von Natur nur durch Nervenkräfte allein regieret würde. Man vergleiche besonders §. 439.
§. 604.
Ein jedes unbeseeltes Thier muß Nerven, oder ihnen ähnliche thierische Maschinen besitzen, welchen die Nerven- kräfte der äußern und innern sinnlichen Eindrücke von Na- tur eigen sind. §. 603. Da aber ihre äußern sinnlichen Eindrücke nicht empfunden, und ihre innern nie von Vor- stellungen gewirket werden, und sie also gar keiner thieri- schen Seelenkräfte bedürfen, §. 6. so können sie des Ge- hirns, in so fern es der Hauptsitz der thierischen Seelen- kräfte ist, §. 10. so wie der Vorstellungskraft und einer Seele von Natur völlig entbehren, und doch alle ihnen zu ihrem Leben nöthige Handlungen verrichten.
§. 605.
Ein jedes beseeltes Thier muß nicht nur Nerven und die Nervenkräfte der sinnlichen Eindrücke beyder Arten, sondern auch eine (Seele) Vorstellungskraft, ein Gehirn und die thierischen Seelenkräfte desselben insbesondre besi- tzen. §. 603. Jst die Seele desselben ein Geist, das ist, besitzt sie das Vermögen zu nicht sinnlichen Vorstellungen, Triebsedern und Begierden, 574. S. B. M. 590. (Ver- stand und Willen,) so wird ein solches beseeltes Thier ein vernünftiges genennt: ist sie aber blos sinnlich; ein blos sinnliches, ein unvernünftiges Thier. (Vich.) Bey- de besitzen also nothwendig Nerven und Nervenkräfte, eine Seele, ein Gehirn und die thierischen Seelenkräfte desselben.
§. 606.
Unbeseelte Thiere werden blos vermittelst der Ner- ven thierisch beweget; und wenn bey beseelten die thierischen Seelenkräfte des Gehirns auch nicht wirken, so können doch die meisten ihrer thierischen Lebensbewegungen, natürlichen Verrichtungen und Seelenwirkungen durch die Nerven-
kräfte
Q q 4
1 Kap. Die thieriſche Natur uͤberhaupt.
von Natur nur durch Nervenkraͤfte allein regieret wuͤrde. Man vergleiche beſonders §. 439.
§. 604.
Ein jedes unbeſeeltes Thier muß Nerven, oder ihnen aͤhnliche thieriſche Maſchinen beſitzen, welchen die Nerven- kraͤfte der aͤußern und innern ſinnlichen Eindruͤcke von Na- tur eigen ſind. §. 603. Da aber ihre aͤußern ſinnlichen Eindruͤcke nicht empfunden, und ihre innern nie von Vor- ſtellungen gewirket werden, und ſie alſo gar keiner thieri- ſchen Seelenkraͤfte beduͤrfen, §. 6. ſo koͤnnen ſie des Ge- hirns, in ſo fern es der Hauptſitz der thieriſchen Seelen- kraͤfte iſt, §. 10. ſo wie der Vorſtellungskraft und einer Seele von Natur voͤllig entbehren, und doch alle ihnen zu ihrem Leben noͤthige Handlungen verrichten.
§. 605.
Ein jedes beſeeltes Thier muß nicht nur Nerven und die Nervenkraͤfte der ſinnlichen Eindruͤcke beyder Arten, ſondern auch eine (Seele) Vorſtellungskraft, ein Gehirn und die thieriſchen Seelenkraͤfte deſſelben insbeſondre beſi- tzen. §. 603. Jſt die Seele deſſelben ein Geiſt, das iſt, beſitzt ſie das Vermoͤgen zu nicht ſinnlichen Vorſtellungen, Triebſedern und Begierden, 574. S. B. M. 590. (Ver- ſtand und Willen,) ſo wird ein ſolches beſeeltes Thier ein vernuͤnftiges genennt: iſt ſie aber blos ſinnlich; ein blos ſinnliches, ein unvernuͤnftiges Thier. (Vich.) Bey- de beſitzen alſo nothwendig Nerven und Nervenkraͤfte, eine Seele, ein Gehirn und die thieriſchen Seelenkraͤfte deſſelben.
§. 606.
Unbeſeelte Thiere werden blos vermittelſt der Ner- ven thieriſch beweget; und wenn bey beſeelten die thieriſchen Seelenkraͤfte des Gehirns auch nicht wirken, ſo koͤnnen doch die meiſten ihrer thieriſchen Lebensbewegungen, natuͤrlichen Verrichtungen und Seelenwirkungen durch die Nerven-
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1 Kap. Die thieriſche Natur uͤberhaupt.
von Natur nur durch Nervenkraͤfte allein regieret wuͤrde.
Man vergleiche beſonders §. 439.
§. 604.
Ein jedes unbeſeeltes Thier muß Nerven, oder ihnen
aͤhnliche thieriſche Maſchinen beſitzen, welchen die Nerven-
kraͤfte der aͤußern und innern ſinnlichen Eindruͤcke von Na-
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Eindruͤcke nicht empfunden, und ihre innern nie von Vor-
ſtellungen gewirket werden, und ſie alſo gar keiner thieri-
ſchen Seelenkraͤfte beduͤrfen, §. 6. ſo koͤnnen ſie des Ge-
hirns, in ſo fern es der Hauptſitz der thieriſchen Seelen-
kraͤfte iſt, §. 10. ſo wie der Vorſtellungskraft und einer
Seele von Natur voͤllig entbehren, und doch alle ihnen zu
ihrem Leben noͤthige Handlungen verrichten.
§. 605.
Ein jedes beſeeltes Thier muß nicht nur Nerven und
die Nervenkraͤfte der ſinnlichen Eindruͤcke beyder Arten,
ſondern auch eine (Seele) Vorſtellungskraft, ein Gehirn
und die thieriſchen Seelenkraͤfte deſſelben insbeſondre beſi-
tzen. §. 603. Jſt die Seele deſſelben ein Geiſt, das iſt,
beſitzt ſie das Vermoͤgen zu nicht ſinnlichen Vorſtellungen,
Triebſedern und Begierden, 574. S. B. M. 590. (Ver-
ſtand und Willen,) ſo wird ein ſolches beſeeltes Thier ein
vernuͤnftiges genennt: iſt ſie aber blos ſinnlich; ein blos
ſinnliches, ein unvernuͤnftiges Thier. (Vich.) Bey-
de beſitzen alſo nothwendig Nerven und Nervenkraͤfte, eine
Seele, ein Gehirn und die thieriſchen Seelenkraͤfte deſſelben.
§. 606.
Unbeſeelte Thiere werden blos vermittelſt der Ner-
ven thieriſch beweget; und wenn bey beſeelten die thieriſchen
Seelenkraͤfte des Gehirns auch nicht wirken, ſo koͤnnen doch
die meiſten ihrer thieriſchen Lebensbewegungen, natuͤrlichen
Verrichtungen und Seelenwirkungen durch die Nerven-
kraͤfte
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Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. 615. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/639>, abgerufen am 24.11.2024.
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