Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851.

Bild:
<< vorherige Seite

sie mit Steuern, Abgaben, Auflagen aller Art so, daß seine Unterthanen unter der auferlegten Last kaum noch kriechen konnten. Das Recht hierzu konnte ganz gewiß nicht bestritten werden. Warum hätte auch der legitime Fürst von Monaco, Grimaldi von Gottes Gnaden, nicht eben so viel Recht gehabt, als jede andere gesalbte Persönlichkeit, seinen Unterthanen Steuern aufzuerlegen und sie für das unendliche Glück, durch eine von Gott eingesetzte Obrigkeit regiert zu sein, gehörig bezahlen zu lassen? Seine Durchlaucht hatten viele Bedürfnisse; war es nicht recht und billig, daß die geliebten Unterthanen nach Kräften beisteuerten, um den Glanz des allerhöchsten Herrscherhauses aufrecht zu erhalten? Ein Volk ehrt sich selbst durch den Glanz seines Herrscherhauses und Hofstaates, das ist ein alter constitutioneller Satz, der auf allen Landtagen früher zur Genüge wiedergekäut wurde. Der Prinz schluckte also und schluckte, und je mehr er schluckte, desto unersättlicher wurde er. Die Unterthanen schrieen und behaupteten, man plündere sie systematisch aus; aber wer anders konnte über das Zuviel oder Zuwenig Richter sein, als die von Gott eingesetzte und von ihm erleuchtete legitime Obrigkeit? Jede Auflehnung hiergegen war nach dem Grimaldi'schen Codex sowohl, wie nach demjenigen von Stahl und Keller eine Auflehnung gegen die von Gott eingesetzte Obrigkeit und konnte als solche nicht hart genug bestraft werden. Das Staatsbedürfniß ging doch gewiß dem Wohle Einzelner vor, es mußte nothwendiger Weise befriedigt werden. Und war es denn nicht ein Bedürfniß des Staates, daß der Fürst in Paris lebte, ein seiner hohen Stellung entsprechendes Haus machte und die ihm von Alters her einwohnenden Raubrittersitten durch kostspieligen Umgang mit Loretten und ähnlichen Instituten

sie mit Steuern, Abgaben, Auflagen aller Art so, daß seine Unterthanen unter der auferlegten Last kaum noch kriechen konnten. Das Recht hierzu konnte ganz gewiß nicht bestritten werden. Warum hätte auch der legitime Fürst von Monaco, Grimaldi von Gottes Gnaden, nicht eben so viel Recht gehabt, als jede andere gesalbte Persönlichkeit, seinen Unterthanen Steuern aufzuerlegen und sie für das unendliche Glück, durch eine von Gott eingesetzte Obrigkeit regiert zu sein, gehörig bezahlen zu lassen? Seine Durchlaucht hatten viele Bedürfnisse; war es nicht recht und billig, daß die geliebten Unterthanen nach Kräften beisteuerten, um den Glanz des allerhöchsten Herrscherhauses aufrecht zu erhalten? Ein Volk ehrt sich selbst durch den Glanz seines Herrscherhauses und Hofstaates, das ist ein alter constitutioneller Satz, der auf allen Landtagen früher zur Genüge wiedergekäut wurde. Der Prinz schluckte also und schluckte, und je mehr er schluckte, desto unersättlicher wurde er. Die Unterthanen schrieen und behaupteten, man plündere sie systematisch aus; aber wer anders konnte über das Zuviel oder Zuwenig Richter sein, als die von Gott eingesetzte und von ihm erleuchtete legitime Obrigkeit? Jede Auflehnung hiergegen war nach dem Grimaldi’schen Codex sowohl, wie nach demjenigen von Stahl und Keller eine Auflehnung gegen die von Gott eingesetzte Obrigkeit und konnte als solche nicht hart genug bestraft werden. Das Staatsbedürfniß ging doch gewiß dem Wohle Einzelner vor, es mußte nothwendiger Weise befriedigt werden. Und war es denn nicht ein Bedürfniß des Staates, daß der Fürst in Paris lebte, ein seiner hohen Stellung entsprechendes Haus machte und die ihm von Alters her einwohnenden Raubrittersitten durch kostspieligen Umgang mit Loretten und ähnlichen Instituten

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0249" n="219"/>
sie mit Steuern, Abgaben, Auflagen aller Art so, daß seine Unterthanen unter der auferlegten Last kaum noch kriechen konnten. Das Recht hierzu konnte ganz gewiß nicht bestritten werden. Warum hätte auch der legitime Fürst von Monaco, Grimaldi von Gottes Gnaden, nicht eben so viel Recht gehabt, als jede andere gesalbte Persönlichkeit, seinen Unterthanen Steuern aufzuerlegen und sie für das unendliche Glück, durch eine von Gott eingesetzte Obrigkeit regiert zu sein, gehörig bezahlen zu lassen? Seine Durchlaucht hatten viele Bedürfnisse; war es nicht recht und billig, daß die geliebten Unterthanen nach Kräften beisteuerten, um den Glanz des allerhöchsten Herrscherhauses aufrecht zu erhalten? Ein Volk ehrt sich selbst durch den Glanz seines Herrscherhauses und Hofstaates, das ist ein alter constitutioneller Satz, der auf allen Landtagen früher zur Genüge wiedergekäut wurde. Der Prinz schluckte also und schluckte, und je mehr er schluckte, desto unersättlicher wurde er. Die Unterthanen schrieen und behaupteten, man plündere sie systematisch aus; aber wer anders konnte über das Zuviel oder Zuwenig Richter sein, als die von Gott eingesetzte und von ihm erleuchtete legitime Obrigkeit? Jede Auflehnung hiergegen war nach dem Grimaldi&#x2019;schen Codex sowohl, wie nach demjenigen von Stahl und Keller eine Auflehnung gegen die von Gott eingesetzte Obrigkeit und konnte als solche nicht hart genug bestraft werden. Das Staatsbedürfniß ging doch gewiß dem Wohle Einzelner vor, es mußte nothwendiger Weise befriedigt werden. Und war es denn nicht ein Bedürfniß des Staates, daß der Fürst in Paris lebte, ein seiner hohen Stellung entsprechendes Haus machte und die ihm von Alters her einwohnenden Raubrittersitten durch kostspieligen Umgang mit Loretten und ähnlichen Instituten
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[219/0249] sie mit Steuern, Abgaben, Auflagen aller Art so, daß seine Unterthanen unter der auferlegten Last kaum noch kriechen konnten. Das Recht hierzu konnte ganz gewiß nicht bestritten werden. Warum hätte auch der legitime Fürst von Monaco, Grimaldi von Gottes Gnaden, nicht eben so viel Recht gehabt, als jede andere gesalbte Persönlichkeit, seinen Unterthanen Steuern aufzuerlegen und sie für das unendliche Glück, durch eine von Gott eingesetzte Obrigkeit regiert zu sein, gehörig bezahlen zu lassen? Seine Durchlaucht hatten viele Bedürfnisse; war es nicht recht und billig, daß die geliebten Unterthanen nach Kräften beisteuerten, um den Glanz des allerhöchsten Herrscherhauses aufrecht zu erhalten? Ein Volk ehrt sich selbst durch den Glanz seines Herrscherhauses und Hofstaates, das ist ein alter constitutioneller Satz, der auf allen Landtagen früher zur Genüge wiedergekäut wurde. Der Prinz schluckte also und schluckte, und je mehr er schluckte, desto unersättlicher wurde er. Die Unterthanen schrieen und behaupteten, man plündere sie systematisch aus; aber wer anders konnte über das Zuviel oder Zuwenig Richter sein, als die von Gott eingesetzte und von ihm erleuchtete legitime Obrigkeit? Jede Auflehnung hiergegen war nach dem Grimaldi’schen Codex sowohl, wie nach demjenigen von Stahl und Keller eine Auflehnung gegen die von Gott eingesetzte Obrigkeit und konnte als solche nicht hart genug bestraft werden. Das Staatsbedürfniß ging doch gewiß dem Wohle Einzelner vor, es mußte nothwendiger Weise befriedigt werden. Und war es denn nicht ein Bedürfniß des Staates, daß der Fürst in Paris lebte, ein seiner hohen Stellung entsprechendes Haus machte und die ihm von Alters her einwohnenden Raubrittersitten durch kostspieligen Umgang mit Loretten und ähnlichen Instituten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Universität Michigan: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • Der Seitenwechsel erfolgt bei Worttrennung nach dem gesamten Wort.
  • Geviertstriche „—“ werden als normale Gedankenstriche „–“ wiedergegeben.
  • Die Transkription folgt im Übrigen dem Original.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_thierstaaten_1851
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_thierstaaten_1851/249
Zitationshilfe: Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_thierstaaten_1851/249>, abgerufen am 24.11.2024.