Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.Nachtheil / nicht etwan nachgedruckt / vnd er also seines / dem gemeinen Wesen zum besten / darauff wendenden Kostens / verlustigt werden möchte / mit allervnterthänigstem Bitten / Wir ihme hierüber vnser Kayserlichs Privilegium Impressorium zuertheilen, gnädigst geruhen wolten. Wann Wir nun gnädiglich angesehen solche obbmelten Philips Jacob Fischern vnderthänigst zimbliche Bitt / vnd darumb mit wolbedachtem Muth / gutem Rath / vnd rechtem Wissen / ihme diese besondere Gnad gethan / vnd Freyheit gegeben / massen Wir auch solches hiemit wissentlich in krafft dieses Brieffs thun / also / vnd dergestalt / daß er alle bißhero bey deren General Friedens Tractaten vorgeloffene Acta, sambt dem darauff künfftig erfolgenden Schluß / in offenen Truck außgehen lassen / hin vnd wider außgeben / feyl haben / verkauffen / vnd ihme oder seinen Ehelichen LeibsErben / solches innerhalb Sechs Jahren / den nechsten nach dato dieses anzurechnen / durch jemanden / wer der auch seye / an keinem Orth / weder in grösserer / oder kleinerer Form / nicht nachgedruckt / noch auch also nachgedruckter distrahirt, feyl gehabt / oder verkaufft werden solle / er habe sich dann zuvor mit ermeltem Philips Jacob Fischern / oder seinen Erben / nach Billigkeit verglichen / vnd von ihme oder ihnen Bewilligung vnd Erlaubnuß bekommen. Als gebieten Wir darauff allen vnsern vnd deß Reichs / auch vnserer ErbKönigreich vnd Landen Vnderthanen vnd Getrewen / insonderheit allen Buchdruckern / Buchführern / Buchverkauffern / bey vermeidung Fünff Marck Lötiges Golds / halb in vnser Kayserliche Cammer / vnd den andern halben Theyl vielbemeltem Philips Jacob Fischern / vnnachlässig zu bezahlen hiemit ernstlich / vnd wollen / daß ihr / noch einiger auß euch / durch sich selbst / oder jemands von ewrent wegen / obangeregte Fridens Acta in Zeit bestimbter Sechs Jahren / nicht Nachtheil / nicht etwan nachgedruckt / vnd er also seines / dem gemeinen Wesen zum besten / darauff wendenden Kostens / verlustigt werden möchte / mit allervnterthänigstem Bitten / Wir ihme hierüber vnser Kayserlichs Privilegium Impressorium zuertheilen, gnädigst geruhen wolten. Wann Wir nun gnädiglich angesehen solche obbmelten Philips Jacob Fischern vnderthänigst zimbliche Bitt / vnd darumb mit wolbedachtem Muth / gutem Rath / vnd rechtem Wissen / ihme diese besondere Gnad gethan / vnd Freyheit gegeben / massen Wir auch solches hiemit wissentlich in krafft dieses Brieffs thun / also / vnd dergestalt / daß er alle bißhero bey deren General Friedens Tractaten vorgeloffene Acta, sambt dem darauff künfftig erfolgenden Schluß / in offenen Truck außgehen lassen / hin vnd wider außgeben / feyl haben / verkauffen / vnd ihme oder seinen Ehelichen LeibsErben / solches innerhalb Sechs Jahren / den nechsten nach dato dieses anzurechnen / durch jemanden / wer der auch seye / an keinem Orth / weder in grösserer / oder kleinerer Form / nicht nachgedruckt / noch auch also nachgedruckter distrahirt, feyl gehabt / oder verkaufft werden solle / er habe sich dann zuvor mit ermeltem Philips Jacob Fischern / oder seinen Erben / nach Billigkeit verglichen / vnd von ihme oder ihnen Bewilligung vnd Erlaubnuß bekommen. Als gebieten Wir darauff allen vnsern vnd deß Reichs / auch vnserer ErbKönigreich vnd Landen Vnderthanen vnd Getrewen / insonderheit allen Buchdruckern / Buchführern / Buchverkauffern / bey vermeidung Fünff Marck Lötiges Golds / halb in vnser Kayserliche Cammer / vnd den andern halben Theyl vielbemeltem Philips Jacob Fischern / vnnachlässig zu bezahlen hiemit ernstlich / vnd wollen / daß ihr / noch einiger auß euch / durch sich selbst / oder jemands von ewrent wegen / obangeregte Fridens Acta in Zeit bestimbter Sechs Jahren / nicht <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0006" n="7"/> Nachtheil / nicht etwan nachgedruckt / vnd er also seines / dem gemeinen Wesen zum besten / darauff wendenden Kostens / verlustigt werden möchte / mit allervnterthänigstem Bitten / Wir ihme hierüber vnser Kayserlichs <hi rendition="#aq">Privilegium Impressorium</hi> zuertheilen, gnädigst geruhen wolten.</p> <p>Wann Wir nun gnädiglich angesehen solche obbmelten Philips Jacob Fischern vnderthänigst zimbliche Bitt / vnd darumb mit wolbedachtem Muth / gutem Rath / vnd rechtem Wissen / ihme diese besondere Gnad gethan / vnd Freyheit gegeben / massen Wir auch solches hiemit wissentlich in krafft dieses Brieffs thun / also / vnd dergestalt / daß er alle bißhero bey deren General Friedens Tractaten vorgeloffene <hi rendition="#aq">Acta</hi>, sambt dem darauff künfftig erfolgenden Schluß / in offenen Truck außgehen lassen / hin vnd wider außgeben / feyl haben / verkauffen / vnd ihme oder seinen Ehelichen LeibsErben / solches innerhalb Sechs Jahren / den nechsten nach dato dieses anzurechnen / durch jemanden / wer der auch seye / an keinem Orth / weder in grösserer / oder kleinerer Form / nicht nachgedruckt / noch auch also nachgedruckter <hi rendition="#aq">distrahirt</hi>, feyl gehabt / oder verkaufft werden solle / er habe sich dann zuvor mit ermeltem Philips Jacob Fischern / oder seinen Erben / nach Billigkeit verglichen / vnd von ihme oder ihnen Bewilligung vnd Erlaubnuß bekommen. Als gebieten Wir darauff allen vnsern vnd deß Reichs / auch vnserer ErbKönigreich vnd Landen Vnderthanen vnd Getrewen / insonderheit allen Buchdruckern / Buchführern / Buchverkauffern / bey vermeidung Fünff Marck Lötiges Golds / halb in vnser Kayserliche Cammer / vnd den andern halben Theyl vielbemeltem Philips Jacob Fischern / vnnachlässig zu bezahlen hiemit ernstlich / vnd wollen / daß ihr / noch einiger auß euch / durch sich selbst / oder jemands von ewrent wegen / obangeregte Fridens <hi rendition="#aq">Acta</hi> in Zeit bestimbter Sechs Jahren / nicht </p> </div> </front> </text> </TEI> [7/0006]
Nachtheil / nicht etwan nachgedruckt / vnd er also seines / dem gemeinen Wesen zum besten / darauff wendenden Kostens / verlustigt werden möchte / mit allervnterthänigstem Bitten / Wir ihme hierüber vnser Kayserlichs Privilegium Impressorium zuertheilen, gnädigst geruhen wolten.
Wann Wir nun gnädiglich angesehen solche obbmelten Philips Jacob Fischern vnderthänigst zimbliche Bitt / vnd darumb mit wolbedachtem Muth / gutem Rath / vnd rechtem Wissen / ihme diese besondere Gnad gethan / vnd Freyheit gegeben / massen Wir auch solches hiemit wissentlich in krafft dieses Brieffs thun / also / vnd dergestalt / daß er alle bißhero bey deren General Friedens Tractaten vorgeloffene Acta, sambt dem darauff künfftig erfolgenden Schluß / in offenen Truck außgehen lassen / hin vnd wider außgeben / feyl haben / verkauffen / vnd ihme oder seinen Ehelichen LeibsErben / solches innerhalb Sechs Jahren / den nechsten nach dato dieses anzurechnen / durch jemanden / wer der auch seye / an keinem Orth / weder in grösserer / oder kleinerer Form / nicht nachgedruckt / noch auch also nachgedruckter distrahirt, feyl gehabt / oder verkaufft werden solle / er habe sich dann zuvor mit ermeltem Philips Jacob Fischern / oder seinen Erben / nach Billigkeit verglichen / vnd von ihme oder ihnen Bewilligung vnd Erlaubnuß bekommen. Als gebieten Wir darauff allen vnsern vnd deß Reichs / auch vnserer ErbKönigreich vnd Landen Vnderthanen vnd Getrewen / insonderheit allen Buchdruckern / Buchführern / Buchverkauffern / bey vermeidung Fünff Marck Lötiges Golds / halb in vnser Kayserliche Cammer / vnd den andern halben Theyl vielbemeltem Philips Jacob Fischern / vnnachlässig zu bezahlen hiemit ernstlich / vnd wollen / daß ihr / noch einiger auß euch / durch sich selbst / oder jemands von ewrent wegen / obangeregte Fridens Acta in Zeit bestimbter Sechs Jahren / nicht
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-10-29T10:30:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
ULB Münster: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-10-29T10:30:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |