Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 4. Leipzig, 1876.[Spaltenumbruch] Pann); op den tormen und tinnen (Soester Fehde, S. 684); tins und tribut (Braunschw. Kron., 304); mit torwe und twige (übergab der Besitzer eines Gutes seinem Nachfolger; Grimm, Rechtsalt., 114); trotz und trutz, trutz und trotz (Fastnachtspiel, I, 401, 1); Treff (s. d. 1) ist Trumpf; Tugt und Tür (Zucht und Zierde; he wet nid von Tugt un von Tierde). 3 Trieb macht Lieb'. - Simrock, 10482; Körte, 6055; Lehmann, II, 626, 30. Triebs. * Auf den Triebs geben. - Stoppe, 399; Weinhold, 100. Einem den letzten Rest geben. Triefen. 1 So lang es treufft, verseycht es nit. - Murner, Nb., 22. *2 Er treufft wie ein braten. - Herberger, Hertzpostille, II, 369. Triel. * Den Triel1 hängen lassen. - Schöpf, 756. 1) Mund, vgl. Mittelhochd. Wb., III, 30. - In Baiern: Den Triel herabhängen, d. i. vor Unmuth ein langes Gesicht machen. (Klein, II, 196.) Mürrisch sein. Trier. 1 Als Trier tausend Jahre stand, ward Rom gebaut. - Deutsche Romanzeitung, III, 43, 391; Hesekiel, 18. 2 Trier, das sag' ich und ist gewiss, die älteste Stadt in Deutschland ist. - Körte, 6036; Pistor., VI, 54. Triller. 1 Am Trillern erkennt man die Lerche. - Altmann VI, 389. 2 Du hast gut trillern, sagte der Bauer zur Lerche, du hast keinen Weizen zu verkaufen. Trimis. * Bist gar von Trimis oder nicht recht im Stiefel? - Sutermeister, 49. Trimmel. * Er bläst auf dem Trimmel. (Königsberg.) Wenn jemand prahlt. Trinken. 1 Beim Trinken und Essen wird der Kummer vergessen. 2 Besser trincken von einer fliegen, als von einem weidenblatt, denn das fellt ins Wasser, ein fliege wol in gutem Bier oder Wein ligt. - Henisch, 1146, 50; Petri, II, 39. 3 Bey Trincken vnd Essen soll man dess armen Lazari nicht vergessen. - Lehmann, 191, 20. Lat.: Cum sis in mensa, tunc est de paupere pensa. (Chaos, 106.) 4 Da wir tranken unsern Trank, da wir sangen unsern Gesang, da wir trugen unser Gewand, da stand es wohl im deutschen Land. - Simrock, 10500. 5 Das Trinken wär' schon angenehm, wenn nur der Katzenjammer nicht käm'. Dän.: Södt er at drikke, og surt er igien at give. (Pron. dan., 120.) 6 Der du gern trinkest guten Wein, denk' auch, dass er bezahlt will sein. Lat.: Nulla salus lymphis vinum se poscimus omnes. (Chaos, 217.) 7 Der kann gut trinken, der den Katzenjammer nicht kennt. 8 Der nicht mehr trinken kan, ist nicht mehr tauglich zur fröligkeit. - Lehmann, 880, 53. 9 Der trinkt genug, der Trauer hat. 10 Der viel trinkt, bezahlt langsam seine Schulden. Frz.: L'homme qui trop boit, tard paie ce qu'il doit. (Kritzinger, 378a.) 11 Die gern trinken, nicht weit denken; kaum haben sie getrunken, soll man wieder schenken. - Witzfunken, IIIa, 9. 12 Dräinjk en äss, äsen Härgot nit vergäss. (Siebenbürg.-sächs.) - Schuster, 309b. 13 Dräinjk und äss, der uormer Likt nit vergäss. (Siebenbürg.-sächs.) - Schuster, 309a. 14 Dreimol über Tisch getrunken, ist das allergesundeste. - Simrock, 10496. [Spaltenumbruch] 15 Drinck unde ith, godt nicht vorgit, bewar din ehr, di wert nich mer van diner have, den dok tom grave. - Ebstorf, 20. 16 Drink ens to, mein lew' Dauking1 segt oll Spinnsch, helpt all mit satten2. (Mecklenburg.) - Hoefer, 996. 1) Verkleinerungswort von "du" = Duchen. 2) Satt machen. 17 Drinken maket Fründschaft. - Schambach, II, 141. Beim Trinken werden viel Freundschaften geschlossen, wenn sie auch meist nicht von langer Dauer sind. 18 Du solt beim Trinken und Essen Lazarum nit vergessen. - Aarg. Taschenbuch. Spruch auf einer Schüssel. 19 Es soll einer trincken wie ein Kuh, die hört auff, wenn sie den Durst hat gelöscht. - Lehmann, 759, 56. Wenn man von jemand sagt: er trinkt oder säuft wie eine Kuh, so meint man nicht, dass er aufhört, wenn er satt ist, sondern dass er, der Mensch, so viel trinkt, als wenn er eine Kuh wäre. Dän.: Han drikker som en koe. (Prov. dan., 121.) 20 Es trincken Tausend eher sich den Tod, eh einer stirbt vor Hungersnoth. - Lehmann, II, 159, 193; Henisch, 779, 18; Eiselein, 604; Simrock, 10489; Körte, 6059; Körte2, 6708. Lat.: Valde frequens haustus, non est, mihi credite faustus. (Chaos, 224.) 21 Es trincken tausent ehe den Tod, als dass einer stürb von durstes noth. - Gruter, III, 37; Petri, II, 301; Gerlach, 282; Braun, I, 4595. 22 Es trincket sich lustiger auss dem frischen brunnen, denn auss alten froschlachen. - Henisch, 1261, 13; Petri, II, 301. 23 Es trinkt ein jeder, was er kann; wer austrinkt, fängt von vorne an. - Neue stettiner Zeitung, 1865. Dieser Spruch gehört dem lippehner Stadtrath an, und seine Entstehung soll folgende sein. Die jetzt zum Regierungsbezirk Frankfurt a. O., im Kreise Soldin, am Mandel-Wendelsee liegende kleine brandenburgische Stadt Lippehne gehörte, ehe sie mit der Neumark verbunden wurde, zu Pommern. In der Zeit, als die Rechtspflege noch mit der Verwaltung verbunden war, fanden die Sitzungen des lippehner Magistrats bei einem Trunke dortigen Doppelbiers statt. Der Stadtschreiber schenkte in einen mächtigen Humpen ein und überreichte ihn dem Bürgermeister, von dem er immer zum nächst ältesten Rathsherrn weiter ging. So war es Jahrhunderte gegangen, als plötzlich dieser schöne Brauch eine Störung erlitt. Es trat zwischen dem jüngsten und vorjüngsten Rathsherrn eine Spannung ein, und der letztere glaubte seinen Gegner nicht empfindlicher kränken zu können, als dass er jeden Humpen stets so weit austrank, dass für seinen Gegner nur ein schnöder Rest, kaum ein Kuhschluck übrig blieb. Der in so empfindlicher Weise geschädigte Rathsherr wurde endlich klagbar. Der lippehner Magistrat selbst war die erste Instanz. Die Sache nahm mehrere Sitzungen in Anspruch und führte zu dem Urtheil, dass jeder so viel trinken könne, als er wolle. Nach diesem Erkenntniss blieb dem jüngsten Rathsherrn nur der "Kuhtrunk" oder die "Bartneige". Er appellirte an das Gericht zu Kollins, als die zweite Instanz. Nach langen Jahren, als ganze Gebirge von Actenstössen zusammengeschrieben worden waren, erschien der Gerichtsdirector aus Kollins endlich mit dem Gerichtsschreiber in Lippehne, um in einer angesetzten Magistratssitzung das Erkenntniss zu publiciren, dessen Tenor dahin lautete: Qui bibit ex negas, ex frischibus incipit ille, den der lippehner Stadtpoet in obiger Weise verstand und übersetzte. Das Erkenntniss trat sofort in Rechtskraft. Der Humpen wurde gestellt, und man begann in alter Ordnung zu trinken; und der vorjüngste trank wieder bis auf wenige Tropfen aus. Da liess der Bürgermeister aufs Neue füllen, und reichte selbst den vollen Humpen dem jüngsten Rathsherrn. So trat das reformirte Stadtrecht in Lippehne ins Leben. Der vorjüngste Rathsherr fiel aber infolge dieser Neuerung vom Stuhle und musste nach Hause getragen werden. Die Urkunden dieses wichtigen Processes sind leider im Jahre 1826 durch den Brand des Gerichtsgebäudes zerstört worden. (Niederschles. Zeitung, Görlitz 1865, Nr. 22.) 24 Es trinkt mancher nicht zu viel, er kann nur zu wenig vertragen. - Witzfunken, IVb, 111. 25 Es trinkt sich niemand weise. Holl.: Niemand drinkt zich tot wijsheid. (Harrebomee, II, 466b.) 26 Früh getrunken, abends gehunken. Dän.: Formiddags drankere, efter middags giekke. (Prov. dan., 181.)
[Spaltenumbruch] Pann); op den tormen und tinnen (Soester Fehde, S. 684); tins und tribut (Braunschw. Kron., 304); mit torwe und twige (übergab der Besitzer eines Gutes seinem Nachfolger; Grimm, Rechtsalt., 114); trotz und trutz, trutz und trotz (Fastnachtspiel, I, 401, 1); Treff (s. d. 1) ist Trumpf; Tugt und Tür (Zucht und Zierde; he wêt nid von Tugt un von Tierde). 3 Trieb macht Lieb'. – Simrock, 10482; Körte, 6055; Lehmann, II, 626, 30. Triebs. * Auf den Triebs geben. – Stoppe, 399; Weinhold, 100. Einem den letzten Rest geben. Triefen. 1 So lang es treufft, verseycht es nit. – Murner, Nb., 22. *2 Er treufft wie ein braten. – Herberger, Hertzpostille, II, 369. Triel. * Den Triel1 hängen lassen. – Schöpf, 756. 1) Mund, vgl. Mittelhochd. Wb., III, 30. – In Baiern: Den Triel herabhängen, d. i. vor Unmuth ein langes Gesicht machen. (Klein, II, 196.) Mürrisch sein. Trier. 1 Als Trier tausend Jahre stand, ward Rom gebaut. – Deutsche Romanzeitung, III, 43, 391; Hesekiel, 18. 2 Trier, das sag' ich und ist gewiss, die älteste Stadt in Deutschland ist. – Körte, 6036; Pistor., VI, 54. Triller. 1 Am Trillern erkennt man die Lerche. – Altmann VI, 389. 2 Du hast gut trillern, sagte der Bauer zur Lerche, du hast keinen Weizen zu verkaufen. Trimis. * Bist gar von Trimis oder nicht recht im Stiefel? – Sutermeister, 49. Trimmel. * Er bläst auf dem Trimmel. (Königsberg.) Wenn jemand prahlt. Trinken. 1 Beim Trinken und Essen wird der Kummer vergessen. 2 Besser trincken von einer fliegen, als von einem weidenblatt, denn das fellt ins Wasser, ein fliege wol in gutem Bier oder Wein ligt. – Henisch, 1146, 50; Petri, II, 39. 3 Bey Trincken vnd Essen soll man dess armen Lazari nicht vergessen. – Lehmann, 191, 20. Lat.: Cum sis in mensa, tunc est de paupere pensa. 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Nach diesem Erkenntniss blieb dem jüngsten Rathsherrn nur der „Kuhtrunk“ oder die „Bartneige“. Er appellirte an das Gericht zu Kollins, als die zweite Instanz. Nach langen Jahren, als ganze Gebirge von Actenstössen zusammengeschrieben worden waren, erschien der Gerichtsdirector aus Kollins endlich mit dem Gerichtsschreiber in Lippehne, um in einer angesetzten Magistratssitzung das Erkenntniss zu publiciren, dessen Tenor dahin lautete: Qui bibit ex negas, ex frischibus incipit ille, den der lippehner Stadtpoet in obiger Weise verstand und übersetzte. Das Erkenntniss trat sofort in Rechtskraft. Der Humpen wurde gestellt, und man begann in alter Ordnung zu trinken; und der vorjüngste trank wieder bis auf wenige Tropfen aus. Da liess der Bürgermeister aufs Neue füllen, und reichte selbst den vollen Humpen dem jüngsten Rathsherrn. So trat das reformirte Stadtrecht in Lippehne ins Leben. Der vorjüngste Rathsherr fiel aber infolge dieser Neuerung vom Stuhle und musste nach Hause getragen werden. Die Urkunden dieses wichtigen Processes sind leider im Jahre 1826 durch den Brand des Gerichtsgebäudes zerstört worden. (Niederschles. Zeitung, Görlitz 1865, Nr. 22.) 24 Es trinkt mancher nicht zu viel, er kann nur zu wenig vertragen. – Witzfunken, IVb, 111. 25 Es trinkt sich niemand weise. Holl.: Niemand drinkt zich tot wijsheid. (Harrebomée, II, 466b.) 26 Früh getrunken, abends gehunken. Dän.: Formiddags drankere, efter middags giekke. (Prov. dan., 181.)
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In der Zeit, als die Rechtspflege noch mit der Verwaltung verbunden war, fanden die Sitzungen des lippehner Magistrats bei einem Trunke dortigen Doppelbiers statt. Der Stadtschreiber schenkte in einen mächtigen Humpen ein und überreichte ihn dem Bürgermeister, von dem er immer zum nächst ältesten Rathsherrn weiter ging. So war es Jahrhunderte gegangen, als plötzlich dieser schöne Brauch eine Störung erlitt. Es trat zwischen dem jüngsten und vorjüngsten Rathsherrn eine Spannung ein, und der letztere glaubte seinen Gegner nicht empfindlicher kränken zu können, als dass er jeden Humpen stets so weit austrank, dass für seinen Gegner nur ein schnöder Rest, kaum ein Kuhschluck übrig blieb. Der in so empfindlicher Weise geschädigte Rathsherr wurde endlich klagbar. Der lippehner Magistrat selbst war die erste Instanz. Die Sache nahm mehrere Sitzungen in Anspruch und führte zu dem Urtheil, dass jeder so viel trinken könne, als er wolle. Nach diesem Erkenntniss blieb dem jüngsten Rathsherrn nur der „Kuhtrunk“ oder die „Bartneige“. Er appellirte an das Gericht zu Kollins, als die zweite Instanz. Nach langen Jahren, als ganze Gebirge von Actenstössen zusammengeschrieben worden waren, erschien der Gerichtsdirector aus Kollins endlich mit dem Gerichtsschreiber in Lippehne, um in einer angesetzten Magistratssitzung das Erkenntniss zu publiciren, dessen Tenor dahin lautete: Qui bibit ex negas, ex frischibus incipit ille, den der lippehner Stadtpoet in obiger Weise verstand und übersetzte. Das Erkenntniss trat sofort in Rechtskraft. Der Humpen wurde gestellt, und man begann in alter Ordnung zu trinken; und der vorjüngste trank wieder bis auf wenige Tropfen aus. Da liess der Bürgermeister aufs Neue füllen, und reichte selbst den vollen Humpen dem jüngsten Rathsherrn. So trat das reformirte Stadtrecht in Lippehne ins Leben. Der vorjüngste Rathsherr fiel aber infolge dieser Neuerung vom Stuhle und musste nach Hause getragen werden. Die Urkunden dieses wichtigen Processes sind leider im Jahre 1826 durch den Brand des Gerichtsgebäudes zerstört worden. (<hi rendition="#i">Niederschles. Zeitung, Görlitz 1865, Nr. 22.</hi>)</p><lb/> <p rendition="#et"><hi rendition="#larger">24 Es trinkt mancher nicht zu viel, er kann nur zu wenig vertragen.</hi> – <hi rendition="#i">Witzfunken, IV<hi rendition="#sup">b</hi>, 111.</hi></p><lb/> <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">25 Es trinkt sich niemand weise.</hi> </p><lb/> <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Holl.</hi>: Niemand drinkt zich tot wijsheid. (<hi rendition="#i">Harrebomée, II, 466<hi rendition="#sup">b</hi>.</hi>)</p><lb/> <p rendition="#et"> <hi rendition="#larger">26 Früh getrunken, abends gehunken.</hi> </p><lb/> <p rendition="#et2"><hi rendition="#i">Dän.</hi>: Formiddags drankere, efter middags giekke. 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Pann); op den tormen und tinnen (Soester Fehde, S. 684); tins und tribut (Braunschw. Kron., 304); mit torwe und twige (übergab der Besitzer eines Gutes seinem Nachfolger; Grimm, Rechtsalt., 114); trotz und trutz, trutz und trotz (Fastnachtspiel, I, 401, 1); Treff (s. d. 1) ist Trumpf; Tugt und Tür (Zucht und Zierde; he wêt nid von Tugt un von Tierde).
3 Trieb macht Lieb'. – Simrock, 10482; Körte, 6055; Lehmann, II, 626, 30.
Triebs.
* Auf den Triebs geben. – Stoppe, 399; Weinhold, 100.
Einem den letzten Rest geben.
Triefen.
1 So lang es treufft, verseycht es nit. – Murner, Nb., 22.
*2 Er treufft wie ein braten. – Herberger, Hertzpostille, II, 369.
Triel.
* Den Triel1 hängen lassen. – Schöpf, 756.
1) Mund, vgl. Mittelhochd. Wb., III, 30. – In Baiern: Den Triel herabhängen, d. i. vor Unmuth ein langes Gesicht machen. (Klein, II, 196.) Mürrisch sein.
Trier.
1 Als Trier tausend Jahre stand, ward Rom gebaut. – Deutsche Romanzeitung, III, 43, 391; Hesekiel, 18.
2 Trier, das sag' ich und ist gewiss, die älteste Stadt in Deutschland ist. – Körte, 6036; Pistor., VI, 54.
Triller.
1 Am Trillern erkennt man die Lerche. – Altmann VI, 389.
2 Du hast gut trillern, sagte der Bauer zur Lerche, du hast keinen Weizen zu verkaufen.
Trimis.
* Bist gar von Trimis oder nicht recht im Stiefel? – Sutermeister, 49.
Trimmel.
* Er bläst auf dem Trimmel. (Königsberg.)
Wenn jemand prahlt.
Trinken.
1 Beim Trinken und Essen wird der Kummer vergessen.
2 Besser trincken von einer fliegen, als von einem weidenblatt, denn das fellt ins Wasser, ein fliege wol in gutem Bier oder Wein ligt. – Henisch, 1146, 50; Petri, II, 39.
3 Bey Trincken vnd Essen soll man dess armen Lazari nicht vergessen. – Lehmann, 191, 20.
Lat.: Cum sis in mensa, tunc est de paupere pensa. (Chaos, 106.)
4 Da wir tranken unsern Trank, da wir sangen unsern Gesang, da wir trugen unser Gewand, da stand es wohl im deutschen Land. – Simrock, 10500.
5 Das Trinken wär' schon angenehm, wenn nur der Katzenjammer nicht käm'.
Dän.: Sødt er at drikke, og surt er igien at give. (Pron. dan., 120.)
6 Der du gern trinkest guten Wein, denk' auch, dass er bezahlt will sein.
Lat.: Nulla salus lymphis vinum se poscimus omnes. (Chaos, 217.)
7 Der kann gut trinken, der den Katzenjammer nicht kennt.
8 Der nicht mehr trinken kan, ist nicht mehr tauglich zur fröligkeit. – Lehmann, 880, 53.
9 Der trinkt genug, der Trauer hat.
10 Der viel trinkt, bezahlt langsam seine Schulden.
Frz.: L'homme qui trop boit, tard païe ce qu'il doit. (Kritzinger, 378a.)
11 Die gern trinken, nicht weit denken; kaum haben sie getrunken, soll man wieder schenken. – Witzfunken, IIIa, 9.
12 Dräinjk en äss, äsen Härgot nit vergäss. (Siebenbürg.-sächs.) – Schuster, 309b.
13 Dräinjk und äss, der uormer Likt nit vergäss. (Siebenbürg.-sächs.) – Schuster, 309a.
14 Dreimol über Tisch getrunken, ist das allergesundeste. – Simrock, 10496.
15 Drinck unde ith, godt nicht vorgit, bewar din ehr, di wert nich mer van diner have, den dok tom grave. – Ebstorf, 20.
16 Drink êns tô, mîn lêw' Dûking1 segt oll Spinnsch, helpt all mit satten2. (Mecklenburg.) – Hoefer, 996.
1) Verkleinerungswort von „du“ = Duchen.
2) Satt machen.
17 Drinken mâket Fründschaft. – Schambach, II, 141.
Beim Trinken werden viel Freundschaften geschlossen, wenn sie auch meist nicht von langer Dauer sind.
18 Du solt beim Trinken und Essen Lazarum nit vergessen. – Aarg. Taschenbuch.
Spruch auf einer Schüssel.
19 Es soll einer trincken wie ein Kuh, die hört auff, wenn sie den Durst hat gelöscht. – Lehmann, 759, 56.
Wenn man von jemand sagt: er trinkt oder säuft wie eine Kuh, so meint man nicht, dass er aufhört, wenn er satt ist, sondern dass er, der Mensch, so viel trinkt, als wenn er eine Kuh wäre.
Dän.: Han drikker som en koe. (Prov. dan., 121.)
20 Es trincken Tausend eher sich den Tod, eh einer stirbt vor Hungersnoth. – Lehmann, II, 159, 193; Henisch, 779, 18; Eiselein, 604; Simrock, 10489; Körte, 6059; Körte2, 6708.
Lat.: Valde frequens haustus, non est, mihi credite faustus. (Chaos, 224.)
21 Es trincken tausent ehe den Tod, als dass einer stürb von durstes noth. – Gruter, III, 37; Petri, II, 301; Gerlach, 282; Braun, I, 4595.
22 Es trincket sich lustiger auss dem frischen brunnen, denn auss alten froschlachen. – Henisch, 1261, 13; Petri, II, 301.
23 Es trinkt ein jeder, was er kann; wer austrinkt, fängt von vorne an. – Neue stettiner Zeitung, 1865.
Dieser Spruch gehört dem lippehner Stadtrath an, und seine Entstehung soll folgende sein. Die jetzt zum Regierungsbezirk Frankfurt a. O., im Kreise Soldin, am Mandel-Wendelsee liegende kleine brandenburgische Stadt Lippehne gehörte, ehe sie mit der Neumark verbunden wurde, zu Pommern. In der Zeit, als die Rechtspflege noch mit der Verwaltung verbunden war, fanden die Sitzungen des lippehner Magistrats bei einem Trunke dortigen Doppelbiers statt. Der Stadtschreiber schenkte in einen mächtigen Humpen ein und überreichte ihn dem Bürgermeister, von dem er immer zum nächst ältesten Rathsherrn weiter ging. So war es Jahrhunderte gegangen, als plötzlich dieser schöne Brauch eine Störung erlitt. Es trat zwischen dem jüngsten und vorjüngsten Rathsherrn eine Spannung ein, und der letztere glaubte seinen Gegner nicht empfindlicher kränken zu können, als dass er jeden Humpen stets so weit austrank, dass für seinen Gegner nur ein schnöder Rest, kaum ein Kuhschluck übrig blieb. Der in so empfindlicher Weise geschädigte Rathsherr wurde endlich klagbar. Der lippehner Magistrat selbst war die erste Instanz. Die Sache nahm mehrere Sitzungen in Anspruch und führte zu dem Urtheil, dass jeder so viel trinken könne, als er wolle. Nach diesem Erkenntniss blieb dem jüngsten Rathsherrn nur der „Kuhtrunk“ oder die „Bartneige“. Er appellirte an das Gericht zu Kollins, als die zweite Instanz. Nach langen Jahren, als ganze Gebirge von Actenstössen zusammengeschrieben worden waren, erschien der Gerichtsdirector aus Kollins endlich mit dem Gerichtsschreiber in Lippehne, um in einer angesetzten Magistratssitzung das Erkenntniss zu publiciren, dessen Tenor dahin lautete: Qui bibit ex negas, ex frischibus incipit ille, den der lippehner Stadtpoet in obiger Weise verstand und übersetzte. Das Erkenntniss trat sofort in Rechtskraft. Der Humpen wurde gestellt, und man begann in alter Ordnung zu trinken; und der vorjüngste trank wieder bis auf wenige Tropfen aus. Da liess der Bürgermeister aufs Neue füllen, und reichte selbst den vollen Humpen dem jüngsten Rathsherrn. So trat das reformirte Stadtrecht in Lippehne ins Leben. Der vorjüngste Rathsherr fiel aber infolge dieser Neuerung vom Stuhle und musste nach Hause getragen werden. Die Urkunden dieses wichtigen Processes sind leider im Jahre 1826 durch den Brand des Gerichtsgebäudes zerstört worden. (Niederschles. Zeitung, Görlitz 1865, Nr. 22.)
24 Es trinkt mancher nicht zu viel, er kann nur zu wenig vertragen. – Witzfunken, IVb, 111.
25 Es trinkt sich niemand weise.
Holl.: Niemand drinkt zich tot wijsheid. (Harrebomée, II, 466b.)
26 Früh getrunken, abends gehunken.
Dän.: Formiddags drankere, efter middags giekke. (Prov. dan., 181.)
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