Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 1. Leipzig, 1867.[Spaltenumbruch]
Entwischen. * Er entwischt wie ein Aal. Er schleicht sich unbemerkt davon oder sucht sich den eingegangenen Verpflichtungen glatt zu entziehen. Entzweien. * Entzwei' und gebiete. - Simrock, 2082; Körte, 1121, 1417. Lat.: Divide et impera. Entzweigehen. Es geht entzwei wie Hühnerdreck. (Meiningen.) Epetit. * Er hat Epetit bekommen. (Cayenne.) In Cayenne wächst ein Strauch, den man daselbst Epetit nennt. Die Eingeborenen haben die Gewohnheit, die Nasen ihrer jungen, zur Jagd bestimmten Hunde mit den Blättern dieses Strauchs so lange zu reiben, bis sie bluten, indem sie glauben, dass die besondere Kraft dieser Pflanze dieselben muthiger mache. Ferner nimmt man an, dass der, welcher etwas von diesem Strauche bei sich trage, zur Liebe reizen und sich überhaupt beliebt machen könne; daher hat man in Cayenne das obige Sprichwort, das man von einem gebraucht, der verliebt ist, oder der jemand eine heftige Leidenschaft einflösst. (Ausland.) Epheu. 1 Epheu hängt sich überall an. Frz.: Ce cuide li lierres que tuit soyent ses freres. (Leroux, I, 52.) 2 Schweigsamer Epheu klettert behend die Eiche hinauf. *3 Sich mit Epheu schmücken, wenn das Fest vorbei ist. (Altgr.) Wenn die Alten das Bacchusfest feierten, war es Sitte, sich mit Epheu zu bekränzen. Also etwas zu spät anwenden. Ephraim. 1 Ephron, si kein Kickel1. (Königsberg.) - Frischbier, 159. 1) Küchlein, junges Hühnchen. - Ein Zuruf, der etwa soviel sagen will, wie: Sei kein Kind! 2 Steh', Ephraim, besinne dich, du eilst in dein Verderben. - Eiselein, 146; Körte, 1122. Ein im Munde des Volks zum Sprichwort gewordener Anfang eines Kirchenliedes, um jemand im Ernst oder Scherz von etwas zurückzuhalten. Epistel. * Einem die Epistel (die Leviten, den Text) lesen. Eppich. * Sie sind noch nicht am Eppich. (Altgr.) Sie haben selbst noch nicht den Anfang einer Sache berührt. Der äusserste Rand der Gärten war vor alters mit Eppich bepflanzt. Die also bei diesem noch nicht waren, mussten sich noch am Eingange des Gartens befinden. Oder: Die Kinder, welche für Wettkämpfe erzogen werden sollten, wurden, wie man sagt, gleich nach der Geburt in Eppich gestellt. Danach würde die obige Redensart heissen: Nicht einmal den ersten Unterricht in einer Sache erhalten haben, noch mit den Elementen einer Kunst u. s. w. unbekannt sein. Erarnen. 1 Es erarnen1 selten viel Doppelzung und Doppelspiel. 1) Verdienen, entgelten, von dem einfachen arnen, das sich schon im Mittelhochdeutschen verlor. Neuhochdeutsch sagt man besonders: hart, schwer, sauer, theuer, übel erarnen. Henisch (962) hat erarnen = erpflügen, ernähren, mit übel Zeit und grosser Arbeit vollbringen. Es ist zu bedauern, dass das gute Wort im 18. Jahrhundert erlischt, wozu der Umstand wol mit beitragen mag, dass es in der Luther'schen Bibelübersetzung nicht vorkommt. (Vgl. Grimm, III, 697.) 2 Es muss alles erarnet werden. - Gruter, I, 37; Petri, II, 288; Henisch, 902; Eiselein, 146. Erbarmen. 1 Ist das nicht zu erbarmen, die Reichen fressen die Armen. - Gruter, III, 55; Lehmann, II, 284, 57. 2 Zu viel Erbarmen macht verarmen. Aehnlich mittelhochdeutsch: Swer ane maze erbarmec ist, daz tregt vil wenig samen. (Zingerle, 28.) *3 Je, lass dich das erboarmen. (Schles.) - Gomolcke, 458. Erbe (das). 1 Besser das Erbe verzehren, als es dem Kloster (den Mönchen) gewähren. Frz.: Mieux vaut gaudir de son patrimoine que le laisser a un ribaud moine. (Leroux, I, 24.) 2 Das Erbe bleibt da, wohin es der Tod bringt. - Graf, 204, 155; Richthofen, Altfries. Rechtsquellen, 534, 6. Das altdeutsche Erbrecht hatte und bedurfte zur Bestimmung der Erbfolge keiner Testamente. Der Erbe war geboren, und der Tod setzte ihn in den Besitz des Gutes. [Spaltenumbruch] 3 Das Erbe fällt den Aeltern in den Busen. - Hillebrand, 158, 220; Graf, 194, 72. "Das Kind fällt wieder in der Mutter Schos", mit dem es dieselbe Bedeutung hat, nur dass', was dort von der Mutter gesagt wird, hier auf beide Aeltern geht. 4 Das Erbe gehört zu den nächsten Erben. - Graf, 200, 116; Hach, Lübisch Recht, 256. 5 Das Erbe geht nicht aus dem Busen. - Hillebrand, 163; J. Grimm in der Zeitschrift f. geschichtl. Rechtswissenschaft, II, 51; Graf, 163, 62; Homeyer, Glosse zum Sachsenspiegel, I, 17, 1. Will sagen, dass Kinder und Enkel, mit Ausschliessung von Vorfahren und Seitenverwandten, den Verstorbenen beerben. Das Sprichwort findet sich im Sachsenspiegel, I, 17, 1. Busen bezeichnet in der mittelalterlichen Rechtssprache in der Regel Descendenten, wie auch nähere Verwandtschaft überhaupt. (Vgl. Grimm, Rechtsalt., 474.) 6 Das Erbe tritt an die Kinder. - Graf, 193, 64; Gaupp, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (Breslau 1851), 312. Die gesetzlichen Erben brauchen sich nicht um das Erbe zu bemühen, es tritt an sie heran. 7 Die sich gleich zum Erbe zählen, nehmen das Erbe gleich. - Graf, 201, 124; Homeyer, Glosse zum Sachsenspiegel, I, 3 u. 17. Die im gleichen Grade verwandt sind, erben gleich. 8 Ein Erbe gleicht dem andern und gewinnt das andere. - Graf, 195, 93. Die drei Sprichwörter (Nr. 8, 9 u. 12) beziehen sich auf das von dem einen Ehegatten eingebrachte bewegliche Gut. Wenn einer der beiden stirbt, so erbt der überlebende das gesammte bewegliche Gut, während die liegenden Güter, wenn sie Erbgüter sind, an die nächsten Erben des Verstorbenen fallen. 9 Ein Erbe holt das andere. - Graf, 195, 92. 10 Erb und Gut folgt und geht an die nächsten Erben. - Graf, 200, 114; v. Kamptz, Die Provinzialrechte, III, 381. Von den Graden der Erbfolge. 11 Erbe geht allzeit vor sich. - Graf, 193, 58. Erst dann geht es zurück, wenn alle Nachkommenschaft mangelt. 12 Erbe gewinnt Erbe. - Graf, 195, 91. 13 Erbe ist kein Gewinn. (S. Erbschaft 4 und Erfniss.) - Graf, 223, 292. 14 Erbe mag man in dem Gaue suchen, da es Erbe wurde. - Graf, 201, 131. Um völlige Erblosigkeit so gut wie zu verhüten', war der Erbgang bis in die weiteste Ferne geregelt. Zunächst endete die Sibbe (s. d.) erst im siebenten Grade, dann hörte die Verwandtschaft überhaupt erst da auf, wo sie nicht mehr zu beweisen war. Und wenn dieser Fall eintrat, fiel das Gut an den nächsten Nachbar in dem Gaue, in welchem es lag, worauf sich das obige Sprichwort bezieht. 15 Erstes Erbe dem ersten Kind, letztes Erbe dem letzten Kind. - Graf, 190, 48; Grimm, Weisth., II, 383. Dies und das Sprichwort Nr. 19 sagen, dass, wenn der Vater starb und Kinder aus mehreren Ehen hinterliess, die Kinder das Gut ihrer eigenen Mutter unter sich theilten, ohne die Stiefgeschwister theilnehmen zu lassen, während das väterliche Gut allen mit gleichem Recht zufiel. 16 Kein Erbe ohne Zins. - Graf, 76, 74; Bluntschli, Staats- und Rechtsgeschichte von Zürich (1828), I, 278. Spricht die Behauptung aus, dass alle bäuerlichen Erbgüter einem Ober- oder Grundherrn zinspflichtig seien. Ohne Zweifel hat es freie Bauergüter gegeben, aber man hat sie allmählich auf die eine oder andere Art in ein Lehnsverhältniss gebracht. 17 Man soll Erbe theilen in alle Knieknoten. - Graf, 216, 226. 18 So muss man Erbe theilen, wie Gott gesprochen hat. - Graf, 215, 202. Empfiehlt für die Fälle, wo eine Erbtheilung eintrat, ein ehrliches und gerechtes Verfahren, weil Gott jedem gleiches Recht beschieden hat. 19 Väterliches Erbe väterlichen, mütterliches mütterlichen. - Graf, 190, 47. 20 Verlass dich nicht auff grosses Erb. - Lehmann, II, 796, 20. 21 Wer am Erbe Schaden hat, der hat auch billig den Frommen. - Graf, 216, 239. Von Erwägungen und Rücksichten bei der Erbtheilung. 22 Wer das Erbe nicht annimmt, braucht die Schuld nicht zu gelten. - Graf, 221, 261; Göschen, Goslarische Statuten (Berlin 1840), I, 6, 28.
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Entwischen. * Er entwischt wie ein Aal. Er schleicht sich unbemerkt davon oder sucht sich den eingegangenen Verpflichtungen glatt zu entziehen. Entzweien. * Entzwei' und gebiete. – Simrock, 2082; Körte, 1121, 1417. Lat.: Divide et impera. Entzweigehen. Es geht entzwei wie Hühnerdreck. (Meiningen.) Epetit. * Er hat Epetit bekommen. (Cayenne.) In Cayenne wächst ein Strauch, den man daselbst Epetit nennt. Die Eingeborenen haben die Gewohnheit, die Nasen ihrer jungen, zur Jagd bestimmten Hunde mit den Blättern dieses Strauchs so lange zu reiben, bis sie bluten, indem sie glauben, dass die besondere Kraft dieser Pflanze dieselben muthiger mache. Ferner nimmt man an, dass der, welcher etwas von diesem Strauche bei sich trage, zur Liebe reizen und sich überhaupt beliebt machen könne; daher hat man in Cayenne das obige Sprichwort, das man von einem gebraucht, der verliebt ist, oder der jemand eine heftige Leidenschaft einflösst. (Ausland.) Epheu. 1 Epheu hängt sich überall an. Frz.: Ce cuide li lierres que tuit soyent ses frères. (Leroux, I, 52.) 2 Schweigsamer Epheu klettert behend die Eiche hinauf. *3 Sich mit Epheu schmücken, wenn das Fest vorbei ist. (Altgr.) Wenn die Alten das Bacchusfest feierten, war es Sitte, sich mit Epheu zu bekränzen. Also etwas zu spät anwenden. Ephraim. 1 Ephron, si kein Kickel1. (Königsberg.) – Frischbier, 159. 1) Küchlein, junges Hühnchen. – Ein Zuruf, der etwa soviel sagen will, wie: Sei kein Kind! 2 Steh', Ephraim, besinne dich, du eilst in dein Verderben. – Eiselein, 146; Körte, 1122. Ein im Munde des Volks zum Sprichwort gewordener Anfang eines Kirchenliedes, um jemand im Ernst oder Scherz von etwas zurückzuhalten. Epistel. * Einem die Epistel (die Leviten, den Text) lesen. Eppich. * Sie sind noch nicht am Eppich. (Altgr.) Sie haben selbst noch nicht den Anfang einer Sache berührt. Der äusserste Rand der Gärten war vor alters mit Eppich bepflanzt. Die also bei diesem noch nicht waren, mussten sich noch am Eingange des Gartens befinden. Oder: Die Kinder, welche für Wettkämpfe erzogen werden sollten, wurden, wie man sagt, gleich nach der Geburt in Eppich gestellt. Danach würde die obige Redensart heissen: Nicht einmal den ersten Unterricht in einer Sache erhalten haben, noch mit den Elementen einer Kunst u. s. w. unbekannt sein. Erarnen. 1 Es erarnen1 selten viel Doppelzung und Doppelspiel. 1) Verdienen, entgelten, von dem einfachen arnen, das sich schon im Mittelhochdeutschen verlor. Neuhochdeutsch sagt man besonders: hart, schwer, sauer, theuer, übel erarnen. Henisch (962) hat erarnen = erpflügen, ernähren, mit übel Zeit und grosser Arbeit vollbringen. Es ist zu bedauern, dass das gute Wort im 18. Jahrhundert erlischt, wozu der Umstand wol mit beitragen mag, dass es in der Luther'schen Bibelübersetzung nicht vorkommt. (Vgl. 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[Spaltenumbruch] 3 Das Erbe fällt den Aeltern in den Busen. – Hillebrand, 158, 220; Graf, 194, 72. „Das Kind fällt wieder in der Mutter Schos“, mit dem es dieselbe Bedeutung hat, nur dass', was dort von der Mutter gesagt wird, hier auf beide Aeltern geht. 4 Das Erbe gehört zu den nächsten Erben. – Graf, 200, 116; Hach, Lübisch Recht, 256. 5 Das Erbe geht nicht aus dem Busen. – Hillebrand, 163; J. Grimm in der Zeitschrift f. geschichtl. Rechtswissenschaft, II, 51; Graf, 163, 62; Homeyer, Glosse zum Sachsenspiegel, I, 17, 1. Will sagen, dass Kinder und Enkel, mit Ausschliessung von Vorfahren und Seitenverwandten, den Verstorbenen beerben. Das Sprichwort findet sich im Sachsenspiegel, I, 17, 1. Busen bezeichnet in der mittelalterlichen Rechtssprache in der Regel Descendenten, wie auch nähere Verwandtschaft überhaupt. (Vgl. Grimm, Rechtsalt., 474.) 6 Das Erbe tritt an die Kinder. – Graf, 193, 64; Gaupp, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (Breslau 1851), 312. 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Entwischen.
* Er entwischt wie ein Aal.
Er schleicht sich unbemerkt davon oder sucht sich den eingegangenen Verpflichtungen glatt zu entziehen.
Entzweien.
* Entzwei' und gebiete. – Simrock, 2082; Körte, 1121, 1417.
Lat.: Divide et impera.
Entzweigehen.
Es geht entzwei wie Hühnerdreck. (Meiningen.)
Epetit.
* Er hat Epetit bekommen. (Cayenne.)
In Cayenne wächst ein Strauch, den man daselbst Epetit nennt. Die Eingeborenen haben die Gewohnheit, die Nasen ihrer jungen, zur Jagd bestimmten Hunde mit den Blättern dieses Strauchs so lange zu reiben, bis sie bluten, indem sie glauben, dass die besondere Kraft dieser Pflanze dieselben muthiger mache. Ferner nimmt man an, dass der, welcher etwas von diesem Strauche bei sich trage, zur Liebe reizen und sich überhaupt beliebt machen könne; daher hat man in Cayenne das obige Sprichwort, das man von einem gebraucht, der verliebt ist, oder der jemand eine heftige Leidenschaft einflösst. (Ausland.)
Epheu.
1 Epheu hängt sich überall an.
Frz.: Ce cuide li lierres que tuit soyent ses frères. (Leroux, I, 52.)
2 Schweigsamer Epheu klettert behend die Eiche hinauf.
*3 Sich mit Epheu schmücken, wenn das Fest vorbei ist. (Altgr.)
Wenn die Alten das Bacchusfest feierten, war es Sitte, sich mit Epheu zu bekränzen. Also etwas zu spät anwenden.
Ephraim.
1 Ephron, si kein Kickel1. (Königsberg.) – Frischbier, 159.
1) Küchlein, junges Hühnchen. – Ein Zuruf, der etwa soviel sagen will, wie: Sei kein Kind!
2 Steh', Ephraim, besinne dich, du eilst in dein Verderben. – Eiselein, 146; Körte, 1122.
Ein im Munde des Volks zum Sprichwort gewordener Anfang eines Kirchenliedes, um jemand im Ernst oder Scherz von etwas zurückzuhalten.
Epistel.
* Einem die Epistel (die Leviten, den Text) lesen.
Eppich.
* Sie sind noch nicht am Eppich. (Altgr.)
Sie haben selbst noch nicht den Anfang einer Sache berührt. Der äusserste Rand der Gärten war vor alters mit Eppich bepflanzt. Die also bei diesem noch nicht waren, mussten sich noch am Eingange des Gartens befinden. Oder: Die Kinder, welche für Wettkämpfe erzogen werden sollten, wurden, wie man sagt, gleich nach der Geburt in Eppich gestellt. Danach würde die obige Redensart heissen: Nicht einmal den ersten Unterricht in einer Sache erhalten haben, noch mit den Elementen einer Kunst u. s. w. unbekannt sein.
Erarnen.
1 Es erarnen1 selten viel Doppelzung und Doppelspiel.
1) Verdienen, entgelten, von dem einfachen arnen, das sich schon im Mittelhochdeutschen verlor. Neuhochdeutsch sagt man besonders: hart, schwer, sauer, theuer, übel erarnen. Henisch (962) hat erarnen = erpflügen, ernähren, mit übel Zeit und grosser Arbeit vollbringen. Es ist zu bedauern, dass das gute Wort im 18. Jahrhundert erlischt, wozu der Umstand wol mit beitragen mag, dass es in der Luther'schen Bibelübersetzung nicht vorkommt. (Vgl. Grimm, III, 697.)
2 Es muss alles erarnet werden. – Gruter, I, 37; Petri, II, 288; Henisch, 902; Eiselein, 146.
Erbarmen.
1 Ist das nicht zu erbarmen, die Reichen fressen die Armen. – Gruter, III, 55; Lehmann, II, 284, 57.
2 Zu viel Erbarmen macht verarmen.
Aehnlich mittelhochdeutsch: Swer âne mâze erbarmec ist, daz tregt vil wênig sâmen. (Zingerle, 28.)
*3 Je, lass dich das erboarmen. (Schles.) – Gomolcke, 458.
Erbe (das).
1 Besser das Erbe verzehren, als es dem Kloster (den Mönchen) gewähren.
Frz.: Mieux vaut gaudir de son patrimoine que le laisser à un ribaud moine. (Leroux, I, 24.)
2 Das Erbe bleibt da, wohin es der Tod bringt. – Graf, 204, 155; Richthofen, Altfries. Rechtsquellen, 534, 6.
Das altdeutsche Erbrecht hatte und bedurfte zur Bestimmung der Erbfolge keiner Testamente. Der Erbe war geboren, und der Tod setzte ihn in den Besitz des Gutes.
3 Das Erbe fällt den Aeltern in den Busen. – Hillebrand, 158, 220; Graf, 194, 72.
„Das Kind fällt wieder in der Mutter Schos“, mit dem es dieselbe Bedeutung hat, nur dass', was dort von der Mutter gesagt wird, hier auf beide Aeltern geht.
4 Das Erbe gehört zu den nächsten Erben. – Graf, 200, 116; Hach, Lübisch Recht, 256.
5 Das Erbe geht nicht aus dem Busen. – Hillebrand, 163; J. Grimm in der Zeitschrift f. geschichtl. Rechtswissenschaft, II, 51; Graf, 163, 62; Homeyer, Glosse zum Sachsenspiegel, I, 17, 1.
Will sagen, dass Kinder und Enkel, mit Ausschliessung von Vorfahren und Seitenverwandten, den Verstorbenen beerben. Das Sprichwort findet sich im Sachsenspiegel, I, 17, 1. Busen bezeichnet in der mittelalterlichen Rechtssprache in der Regel Descendenten, wie auch nähere Verwandtschaft überhaupt. (Vgl. Grimm, Rechtsalt., 474.)
6 Das Erbe tritt an die Kinder. – Graf, 193, 64; Gaupp, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (Breslau 1851), 312.
Die gesetzlichen Erben brauchen sich nicht um das Erbe zu bemühen, es tritt an sie heran.
7 Die sich gleich zum Erbe zählen, nehmen das Erbe gleich. – Graf, 201, 124; Homeyer, Glosse zum Sachsenspiegel, I, 3 u. 17.
Die im gleichen Grade verwandt sind, erben gleich.
8 Ein Erbe gleicht dem andern und gewinnt das andere. – Graf, 195, 93.
Die drei Sprichwörter (Nr. 8, 9 u. 12) beziehen sich auf das von dem einen Ehegatten eingebrachte bewegliche Gut. Wenn einer der beiden stirbt, so erbt der überlebende das gesammte bewegliche Gut, während die liegenden Güter, wenn sie Erbgüter sind, an die nächsten Erben des Verstorbenen fallen.
9 Ein Erbe holt das andere. – Graf, 195, 92.
10 Erb und Gut folgt und geht an die nächsten Erben. – Graf, 200, 114; v. Kamptz, Die Provinzialrechte, III, 381.
Von den Graden der Erbfolge.
11 Erbe geht allzeit vor sich. – Graf, 193, 58.
Erst dann geht es zurück, wenn alle Nachkommenschaft mangelt.
12 Erbe gewinnt Erbe. – Graf, 195, 91.
13 Erbe ist kein Gewinn. (S. Erbschaft 4 und Erfniss.) – Graf, 223, 292.
14 Erbe mag man in dem Gaue suchen, da es Erbe wurde. – Graf, 201, 131.
Um völlige Erblosigkeit so gut wie zu verhüten', war der Erbgang bis in die weiteste Ferne geregelt. Zunächst endete die Sibbe (s. d.) erst im siebenten Grade, dann hörte die Verwandtschaft überhaupt erst da auf, wo sie nicht mehr zu beweisen war. Und wenn dieser Fall eintrat, fiel das Gut an den nächsten Nachbar in dem Gaue, in welchem es lag, worauf sich das obige Sprichwort bezieht.
15 Erstes Erbe dem ersten Kind, letztes Erbe dem letzten Kind. – Graf, 190, 48; Grimm, Weisth., II, 383.
Dies und das Sprichwort Nr. 19 sagen, dass, wenn der Vater starb und Kinder aus mehreren Ehen hinterliess, die Kinder das Gut ihrer eigenen Mutter unter sich theilten, ohne die Stiefgeschwister theilnehmen zu lassen, während das väterliche Gut allen mit gleichem Recht zufiel.
16 Kein Erbe ohne Zins. – Graf, 76, 74; Bluntschli, Staats- und Rechtsgeschichte von Zürich (1828), I, 278.
Spricht die Behauptung aus, dass alle bäuerlichen Erbgüter einem Ober- oder Grundherrn zinspflichtig seien. Ohne Zweifel hat es freie Bauergüter gegeben, aber man hat sie allmählich auf die eine oder andere Art in ein Lehnsverhältniss gebracht.
17 Man soll Erbe theilen in alle Knieknoten. – Graf, 216, 226.
18 So muss man Erbe theilen, wie Gott gesprochen hat. – Graf, 215, 202.
Empfiehlt für die Fälle, wo eine Erbtheilung eintrat, ein ehrliches und gerechtes Verfahren, weil Gott jedem gleiches Recht beschieden hat.
19 Väterliches Erbe väterlichen, mütterliches mütterlichen. – Graf, 190, 47.
20 Verlass dich nicht auff grosses Erb. – Lehmann, II, 796, 20.
21 Wer am Erbe Schaden hat, der hat auch billig den Frommen. – Graf, 216, 239.
Von Erwägungen und Rücksichten bei der Erbtheilung.
22 Wer das Erbe nicht annimmt, braucht die Schuld nicht zu gelten. – Graf, 221, 261; Göschen, Goslarische Statuten (Berlin 1840), I, 6, 28.
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