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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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bleibenden Zweck haben, in nicht regulirten Betten aber den Zweck der Uferdeckungen durch Strom-Aenderungen häufig verlohren geht, andere Uferstellen angegriffen und gedeckt werden müssen.

Von Kehl bis Mannheim haben gegenwärtig auf dem rechten Ufer keinen Zweck, die Uferdeckungen in den durch freye Stromänderungen entstandene Altrheinen, oben vor Kehl, vor Helmlingen, bey Iffezheim, zwischen Daxland und Knielingen und bey Eggenstein; sodann in dem Altrhein vor Gräffern, welcher durch einen Durchschnitt entstund, die die Sicherung des Orts Gräffern unbedingt gebot.

Der Aufwand für sämtliche vorgedachte Uferdeckungen dürfte sich auf 7 bis 800000 Gulden belaufen, ein Aufwand mit welchem der Rhein auf eine Länge von beyläufig 5-6 Stunden hätte rectificirt und für immer in seinem Lauf erhalten werden können.

Wenn der Rhein durch seine künftige Aenderungen die verlassene Ufer wieder erreicht, so sind die früher angelegte Bauten ohne Nutzen, indem die Faschinenwerke in Fäulniß übergegangen, keinen Widerstand leisten können.

Die Statthaftigkeit oder Unstatthaftigkeit der Idee, den Rhein so große Krümmungen machen zu lassen, daß dadurch die Geschwindigkeit so vermindert werde, daß die Ufer auch ohne Deckungswerke gehörigen Widerstand leisten und auf diese Art ein

bleibenden Zweck haben, in nicht regulirten Betten aber den Zweck der Uferdeckungen durch Strom-Aenderungen häufig verlohren geht, andere Uferstellen angegriffen und gedeckt werden müssen.

Von Kehl bis Mannheim haben gegenwärtig auf dem rechten Ufer keinen Zweck, die Uferdeckungen in den durch freye Stromänderungen entstandene Altrheinen, oben vor Kehl, vor Helmlingen, bey Iffezheim, zwischen Daxland und Knielingen und bey Eggenstein; sodann in dem Altrhein vor Gräffern, welcher durch einen Durchschnitt entstund, die die Sicherung des Orts Gräffern unbedingt gebot.

Der Aufwand für sämtliche vorgedachte Uferdeckungen dürfte sich auf 7 bis 800000 Gulden belaufen, ein Aufwand mit welchem der Rhein auf eine Länge von beyläufig 5–6 Stunden hätte rectificirt und für immer in seinem Lauf erhalten werden können.

Wenn der Rhein durch seine künftige Aenderungen die verlassene Ufer wieder erreicht, so sind die früher angelegte Bauten ohne Nutzen, indem die Faschinenwerke in Fäulniß übergegangen, keinen Widerstand leisten können.

Die Statthaftigkeit oder Unstatthaftigkeit der Idee, den Rhein so große Krümmungen machen zu lassen, daß dadurch die Geschwindigkeit so vermindert werde, daß die Ufer auch ohne Deckungswerke gehörigen Widerstand leisten und auf diese Art ein

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[60/0061] bleibenden Zweck haben, in nicht regulirten Betten aber den Zweck der Uferdeckungen durch Strom-Aenderungen häufig verlohren geht, andere Uferstellen angegriffen und gedeckt werden müssen. Von Kehl bis Mannheim haben gegenwärtig auf dem rechten Ufer keinen Zweck, die Uferdeckungen in den durch freye Stromänderungen entstandene Altrheinen, oben vor Kehl, vor Helmlingen, bey Iffezheim, zwischen Daxland und Knielingen und bey Eggenstein; sodann in dem Altrhein vor Gräffern, welcher durch einen Durchschnitt entstund, die die Sicherung des Orts Gräffern unbedingt gebot. Der Aufwand für sämtliche vorgedachte Uferdeckungen dürfte sich auf 7 bis 800000 Gulden belaufen, ein Aufwand mit welchem der Rhein auf eine Länge von beyläufig 5–6 Stunden hätte rectificirt und für immer in seinem Lauf erhalten werden können. Wenn der Rhein durch seine künftige Aenderungen die verlassene Ufer wieder erreicht, so sind die früher angelegte Bauten ohne Nutzen, indem die Faschinenwerke in Fäulniß übergegangen, keinen Widerstand leisten können. Die Statthaftigkeit oder Unstatthaftigkeit der Idee, den Rhein so große Krümmungen machen zu lassen, daß dadurch die Geschwindigkeit so vermindert werde, daß die Ufer auch ohne Deckungswerke gehörigen Widerstand leisten und auf diese Art ein

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/61>, abgerufen am 21.11.2024.