beikamen. ... Zweifellos würde der Verlust an Menschenleben groß gewesen sein, da das Schiff voller Passagiere war; das Geschrei der Weiber und Kinder werde ich sobald nicht vergessen."
Daß bei Nebelwetter die gegenwärtig vorgeschriebene Signalisirung der Schiffe vollkommen unzulänglich ist, zeigt Wächter (in "Die Anwendungen der Elektricität für militärische Zwecke") in nachstehender Weise. Gegenwärtig sind vor- geschrieben: ein helles weißes Licht an dem Fockmaste in einer Höhe von 6 Metern, welches bei dunkler Nacht und klarer Luft auf 5 Seemeilen sichtbar sein muß; ein grünes Licht an der Steuerbordseite (rechts) und ein rothes Licht an der Backbord- seite (links), welch letztere beiden auf zwei Seemeilen (2 x 1609 Meter) weit sichtbar sein sollen, klare Luft vorausgesetzt. Die großen Dampfer fahren aber mit einer Geschwindigkeit von 12 Knoten per Stunde (5·3 Meter per Secunde). Es sind daher von dem Momente des Erblickens zweier sich mit gleicher Geschwindigkeit begegnender Schiffe bis zum Momente des Zusammentreffens nur 5 Minuten Zeit zum Ausweichen gegeben. Bei Nebel dagegen, wo die Sichtbarkeit der Lampen unter Umständen kaum auf 100 Meter reicht, wären bei gleicher Fahrgeschwindig- keit nur 10 Secunden Zeit zum Ausweichen gegeben, eine viel zu kurze Spanne Zeit, um einem Unglücksfalle vorzubeugen.
Hier kann das elektrische Licht Abhilfe schaffen, da es bei hinlänglicher Stärke auf viel größere Entfernungen hin sichtbar ist. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, daß ein kräftiges Licht hauptsächlich bei Nebel wirken muß. Vergleicht man das elektrische Licht mit dem Oellichte, so zeigt sich letzteres bezüglich seines Reich- thumes an rothen Strahlen dem ersteren bedeutend überlegen. Nun wissen wir aber, daß der Nebel vorzugsweise nur rothe Strahlen durchdringen läßt -- er- scheint ja selbst die Sonne durch Nebel gesehen roth -- folglich muß das elektrische Licht bedeutend heller sein, als das Oellicht, wenn es bei Nacht ebenso weit sichtbar sein soll. Vielfache Versuche haben gelehrt, daß bei Nebel erst ein drei- bis fünf- mal helleres elektrisches Licht als Oellicht mit letzterem gleichweit sichtbar ist. Gegen den Vorschlag, nur das Toplicht durch ein elektrisches Licht von etwa 4000 Nor- malkerzen zu ersetzen, wurden verschiedene Einwendungen erhoben. Die Schiffsleute sollen durch das intensive Toplicht so geblendet werden, daß sie die lichtschwachen Positionslaternen nicht mehr unterscheiden können, was zur Vermeidung von Zu- sammenstößen gerade das Wichtigste ist, weil hierdurch die Bewegungsrichtung des Schiffes erkannt wird. Aus größerer Entfernung kann ein derartiges Toplicht mit dem Lichte eines Leuchtthurmes oder Schiffes verwechselt werden. Wenn von mehreren in Sicht befindlichen Schiffen einzelne elektrisches, andere Oellicht haben, täusche die verschiedene Helligkeit über die Entfernungen. Der letztangeführte Einwand wird wohl im selben Momente hinfällig, als der Gebrauch elektrischer Signallichter ein allgemeiner geworden ist. Die Gefahr einer Verwechslung mit Leuchtfeuern ist leicht dadurch zu verhindern, daß man an Orten, wo eine derartige Verwechs- lung überhaupt möglich ist, keine "festen Feuer" (vergl. Seite 750) anwendet. Das durch das Blenden erschwerte Erkennen der Positionslaternen kann in ver- schiedener Weise behoben werden. Entweder verwendet man auch für die Positions- laternen elektrisches Licht von entsprechender Lichtstärke oder man beleuchtet gleich- zeitig die eigenen Maste und Bramssegel, wodurch auch die Bewegung des Schiffes kenntlich gemacht werden kann. Dies läßt sich durch geeignete Einrichtung der Projectionslaterne unschwer erreichen. Die elektrische Beleuchtung gewinnt noch sehr an Bedeutung an Bord der Kriegsschiffe. Die große Tragweite des elektrischen
beikamen. … Zweifellos würde der Verluſt an Menſchenleben groß geweſen ſein, da das Schiff voller Paſſagiere war; das Geſchrei der Weiber und Kinder werde ich ſobald nicht vergeſſen.“
Daß bei Nebelwetter die gegenwärtig vorgeſchriebene Signaliſirung der Schiffe vollkommen unzulänglich iſt, zeigt Wächter (in „Die Anwendungen der Elektricität für militäriſche Zwecke“) in nachſtehender Weiſe. Gegenwärtig ſind vor- geſchrieben: ein helles weißes Licht an dem Fockmaſte in einer Höhe von 6 Metern, welches bei dunkler Nacht und klarer Luft auf 5 Seemeilen ſichtbar ſein muß; ein grünes Licht an der Steuerbordſeite (rechts) und ein rothes Licht an der Backbord- ſeite (links), welch letztere beiden auf zwei Seemeilen (2 × 1609 Meter) weit ſichtbar ſein ſollen, klare Luft vorausgeſetzt. Die großen Dampfer fahren aber mit einer Geſchwindigkeit von 12 Knoten per Stunde (5·3 Meter per Secunde). Es ſind daher von dem Momente des Erblickens zweier ſich mit gleicher Geſchwindigkeit begegnender Schiffe bis zum Momente des Zuſammentreffens nur 5 Minuten Zeit zum Ausweichen gegeben. Bei Nebel dagegen, wo die Sichtbarkeit der Lampen unter Umſtänden kaum auf 100 Meter reicht, wären bei gleicher Fahrgeſchwindig- keit nur 10 Secunden Zeit zum Ausweichen gegeben, eine viel zu kurze Spanne Zeit, um einem Unglücksfalle vorzubeugen.
Hier kann das elektriſche Licht Abhilfe ſchaffen, da es bei hinlänglicher Stärke auf viel größere Entfernungen hin ſichtbar iſt. Hierbei darf aber nicht überſehen werden, daß ein kräftiges Licht hauptſächlich bei Nebel wirken muß. Vergleicht man das elektriſche Licht mit dem Oellichte, ſo zeigt ſich letzteres bezüglich ſeines Reich- thumes an rothen Strahlen dem erſteren bedeutend überlegen. Nun wiſſen wir aber, daß der Nebel vorzugsweiſe nur rothe Strahlen durchdringen läßt — er- ſcheint ja ſelbſt die Sonne durch Nebel geſehen roth — folglich muß das elektriſche Licht bedeutend heller ſein, als das Oellicht, wenn es bei Nacht ebenſo weit ſichtbar ſein ſoll. Vielfache Verſuche haben gelehrt, daß bei Nebel erſt ein drei- bis fünf- mal helleres elektriſches Licht als Oellicht mit letzterem gleichweit ſichtbar iſt. Gegen den Vorſchlag, nur das Toplicht durch ein elektriſches Licht von etwa 4000 Nor- malkerzen zu erſetzen, wurden verſchiedene Einwendungen erhoben. Die Schiffsleute ſollen durch das intenſive Toplicht ſo geblendet werden, daß ſie die lichtſchwachen Poſitionslaternen nicht mehr unterſcheiden können, was zur Vermeidung von Zu- ſammenſtößen gerade das Wichtigſte iſt, weil hierdurch die Bewegungsrichtung des Schiffes erkannt wird. Aus größerer Entfernung kann ein derartiges Toplicht mit dem Lichte eines Leuchtthurmes oder Schiffes verwechſelt werden. Wenn von mehreren in Sicht befindlichen Schiffen einzelne elektriſches, andere Oellicht haben, täuſche die verſchiedene Helligkeit über die Entfernungen. Der letztangeführte Einwand wird wohl im ſelben Momente hinfällig, als der Gebrauch elektriſcher Signallichter ein allgemeiner geworden iſt. Die Gefahr einer Verwechslung mit Leuchtfeuern iſt leicht dadurch zu verhindern, daß man an Orten, wo eine derartige Verwechs- lung überhaupt möglich iſt, keine „feſten Feuer“ (vergl. Seite 750) anwendet. Das durch das Blenden erſchwerte Erkennen der Poſitionslaternen kann in ver- ſchiedener Weiſe behoben werden. Entweder verwendet man auch für die Poſitions- laternen elektriſches Licht von entſprechender Lichtſtärke oder man beleuchtet gleich- zeitig die eigenen Maſte und Bramsſegel, wodurch auch die Bewegung des Schiffes kenntlich gemacht werden kann. Dies läßt ſich durch geeignete Einrichtung der Projectionslaterne unſchwer erreichen. Die elektriſche Beleuchtung gewinnt noch ſehr an Bedeutung an Bord der Kriegsſchiffe. Die große Tragweite des elektriſchen
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[754/0768]
beikamen. … Zweifellos würde der Verluſt an Menſchenleben groß geweſen ſein,
da das Schiff voller Paſſagiere war; das Geſchrei der Weiber und Kinder werde
ich ſobald nicht vergeſſen.“
Daß bei Nebelwetter die gegenwärtig vorgeſchriebene Signaliſirung der
Schiffe vollkommen unzulänglich iſt, zeigt Wächter (in „Die Anwendungen der
Elektricität für militäriſche Zwecke“) in nachſtehender Weiſe. Gegenwärtig ſind vor-
geſchrieben: ein helles weißes Licht an dem Fockmaſte in einer Höhe von 6 Metern,
welches bei dunkler Nacht und klarer Luft auf 5 Seemeilen ſichtbar ſein muß; ein
grünes Licht an der Steuerbordſeite (rechts) und ein rothes Licht an der Backbord-
ſeite (links), welch letztere beiden auf zwei Seemeilen (2 × 1609 Meter) weit ſichtbar
ſein ſollen, klare Luft vorausgeſetzt. Die großen Dampfer fahren aber mit einer
Geſchwindigkeit von 12 Knoten per Stunde (5·3 Meter per Secunde). Es ſind
daher von dem Momente des Erblickens zweier ſich mit gleicher Geſchwindigkeit
begegnender Schiffe bis zum Momente des Zuſammentreffens nur 5 Minuten
Zeit zum Ausweichen gegeben. Bei Nebel dagegen, wo die Sichtbarkeit der Lampen
unter Umſtänden kaum auf 100 Meter reicht, wären bei gleicher Fahrgeſchwindig-
keit nur 10 Secunden Zeit zum Ausweichen gegeben, eine viel zu kurze Spanne
Zeit, um einem Unglücksfalle vorzubeugen.
Hier kann das elektriſche Licht Abhilfe ſchaffen, da es bei hinlänglicher Stärke
auf viel größere Entfernungen hin ſichtbar iſt. Hierbei darf aber nicht überſehen
werden, daß ein kräftiges Licht hauptſächlich bei Nebel wirken muß. Vergleicht man
das elektriſche Licht mit dem Oellichte, ſo zeigt ſich letzteres bezüglich ſeines Reich-
thumes an rothen Strahlen dem erſteren bedeutend überlegen. Nun wiſſen wir
aber, daß der Nebel vorzugsweiſe nur rothe Strahlen durchdringen läßt — er-
ſcheint ja ſelbſt die Sonne durch Nebel geſehen roth — folglich muß das elektriſche
Licht bedeutend heller ſein, als das Oellicht, wenn es bei Nacht ebenſo weit ſichtbar
ſein ſoll. Vielfache Verſuche haben gelehrt, daß bei Nebel erſt ein drei- bis fünf-
mal helleres elektriſches Licht als Oellicht mit letzterem gleichweit ſichtbar iſt. Gegen
den Vorſchlag, nur das Toplicht durch ein elektriſches Licht von etwa 4000 Nor-
malkerzen zu erſetzen, wurden verſchiedene Einwendungen erhoben. Die Schiffsleute
ſollen durch das intenſive Toplicht ſo geblendet werden, daß ſie die lichtſchwachen
Poſitionslaternen nicht mehr unterſcheiden können, was zur Vermeidung von Zu-
ſammenſtößen gerade das Wichtigſte iſt, weil hierdurch die Bewegungsrichtung des
Schiffes erkannt wird. Aus größerer Entfernung kann ein derartiges Toplicht mit
dem Lichte eines Leuchtthurmes oder Schiffes verwechſelt werden. Wenn von mehreren
in Sicht befindlichen Schiffen einzelne elektriſches, andere Oellicht haben, täuſche
die verſchiedene Helligkeit über die Entfernungen. Der letztangeführte Einwand
wird wohl im ſelben Momente hinfällig, als der Gebrauch elektriſcher Signallichter
ein allgemeiner geworden iſt. Die Gefahr einer Verwechslung mit Leuchtfeuern
iſt leicht dadurch zu verhindern, daß man an Orten, wo eine derartige Verwechs-
lung überhaupt möglich iſt, keine „feſten Feuer“ (vergl. Seite 750) anwendet.
Das durch das Blenden erſchwerte Erkennen der Poſitionslaternen kann in ver-
ſchiedener Weiſe behoben werden. Entweder verwendet man auch für die Poſitions-
laternen elektriſches Licht von entſprechender Lichtſtärke oder man beleuchtet gleich-
zeitig die eigenen Maſte und Bramsſegel, wodurch auch die Bewegung des Schiffes
kenntlich gemacht werden kann. Dies läßt ſich durch geeignete Einrichtung der
Projectionslaterne unſchwer erreichen. Die elektriſche Beleuchtung gewinnt noch ſehr
an Bedeutung an Bord der Kriegsſchiffe. Die große Tragweite des elektriſchen
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Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885, S. 754. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/urbanitzky_electricitaet_1885/768>, abgerufen am 22.11.2024.
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