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Vischer, Friedrich Theodor: Aesthetik oder Wissenschaft des Schönen zum Gebrauche für Vorlesungen. Dritter Teil. Zweiter Abschnitt. Die Künste. Fünftes Heft: Die Dichtung (Schluss des ganzen Werkes). Stuttgart, 1857.

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2. Jn §. 540 ist "Moment und Grad des Umfangs" als weiterer pvi_1263.002
Theilungsgrund für die Zweige der Künste aufgeführt. Der "Moment" pvi_1263.003
fällt in der Poesie weg, da sie überhaupt in der Zeitform sich bewegt, daher pvi_1263.004
immer eine Reihe von Momenten vorüberführt und also kein Unterschied pvi_1263.005
entstehen kann, der darauf begründet wäre, daß der Gegenstand in einem pvi_1263.006
so oder anders beschaffenen Moment aufgefaßt würde; der Unterschied im pvi_1263.007
Grade des Umfangs aber macht sich nachdrücklich geltend: Epos und Drama pvi_1263.008
geben ein Weltbild, jenes extensiver, dieses intensiver, das lyrische Gedicht pvi_1263.009
dagegen ist ein kleines Ganzes, das wohl auch die Welt unter einer pvi_1263.010
bestimmten Beleuchtung im Gemüthe spiegelt, welches ja an sich ein Mikromus pvi_1263.011
ist, allein die Kleinheit des Umfangs ist nicht gleichgültig, im einzelnen pvi_1263.012
Reflexe ist nur sehr mittelbar das Ganze der Welt und des Gemüths der pvi_1263.013
Persönlichkeit enthalten. - Mit der Auffassung wird auch die Technik eine pvi_1263.014
andere. Unter dieser verstehen wir jetzt die äußere Form, die Rhythmik; pvi_1263.015
denn nicht wird, wie im Fortgang vom einen Gebiete der bildenden Kunst pvi_1263.016
zum andern, oder, was dem Verhältniß eigentlich entspricht, wie im Uebergange pvi_1263.017
von dieser zur Musik und von der Musik zur Poesie das ganze pvi_1263.018
Material gewechselt, da ja alles eigentliche Material abgeworfen ist und pvi_1263.019
mit einem geistigen Medium in Geist gearbeitet wird. Dieß muß ausdrücklich pvi_1263.020
noch gesagt werden, um daran die Wiederaufnahme des Satzes in pvi_1263.021
§. 538 zu knüpfen, der nunmehr seine völlige Begründung gefunden hat: pvi_1263.022
die Hauptformen der Poesie sind als die Wiederholung der großen Kunstgebiete pvi_1263.023
und der Haupttheile des Systems so bedeutend, daß sie eigentlich pvi_1263.024
nicht dem entsprechen, was wir in den andern Künsten Zweige nennen, pvi_1263.025
aber die Geistigkeit des Elements läßt nicht die Jsolirung und Verselbständigung pvi_1263.026
dieser Formen zu, welche in den andern Gebieten Künste begründet, pvi_1263.027
und so erscheinen dieselben dennoch als Zweige einer Kunst.

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§. 864.

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Jn der weiteren Eintheilung der Zweige tritt theils der Unterschied der pvi_1263.030
Style, und zwar in tiefem Zusammenhang mit dem des Mythischen und nicht pvi_1263.031
Mythischen, als entscheidendes Moment auf, theils macht sich ein Unterschied pvi_1263.032
des Objectiven und Subjectiven in neuer, eigenthümlicher Bedeutung pvi_1263.033
geltend, theils greift mit einer Bestimmtheit wie in keinem andern Gebiete der Unterschied pvi_1263.034
der Grundgegensätze des Schönen (§. 402) durch. Daneben machen pvi_1263.035
sich in verschiedenen Verhältnissen die andern Eintheilungsgründe (§. 540) geltend.

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Der §. deutet an, welche Momente der Reihe nach innerhalb der Zweige pvi_1263.037
der Poesie als Eintheilungsgründe für ihre einzelnen Formen an die Spitze pvi_1263.038
treten. Wir belassen es zunächst bei dieser Andeutung und bemerken nur pvi_1263.039
über das an zweiter Stelle genannte Moment so viel im Voraus: es

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2. Jn §. 540 ist „Moment und Grad des Umfangs“ als weiterer pvi_1263.002
Theilungsgrund für die Zweige der Künste aufgeführt. Der „Moment“ pvi_1263.003
fällt in der Poesie weg, da sie überhaupt in der Zeitform sich bewegt, daher pvi_1263.004
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entstehen kann, der darauf begründet wäre, daß der Gegenstand in einem pvi_1263.006
so oder anders beschaffenen Moment aufgefaßt würde; der Unterschied im pvi_1263.007
Grade des Umfangs aber macht sich nachdrücklich geltend: Epos und Drama pvi_1263.008
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von dieser zur Musik und von der Musik zur Poesie das ganze pvi_1263.018
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die Hauptformen der Poesie sind als die Wiederholung der großen Kunstgebiete pvi_1263.023
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dieser Formen zu, welche in den andern Gebieten Künste begründet, pvi_1263.027
und so erscheinen dieselben dennoch als Zweige einer Kunst.

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§. 864.

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Jn der weiteren Eintheilung der Zweige tritt theils der Unterschied der pvi_1263.030
Style, und zwar in tiefem Zusammenhang mit dem des Mythischen und nicht pvi_1263.031
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sich in verschiedenen Verhältnissen die andern Eintheilungsgründe (§. 540) geltend.

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Der §. deutet an, welche Momente der Reihe nach innerhalb der Zweige pvi_1263.037
der Poesie als Eintheilungsgründe für ihre einzelnen Formen an die Spitze pvi_1263.038
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[1263/0125] pvi_1263.001 2. Jn §. 540 ist „Moment und Grad des Umfangs“ als weiterer pvi_1263.002 Theilungsgrund für die Zweige der Künste aufgeführt. Der „Moment“ pvi_1263.003 fällt in der Poesie weg, da sie überhaupt in der Zeitform sich bewegt, daher pvi_1263.004 immer eine Reihe von Momenten vorüberführt und also kein Unterschied pvi_1263.005 entstehen kann, der darauf begründet wäre, daß der Gegenstand in einem pvi_1263.006 so oder anders beschaffenen Moment aufgefaßt würde; der Unterschied im pvi_1263.007 Grade des Umfangs aber macht sich nachdrücklich geltend: Epos und Drama pvi_1263.008 geben ein Weltbild, jenes extensiver, dieses intensiver, das lyrische Gedicht pvi_1263.009 dagegen ist ein kleines Ganzes, das wohl auch die Welt unter einer pvi_1263.010 bestimmten Beleuchtung im Gemüthe spiegelt, welches ja an sich ein Mikromus pvi_1263.011 ist, allein die Kleinheit des Umfangs ist nicht gleichgültig, im einzelnen pvi_1263.012 Reflexe ist nur sehr mittelbar das Ganze der Welt und des Gemüths der pvi_1263.013 Persönlichkeit enthalten. – Mit der Auffassung wird auch die Technik eine pvi_1263.014 andere. Unter dieser verstehen wir jetzt die äußere Form, die Rhythmik; pvi_1263.015 denn nicht wird, wie im Fortgang vom einen Gebiete der bildenden Kunst pvi_1263.016 zum andern, oder, was dem Verhältniß eigentlich entspricht, wie im Uebergange pvi_1263.017 von dieser zur Musik und von der Musik zur Poesie das ganze pvi_1263.018 Material gewechselt, da ja alles eigentliche Material abgeworfen ist und pvi_1263.019 mit einem geistigen Medium in Geist gearbeitet wird. Dieß muß ausdrücklich pvi_1263.020 noch gesagt werden, um daran die Wiederaufnahme des Satzes in pvi_1263.021 §. 538 zu knüpfen, der nunmehr seine völlige Begründung gefunden hat: pvi_1263.022 die Hauptformen der Poesie sind als die Wiederholung der großen Kunstgebiete pvi_1263.023 und der Haupttheile des Systems so bedeutend, daß sie eigentlich pvi_1263.024 nicht dem entsprechen, was wir in den andern Künsten Zweige nennen, pvi_1263.025 aber die Geistigkeit des Elements läßt nicht die Jsolirung und Verselbständigung pvi_1263.026 dieser Formen zu, welche in den andern Gebieten Künste begründet, pvi_1263.027 und so erscheinen dieselben dennoch als Zweige einer Kunst. pvi_1263.028 §. 864. pvi_1263.029 Jn der weiteren Eintheilung der Zweige tritt theils der Unterschied der pvi_1263.030 Style, und zwar in tiefem Zusammenhang mit dem des Mythischen und nicht pvi_1263.031 Mythischen, als entscheidendes Moment auf, theils macht sich ein Unterschied pvi_1263.032 des Objectiven und Subjectiven in neuer, eigenthümlicher Bedeutung pvi_1263.033 geltend, theils greift mit einer Bestimmtheit wie in keinem andern Gebiete der Unterschied pvi_1263.034 der Grundgegensätze des Schönen (§. 402) durch. Daneben machen pvi_1263.035 sich in verschiedenen Verhältnissen die andern Eintheilungsgründe (§. 540) geltend. pvi_1263.036 Der §. deutet an, welche Momente der Reihe nach innerhalb der Zweige pvi_1263.037 der Poesie als Eintheilungsgründe für ihre einzelnen Formen an die Spitze pvi_1263.038 treten. Wir belassen es zunächst bei dieser Andeutung und bemerken nur pvi_1263.039 über das an zweiter Stelle genannte Moment so viel im Voraus: es

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Zitationshilfe: Vischer, Friedrich Theodor: Aesthetik oder Wissenschaft des Schönen zum Gebrauche für Vorlesungen. Dritter Teil. Zweiter Abschnitt. Die Künste. Fünftes Heft: Die Dichtung (Schluss des ganzen Werkes). Stuttgart, 1857, S. 1263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_poetik_1857/125>, abgerufen am 24.11.2024.