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Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135).

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II. Der deutsche Verein für Frauenstimmrecht
von 1902 bis zur Gründung des Weltbundes für
Frauenstimmrecht am 4. Juni 1904.

Die Unmöglichkeit in der Hauptstadt des Reiches oder überhaupt
in Preußen eine Frauenorganisation mit politischen Zielen zu schaffen,
führte die zweite Vorsitzende des Verbandes fortschrittlicher Frauen-
vereine, Dr. jur. Anita Augspurg dazu, einen deutschen Ver-
ein für Frauenstimmrecht mit dem Sitz in Hamburg zu gründen, da
die Hamburgischen Gesetze die Zugehörigkeit von Frauen zu politischen
Vereinen gestatten.

Dr. Augspurg und Frau Cauer waren in Deutschland die ersten
bürgerlichen Vorkämpferinnen für die politische Befreiung der Frau.
Die von Frau Cauer im Jahre 1895 begründete Zeitschrift: "Die
Frauenbewegung"
ist von den ersten Nummern an bis jetzt
unermüdlich für die Forderung des Frauenstimmrechts eingetreten.
So hat die Zeitschrift Pionierdienste getan für den deutschen Verein für
Frauenstimmrecht, der im Anfang des Jahres 1902 ins Leben gerufen
wurde. Außer Dr. Augspurg und Frau Cauer traten dem Vorstande bei:
Lida-Gustava Heymann, Begründerin und Vorsitzende des Vereins
Frauenwohl-Hamburg. Dr. phil. Käthe Schirmacher-Paris, Charlotte
Engel-Reimers-Hamburg und Adelheid von Welczeck-Vegesack bei
Bremen. Der deutsche Verein für Frauenstimmrecht (jetzt Verband für
Frauenstimmrecht) verfolgt den Zweck für die deutschen Frauen die
politische Gleichberechtigung zu erkämpfen und den Frauen die Aus-
übung der politischen Rechte zu sichern, die Frauen derjenigen deutschen
Länder, Gemeinden und Berufsklassen, welche im Besitze politischer
oder sonstiger Stimmrechte sind, zur Ausübung derselben zu veranlassen.

Der deutsche Verein für Frauenstimmrecht schloß sich bei seiner
Gründung dem Verbande fortschrittlicher Frauenvereine und dem Bunde
deutscher Frauenvereine an.

Der Verein trat zum ersten Male in die Oeffentlichkeit in einer Mani-
festationsversammlung in Berlin am 13. Februar 1902. Die Versammlung
erklärte in einer Resolution die Ausübung des Frauenstimmrechts durch
die Frauen vom ethischen und wirtschaftlichen, vom politischen und
sozialen Standpunkt als eine unbedingte Notwendigkeit.

Unmittelbar darauf faßte der Vorstand den Beschluß, eine Audienz
beim Reichskanzler Grafen Bülow nachzusuchen; diese Audienz fand am
20. März 1902 statt. Einladungen zur Teilnahme waren ergangen an die
Bundesvereine, die Vereine des Verbandes fortschrittlicher Frauenver-
eine, die Einzelmitglieder des deutschen Vereines für Frauenstimm-
recht und an repräsentative Einzelpersonen.

Es beteiligten sich an der Audienz 35 Frauen aus allen Teilen des
deutschen Reiches, alle Berufe und Stände waren vertreten. In einer
Vorbesprechung waren die Punkte bestimmt, welche dem Reichskanzler
als die vorläufig dringendsten Wünsche der Frauenwelt vorgetragen wer-
den sollten; diese Punkte wurden in einem Schriftstück niedergelegt,
welches Dr. Augspurg mit einer kurzen Ansprache dem Reichskanzler
überreichte.

Das Schriftstück lautet folgendermaßen:

Die Versammelten bitten im Namen vieler deutscher Frauen um die
Vorlage eines Reichsgesetzes, dahin lautend:

II. Der deutsche Verein für Frauenstimmrecht
von 1902 bis zur Gründung des Weltbundes für
Frauenstimmrecht am 4. Juni 1904.

Die Unmöglichkeit in der Hauptstadt des Reiches oder überhaupt
in Preußen eine Frauenorganisation mit politischen Zielen zu schaffen,
führte die zweite Vorsitzende des Verbandes fortschrittlicher Frauen-
vereine, Dr. jur. Anita Augspurg dazu, einen deutschen Ver-
ein für Frauenstimmrecht mit dem Sitz in Hamburg zu gründen, da
die Hamburgischen Gesetze die Zugehörigkeit von Frauen zu politischen
Vereinen gestatten.

Dr. Augspurg und Frau Cauer waren in Deutschland die ersten
bürgerlichen Vorkämpferinnen für die politische Befreiung der Frau.
Die von Frau Cauer im Jahre 1895 begründete Zeitschrift: „Die
Frauenbewegung“
ist von den ersten Nummern an bis jetzt
unermüdlich für die Forderung des Frauenstimmrechts eingetreten.
So hat die Zeitschrift Pionierdienste getan für den deutschen Verein für
Frauenstimmrecht, der im Anfang des Jahres 1902 ins Leben gerufen
wurde. Außer Dr. Augspurg und Frau Cauer traten dem Vorstande bei:
Lida-Gustava Heymann, Begründerin und Vorsitzende des Vereins
Frauenwohl-Hamburg. Dr. phil. Käthe Schirmacher-Paris, Charlotte
Engel-Reimers-Hamburg und Adelheid von Welczeck-Vegesack bei
Bremen. Der deutsche Verein für Frauenstimmrecht (jetzt Verband für
Frauenstimmrecht) verfolgt den Zweck für die deutschen Frauen die
politische Gleichberechtigung zu erkämpfen und den Frauen die Aus-
übung der politischen Rechte zu sichern, die Frauen derjenigen deutschen
Länder, Gemeinden und Berufsklassen, welche im Besitze politischer
oder sonstiger Stimmrechte sind, zur Ausübung derselben zu veranlassen.

Der deutsche Verein für Frauenstimmrecht schloß sich bei seiner
Gründung dem Verbande fortschrittlicher Frauenvereine und dem Bunde
deutscher Frauenvereine an.

Der Verein trat zum ersten Male in die Oeffentlichkeit in einer Mani-
festationsversammlung in Berlin am 13. Februar 1902. Die Versammlung
erklärte in einer Resolution die Ausübung des Frauenstimmrechts durch
die Frauen vom ethischen und wirtschaftlichen, vom politischen und
sozialen Standpunkt als eine unbedingte Notwendigkeit.

Unmittelbar darauf faßte der Vorstand den Beschluß, eine Audienz
beim Reichskanzler Grafen Bülow nachzusuchen; diese Audienz fand am
20. März 1902 statt. Einladungen zur Teilnahme waren ergangen an die
Bundesvereine, die Vereine des Verbandes fortschrittlicher Frauenver-
eine, die Einzelmitglieder des deutschen Vereines für Frauenstimm-
recht und an repräsentative Einzelpersonen.

Es beteiligten sich an der Audienz 35 Frauen aus allen Teilen des
deutschen Reiches, alle Berufe und Stände waren vertreten. In einer
Vorbesprechung waren die Punkte bestimmt, welche dem Reichskanzler
als die vorläufig dringendsten Wünsche der Frauenwelt vorgetragen wer-
den sollten; diese Punkte wurden in einem Schriftstück niedergelegt,
welches Dr. Augspurg mit einer kurzen Ansprache dem Reichskanzler
überreichte.

Das Schriftstück lautet folgendermaßen:

Die Versammelten bitten im Namen vieler deutscher Frauen um die
Vorlage eines Reichsgesetzes, dahin lautend:

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Zitationshilfe: Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135), S. [5]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/welczeck_frauenstimmrecht_1908/6>, abgerufen am 03.12.2024.