2innerlicher Form, wieder seine Geltung behauptet. Das zweite Moment ist die Bewährung der Freiheit, welche dem Gefühle des Leidens seine Grenze setzt und es in Gefühl des Sieges aufhebt. Bleibt dieses zweite Moment aus oder wird dem Leiden nur ein Widerstand klagender und sanfter Art entgegen- gesetzt, so entsteht das Rührende, welchem nur ein beschränkter Raum im Schönen zukommt.
1. In der Darstellung dieser negativen Form ist Schiller in seinem Elemente. Da der Widerstand der Freiheit nur nach der Stärke des An- griffs geschätzt werden kann, so muß das Subject "die ganze volle Ladung des Leidens" bekommen (Ueber das Pathetische). Für dieses Gewicht des Leidens muß aber auch die volle Empfindlichkeit da seyn und daher das Leiden selbst in bewegter Lebendigkeit erscheinen. Die Natur muß ihr volles Recht haben; ihre Forderung ist immer die erste; der Mensch ist, ehe er etwas Anderes ist, ein empfindendes Wesen. Die Art, wie nun Schiller den Umfang zu bezeichnen sucht, in welchem das Leiden seine Herrschaft ausdehnt, muß unbestimmt bleiben, weil dieselben Organe, die der Wille beherrscht, dem ersten Instincte des Schmerzes gehorchen, ehe dieser Zeit hat, seine Obmacht zu bewähren. Die ganze Darstellung hat überhaupt den Mangel, daß blos das Animalische als die leidende Seite aufgenommen wird, und hierin ergänzt sie sich durch die, nur nicht ausgeführte, Be- merkung in der Abh. über den Grund des Vergnügens an tragischen Gegen- ständen: die Tragödie (in Wahrheit ist es vielmehr nur das subjectiv Erhabene) umfasse alle möglichen Fälle, in denen irgend eine Naturzweck- mäßigkeit einer moralischen oder auch eine moralische Zweckmäßig- keit der andern, welche höher ist, aufgeopfert werde. Regulus z. B. unterzieht sich nicht nur physischen Schmerzen, er leidet auch um seine Familie, Jesus um die Menschheit. Das Leiden muß den ganzen Menschen aufwühlen, der innerste Geist ist als Empfindung auf der leidenden Seite betheiligt. Im Kampfe dieses Leidens tritt wieder das Häßliche ein, nur daß es nicht als blos äußerer Zerstörungsact, wie im Erhabenen der Kraft §. 100, sondern zugleich oder blos als Qual der Seele, die freilich auch im Nervenleben und der äußern Bewegung sich äußert, erscheinen muß. Es fragt sich, wie weit es gehen dürfe. Eine buchstäbliche Grenzbestimmung ist hier nicht möglich; es ist nur im Allge- meinen der Satz aufzustellen: der Widerstand des Geistes soll nicht aus- bleiben. Der Gekreuzigte in der byzantinischen und häufig in der alt- deutschen Malerei war nur häßlich, weil keine Erhebung zu sehen war.
2innerlicher Form, wieder ſeine Geltung behauptet. Das zweite Moment iſt die Bewährung der Freiheit, welche dem Gefühle des Leidens ſeine Grenze ſetzt und es in Gefühl des Sieges aufhebt. Bleibt dieſes zweite Moment aus oder wird dem Leiden nur ein Widerſtand klagender und ſanfter Art entgegen- geſetzt, ſo entſteht das Rührende, welchem nur ein beſchränkter Raum im Schönen zukommt.
1. In der Darſtellung dieſer negativen Form iſt Schiller in ſeinem Elemente. Da der Widerſtand der Freiheit nur nach der Stärke des An- griffs geſchätzt werden kann, ſo muß das Subject „die ganze volle Ladung des Leidens“ bekommen (Ueber das Pathetiſche). Für dieſes Gewicht des Leidens muß aber auch die volle Empfindlichkeit da ſeyn und daher das Leiden ſelbſt in bewegter Lebendigkeit erſcheinen. Die Natur muß ihr volles Recht haben; ihre Forderung iſt immer die erſte; der Menſch iſt, ehe er etwas Anderes iſt, ein empfindendes Weſen. Die Art, wie nun Schiller den Umfang zu bezeichnen ſucht, in welchem das Leiden ſeine Herrſchaft ausdehnt, muß unbeſtimmt bleiben, weil dieſelben Organe, die der Wille beherrſcht, dem erſten Inſtincte des Schmerzes gehorchen, ehe dieſer Zeit hat, ſeine Obmacht zu bewähren. Die ganze Darſtellung hat überhaupt den Mangel, daß blos das Animaliſche als die leidende Seite aufgenommen wird, und hierin ergänzt ſie ſich durch die, nur nicht ausgeführte, Be- merkung in der Abh. über den Grund des Vergnügens an tragiſchen Gegen- ſtänden: die Tragödie (in Wahrheit iſt es vielmehr nur das ſubjectiv Erhabene) umfaſſe alle möglichen Fälle, in denen irgend eine Naturzweck- mäßigkeit einer moraliſchen oder auch eine moraliſche Zweckmäßig- keit der andern, welche höher iſt, aufgeopfert werde. Regulus z. B. unterzieht ſich nicht nur phyſiſchen Schmerzen, er leidet auch um ſeine Familie, Jeſus um die Menſchheit. Das Leiden muß den ganzen Menſchen aufwühlen, der innerſte Geiſt iſt als Empfindung auf der leidenden Seite betheiligt. Im Kampfe dieſes Leidens tritt wieder das Häßliche ein, nur daß es nicht als blos äußerer Zerſtörungsact, wie im Erhabenen der Kraft §. 100, ſondern zugleich oder blos als Qual der Seele, die freilich auch im Nervenleben und der äußern Bewegung ſich äußert, erſcheinen muß. Es fragt ſich, wie weit es gehen dürfe. Eine buchſtäbliche Grenzbeſtimmung iſt hier nicht möglich; es iſt nur im Allge- meinen der Satz aufzuſtellen: der Widerſtand des Geiſtes ſoll nicht aus- bleiben. Der Gekreuzigte in der byzantiniſchen und häufig in der alt- deutſchen Malerei war nur häßlich, weil keine Erhebung zu ſehen war.
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innerlicher Form, wieder ſeine Geltung behauptet. Das zweite Moment iſt
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oder wird dem Leiden nur ein Widerſtand klagender und ſanfter Art entgegen-
geſetzt, ſo entſteht das Rührende, welchem nur ein beſchränkter Raum im
Schönen zukommt.
1. In der Darſtellung dieſer negativen Form iſt Schiller in ſeinem
Elemente. Da der Widerſtand der Freiheit nur nach der Stärke des An-
griffs geſchätzt werden kann, ſo muß das Subject „die ganze volle Ladung
des Leidens“ bekommen (Ueber das Pathetiſche). Für dieſes Gewicht des
Leidens muß aber auch die volle Empfindlichkeit da ſeyn und daher das
Leiden ſelbſt in bewegter Lebendigkeit erſcheinen. Die Natur muß ihr volles
Recht haben; ihre Forderung iſt immer die erſte; der Menſch iſt, ehe er
etwas Anderes iſt, ein empfindendes Weſen. Die Art, wie nun Schiller
den Umfang zu bezeichnen ſucht, in welchem das Leiden ſeine Herrſchaft
ausdehnt, muß unbeſtimmt bleiben, weil dieſelben Organe, die der Wille
beherrſcht, dem erſten Inſtincte des Schmerzes gehorchen, ehe dieſer Zeit
hat, ſeine Obmacht zu bewähren. Die ganze Darſtellung hat überhaupt
den Mangel, daß blos das Animaliſche als die leidende Seite aufgenommen
wird, und hierin ergänzt ſie ſich durch die, nur nicht ausgeführte, Be-
merkung in der Abh. über den Grund des Vergnügens an tragiſchen Gegen-
ſtänden: die Tragödie (in Wahrheit iſt es vielmehr nur das ſubjectiv
Erhabene) umfaſſe alle möglichen Fälle, in denen irgend eine Naturzweck-
mäßigkeit einer moraliſchen oder auch eine moraliſche Zweckmäßig-
keit der andern, welche höher iſt, aufgeopfert werde. Regulus
z. B. unterzieht ſich nicht nur phyſiſchen Schmerzen, er leidet auch um
ſeine Familie, Jeſus um die Menſchheit. Das Leiden muß den ganzen
Menſchen aufwühlen, der innerſte Geiſt iſt als Empfindung auf der
leidenden Seite betheiligt. Im Kampfe dieſes Leidens tritt wieder das
Häßliche ein, nur daß es nicht als blos äußerer Zerſtörungsact, wie
im Erhabenen der Kraft §. 100, ſondern zugleich oder blos als Qual der
Seele, die freilich auch im Nervenleben und der äußern Bewegung ſich
äußert, erſcheinen muß. Es fragt ſich, wie weit es gehen dürfe. Eine
buchſtäbliche Grenzbeſtimmung iſt hier nicht möglich; es iſt nur im Allge-
meinen der Satz aufzuſtellen: der Widerſtand des Geiſtes ſoll nicht aus-
bleiben. Der Gekreuzigte in der byzantiniſchen und häufig in der alt-
deutſchen Malerei war nur häßlich, weil keine Erhebung zu ſehen war.
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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 1. Reutlingen u. a., 1846, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik01_1846/284>, abgerufen am 24.11.2024.
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