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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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gedacht wurde, indem der Aufwand jeder Operation mit den Resultaten oder Vortheilen verglichen werden muß.

Nach sehr hoch gestellten Ueberschlägen, erfordert die Rectification des Rheins in den beyden nachbenannten Distrikten, nämlich von der untern Altenheimer bis zur obern Leutesheimer Banngrenze, in welcher der rectificirte Lauf 31/4 Reisestunden*) lang wird, und von der untern Iffezheimer bis zur untern Auer Banngrenze, in welcher der rectificirte Lauf 33/4 Stunde lang wird, Badischer Seits für die Herstellung und die Erhaltung auf immer, in einem Zeitraum von 20 bis 22 Jahren die Summe von 1218000 Gulden, oder wenn alle Verwendungen auf den Zeitpunkt des Anfangs discontirt werden, einen Kapitalfond von Einer Million.

Der bisherige jährliche Aufwand betrug 63000 fl. und erforderte also, wenn 5 Procent Zinse gerechnet werden, einen Kapitalfond von 1360000 fl., welcher indessen im Fall der Nichtausführung der Rectification, wegen Vervollkommnung des Faschienbaues und Einführung des Steinbaues, für die Zukunft etwas vermindert werden könnte, wenn kein besserer Zustand des Rheins bewirkt werden wollte. In

*) Es gehen 25 Reisestunden auf einen Grad des Meridians, und es ist die Länge einer Reisestunde 14811/2 Badische allgemeine Ruthen, gleich 44441/2 metres.

gedacht wurde, indem der Aufwand jeder Operation mit den Resultaten oder Vortheilen verglichen werden muß.

Nach sehr hoch gestellten Ueberschlägen, erfordert die Rectification des Rheins in den beyden nachbenannten Distrikten, nämlich von der untern Altenheimer bis zur obern Leutesheimer Banngrenze, in welcher der rectificirte Lauf 3¼ Reisestunden*) lang wird, und von der untern Iffezheimer bis zur untern Auer Banngrenze, in welcher der rectificirte Lauf 3¾ Stunde lang wird, Badischer Seits für die Herstellung und die Erhaltung auf immer, in einem Zeitraum von 20 bis 22 Jahren die Summe von 1218000 Gulden, oder wenn alle Verwendungen auf den Zeitpunkt des Anfangs discontirt werden, einen Kapitalfond von Einer Million.

Der bisherige jährliche Aufwand betrug 63000 fl. und erforderte also, wenn 5 Procent Zinse gerechnet werden, einen Kapitalfond von 1360000 fl., welcher indessen im Fall der Nichtausführung der Rectification, wegen Vervollkommnung des Faschienbaues und Einführung des Steinbaues, für die Zukunft etwas vermindert werden könnte, wenn kein besserer Zustand des Rheins bewirkt werden wollte. In

*) Es gehen 25 Reisestunden auf einen Grad des Meridians, und es ist die Länge einer Reisestunde 1481½ Badische allgemeine Ruthen, gleich 4444½ mêtres.
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[81/0082] gedacht wurde, indem der Aufwand jeder Operation mit den Resultaten oder Vortheilen verglichen werden muß. Nach sehr hoch gestellten Ueberschlägen, erfordert die Rectification des Rheins in den beyden nachbenannten Distrikten, nämlich von der untern Altenheimer bis zur obern Leutesheimer Banngrenze, in welcher der rectificirte Lauf 3¼ Reisestunden *) lang wird, und von der untern Iffezheimer bis zur untern Auer Banngrenze, in welcher der rectificirte Lauf 3¾ Stunde lang wird, Badischer Seits für die Herstellung und die Erhaltung auf immer, in einem Zeitraum von 20 bis 22 Jahren die Summe von 1218000 Gulden, oder wenn alle Verwendungen auf den Zeitpunkt des Anfangs discontirt werden, einen Kapitalfond von Einer Million. Der bisherige jährliche Aufwand betrug 63000 fl. und erforderte also, wenn 5 Procent Zinse gerechnet werden, einen Kapitalfond von 1360000 fl., welcher indessen im Fall der Nichtausführung der Rectification, wegen Vervollkommnung des Faschienbaues und Einführung des Steinbaues, für die Zukunft etwas vermindert werden könnte, wenn kein besserer Zustand des Rheins bewirkt werden wollte. In *) Es gehen 25 Reisestunden auf einen Grad des Meridians, und es ist die Länge einer Reisestunde 1481½ Badische allgemeine Ruthen, gleich 4444½ mêtres.

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/82>, abgerufen am 21.11.2024.