logie des eigentlichen Mechanismus der thierischen Körper liest. H. P. 31 Abschnitt.
§. 703.
Das Ende der thierischen Natur ist der thierische Tod,B. M. §. 311. welcher also erfolget, wenn nicht eine einzige thierische Kraft eines Thieres mehr wirksam bleibt, oder wenn keine, auch nicht die kleinste thierische Wirkung seiner Kräfte in ihm mehr übrig ist. §. 638.
§. 704.
Der geistige Tod eines vernünftigen Thieres könnte das Ende des geistigen Lebens genennt werden, wenn kei- ne einzige ihm natürliche höhere thierische Seelenkraft auch nur im geringsten Grade mehr in ihm wirkete. Bey die- sem Tode kann aber das ganze sinnliche Leben und die Ge- meinschaft der Seele mit dem Körper noch übrig bleiben, und man würde ihn wider den Redegebrauch einen Tod des Thieres nennen. §. 641.
§. 705.
Der sinnliche Tod eines beseelten Thieres ist das En- de seines sinnlichen Lebens, wenn keine einzige ihm natür- liche sinnliche thierische Seelenkraft auch nur im geringsten Grade mehr bey ihm wirket. Der sinnliche Tod begreift den geistigen mit in sich. §. 640. 641. Ob aber gleich in demselben das ganze blos thierische Leben desselben Thie- res noch übrig bleiben kann, und er also nicht den Unter- gang der ganzen thierischen Natur eines Thieres in sich be- greift, §. 598. so wird er doch, wegen der Voraussetzung, daß alle Thiere beseelt sind, dem thierischen Leben über- haupt entgegengesetzt, §. 638. das er doch nur dem eigent- lichen thierischen Leben ist, §. 642. und man nennt ihn eigentlich den thierischen Tod, den Tod eines Thieres, die Entseelung,B. M. §. 576. da er die Gemeinschaft des Leibes und der Seele völlig aufhebt. §. 640.
§. 706.
Y y 4
6 Kap. Das Alter und der thieriſche Tod.
logie des eigentlichen Mechanismus der thieriſchen Koͤrper lieſt. H. P. 31 Abſchnitt.
§. 703.
Das Ende der thieriſchen Natur iſt der thieriſche Tod,B. M. §. 311. welcher alſo erfolget, wenn nicht eine einzige thieriſche Kraft eines Thieres mehr wirkſam bleibt, oder wenn keine, auch nicht die kleinſte thieriſche Wirkung ſeiner Kraͤfte in ihm mehr uͤbrig iſt. §. 638.
§. 704.
Der geiſtige Tod eines vernuͤnftigen Thieres koͤnnte das Ende des geiſtigen Lebens genennt werden, wenn kei- ne einzige ihm natuͤrliche hoͤhere thieriſche Seelenkraft auch nur im geringſten Grade mehr in ihm wirkete. Bey die- ſem Tode kann aber das ganze ſinnliche Leben und die Ge- meinſchaft der Seele mit dem Koͤrper noch uͤbrig bleiben, und man wuͤrde ihn wider den Redegebrauch einen Tod des Thieres nennen. §. 641.
§. 705.
Der ſinnliche Tod eines beſeelten Thieres iſt das En- de ſeines ſinnlichen Lebens, wenn keine einzige ihm natuͤr- liche ſinnliche thieriſche Seelenkraft auch nur im geringſten Grade mehr bey ihm wirket. Der ſinnliche Tod begreift den geiſtigen mit in ſich. §. 640. 641. Ob aber gleich in demſelben das ganze blos thieriſche Leben deſſelben Thie- res noch uͤbrig bleiben kann, und er alſo nicht den Unter- gang der ganzen thieriſchen Natur eines Thieres in ſich be- greift, §. 598. ſo wird er doch, wegen der Vorausſetzung, daß alle Thiere beſeelt ſind, dem thieriſchen Leben uͤber- haupt entgegengeſetzt, §. 638. das er doch nur dem eigent- lichen thieriſchen Leben iſt, §. 642. und man nennt ihn eigentlich den thieriſchen Tod, den Tod eines Thieres, die Entſeelung,B. M. §. 576. da er die Gemeinſchaft des Leibes und der Seele voͤllig aufhebt. §. 640.
§. 706.
Y y 4
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0735"n="711"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">6 Kap. Das Alter und der thieriſche Tod.</hi></fw><lb/>
logie des eigentlichen Mechanismus der thieriſchen Koͤrper<lb/>
lieſt. <hirendition="#aq">H. P.</hi> 31 Abſchnitt.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 703.</head><lb/><p>Das Ende der thieriſchen Natur iſt der <hirendition="#fr">thieriſche<lb/>
Tod,</hi><hirendition="#aq">B. M.</hi> §. 311. welcher alſo erfolget, wenn nicht<lb/>
eine einzige thieriſche Kraft eines Thieres mehr wirkſam<lb/>
bleibt, oder wenn keine, auch nicht die kleinſte thieriſche<lb/>
Wirkung ſeiner Kraͤfte in ihm mehr uͤbrig iſt. §. 638.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 704.</head><lb/><p>Der <hirendition="#fr">geiſtige Tod</hi> eines vernuͤnftigen Thieres koͤnnte<lb/>
das Ende des geiſtigen Lebens genennt werden, wenn kei-<lb/>
ne einzige ihm natuͤrliche hoͤhere thieriſche Seelenkraft auch<lb/>
nur im geringſten Grade mehr in ihm wirkete. Bey die-<lb/>ſem Tode kann aber das ganze ſinnliche Leben und die Ge-<lb/>
meinſchaft der Seele mit dem Koͤrper noch uͤbrig bleiben,<lb/>
und man wuͤrde ihn wider den Redegebrauch einen Tod des<lb/>
Thieres nennen. §. 641.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 705.</head><lb/><p>Der <hirendition="#fr">ſinnliche Tod</hi> eines beſeelten Thieres iſt das En-<lb/>
de ſeines ſinnlichen Lebens, wenn keine einzige ihm natuͤr-<lb/>
liche ſinnliche thieriſche Seelenkraft auch nur im geringſten<lb/>
Grade mehr bey ihm wirket. Der ſinnliche Tod begreift<lb/>
den geiſtigen mit in ſich. §. 640. 641. Ob aber gleich<lb/>
in demſelben das ganze blos thieriſche Leben deſſelben Thie-<lb/>
res noch uͤbrig bleiben kann, und er alſo nicht den Unter-<lb/>
gang der ganzen thieriſchen Natur eines Thieres in ſich be-<lb/>
greift, §. 598. ſo wird er doch, wegen der Vorausſetzung,<lb/>
daß alle Thiere beſeelt ſind, dem thieriſchen Leben uͤber-<lb/>
haupt entgegengeſetzt, §. 638. das er doch nur dem eigent-<lb/>
lichen thieriſchen Leben iſt, §. 642. und man nennt ihn<lb/>
eigentlich <hirendition="#fr">den thieriſchen Tod, den Tod eines Thieres,<lb/>
die Entſeelung,</hi><hirendition="#aq">B. M.</hi> §. 576. da er die Gemeinſchaft<lb/>
des Leibes und der Seele voͤllig aufhebt. §. 640.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="sig">Y y 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">§. 706.</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[711/0735]
6 Kap. Das Alter und der thieriſche Tod.
logie des eigentlichen Mechanismus der thieriſchen Koͤrper
lieſt. H. P. 31 Abſchnitt.
§. 703.
Das Ende der thieriſchen Natur iſt der thieriſche
Tod, B. M. §. 311. welcher alſo erfolget, wenn nicht
eine einzige thieriſche Kraft eines Thieres mehr wirkſam
bleibt, oder wenn keine, auch nicht die kleinſte thieriſche
Wirkung ſeiner Kraͤfte in ihm mehr uͤbrig iſt. §. 638.
§. 704.
Der geiſtige Tod eines vernuͤnftigen Thieres koͤnnte
das Ende des geiſtigen Lebens genennt werden, wenn kei-
ne einzige ihm natuͤrliche hoͤhere thieriſche Seelenkraft auch
nur im geringſten Grade mehr in ihm wirkete. Bey die-
ſem Tode kann aber das ganze ſinnliche Leben und die Ge-
meinſchaft der Seele mit dem Koͤrper noch uͤbrig bleiben,
und man wuͤrde ihn wider den Redegebrauch einen Tod des
Thieres nennen. §. 641.
§. 705.
Der ſinnliche Tod eines beſeelten Thieres iſt das En-
de ſeines ſinnlichen Lebens, wenn keine einzige ihm natuͤr-
liche ſinnliche thieriſche Seelenkraft auch nur im geringſten
Grade mehr bey ihm wirket. Der ſinnliche Tod begreift
den geiſtigen mit in ſich. §. 640. 641. Ob aber gleich
in demſelben das ganze blos thieriſche Leben deſſelben Thie-
res noch uͤbrig bleiben kann, und er alſo nicht den Unter-
gang der ganzen thieriſchen Natur eines Thieres in ſich be-
greift, §. 598. ſo wird er doch, wegen der Vorausſetzung,
daß alle Thiere beſeelt ſind, dem thieriſchen Leben uͤber-
haupt entgegengeſetzt, §. 638. das er doch nur dem eigent-
lichen thieriſchen Leben iſt, §. 642. und man nennt ihn
eigentlich den thieriſchen Tod, den Tod eines Thieres,
die Entſeelung, B. M. §. 576. da er die Gemeinſchaft
des Leibes und der Seele voͤllig aufhebt. §. 640.
§. 706.
Y y 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. 711. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/735>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.