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Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851.

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Die Bienen wollen nicht, daß das Licht in ihr konstitutionelles Staatstreiben eindringe. Sie wissen, daß nur im Dunkeln die Räder der konstitutionellen Regierung zum Zwecke der Volksbeglückung sich drehen können, und daß strenges Festhalten des Amtsgeheimnisses die erste Bedingung eines geordneten monarchischen Staatslebens ist. Die Korruption des konstitutionellen Staates, die Polizeiwirthschaft, welche schändliche Intriguen mit nichtsnutzigen Subjekten gegen rechtliche, geschätzte und geliebte Individuen spielt, die Sklaverei des Volkes, das, dummen Vorurtheilen fröhnend, sich in Abhängigkeit erhalten läßt, die Frechheit des Adels, der lotternd nur der Freude und dem Genusse lebt, die sittliche Verderbniß des Hofes, an dem Palastrevolutionen, Intriguen, Verbrechen sich häufen und erneuen - wir sprechen hierbei immer nur von Thierstaaten - alle diese Flecken und Gebrechen deckt das kluge Thier mit Nacht und Dunkelheit - es hat wenigstens das Schamgefühl, seine schmutzige Wäsche im Dunkeln bei sich zu reinigen und sich nach außen nur als fröhlicher, freier Arbeiter zu zeigen. Zu Hause seufzt es unter dem Drucke, dem Elend, der Arbeit - aber es verbirgt diese Leiden, welche es nicht ändern kann, zu deren Hebung ihm der Muth, oder die Einsicht, oder die Kraft abgehen. Die konstitutionelle Regierung kann sich im Thierreiche nur im Schatten des Geheimnisses halten. Hier kann sie durch feingesponnene Fäden niederträchtige Subjekte bestechen, durch Fälschung und unwahre Dokumente die Volksfreunde verdächtigen, in Anklage versetzen, Monatelang einkerkern und endlich zu Tode martern.

Nur in der Dunkelheit kann diese konstitutionelle Regierung des Thierreiches die Erbärmlichen, welche sie durch

Die Bienen wollen nicht, daß das Licht in ihr konstitutionelles Staatstreiben eindringe. Sie wissen, daß nur im Dunkeln die Räder der konstitutionellen Regierung zum Zwecke der Volksbeglückung sich drehen können, und daß strenges Festhalten des Amtsgeheimnisses die erste Bedingung eines geordneten monarchischen Staatslebens ist. Die Korruption des konstitutionellen Staates, die Polizeiwirthschaft, welche schändliche Intriguen mit nichtsnutzigen Subjekten gegen rechtliche, geschätzte und geliebte Individuen spielt, die Sklaverei des Volkes, das, dummen Vorurtheilen fröhnend, sich in Abhängigkeit erhalten läßt, die Frechheit des Adels, der lotternd nur der Freude und dem Genusse lebt, die sittliche Verderbniß des Hofes, an dem Palastrevolutionen, Intriguen, Verbrechen sich häufen und erneuen – wir sprechen hierbei immer nur von Thierstaaten – alle diese Flecken und Gebrechen deckt das kluge Thier mit Nacht und Dunkelheit – es hat wenigstens das Schamgefühl, seine schmutzige Wäsche im Dunkeln bei sich zu reinigen und sich nach außen nur als fröhlicher, freier Arbeiter zu zeigen. Zu Hause seufzt es unter dem Drucke, dem Elend, der Arbeit – aber es verbirgt diese Leiden, welche es nicht ändern kann, zu deren Hebung ihm der Muth, oder die Einsicht, oder die Kraft abgehen. Die konstitutionelle Regierung kann sich im Thierreiche nur im Schatten des Geheimnisses halten. Hier kann sie durch feingesponnene Fäden niederträchtige Subjekte bestechen, durch Fälschung und unwahre Dokumente die Volksfreunde verdächtigen, in Anklage versetzen, Monatelang einkerkern und endlich zu Tode martern.

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[55/0081] Die Bienen wollen nicht, daß das Licht in ihr konstitutionelles Staatstreiben eindringe. Sie wissen, daß nur im Dunkeln die Räder der konstitutionellen Regierung zum Zwecke der Volksbeglückung sich drehen können, und daß strenges Festhalten des Amtsgeheimnisses die erste Bedingung eines geordneten monarchischen Staatslebens ist. Die Korruption des konstitutionellen Staates, die Polizeiwirthschaft, welche schändliche Intriguen mit nichtsnutzigen Subjekten gegen rechtliche, geschätzte und geliebte Individuen spielt, die Sklaverei des Volkes, das, dummen Vorurtheilen fröhnend, sich in Abhängigkeit erhalten läßt, die Frechheit des Adels, der lotternd nur der Freude und dem Genusse lebt, die sittliche Verderbniß des Hofes, an dem Palastrevolutionen, Intriguen, Verbrechen sich häufen und erneuen – wir sprechen hierbei immer nur von Thierstaaten – alle diese Flecken und Gebrechen deckt das kluge Thier mit Nacht und Dunkelheit – es hat wenigstens das Schamgefühl, seine schmutzige Wäsche im Dunkeln bei sich zu reinigen und sich nach außen nur als fröhlicher, freier Arbeiter zu zeigen. Zu Hause seufzt es unter dem Drucke, dem Elend, der Arbeit – aber es verbirgt diese Leiden, welche es nicht ändern kann, zu deren Hebung ihm der Muth, oder die Einsicht, oder die Kraft abgehen. Die konstitutionelle Regierung kann sich im Thierreiche nur im Schatten des Geheimnisses halten. Hier kann sie durch feingesponnene Fäden niederträchtige Subjekte bestechen, durch Fälschung und unwahre Dokumente die Volksfreunde verdächtigen, in Anklage versetzen, Monatelang einkerkern und endlich zu Tode martern. Nur in der Dunkelheit kann diese konstitutionelle Regierung des Thierreiches die Erbärmlichen, welche sie durch

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Zitationshilfe: Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_thierstaaten_1851/81>, abgerufen am 23.11.2024.