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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Viertes Kapitel. Die Gesimse.

Um ein Vorüberkippen des freischwebenden Theiles zu verhüten,
werden die Ankersteine (Binder) bis zur Dachräsche hintermauert; häufig
kann man die Sandsteingesimse auch direct durch die Balkenlage belasten.

Ist das Hauptgesims ein sogenanntes Konsolengesims, bei welchem
die Unterglieder verhältnißmäßig am größten sind, so gehen die Kon-

[Abbildung] Fig. 520.
[Abbildung] Fig. 521.
[Abbildung] Fig. 522.
solen als Binder durch die ganze Mauer, damit die Hängeplatte auf
den Konsolen als Läuferstein ruhe und nur 10zm in die Mauer

Viertes Kapitel. Die Geſimſe.

Um ein Vorüberkippen des freiſchwebenden Theiles zu verhüten,
werden die Ankerſteine (Binder) bis zur Dachräſche hintermauert; häufig
kann man die Sandſteingeſimſe auch direct durch die Balkenlage belaſten.

Iſt das Hauptgeſims ein ſogenanntes Konſolengeſims, bei welchem
die Unterglieder verhältnißmäßig am größten ſind, ſo gehen die Kon-

[Abbildung] Fig. 520.
[Abbildung] Fig. 521.
[Abbildung] Fig. 522.
ſolen als Binder durch die ganze Mauer, damit die Hängeplatte auf
den Konſolen als Läuferſtein ruhe und nur 10zm in die Mauer

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[494/0510] Viertes Kapitel. Die Geſimſe. Um ein Vorüberkippen des freiſchwebenden Theiles zu verhüten, werden die Ankerſteine (Binder) bis zur Dachräſche hintermauert; häufig kann man die Sandſteingeſimſe auch direct durch die Balkenlage belaſten. Iſt das Hauptgeſims ein ſogenanntes Konſolengeſims, bei welchem die Unterglieder verhältnißmäßig am größten ſind, ſo gehen die Kon- [Abbildung Fig. 520.] [Abbildung Fig. 521.] [Abbildung Fig. 522.] ſolen als Binder durch die ganze Mauer, damit die Hängeplatte auf den Konſolen als Läuferſtein ruhe und nur 10zm in die Mauer

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 494. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/510>, abgerufen am 23.11.2024.