Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.der/ dem er schuldig war/ neben ihm stund/ bath er ihn/ daß er ihme/ weil er den Eyd thete/ Seinen Stab halten wolte. Darauff that er den Eyd / daß er deme sein Geld warhafftig in seine Hände überantwortet hette. Der Tropff meynete das Geld im Stabe/ von welchem der ander nichts wuste. GOTT aber endete die List wunderbarlich. Da der alte Geitzhalß nach gethanen Eyde will heimgehen/ und unten am Rath-Hauß zur Thür heraus tritt/ entgleitet ihm der Fuß/ daß ihme der Stab aus der Hand springt/ und gleich unter den Mühl-Wagen (der ohne Gefehr für- über fuhr) fält/ und daß eine Rad drüber gehet / zerbricht der Stab/ daß das Geld heraus fält. Sigismundus Svevus in seinem Geitz wagen. 1. O weh der armen Seelen/ welche der Geitz ins Verderben gestürtzt! Hat dieser Geitzige vermeynet/ er habe nicht unrecht geschworen/ weil er seinem creditori das Geld mit dem Stab in die Hände geben/ so ist er betrogen gewesen. Verba enim juramenti non secundum intentionem jurantis, sed juramentum imponentis sunt intelligenda, Das ist: Die Wort eines Eydschwures sind nicht zu verstehen/ wie sie der außleget/ welcher schweret / der/ dem er schuldig war/ neben ihm stund/ bath er ihn/ daß er ihme/ weil er den Eyd thete/ Seinen Stab halten wolte. Darauff that er den Eyd / daß er deme sein Geld warhafftig in seine Hände überantwortet hette. Der Tropff meynete das Geld im Stabe/ von welchem der ander nichts wuste. GOTT aber endete die List wunderbarlich. Da der alte Geitzhalß nach gethanen Eyde will heimgehen/ und unten am Rath-Hauß zur Thür heraus tritt/ entgleitet ihm der Fuß/ daß ihme der Stab aus der Hand springt/ und gleich unter den Mühl-Wagen (der ohne Gefehr für- über fuhr) fält/ und daß eine Rad drüber gehet / zerbricht der Stab/ daß das Geld heraus fält. Sigismundus Svevus in seinem Geitz wagen. 1. O weh der armen Seelen/ welche der Geitz ins Verderben gestürtzt! Hat dieser Geitzige vermeynet/ er habe nicht unrecht geschworen/ weil er seinem creditori das Geld mit dem Stab in die Hände geben/ so ist er betrogen gewesen. Verba enim juramenti non secundum intentionem jurantis, sed juramentum imponentis sunt intelligenda, Das ist: Die Wort eines Eydschwures sind nicht zu verstehen/ wie sie der außleget/ welcher schweret / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0711" n="691"/> der/ dem er schuldig war/ neben ihm stund/ bath er ihn/ daß er ihme/ weil er den Eyd thete/ Seinen Stab halten wolte. Darauff that er den Eyd / daß er deme sein Geld warhafftig in seine Hände überantwortet hette. Der Tropff meynete das Geld im Stabe/ von welchem der ander nichts wuste. GOTT aber endete die List wunderbarlich. Da der alte Geitzhalß nach gethanen Eyde will heimgehen/ und unten am Rath-Hauß zur Thür heraus tritt/ entgleitet ihm der Fuß/ daß ihme der Stab aus der Hand springt/ und gleich unter den Mühl-Wagen (der ohne Gefehr für- über fuhr) fält/ und daß eine Rad drüber gehet / zerbricht der Stab/ daß das Geld heraus fält. Sigismundus Svevus in seinem Geitz wagen.</p> <p>1. O weh der armen Seelen/ welche der Geitz ins Verderben gestürtzt! Hat dieser Geitzige vermeynet/ er habe nicht unrecht geschworen/ weil er seinem creditori das Geld mit dem Stab in die Hände geben/ so ist er betrogen gewesen. Verba enim juramenti non secundum intentionem jurantis, sed juramentum imponentis sunt intelligenda, Das ist: Die Wort eines Eydschwures sind nicht zu verstehen/ wie sie der außleget/ welcher schweret / </p> </div> </body> </text> </TEI> [691/0711]
der/ dem er schuldig war/ neben ihm stund/ bath er ihn/ daß er ihme/ weil er den Eyd thete/ Seinen Stab halten wolte. Darauff that er den Eyd / daß er deme sein Geld warhafftig in seine Hände überantwortet hette. Der Tropff meynete das Geld im Stabe/ von welchem der ander nichts wuste. GOTT aber endete die List wunderbarlich. Da der alte Geitzhalß nach gethanen Eyde will heimgehen/ und unten am Rath-Hauß zur Thür heraus tritt/ entgleitet ihm der Fuß/ daß ihme der Stab aus der Hand springt/ und gleich unter den Mühl-Wagen (der ohne Gefehr für- über fuhr) fält/ und daß eine Rad drüber gehet / zerbricht der Stab/ daß das Geld heraus fält. Sigismundus Svevus in seinem Geitz wagen.
1. O weh der armen Seelen/ welche der Geitz ins Verderben gestürtzt! Hat dieser Geitzige vermeynet/ er habe nicht unrecht geschworen/ weil er seinem creditori das Geld mit dem Stab in die Hände geben/ so ist er betrogen gewesen. Verba enim juramenti non secundum intentionem jurantis, sed juramentum imponentis sunt intelligenda, Das ist: Die Wort eines Eydschwures sind nicht zu verstehen/ wie sie der außleget/ welcher schweret /
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