halten / dariñen sie hoch zurümẽ vnd zuloben sein / drüber hören. Der sagt im Büchlein / ob auch die Kriegsleut im seligen Stand sein / außdrücklich nein dazu / vñ spricht: daß er keinen Fall noch zurzeit davon erdencken könne / jhm auch keiner biß anhero zukom̃en sey: Denn Oberkeit sey man gehorsamb / Ehre vnd Furcht schüldig / Rom. 13. das sey kurtz vmb das Recht an jhm selbst / welches Gott selbst eingesetzet / vnd von Menschen angenommen: Vnnd es reime sich nicht gehorsam zuseyn / vnd doch wiederstreiten: Vnderthenig zusein / vnd den Herrn nicht wollen leyden. Er begegnet auch an demselben Ort etlichen einreden: Als Oberkeit oder Herr möchte Abgöttisch werden / oder falsche Religion wollen einführen? Darein sollen zwar Vnderthanen nicht willigen / noch sich darzu begeben / den man muß Gott mehr gehorchen / als den Menschen / Act 5. Aber deßhalben kriegen sie kein Recht / sich mit gewalt dem Herrn zuwiedersetzen / vnd jn zuuerjagen oder zu tödten / sondern sie sollen fleissig beten vnd es Gott befehlen / vnnd entweder weichen vnd ziehen die Orter da die reine Religion ist / oder sollen wie die Merterer gethan haben / drüber leyden. Deßgleichen möchte ein Herr Tyrannisiren? Daß gibt jhnen auch nicht ein einiges Recht oder Rebellion in die Hand / sondern sollen dem Exempel Davids folgen / welcher so Tyrannisch vom Saul verfolget worden / als einer kan vnnd mag verfolget werden / noch gleichwol hat er seine Hand an seinem Herrn König den Gesalbten des HERRN nicht wollen legen / wiewol ers offt hette thun können / sondern hats Gott befohlen / vnnd biß ans ende hinauß gelitten / biß Gott zu Hauß kom̃en. Es könte aber ein Herr seinen Vnderthanen mit Eyden verpflicht sein / wie man sagt: Daß der König in Franckreich nach dem Parlament seines Reichs Regieren müsse: Vnd der König zu Dennemarck auch schweren müsse auff sonderliche Artickel: Vnnd wieder solche Pflicht vnd Eyde handlen? Das hilfft gleichwol

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/33
Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/33>, abgerufen am 03.12.2024.