das Instrumentallied das Wesen des instrumentalen Satzes in sich aufnehme, nicht beseitigt, indem das Lied hier ganz in die objective Instrumentalsphäre versetzt, nicht blos sympathisirendes Abbild eines neben ihm erklingenden Vocallieds ist. Zudem sind jene "sympathisirenden Instrumentalcantilenen," die z. B. eine Arienmelodie oder Theile derselben vortragen, auch nicht ohne Instrumentalcharakter theils durch beigegebene Begleitung, theils durch figu- rirtere Ausführung im Einzelnen (wie dieß z. B. in den Mozart'schen Opern, welche die Singmelodie so gern mit Instrumentenmelodieen concertiren lassen, in durchaus befriedigender Weise überall vorliegt). Weiter wird von dieser Bedeutung der Instrumentalmusik als sympathetischer Gesangbegleitung im dritten Abschnitt der Lehre von den Zweigen die Rede sein.
§. 813.
Das mehrtheilige Instrumentaltonstück hat zu seinen Haupt- formen Tanz und Marsch, populäre, durch gegebene Zwecke bestimmte Gattungen, die aber dem Wesen der Musik namentlich als rhythmischer Kunst so durchaus entsprechen, daß sie ästhetisch betrachtet beide keiner andern Musik- form nachstehen, wiewohl der Marsch nicht die Mannigfaltigkeit von Gestaltungen zuläßt, welche mit der freiern Bewegung des Tanzes gegeben sind.
1. Der Tanz geht ursprünglich aus von einer den Menschen erfassenden, in Schwung bringenden Freude, Begeisterung, Erhebung; die Subjectivität gibt sich naiver oder bewußter dieser ihr ganzes Wesen ergreifenden und aus dem Zustand der Ruhe heraushebenden Bewegung hin und läßt sich von ihr fortreißen, um ganz in ihr aufzugehen und sie ungehemmt gewähren zu lassen, bis der Drang eben in dieser Bewegung zu sein und in außer- gewöhnlicher Erregung überhaupt zu sein gerade durch jenes ganze Sich- hingeben seine volle Befriedigung gefunden hat. Wie das Lied, ja die Musik überhaupt entsteht durch das Ergriffenwerden von einem Gefühle, das dazu führt, der Aeußerung desselben durch Stimme und Ton freien Lauf zu lassen und ganz in dieser Aeußerung zu sein, den übrigen Be- wußtseinsinhalt aber bei Seite zu setzen, so ist auch der Tanz diese Selbst- entäußerung der Subjectivität an eine Stimmung, die sich ihrer bemächtigt, sie beflügelt und beschwingt, bis sie sich selbst genug gethan hat und eben- damit der normale Zustand des ruhigen Selbstbewußtseins wieder eintritt. Musik und Tanz stehen also schon ursprünglich in sehr naher Beziehung zu einander, und damit ist von selbst gegeben, daß sie auch zusammentreten, zusammenwirken, einander hervorrufen, heben und unterstützen können; frohe, erhebende Musik erregt die zum Tanze drängende Stimmung, bewirkt, daß sie länger anhält, steigert sie über den Grad hinaus, den sie für sich allein
das Inſtrumentallied das Weſen des inſtrumentalen Satzes in ſich aufnehme, nicht beſeitigt, indem das Lied hier ganz in die objective Inſtrumentalſphäre verſetzt, nicht blos ſympathiſirendes Abbild eines neben ihm erklingenden Vocallieds iſt. Zudem ſind jene „ſympathiſirenden Inſtrumentalcantilenen,“ die z. B. eine Arienmelodie oder Theile derſelben vortragen, auch nicht ohne Inſtrumentalcharakter theils durch beigegebene Begleitung, theils durch figu- rirtere Ausführung im Einzelnen (wie dieß z. B. in den Mozart’ſchen Opern, welche die Singmelodie ſo gern mit Inſtrumentenmelodieen concertiren laſſen, in durchaus befriedigender Weiſe überall vorliegt). Weiter wird von dieſer Bedeutung der Inſtrumentalmuſik als ſympathetiſcher Geſangbegleitung im dritten Abſchnitt der Lehre von den Zweigen die Rede ſein.
§. 813.
Das mehrtheilige Inſtrumentaltonſtück hat zu ſeinen Haupt- formen Tanz und Marſch, populäre, durch gegebene Zwecke beſtimmte Gattungen, die aber dem Weſen der Muſik namentlich als rhythmiſcher Kunſt ſo durchaus entſprechen, daß ſie äſthetiſch betrachtet beide keiner andern Muſik- form nachſtehen, wiewohl der Marſch nicht die Mannigfaltigkeit von Geſtaltungen zuläßt, welche mit der freiern Bewegung des Tanzes gegeben ſind.
1. Der Tanz geht urſprünglich aus von einer den Menſchen erfaſſenden, in Schwung bringenden Freude, Begeiſterung, Erhebung; die Subjectivität gibt ſich naiver oder bewußter dieſer ihr ganzes Weſen ergreifenden und aus dem Zuſtand der Ruhe heraushebenden Bewegung hin und läßt ſich von ihr fortreißen, um ganz in ihr aufzugehen und ſie ungehemmt gewähren zu laſſen, bis der Drang eben in dieſer Bewegung zu ſein und in außer- gewöhnlicher Erregung überhaupt zu ſein gerade durch jenes ganze Sich- hingeben ſeine volle Befriedigung gefunden hat. Wie das Lied, ja die Muſik überhaupt entſteht durch das Ergriffenwerden von einem Gefühle, das dazu führt, der Aeußerung deſſelben durch Stimme und Ton freien Lauf zu laſſen und ganz in dieſer Aeußerung zu ſein, den übrigen Be- wußtſeinsinhalt aber bei Seite zu ſetzen, ſo iſt auch der Tanz dieſe Selbſt- entäußerung der Subjectivität an eine Stimmung, die ſich ihrer bemächtigt, ſie beflügelt und beſchwingt, bis ſie ſich ſelbſt genug gethan hat und eben- damit der normale Zuſtand des ruhigen Selbſtbewußtſeins wieder eintritt. Muſik und Tanz ſtehen alſo ſchon urſprünglich in ſehr naher Beziehung zu einander, und damit iſt von ſelbſt gegeben, daß ſie auch zuſammentreten, zuſammenwirken, einander hervorrufen, heben und unterſtützen können; frohe, erhebende Muſik erregt die zum Tanze drängende Stimmung, bewirkt, daß ſie länger anhält, ſteigert ſie über den Grad hinaus, den ſie für ſich allein
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[1069/0307]
das Inſtrumentallied das Weſen des inſtrumentalen Satzes in ſich aufnehme,
nicht beſeitigt, indem das Lied hier ganz in die objective Inſtrumentalſphäre
verſetzt, nicht blos ſympathiſirendes Abbild eines neben ihm erklingenden
Vocallieds iſt. Zudem ſind jene „ſympathiſirenden Inſtrumentalcantilenen,“
die z. B. eine Arienmelodie oder Theile derſelben vortragen, auch nicht ohne
Inſtrumentalcharakter theils durch beigegebene Begleitung, theils durch figu-
rirtere Ausführung im Einzelnen (wie dieß z. B. in den Mozart’ſchen
Opern, welche die Singmelodie ſo gern mit Inſtrumentenmelodieen concertiren
laſſen, in durchaus befriedigender Weiſe überall vorliegt). Weiter wird von
dieſer Bedeutung der Inſtrumentalmuſik als ſympathetiſcher Geſangbegleitung
im dritten Abſchnitt der Lehre von den Zweigen die Rede ſein.
§. 813.
Das mehrtheilige Inſtrumentaltonſtück hat zu ſeinen Haupt-
formen Tanz und Marſch, populäre, durch gegebene Zwecke beſtimmte
Gattungen, die aber dem Weſen der Muſik namentlich als rhythmiſcher Kunſt
ſo durchaus entſprechen, daß ſie äſthetiſch betrachtet beide keiner andern Muſik-
form nachſtehen, wiewohl der Marſch nicht die Mannigfaltigkeit von Geſtaltungen
zuläßt, welche mit der freiern Bewegung des Tanzes gegeben ſind.
1. Der Tanz geht urſprünglich aus von einer den Menſchen erfaſſenden,
in Schwung bringenden Freude, Begeiſterung, Erhebung; die Subjectivität
gibt ſich naiver oder bewußter dieſer ihr ganzes Weſen ergreifenden und
aus dem Zuſtand der Ruhe heraushebenden Bewegung hin und läßt ſich
von ihr fortreißen, um ganz in ihr aufzugehen und ſie ungehemmt gewähren
zu laſſen, bis der Drang eben in dieſer Bewegung zu ſein und in außer-
gewöhnlicher Erregung überhaupt zu ſein gerade durch jenes ganze Sich-
hingeben ſeine volle Befriedigung gefunden hat. Wie das Lied, ja die
Muſik überhaupt entſteht durch das Ergriffenwerden von einem Gefühle,
das dazu führt, der Aeußerung deſſelben durch Stimme und Ton freien
Lauf zu laſſen und ganz in dieſer Aeußerung zu ſein, den übrigen Be-
wußtſeinsinhalt aber bei Seite zu ſetzen, ſo iſt auch der Tanz dieſe Selbſt-
entäußerung der Subjectivität an eine Stimmung, die ſich ihrer bemächtigt,
ſie beflügelt und beſchwingt, bis ſie ſich ſelbſt genug gethan hat und eben-
damit der normale Zuſtand des ruhigen Selbſtbewußtſeins wieder eintritt.
Muſik und Tanz ſtehen alſo ſchon urſprünglich in ſehr naher Beziehung zu
einander, und damit iſt von ſelbſt gegeben, daß ſie auch zuſammentreten,
zuſammenwirken, einander hervorrufen, heben und unterſtützen können; frohe,
erhebende Muſik erregt die zum Tanze drängende Stimmung, bewirkt, daß
ſie länger anhält, ſteigert ſie über den Grad hinaus, den ſie für ſich allein
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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,4. Stuttgart, 1857, S. 1069. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik030204_1857/307>, abgerufen am 22.11.2024.
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