Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.An den Leser. DEmnach niemand gebühret / ohne der Röm. Käys. Mayst. wie auch Jhr Churfürstl. Gn. zu Mäyntz / als deß Heyligen Römischen Reichs Ertz-Cantzlers durch Germanien / erlangte Gnad / Wissen und Willen / die jenigen Acta, so bey offentlicher Reichs-Versamblung zu Oßnabrück vorgangen seyn / in Truck zu geben / im Werck aber sich ein vnd der ander vnterstehen wil / daß ohnlängst zwischen allerhöchst bemelter Jhr Kayserl. May. wie auch Königl. May. in Schweden / verglichene Instrumentum Pacis in Truck / vnd zwar nicht dem rechten Original gemäß / außgehen zu lassen / Allerhöchst besagt Jhr Kays. Mayestet aber / wie auch Jhr Churfürstl. Gnaden zu Maintz / als ErtzCantzler durch Germanien / Philips Jacob Fischern / deß Raths zu Franckfurt / die besondere Kayserliche vnd Churfürstliche Gnad gethan / vnd von dero Reichs Directorio bey den General Friedens-Tractaten ein authenticam Copiam, nach dem rechten wahren bey demselben hinderlegtem Original / gnädigst dahin ertheilt haben / daß Jhme allein solches trucken zu lassen / erlaubt / allen andern aber / vnd zwar / bey Straff fünff Marck lötiges Golds / verbotten seyn solle / wie hernachfolgende beyde Kayserliche vnd Churfürstliche Privilegia mit mehrerm außweisen / Als ist solches zu mäniglichs Nachricht anzudeuten / für eine Notturfft ermessen worden. An den Leser. DEmnach niemand gebühret / ohne der Röm. Käys. Mayst. wie auch Jhr Churfürstl. Gn. zu Mäyntz / als deß Heyligen Römischen Reichs Ertz-Cantzlers durch Germanien / erlangte Gnad / Wissen und Willen / die jenigen Acta, so bey offentlicher Reichs-Versamblung zu Oßnabrück vorgangen seyn / in Truck zu geben / im Werck aber sich ein vnd der ander vnterstehen wil / daß ohnlängst zwischen allerhöchst bemelter Jhr Kayserl. May. wie auch Königl. May. in Schweden / verglichene Instrumentum Pacis in Truck / vnd zwar nicht dem rechten Original gemäß / außgehen zu lassen / Allerhöchst besagt Jhr Kays. Mayestet aber / wie auch Jhr Churfürstl. Gnaden zu Maintz / als ErtzCantzler durch Germanien / Philips Jacob Fischern / deß Raths zu Franckfurt / die besondere Kayserliche vnd Churfürstliche Gnad gethan / vnd von dero Reichs Directorio bey den General Friedens-Tractaten ein authenticam Copiam, nach dem rechten wahren bey demselben hinderlegtem Original / gnädigst dahin ertheilt haben / daß Jhme allein solches trucken zu lassen / erlaubt / allen andern aber / vnd zwar / bey Straff fünff Marck lötiges Golds / verbotten seyn solle / wie hernachfolgende beyde Kayserliche vnd Churfürstliche Privilegia mit mehrerm außweisen / Als ist solches zu mäniglichs Nachricht anzudeuten / für eine Notturfft ermessen worden. <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0004" n="5"/> <div type="preface" n="1"> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <head>An den Leser.</head> <p><hi rendition="#in">D</hi>Emnach niemand gebühret / ohne der Röm. Käys. Mayst. wie auch Jhr Churfürstl. Gn. zu Mäyntz / als deß Heyligen Römischen Reichs Ertz-Cantzlers durch Germanien / erlangte Gnad / Wissen und Willen / die jenigen <hi rendition="#aq">Acta</hi>, so bey offentlicher Reichs-Versamblung zu Oßnabrück vorgangen seyn / in Truck zu geben / im Werck aber sich ein vnd der ander vnterstehen wil / daß ohnlängst zwischen allerhöchst bemelter Jhr Kayserl. May. wie auch Königl. May. in Schweden / verglichene <hi rendition="#aq">Instrumentum Pacis</hi> in Truck / vnd zwar nicht dem rechten Original gemäß / außgehen zu lassen / Allerhöchst besagt Jhr Kays. Mayestet aber / wie auch Jhr Churfürstl. Gnaden zu Maintz / als ErtzCantzler durch Germanien / Philips Jacob Fischern / deß Raths zu Franckfurt / die besondere Kayserliche vnd Churfürstliche Gnad gethan / vnd von dero Reichs <hi rendition="#aq">Directorio</hi> bey den General Friedens-Tractaten ein <hi rendition="#aq">authenticam Copiam,</hi> nach dem rechten wahren bey demselben hinderlegtem Original / gnädigst dahin ertheilt haben / daß Jhme allein solches trucken zu lassen / erlaubt / allen andern aber / vnd zwar / bey Straff fünff Marck lötiges Golds / verbotten seyn solle / wie hernachfolgende beyde Kayserliche vnd Churfürstliche <hi rendition="#aq">Privilegia</hi> mit mehrerm außweisen / Als ist solches zu mäniglichs Nachricht anzudeuten / für eine Notturfft ermessen worden.</p> </div> </front> </text> </TEI> [5/0004]
An den Leser. DEmnach niemand gebühret / ohne der Röm. Käys. Mayst. wie auch Jhr Churfürstl. Gn. zu Mäyntz / als deß Heyligen Römischen Reichs Ertz-Cantzlers durch Germanien / erlangte Gnad / Wissen und Willen / die jenigen Acta, so bey offentlicher Reichs-Versamblung zu Oßnabrück vorgangen seyn / in Truck zu geben / im Werck aber sich ein vnd der ander vnterstehen wil / daß ohnlängst zwischen allerhöchst bemelter Jhr Kayserl. May. wie auch Königl. May. in Schweden / verglichene Instrumentum Pacis in Truck / vnd zwar nicht dem rechten Original gemäß / außgehen zu lassen / Allerhöchst besagt Jhr Kays. Mayestet aber / wie auch Jhr Churfürstl. Gnaden zu Maintz / als ErtzCantzler durch Germanien / Philips Jacob Fischern / deß Raths zu Franckfurt / die besondere Kayserliche vnd Churfürstliche Gnad gethan / vnd von dero Reichs Directorio bey den General Friedens-Tractaten ein authenticam Copiam, nach dem rechten wahren bey demselben hinderlegtem Original / gnädigst dahin ertheilt haben / daß Jhme allein solches trucken zu lassen / erlaubt / allen andern aber / vnd zwar / bey Straff fünff Marck lötiges Golds / verbotten seyn solle / wie hernachfolgende beyde Kayserliche vnd Churfürstliche Privilegia mit mehrerm außweisen / Als ist solches zu mäniglichs Nachricht anzudeuten / für eine Notturfft ermessen worden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-10-29T10:30:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
ULB Münster: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-10-29T10:30:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |