Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.dahin auch bewegen möchten/ und im Fall/ wo es seiner Majestät und Lieb unerheblich/ als denn nichts destoweiger / ungeachtet deß Pabst fürhabendes Concilium, als Römischer König/ einen gemeinen Reichstag/ an gelegenen Mahlstatt aus zuschreiben/ und uns mit den Ständen des Heiligen Römischen Reichs/ Städt/ dein und anderer Schrifftgelehrten Rath/ göttlichem und billichem ermessen nach/ deß Glaubens / göttlicher Religion halben/ einmütiglich und endlich vereinigen und vergleichen. Solches wolten wir dir/ in der Warheit desto stattlicher zu wercken und zu vollführen/ gnädiger Meynung nach nicht bergen. Geben in unserer Tyrolischen Graffschafft in unserer Stadt Insbrug/ den ersten Monats Tag Februarii Anno etc. im sieben und dreysigsten/ unserer Reiche/ deß Römischen im siebenden/ und der andern im zwölfften Jahre. 1. Solte das nicht ein herrlich Zeugnüß seyn/ welches der löbliche König dem Herrn Luthero geben hat? wie denn über das von demselben gemeldet wird/ daß er D. Chytraeum in Oesterreich von Roßstock außgefordert und eine Lutherische Kirchen-Ordnunge anzurichten auffgetragen und befohlen/ wie er ihm denn nach verrichter Arbeit einen schönen hohen dahin auch bewegen möchten/ und im Fall/ wo es seiner Majestät und Lieb unerheblich/ als denn nichts destoweiger / ungeachtet deß Pabst fürhabendes Concilium, als Römischer König/ einen gemeinen Reichstag/ an gelegenen Mahlstatt aus zuschreiben/ und uns mit den Ständen des Heiligen Römischen Reichs/ Städt/ dein und anderer Schrifftgelehrten Rath/ göttlichem und billichem ermessen nach/ deß Glaubens / göttlicher Religion halben/ einmütiglich und endlich vereinigen und vergleichen. Solches wolten wir dir/ in der Warheit desto stattlicher zu wercken und zu vollführen/ gnädiger Meynung nach nicht bergen. Geben in unserer Tyrolischen Graffschafft in unserer Stadt Insbrug/ den ersten Monats Tag Februarii Anno etc. im sieben und dreysigsten/ unserer Reiche/ deß Römischen im siebenden/ und der andern im zwölfften Jahre. 1. Solte das nicht ein herrlich Zeugnüß seyn/ welches der löbliche König dem Herrn Luthero geben hat? wie denn über das von demselben gemeldet wird/ daß er D. Chytraeum in Oesterreich von Roßstock außgefordert und eine Lutherische Kirchen-Ordnunge anzurichten auffgetragen und befohlen/ wie er ihm denn nach verrichter Arbeit einen schönen hohen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0534" n="514"/> dahin auch bewegen möchten/ und im Fall/ wo es seiner Majestät und Lieb unerheblich/ als denn nichts destoweiger / ungeachtet deß Pabst fürhabendes Concilium, als Römischer König/ einen gemeinen Reichstag/ an gelegenen Mahlstatt aus zuschreiben/ und uns mit den Ständen des Heiligen Römischen Reichs/ Städt/ dein und anderer Schrifftgelehrten Rath/ göttlichem und billichem ermessen nach/ deß Glaubens / göttlicher Religion halben/ einmütiglich und endlich vereinigen und vergleichen. Solches wolten wir dir/ in der Warheit desto stattlicher zu wercken und zu vollführen/ gnädiger Meynung nach nicht bergen. Geben in unserer Tyrolischen Graffschafft in unserer Stadt Insbrug/ den ersten Monats Tag Februarii Anno etc. im sieben und dreysigsten/ unserer Reiche/ deß Römischen im siebenden/ und der andern im zwölfften Jahre.</p> <p>1. Solte das nicht ein herrlich Zeugnüß seyn/ welches der löbliche König dem Herrn Luthero geben hat? wie denn über das von demselben gemeldet wird/ daß er D. Chytraeum in Oesterreich von Roßstock außgefordert und eine Lutherische Kirchen-Ordnunge anzurichten auffgetragen und befohlen/ wie er ihm denn nach verrichter Arbeit einen schönen hohen </p> </div> </body> </text> </TEI> [514/0534]
dahin auch bewegen möchten/ und im Fall/ wo es seiner Majestät und Lieb unerheblich/ als denn nichts destoweiger / ungeachtet deß Pabst fürhabendes Concilium, als Römischer König/ einen gemeinen Reichstag/ an gelegenen Mahlstatt aus zuschreiben/ und uns mit den Ständen des Heiligen Römischen Reichs/ Städt/ dein und anderer Schrifftgelehrten Rath/ göttlichem und billichem ermessen nach/ deß Glaubens / göttlicher Religion halben/ einmütiglich und endlich vereinigen und vergleichen. Solches wolten wir dir/ in der Warheit desto stattlicher zu wercken und zu vollführen/ gnädiger Meynung nach nicht bergen. Geben in unserer Tyrolischen Graffschafft in unserer Stadt Insbrug/ den ersten Monats Tag Februarii Anno etc. im sieben und dreysigsten/ unserer Reiche/ deß Römischen im siebenden/ und der andern im zwölfften Jahre.
1. Solte das nicht ein herrlich Zeugnüß seyn/ welches der löbliche König dem Herrn Luthero geben hat? wie denn über das von demselben gemeldet wird/ daß er D. Chytraeum in Oesterreich von Roßstock außgefordert und eine Lutherische Kirchen-Ordnunge anzurichten auffgetragen und befohlen/ wie er ihm denn nach verrichter Arbeit einen schönen hohen
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