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Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.

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der/ dem er schuldig war/ neben ihm stund/ bath er ihn/ daß er ihme/ weil er den Eyd thete/ Seinen Stab halten wolte. Darauff that er den Eyd / daß er deme sein Geld warhafftig in seine Hände überantwortet hette. Der Tropff meynete das Geld im Stabe/ von welchem der ander nichts wuste. GOTT aber endete die List wunderbarlich. Da der alte Geitzhalß nach gethanen Eyde will heimgehen/ und unten am Rath-Hauß zur Thür heraus tritt/ entgleitet ihm der Fuß/ daß ihme der Stab aus der Hand springt/ und gleich unter den Mühl-Wagen (der ohne Gefehr für- über fuhr) fält/ und daß eine Rad drüber gehet / zerbricht der Stab/ daß das Geld heraus fält. Sigismundus Svevus in seinem Geitz wagen.

1. O weh der armen Seelen/ welche der Geitz ins Verderben gestürtzt! Hat dieser Geitzige vermeynet/ er habe nicht unrecht geschworen/ weil er seinem creditori das Geld mit dem Stab in die Hände geben/ so ist er betrogen gewesen. Verba enim juramenti non secundum intentionem jurantis, sed juramentum imponentis sunt intelligenda, Das ist: Die Wort eines Eydschwures sind nicht zu verstehen/ wie sie der außleget/ welcher schweret /

der/ dem er schuldig war/ neben ihm stund/ bath er ihn/ daß er ihme/ weil er den Eyd thete/ Seinen Stab halten wolte. Darauff that er den Eyd / daß er deme sein Geld warhafftig in seine Hände überantwortet hette. Der Tropff meynete das Geld im Stabe/ von welchem der ander nichts wuste. GOTT aber endete die List wunderbarlich. Da der alte Geitzhalß nach gethanen Eyde will heimgehen/ und unten am Rath-Hauß zur Thür heraus tritt/ entgleitet ihm der Fuß/ daß ihme der Stab aus der Hand springt/ und gleich unter den Mühl-Wagen (der ohne Gefehr für- über fuhr) fält/ und daß eine Rad drüber gehet / zerbricht der Stab/ daß das Geld heraus fält. Sigismundus Svevus in seinem Geitz wagen.

1. O weh der armen Seelen/ welche der Geitz ins Verderben gestürtzt! Hat dieser Geitzige vermeynet/ er habe nicht unrecht geschworen/ weil er seinem creditori das Geld mit dem Stab in die Hände geben/ so ist er betrogen gewesen. Verba enim juramenti non secundum intentionem jurantis, sed juramentum imponentis sunt intelligenda, Das ist: Die Wort eines Eydschwures sind nicht zu verstehen/ wie sie der außleget/ welcher schweret /

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[691/0711] der/ dem er schuldig war/ neben ihm stund/ bath er ihn/ daß er ihme/ weil er den Eyd thete/ Seinen Stab halten wolte. Darauff that er den Eyd / daß er deme sein Geld warhafftig in seine Hände überantwortet hette. Der Tropff meynete das Geld im Stabe/ von welchem der ander nichts wuste. GOTT aber endete die List wunderbarlich. Da der alte Geitzhalß nach gethanen Eyde will heimgehen/ und unten am Rath-Hauß zur Thür heraus tritt/ entgleitet ihm der Fuß/ daß ihme der Stab aus der Hand springt/ und gleich unter den Mühl-Wagen (der ohne Gefehr für- über fuhr) fält/ und daß eine Rad drüber gehet / zerbricht der Stab/ daß das Geld heraus fält. Sigismundus Svevus in seinem Geitz wagen. 1. O weh der armen Seelen/ welche der Geitz ins Verderben gestürtzt! Hat dieser Geitzige vermeynet/ er habe nicht unrecht geschworen/ weil er seinem creditori das Geld mit dem Stab in die Hände geben/ so ist er betrogen gewesen. Verba enim juramenti non secundum intentionem jurantis, sed juramentum imponentis sunt intelligenda, Das ist: Die Wort eines Eydschwures sind nicht zu verstehen/ wie sie der außleget/ welcher schweret /

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Zitationshilfe: Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669, S. 691. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669/711>, abgerufen am 26.06.2024.