Weigel, Erhard: Arithmetische Beschreibung der Moral-Weißheit von Personen und Sachen Worauf das gemeine Wesen bestehet. Jena, 1674.Capilel. zur Veränderung. den Zahlen als 12. gegen 4. oder von ungeraden Zahlen als 15.gegen 5. bestehe: Daß ein Quadrupl-Gespanschafft entweder von grossen Zahlen als 100. gegen 25. oder von kleinen Zahlen 8. gegen 2. bestehe: Da beyderseits doch einerley Wesen/ einerley Natur/ und derselben einerley Formal Eigenschafften bleiben. Wie denn auch die wesentlichen Veränderungen sich allhier fin- den/ ob gleich nichts frembdes mehr dazu gesetzet/ auch kein Stück davon weggeworffen wird/ sondern die gantze Materie so viel vorhanden gewesen/ auch hernach da bleibet: Dann zum Exem- pel auß der Tripl-Gespanschafft kan eine gantze andere Gegen- geltung und Gespanschafft werden. (1.) Durch blose Verse- tzung derer beyden Haupt-Stücke/ so gibt die Tripl eine Tritl- Gespanschafft/ als 4. gegen 12. oder 5. gegen 15. (2.) Durch Uberlassung/ oder durch Versetzung einiger Theile von einem Haupt-Stück zu dem andern: Als auß der Tripl-Gespanschafft 12. gegen 4. kan eine Gleich-Gespanschafft 8. gegen 8. werden/ denn 4. von 12. abgezogen/ bleibt 8. und hierauff dasselbe 4. zum andern 4. gesetzt/ macht auch 8. wolte man aber beyde Haupt-Stücke biß auff ihre letzte Stücklein/ so zusammen sechzehen eins außtragen/ welche gleichsamb eine Prim-Materie geben/ resolviren/ und hier- auff wider also gespanschafftlich zusammen setzen/ so würden noch mehrerley Gespanschafften können drauß werden/ zum Ex- empel ein Septupl-Gespanschafft/ als 14. gegen 2. oder eine Fünffdrittel-Gespanschafft 10. gegen 6. und so fort an. Da/ dann allezeit/ wenn eine neue Gespanschafft componirt und geordnet wird/ so muß die alte dividiret, und zerrissen werden. Eben also gehets auch mit derer Gespanschafftlichen Dinge . Entweder nach einiger Beschaffenheit die es hat/ und zwar 1. nach einer bloß/ überhaupt und unermessen betrachteter Beschaf- T 2
Capilel. zur Veraͤnderung. den Zahlen als 12. gegen 4. oder von ungeraden Zahlen als 15.gegen 5. beſtehe: Daß ein Quadrupl-Geſpanſchafft entweder von groſſen Zahlen als 100. gegen 25. oder von kleinen Zahlen 8. gegen 2. beſtehe: Da beyderſeits doch einerley Weſen/ einerley Natur/ und derſelben einerley Formal Eigenſchafften bleiben. Wie denn auch die weſentlichen Veraͤnderungen ſich allhier fin- den/ ob gleich nichts frembdes mehr dazu geſetzet/ auch kein Stuͤck davon weggeworffen wird/ ſondern die gantze Materie ſo viel vorhanden geweſen/ auch hernach da bleibet: Dann zum Exem- pel auß der Tripl-Geſpanſchafft kan eine gantze andere Gegen- geltung und Geſpanſchafft werden. (1.) Durch bloſe Verſe- tzung derer beyden Haupt-Stuͤcke/ ſo gibt die Tripl eine Tritl- Geſpanſchafft/ als 4. gegen 12. oder 5. gegen 15. (2.) Durch Uberlaſſung/ oder durch Verſetzung einiger Theile von einem Haupt-Stuͤck zu dem andern: Als auß der Tripl-Geſpanſchafft 12. gegen 4. kan eine Gleich-Geſpanſchafft 8. gegen 8. werden/ deñ 4. von 12. abgezogen/ bleibt 8. und hierauff daſſelbe 4. zum andern 4. geſetzt/ macht auch 8. wolte man aber beyde Haupt-Stuͤcke biß auff ihre letzte Stuͤcklein/ ſo zuſammen ſechzehen eins außtragen/ welche gleichſamb eine Prim-Materie geben/ reſolviren/ und hier- auff wider alſo geſpanſchafftlich zuſammen ſetzen/ ſo wuͤrden noch mehrerley Geſpanſchafften koͤnnen drauß werden/ zum Ex- empel ein Septupl-Geſpanſchafft/ als 14. gegen 2. oder eine Fuͤnffdrittel-Geſpanſchafft 10. gegen 6. und ſo fort an. Da/ dañ allezeit/ wenn eine neue Geſpanſchafft componirt und geordnet wird/ ſo muß die alte dividiret, und zerriſſen werden. Eben alſo gehets auch mit derer Geſpanſchafftlichen Dinge ♈. Entweder nach einiger Beſchaffenheit die es hat/ und zwar 1. nach einer bloß/ uͤberhaupt und unermeſſen betrachteter Beſchaf- T 2
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Capilel. zur Veraͤnderung.
den Zahlen als 12. gegen 4. oder von ungeraden Zahlen als 15.
gegen 5. beſtehe: Daß ein Quadrupl-Geſpanſchafft entweder
von groſſen Zahlen als 100. gegen 25. oder von kleinen Zahlen 8.
gegen 2. beſtehe: Da beyderſeits doch einerley Weſen/ einerley
Natur/ und derſelben einerley Formal Eigenſchafften bleiben.
Wie denn auch die weſentlichen Veraͤnderungen ſich allhier fin-
den/ ob gleich nichts frembdes mehr dazu geſetzet/ auch kein Stuͤck
davon weggeworffen wird/ ſondern die gantze Materie ſo viel
vorhanden geweſen/ auch hernach da bleibet: Dann zum Exem-
pel auß der Tripl-Geſpanſchafft kan eine gantze andere Gegen-
geltung und Geſpanſchafft werden. (1.) Durch bloſe Verſe-
tzung derer beyden Haupt-Stuͤcke/ ſo gibt die Tripl eine Tritl-
Geſpanſchafft/ als 4. gegen 12. oder 5. gegen 15. (2.) Durch
Uberlaſſung/ oder durch Verſetzung einiger Theile von einem
Haupt-Stuͤck zu dem andern: Als auß der Tripl-Geſpanſchafft
12. gegen 4. kan eine Gleich-Geſpanſchafft 8. gegen 8. werden/ deñ
4. von 12. abgezogen/ bleibt 8. und hierauff daſſelbe 4. zum andern
4. geſetzt/ macht auch 8. wolte man aber beyde Haupt-Stuͤcke biß
auff ihre letzte Stuͤcklein/ ſo zuſammen ſechzehen eins außtragen/
welche gleichſamb eine Prim-Materie geben/ reſolviren/ und hier-
auff wider alſo geſpanſchafftlich zuſammen ſetzen/ ſo wuͤrden
noch mehrerley Geſpanſchafften koͤnnen drauß werden/ zum Ex-
empel ein Septupl-Geſpanſchafft/ als 14. gegen 2. oder eine
Fuͤnffdrittel-Geſpanſchafft 10. gegen 6. und ſo fort an. Da/ dañ
allezeit/ wenn eine neue Geſpanſchafft componirt und geordnet
wird/ ſo muß die alte dividiret, und zerriſſen werden.
Eben alſo gehets auch mit derer Geſpanſchafftlichen Dinge
zumahl derer bloſen Coͤrper ihren Veraͤnderungen daher/ welche
gleicher Geſtalt viererley ſind/ wenn man nur die jenigen anſehen
will/ welche jedem geſpanſchafftlichen Ding an- und vor ſich/ und
nach ſeinem eigenthuͤmlichen Zuſtand zukommen: Deren zwey
nur einige Beſchaffenheiten allein betreffen; Die anderen zwey
aber betreffen das gantze geſpanſchafftliche Weſen. Denn es
kan ein ſolch Ding an und in ſich ſelbſt veraͤndert werden
♈. Entweder nach einiger Beſchaffenheit die es hat/ und zwar
1. nach einer bloß/ uͤberhaupt und unermeſſen betrachteter
Beſchaf-
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