die das Jugendliche wollen, daß sie rasch dem tragischen Gesetze verfallen und im Tode die Lethe ihrer Schuld trinken. Rasch, wie sie sind, und be- geistert, steht ihnen ein rascher Tod an; zäh und klug, wie sie sind, steht es den prosaischen Helden der Berechnung und des Positiven an, ein Patent, das sie zum Fürsten erhebt, mit schmerzvollem Blick zum Himmel zu empfangen. So siegt Heinrich IV über die aufrührerischen Vasallen, der lodernde Percy fällt auf dem Bette der Ehre, aber der Sieger, der selbst den Thron als aufrührerischer Vasall bestiegen, trägt den schweren Flecken und den Gram um den Sohn, dessen sittliche Erhebung er nicht erleben soll, in's ruhmlose Krankenbett mit sich, in welchem er den trüben Geist aushaucht.
Ueber die Nebenpersonen gilt, was §. 132 für die zweite Form des Tragischen ausgesprochen wurde. Ein Beispiel vollerer Schuld und um so edlerer Erhebung im Leiden ist Margarete in Göthes Faust. Valentin stirbt unschuldig, denn daß er die Verführung der Schwester mit dem Degen rächen will, ist nach den Sitten der Zeit keine Schuld. Aber er erträgt den Tod fest und "geht zu Gott ein als Soldat und brav." Hämon in der Antigone tödtet sich selbst, denn der Tod, der ihn der Braut vereinigt, ist ihm Wohlthat. Der wackere Georg in Götz von Berlichingen stirbt als braver Reitersmann den ehrlichen Soldatentod. Die Begründung des Allgemeinen hat sich hier nicht weiter einzulassen, weil Zahl und näheres Schicksal der Nebenpersonen, theils von dem einzelnen Falle, der in abstracto nicht zu bestimmen ist, theils von den besonderen Gesetzen der Kunstgattungen abhängen, die hieher nicht ge- hören.
§. 139.
Die Negation ist in dieser Form des Tragischen die härteste, da der in-1 nerste Kern des sittlichen Wollens selbst die Schuld in sich schließt und in der strengen Dialektik der Handlung Alles aus dem Innern hervor und in's Innere eindringt. Ebendeßwegen aber, weil es hier für die Schuld keine Berufung2 auf den Zufall gibt, gibt es auch keine Klage über Zufälligkeit der Strafe und ist diese Form vielmehr die gerechteste, daher auch ihre Versöhnung die tiefste. Die in jeder der kämpfenden Mächte enthaltene Forderung des sittlichen Gesetzes ist durch die That erfüllt, aber zugleich die Einseitigkeit in beiden Thaten durch die entgegengesetzte getilgt und hiedurch die Aussicht eröffnet, daß jene sich reinigend ihre Niederlage überleben werden. Die Subjecte, in3
die das Jugendliche wollen, daß ſie raſch dem tragiſchen Geſetze verfallen und im Tode die Lethe ihrer Schuld trinken. Raſch, wie ſie ſind, und be- geiſtert, ſteht ihnen ein raſcher Tod an; zäh und klug, wie ſie ſind, ſteht es den proſaiſchen Helden der Berechnung und des Poſitiven an, ein Patent, das ſie zum Fürſten erhebt, mit ſchmerzvollem Blick zum Himmel zu empfangen. So ſiegt Heinrich IV über die aufrühreriſchen Vaſallen, der lodernde Percy fällt auf dem Bette der Ehre, aber der Sieger, der ſelbſt den Thron als aufrühreriſcher Vaſall beſtiegen, trägt den ſchweren Flecken und den Gram um den Sohn, deſſen ſittliche Erhebung er nicht erleben ſoll, in’s ruhmloſe Krankenbett mit ſich, in welchem er den trüben Geiſt aushaucht.
Ueber die Nebenperſonen gilt, was §. 132 für die zweite Form des Tragiſchen ausgeſprochen wurde. Ein Beiſpiel vollerer Schuld und um ſo edlerer Erhebung im Leiden iſt Margarete in Göthes Fauſt. Valentin ſtirbt unſchuldig, denn daß er die Verführung der Schweſter mit dem Degen rächen will, iſt nach den Sitten der Zeit keine Schuld. Aber er erträgt den Tod feſt und „geht zu Gott ein als Soldat und brav.“ Hämon in der Antigone tödtet ſich ſelbſt, denn der Tod, der ihn der Braut vereinigt, iſt ihm Wohlthat. Der wackere Georg in Götz von Berlichingen ſtirbt als braver Reitersmann den ehrlichen Soldatentod. Die Begründung des Allgemeinen hat ſich hier nicht weiter einzulaſſen, weil Zahl und näheres Schickſal der Nebenperſonen, theils von dem einzelnen Falle, der in abstracto nicht zu beſtimmen iſt, theils von den beſonderen Geſetzen der Kunſtgattungen abhängen, die hieher nicht ge- hören.
§. 139.
Die Negation iſt in dieſer Form des Tragiſchen die härteſte, da der in-1 nerſte Kern des ſittlichen Wollens ſelbſt die Schuld in ſich ſchließt und in der ſtrengen Dialektik der Handlung Alles aus dem Innern hervor und in’s Innere eindringt. Ebendeßwegen aber, weil es hier für die Schuld keine Berufung2 auf den Zufall gibt, gibt es auch keine Klage über Zufälligkeit der Strafe und iſt dieſe Form vielmehr die gerechteſte, daher auch ihre Verſöhnung die tiefſte. Die in jeder der kämpfenden Mächte enthaltene Forderung des ſittlichen Geſetzes iſt durch die That erfüllt, aber zugleich die Einſeitigkeit in beiden Thaten durch die entgegengeſetzte getilgt und hiedurch die Ausſicht eröffnet, daß jene ſich reinigend ihre Niederlage überleben werden. Die Subjecte, in3
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geiſtert, ſteht ihnen ein raſcher Tod an; zäh und klug, wie ſie ſind, ſteht
es den proſaiſchen Helden der Berechnung und des Poſitiven an, ein
Patent, das ſie zum Fürſten erhebt, mit ſchmerzvollem Blick zum Himmel
zu empfangen. So ſiegt Heinrich IV über die aufrühreriſchen Vaſallen,
der lodernde Percy fällt auf dem Bette der Ehre, aber der Sieger, der
ſelbſt den Thron als aufrühreriſcher Vaſall beſtiegen, trägt den ſchweren
Flecken und den Gram um den Sohn, deſſen ſittliche Erhebung er nicht
erleben ſoll, in’s ruhmloſe Krankenbett mit ſich, in welchem er den trüben
Geiſt aushaucht.
Ueber die Nebenperſonen gilt, was §. 132 für die zweite Form des
Tragiſchen ausgeſprochen wurde. Ein Beiſpiel vollerer Schuld und um
ſo edlerer Erhebung im Leiden iſt Margarete in Göthes Fauſt. Valentin
ſtirbt unſchuldig, denn daß er die Verführung der Schweſter mit dem
Degen rächen will, iſt nach den Sitten der Zeit keine Schuld. Aber er
erträgt den Tod feſt und „geht zu Gott ein als Soldat und brav.“
Hämon in der Antigone tödtet ſich ſelbſt, denn der Tod, der ihn der
Braut vereinigt, iſt ihm Wohlthat. Der wackere Georg in Götz von
Berlichingen ſtirbt als braver Reitersmann den ehrlichen Soldatentod.
Die Begründung des Allgemeinen hat ſich hier nicht weiter einzulaſſen,
weil Zahl und näheres Schickſal der Nebenperſonen, theils von dem
einzelnen Falle, der in abstracto nicht zu beſtimmen iſt, theils von den
beſonderen Geſetzen der Kunſtgattungen abhängen, die hieher nicht ge-
hören.
§. 139.
Die Negation iſt in dieſer Form des Tragiſchen die härteſte, da der in-
nerſte Kern des ſittlichen Wollens ſelbſt die Schuld in ſich ſchließt und in der
ſtrengen Dialektik der Handlung Alles aus dem Innern hervor und in’s Innere
eindringt. Ebendeßwegen aber, weil es hier für die Schuld keine Berufung
auf den Zufall gibt, gibt es auch keine Klage über Zufälligkeit der Strafe
und iſt dieſe Form vielmehr die gerechteſte, daher auch ihre Verſöhnung die
tiefſte. Die in jeder der kämpfenden Mächte enthaltene Forderung des ſittlichen
Geſetzes iſt durch die That erfüllt, aber zugleich die Einſeitigkeit in beiden
Thaten durch die entgegengeſetzte getilgt und hiedurch die Ausſicht eröffnet,
daß jene ſich reinigend ihre Niederlage überleben werden. Die Subjecte, in
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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 1. Reutlingen u. a., 1846, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik01_1846/333>, abgerufen am 22.11.2024.
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