Die Natur eines Körpers ist der Jnbegriff der ihm eignen Vermögen, Fähigkeiten und Kräfte. Diese beruhen auf der Beschaffenheit seiner Theile und der Art ihrer Zusammensetzung.
§. 2.
Der Jnbegriff der Kräfte eines blos physicalischen Körpers heißt seine physische Natur.
§. 3.
Nach dieser kommen dem thierischen und menschlichen Körper, in so fern er nicht als eine Maschine, sondern als ein blos physischer Körper, in seinen Bestandtheilen und deren Mischung betrachtet wird, die allgemeinen Kräfte der physischen Körper zu, und in so fern kann man von den Säften und dem Stoffe der festen Theile, nach der allgemeinen Naturlehre philosophiren. Zu diesen allgemeinen Kräften gehöret hauptsächlich die allgemeine und specifische Schwere, die anziehende Kraft, welche, im Stoffe der festen Theile bey Thieren, der so genannte Reiz, oder die todte Kraft des Herrn v. Haller, (H. P. §. 392.)
und
A 2
Einleitung.
§. 1.
Die Natur eines Koͤrpers iſt der Jnbegriff der ihm eignen Vermoͤgen, Faͤhigkeiten und Kraͤfte. Dieſe beruhen auf der Beſchaffenheit ſeiner Theile und der Art ihrer Zuſammenſetzung.
§. 2.
Der Jnbegriff der Kraͤfte eines blos phyſicaliſchen Koͤrpers heißt ſeine phyſiſche Natur.
§. 3.
Nach dieſer kommen dem thieriſchen und menſchlichen Koͤrper, in ſo fern er nicht als eine Maſchine, ſondern als ein blos phyſiſcher Koͤrper, in ſeinen Beſtandtheilen und deren Miſchung betrachtet wird, die allgemeinen Kraͤfte der phyſiſchen Koͤrper zu, und in ſo fern kann man von den Saͤften und dem Stoffe der feſten Theile, nach der allgemeinen Naturlehre philoſophiren. Zu dieſen allgemeinen Kraͤften gehoͤret hauptſaͤchlich die allgemeine und ſpecifiſche Schwere, die anziehende Kraft, welche, im Stoffe der feſten Theile bey Thieren, der ſo genannte Reiz, oder die todte Kraft des Herrn v. Haller, (H. P. §. 392.)
und
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[[3]/0027]
Einleitung.
§. 1.
Die Natur eines Koͤrpers iſt der Jnbegriff der
ihm eignen Vermoͤgen, Faͤhigkeiten und Kraͤfte.
Dieſe beruhen auf der Beſchaffenheit ſeiner Theile und der
Art ihrer Zuſammenſetzung.
§. 2.
Der Jnbegriff der Kraͤfte eines blos phyſicaliſchen
Koͤrpers heißt ſeine phyſiſche Natur.
§. 3.
Nach dieſer kommen dem thieriſchen und menſchlichen
Koͤrper, in ſo fern er nicht als eine Maſchine, ſondern als
ein blos phyſiſcher Koͤrper, in ſeinen Beſtandtheilen und
deren Miſchung betrachtet wird, die allgemeinen Kraͤfte
der phyſiſchen Koͤrper zu, und in ſo fern kann man von
den Saͤften und dem Stoffe der feſten Theile, nach der
allgemeinen Naturlehre philoſophiren. Zu dieſen
allgemeinen Kraͤften gehoͤret hauptſaͤchlich die allgemeine
und ſpecifiſche Schwere, die anziehende Kraft, welche, im
Stoffe der feſten Theile bey Thieren, der ſo genannte Reiz,
oder die todte Kraft des Herrn v. Haller, (H. P. §. 392.)
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Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/27>, abgerufen am 23.11.2024.
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