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Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135).

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92 Kruiskade Rotterdam). in Rotterdam unter der Leitung von
Martina Kramers, Schriftführerin des Weltbundes, welche an Stelle von
Frl. Naber inzwischen dem Vorstande kooptiert war.

Es wurde ferner die Herausgabe eines Handbuchs für das Frauen-
stimmrecht beschlossen, welches eine übersichtliche Zusammenstellung
alles dessen bringen wird, was bisher erreicht wurde und was überhaupt
auf diesem Gebiete geschehen ist. Mrs. Rachel Foster Avery und Mar-
tina Kramers wurden mit dieser Arbeit betraut.

So wurde durch die Kopenhagener Tagung das Band der Zusammen-
gehörigkeit, welches die für ihre politischen Rechte kämpfenden Frauen
der ganzen Welt umschließt, aufs neue gestärkt und gefestigt.

IV. Die Entwicklung und Neuorganisation des
deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht im
Oktober 1907.

Die Gründung des Weltbundes hat die Veranlassung zur Umwand-
lung des deutschen Vereins für Frauenstimmrecht in einen Verband
gleichen Namens gegeben. Die Satzungen des Weltbundes haben zur
Voraussetzung, daß die Stimmrechtsbewegung eines Landes durch einen
Nationalverband vertreten ist, dem sich Einzelvereine als Zweige orga-
nisch angliedern. Es war vorauszusehen, daß sich mit dem Wachsen
der Bewegung in denjenigen deutschen Staaten, in welchen das Vereins-
gesetz es zuläßt, Stimmrechtsvereine bilden würden, für deren Anschluß
an den Weltbund der Nationalverband von vornherein der Mittler wer-
den sollte. So entstand am 1. Oktober 1904 auf einer außerordent-
lichen Generalversammlung in Hamburg der deutsche Verband
für Frauenstimmrecht
; im unmittelbaren Anschluß daran
konstituierte sich als erster Zweigverein der Verein für Frauenstimm-
recht-Hamburg. Einen Monat später, im November 1904, gründete
Martha Zietz den Verein für Frauenstimmrecht-Bremen. Das Jahr 1905
brachte eine stetige Entwicklung in stiller emsiger Arbeit. Größere
Gruppen hatten sich allmählich in einer Reihe von Städten gebildet, so
in Berlin, Frankfurt a. M., München, Danzig, Hannover u. a. Durch
das Vereinsgesetz an einem eigentlichen Zusammenschluß verhindert,
versuchten diese Gruppen durch Einrichtung von Diskussionsabenden
ihre Mitglieder zu vereinigen und politisch zu schulen; auch größere
öffentliche Propaganda-Versammlungen fanden wiederholt statt. Der
Vorstand versandte einen Arbeitsplan, um für Beteiligung der Frauen
an den Krankenkassen zu wirken. Dieser Anregung wurde mehrfach
durch Vereine und Einzelpersonen Folge gegeben.

Die Frage des kirchlichen Frauenstimmrechts erfuhr eine besondere
Förderung durch die eifrige Tätigkeit des Vorstandsmitgliedes Frl.
Martha Zietz. Im Herbst 1903 richtete Frl. Zietz im Namen des Vor-
standes ein Anschreiben an die hervorragendsten Vertreter der
theologischen Fakultäten beider Konfessionen mit der Anfrage, ob sich
aus den Reden Jesu ein direktes Verbot der vollen Gleichberechtigung
von Mann und Weib ableiten lasse und ob in den Verfassungen der christ-
lichen Urgemeinden eine Spur eines Unterschiedes in den Rechten männ-
licher und weiblicher Gemeindemitglieder nachweisbar sei.

Ferner erging an eine Anzahl von Geistlichen, die im praktischen
Leben stehen, die Anfrage:
ob sie kirchliches Frauenstimmrecht vereinbar mit der christlichen
Ethik halten und
ob sie persönlich dasselbe für die Wiederbelebung des kirchlichen
Interesses für wünschenswert halten.

Die Umfrage ist von 78 protestantischen Professoren der Theologie
und protestantischen Geistlichen, von 2 katholischen Professoren und

92 Kruiskade Rotterdam). in Rotterdam unter der Leitung von
Martina Kramers, Schriftführerin des Weltbundes, welche an Stelle von
Frl. Naber inzwischen dem Vorstande kooptiert war.

Es wurde ferner die Herausgabe eines Handbuchs für das Frauen-
stimmrecht beschlossen, welches eine übersichtliche Zusammenstellung
alles dessen bringen wird, was bisher erreicht wurde und was überhaupt
auf diesem Gebiete geschehen ist. Mrs. Rachel Foster Avery und Mar-
tina Kramers wurden mit dieser Arbeit betraut.

So wurde durch die Kopenhagener Tagung das Band der Zusammen-
gehörigkeit, welches die für ihre politischen Rechte kämpfenden Frauen
der ganzen Welt umschließt, aufs neue gestärkt und gefestigt.

IV. Die Entwicklung und Neuorganisation des
deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht im
Oktober 1907.

Die Gründung des Weltbundes hat die Veranlassung zur Umwand-
lung des deutschen Vereins für Frauenstimmrecht in einen Verband
gleichen Namens gegeben. Die Satzungen des Weltbundes haben zur
Voraussetzung, daß die Stimmrechtsbewegung eines Landes durch einen
Nationalverband vertreten ist, dem sich Einzelvereine als Zweige orga-
nisch angliedern. Es war vorauszusehen, daß sich mit dem Wachsen
der Bewegung in denjenigen deutschen Staaten, in welchen das Vereins-
gesetz es zuläßt, Stimmrechtsvereine bilden würden, für deren Anschluß
an den Weltbund der Nationalverband von vornherein der Mittler wer-
den sollte. So entstand am 1. Oktober 1904 auf einer außerordent-
lichen Generalversammlung in Hamburg der deutsche Verband
für Frauenstimmrecht
; im unmittelbaren Anschluß daran
konstituierte sich als erster Zweigverein der Verein für Frauenstimm-
recht-Hamburg. Einen Monat später, im November 1904, gründete
Martha Zietz den Verein für Frauenstimmrecht-Bremen. Das Jahr 1905
brachte eine stetige Entwicklung in stiller emsiger Arbeit. Größere
Gruppen hatten sich allmählich in einer Reihe von Städten gebildet, so
in Berlin, Frankfurt a. M., München, Danzig, Hannover u. a. Durch
das Vereinsgesetz an einem eigentlichen Zusammenschluß verhindert,
versuchten diese Gruppen durch Einrichtung von Diskussionsabenden
ihre Mitglieder zu vereinigen und politisch zu schulen; auch größere
öffentliche Propaganda-Versammlungen fanden wiederholt statt. Der
Vorstand versandte einen Arbeitsplan, um für Beteiligung der Frauen
an den Krankenkassen zu wirken. Dieser Anregung wurde mehrfach
durch Vereine und Einzelpersonen Folge gegeben.

Die Frage des kirchlichen Frauenstimmrechts erfuhr eine besondere
Förderung durch die eifrige Tätigkeit des Vorstandsmitgliedes Frl.
Martha Zietz. Im Herbst 1903 richtete Frl. Zietz im Namen des Vor-
standes ein Anschreiben an die hervorragendsten Vertreter der
theologischen Fakultäten beider Konfessionen mit der Anfrage, ob sich
aus den Reden Jesu ein direktes Verbot der vollen Gleichberechtigung
von Mann und Weib ableiten lasse und ob in den Verfassungen der christ-
lichen Urgemeinden eine Spur eines Unterschiedes in den Rechten männ-
licher und weiblicher Gemeindemitglieder nachweisbar sei.

Ferner erging an eine Anzahl von Geistlichen, die im praktischen
Leben stehen, die Anfrage:
ob sie kirchliches Frauenstimmrecht vereinbar mit der christlichen
Ethik halten und
ob sie persönlich dasselbe für die Wiederbelebung des kirchlichen
Interesses für wünschenswert halten.

Die Umfrage ist von 78 protestantischen Professoren der Theologie
und protestantischen Geistlichen, von 2 katholischen Professoren und

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[13/0014] 92 Kruiskade Rotterdam). in Rotterdam unter der Leitung von Martina Kramers, Schriftführerin des Weltbundes, welche an Stelle von Frl. Naber inzwischen dem Vorstande kooptiert war. Es wurde ferner die Herausgabe eines Handbuchs für das Frauen- stimmrecht beschlossen, welches eine übersichtliche Zusammenstellung alles dessen bringen wird, was bisher erreicht wurde und was überhaupt auf diesem Gebiete geschehen ist. Mrs. Rachel Foster Avery und Mar- tina Kramers wurden mit dieser Arbeit betraut. So wurde durch die Kopenhagener Tagung das Band der Zusammen- gehörigkeit, welches die für ihre politischen Rechte kämpfenden Frauen der ganzen Welt umschließt, aufs neue gestärkt und gefestigt. IV. Die Entwicklung und Neuorganisation des deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht im Oktober 1907. Die Gründung des Weltbundes hat die Veranlassung zur Umwand- lung des deutschen Vereins für Frauenstimmrecht in einen Verband gleichen Namens gegeben. Die Satzungen des Weltbundes haben zur Voraussetzung, daß die Stimmrechtsbewegung eines Landes durch einen Nationalverband vertreten ist, dem sich Einzelvereine als Zweige orga- nisch angliedern. Es war vorauszusehen, daß sich mit dem Wachsen der Bewegung in denjenigen deutschen Staaten, in welchen das Vereins- gesetz es zuläßt, Stimmrechtsvereine bilden würden, für deren Anschluß an den Weltbund der Nationalverband von vornherein der Mittler wer- den sollte. So entstand am 1. Oktober 1904 auf einer außerordent- lichen Generalversammlung in Hamburg der deutsche Verband für Frauenstimmrecht; im unmittelbaren Anschluß daran konstituierte sich als erster Zweigverein der Verein für Frauenstimm- recht-Hamburg. Einen Monat später, im November 1904, gründete Martha Zietz den Verein für Frauenstimmrecht-Bremen. Das Jahr 1905 brachte eine stetige Entwicklung in stiller emsiger Arbeit. Größere Gruppen hatten sich allmählich in einer Reihe von Städten gebildet, so in Berlin, Frankfurt a. M., München, Danzig, Hannover u. a. Durch das Vereinsgesetz an einem eigentlichen Zusammenschluß verhindert, versuchten diese Gruppen durch Einrichtung von Diskussionsabenden ihre Mitglieder zu vereinigen und politisch zu schulen; auch größere öffentliche Propaganda-Versammlungen fanden wiederholt statt. Der Vorstand versandte einen Arbeitsplan, um für Beteiligung der Frauen an den Krankenkassen zu wirken. Dieser Anregung wurde mehrfach durch Vereine und Einzelpersonen Folge gegeben. Die Frage des kirchlichen Frauenstimmrechts erfuhr eine besondere Förderung durch die eifrige Tätigkeit des Vorstandsmitgliedes Frl. Martha Zietz. Im Herbst 1903 richtete Frl. Zietz im Namen des Vor- standes ein Anschreiben an die hervorragendsten Vertreter der theologischen Fakultäten beider Konfessionen mit der Anfrage, ob sich aus den Reden Jesu ein direktes Verbot der vollen Gleichberechtigung von Mann und Weib ableiten lasse und ob in den Verfassungen der christ- lichen Urgemeinden eine Spur eines Unterschiedes in den Rechten männ- licher und weiblicher Gemeindemitglieder nachweisbar sei. Ferner erging an eine Anzahl von Geistlichen, die im praktischen Leben stehen, die Anfrage: ob sie kirchliches Frauenstimmrecht vereinbar mit der christlichen Ethik halten und ob sie persönlich dasselbe für die Wiederbelebung des kirchlichen Interesses für wünschenswert halten. Die Umfrage ist von 78 protestantischen Professoren der Theologie und protestantischen Geistlichen, von 2 katholischen Professoren und

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Zitationshilfe: Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135), S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/welczeck_frauenstimmrecht_1908/14>, abgerufen am 03.12.2024.