Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

Bild:
<< vorherige Seite

Ferrners ertheilen Wir besagten vnsern Gevollmächtigten völlige vnd genugsame Macht / daselbsten zu conferiren, zu tractiren, vnd gedachten Frieden mit obgedachtes AllerChristlichsten Königs Bundsgenossen vnnd Adhaerenten zu schliessen. Was nun ermelter Grafe von Trautmansdorff / Grafe von Nassaw / vnd Doctor Vollmar / Vnsere Commissarien, zusampt / oder / in abwesenheit vnd behinderung deß einen / zwey auß jhnen / mit deß Gegentheils Commissarien, oder deren Subdelegirten, zu solchem Endt / durch sich oder jhre Subdelegirten tractirn, handeln vnd schliessen werden / dasselbe wollen Wir jnner der von vnsern Gevollmächtigten bestimbten Zeit / vff die beste Form ratificiren, vnd genehm halten. Massen Wir / Crafft dieses / Kayserlich vnd vnverbrüchlich versprechen.

Zu welches alles glaubhaffter Bestärckung Wir diese Vollmacht mit eigen Händen vnterschrieben / vnd vnserm Kayserlichen Secret befestigen lassen. Geben vff vnserm Schloß zu Lintz / am 4. Octobris / im Jahr Christi 1645. Vnserer Reiche deß Römischen im Neundten / deß Vngarischen im Zwantzigsten / vnd deß Böhmischen im Achtzehenden.

Ferdinandus.
Ferdinandus Grafe Kurtz.
Ad Mandatum Sac.ae Caes.ae
Majestatis proprium.

Johann Walderode.
(LS.)

Ferrners ertheilen Wir besagten vnsern Gevollmächtigten völlige vnd genugsame Macht / daselbsten zu conferiren, zu tractiren, vnd gedachten Frieden mit obgedachtes AllerChristlichsten Königs Bundsgenossen vnnd Adhaerenten zu schliessen. Was nun ermelter Grafe von Trautmansdorff / Grafe von Nassaw / vnd Doctor Vollmar / Vnsere Commissarien, zusampt / oder / in abwesenheit vnd behinderung deß einen / zwey auß jhnen / mit deß Gegentheils Commissarien, oder deren Subdelegirten, zu solchem Endt / durch sich oder jhre Subdelegirten tractirn, handeln vnd schliessen werden / dasselbe wollen Wir jnner der von vnsern Gevollmächtigten bestimbten Zeit / vff die beste Form ratificiren, vnd genehm halten. Massen Wir / Crafft dieses / Kayserlich vnd vnverbrüchlich versprechen.

Zu welches alles glaubhaffter Bestärckung Wir diese Vollmacht mit eigen Händen vnterschrieben / vnd vnserm Kayserlichen Secret befestigen lassen. Geben vff vnserm Schloß zu Lintz / am 4. Octobris / im Jahr Christi 1645. Vnserer Reiche deß Römischen im Neundten / deß Vngarischen im Zwantzigsten / vnd deß Böhmischen im Achtzehenden.

Ferdinandus.
Ferdinandus Grafe Kurtz.
Ad Mandatum Sac.ae Caes.ae
Majestatis proprium.

Johann Walderode.
(LS.)
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0061" n="52"/>
        <p>Ferrners ertheilen Wir besagten vnsern Gevollmächtigten völlige vnd genugsame Macht / daselbsten zu <hi rendition="#aq">conferiren,</hi> zu <hi rendition="#aq">tractiren,</hi> vnd gedachten Frieden mit obgedachtes AllerChristlichsten Königs Bundsgenossen vnnd <hi rendition="#aq">Adhaerenten</hi> zu schliessen. Was nun ermelter Grafe von Trautmansdorff / Grafe von Nassaw / vnd Doctor Vollmar / Vnsere <hi rendition="#aq">Commissarien,</hi> zusampt / oder / in abwesenheit vnd behinderung deß einen / zwey auß jhnen / mit deß Gegentheils <hi rendition="#aq">Commissarien,</hi> oder deren <hi rendition="#aq">Subdelegirten,</hi> zu solchem Endt / durch sich oder jhre <hi rendition="#aq">Subdelegirten tractirn,</hi> handeln vnd schliessen werden / dasselbe wollen Wir jnner der von vnsern Gevollmächtigten bestimbten Zeit / vff die beste Form <hi rendition="#aq">ratificiren,</hi> vnd genehm halten. Massen Wir / Crafft dieses / Kayserlich vnd vnverbrüchlich versprechen.</p>
        <p>Zu welches alles glaubhaffter Bestärckung Wir diese Vollmacht mit eigen Händen vnterschrieben / vnd vnserm Kayserlichen <hi rendition="#aq">Secret</hi> befestigen lassen. Geben vff vnserm Schloß zu Lintz / am 4. Octobris / im Jahr Christi 1645. Vnserer Reiche deß Römischen im Neundten / deß Vngarischen im Zwantzigsten / vnd deß Böhmischen im Achtzehenden.</p>
        <closer><signed>Ferdinandus</signed>.<lb/>
Ferdinandus Grafe Kurtz.<lb/><hi rendition="#aq">Ad Mandatum Sac.<hi rendition="#sup">ae</hi> Caes.<hi rendition="#sup">ae</hi><lb/>
Majestatis proprium.</hi><lb/>
Johann Walderode.<lb/><hi rendition="#aq">(LS.)</hi><lb/></closer>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[52/0061] Ferrners ertheilen Wir besagten vnsern Gevollmächtigten völlige vnd genugsame Macht / daselbsten zu conferiren, zu tractiren, vnd gedachten Frieden mit obgedachtes AllerChristlichsten Königs Bundsgenossen vnnd Adhaerenten zu schliessen. Was nun ermelter Grafe von Trautmansdorff / Grafe von Nassaw / vnd Doctor Vollmar / Vnsere Commissarien, zusampt / oder / in abwesenheit vnd behinderung deß einen / zwey auß jhnen / mit deß Gegentheils Commissarien, oder deren Subdelegirten, zu solchem Endt / durch sich oder jhre Subdelegirten tractirn, handeln vnd schliessen werden / dasselbe wollen Wir jnner der von vnsern Gevollmächtigten bestimbten Zeit / vff die beste Form ratificiren, vnd genehm halten. Massen Wir / Crafft dieses / Kayserlich vnd vnverbrüchlich versprechen. Zu welches alles glaubhaffter Bestärckung Wir diese Vollmacht mit eigen Händen vnterschrieben / vnd vnserm Kayserlichen Secret befestigen lassen. Geben vff vnserm Schloß zu Lintz / am 4. Octobris / im Jahr Christi 1645. Vnserer Reiche deß Römischen im Neundten / deß Vngarischen im Zwantzigsten / vnd deß Böhmischen im Achtzehenden. Ferdinandus. Ferdinandus Grafe Kurtz. Ad Mandatum Sac.ae Caes.ae Majestatis proprium. Johann Walderode. (LS.)

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
ULB Münster: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • als Grundlage dienen die Editionsrichtlinien von Wikisource.
  • Zwischen Lang-ſ und Rund-s wird nicht unterschieden, beide werden als s transkribiert.
  • I/J wird nach dem Lautwert transkribiert.
  • Abkürzungen werden aufgelöst.
  • æ und œ werden durch ae bzw. oe wiedergegeben.
  • Die doppelten großen V in Antiquaschrift werden entsprechend ihres Lautwertes als W transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/61
Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/61>, abgerufen am 21.11.2024.