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Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135).

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"Es ist dringend zu wünschen, daß die Bundesvereine das Verständ-
nis für die Gedanken des Frauenstimmrechts nach Kräften fördern, weil
alle Bestrebungen des Bundes erst durch das Frauenstimmrecht eines
dauernden Erfolges sicher sind."

Trotzdem ist von seiten der Bundesvereine häufig die Behauptung
aufgestellt worden, daß es ihren sonstigen Bestrebungen schaden würde,
wenn sie öffentlich für das Frauenstimmrecht eintreten würden. Auch
der Einwand, daß die Frauen nicht reif wären zur Ausübung ihrer staats-
bürgerlichen Rechte, ist wunderlicher Weise oft von Frauen selbst er-
hoben worden. Erst allmählich haben sich diese Befürchtungen und Be-
denken verloren, die Ueberzeugung drang durch, daß nur die Erlangung
des Frauenstimmrechts allen anderen Bestrebungen den nötigen Nach-
druck verleihen kann, und daß die politische Reife, wo sie noch nicht
vorhanden ist, am besten durch die Ausübung politischer Rechte erwor-
ben werden dürfte.



III. Die Frauenstimmrechtsbewegung des Aus-
landes und der Weltbund für Frauenstimmrecht.

Wesentlich früher als in Deutschland hat in Amerika und England
die Frauenstimmrechtsbewegung begonnen. Schon am Ende des 18. Jahr-
hunderts wurde den Frauen des Staates New Jersey in Amerika (1790)
das Stimmrecht verliehen, doch soll dies auf einen Zufall zurückzuführen
sein, auch wurde den Frauen dies Recht im Jahre 1807 wieder genommen.
Die eigentliche amerikanische Stimmrechtsbewegung setzt mit dem
Jahre 1848 ein, wo Lucretia Mott und Elizabeth Cady
Stanton
in Seneca Falls den ersten Kongreß für Frauen-
rechte einberiefen, den die Welt gesehen hat. Mrs. Stanton hielt eine
Ansprache, in welcher sie mit großer Beredsamkeit die Gründe für die
intellektuelle und politische Gleichberechtigung der Frauen verfocht.
Wenige Jahre darauf trat Susan B. Anthony in die Bewegung, die treue
unermüdliche Vorkämpferin für Freiheit, Wahrheit und Recht. Die
Namen Elizabeth Cady Stanton und Susan B. An-
thony
werden für den Befreiungskampf der Frauen der ganzen Welt
unvergeßlich bleiben. Eine geradezu einzigartige Freundschaft hat
diese beiden Frauen, welche sich aufs glücklichste ergänzten, durch ein
Menschenalter verbunden. Während Mrs. Stanton, welche Mutter von
7 Kindern war, in ihren kargen Mußestunden alle wichtigen Schrift-
stücke verfaßte, wie die Eingaben über Mäßigkeit, Bekämpfung der
Sklaverei, Erziehungsfragen usw., reiste Susan Anthony von Ort zu Ort,
keine Entfernung, keine Beschwerde scheuend, um den Gedanken von
der Befreiung der Frau bis in die entlegensten Winkel ihres großen
Vaterlandes zu tragen. Die Erinnerungen an diese langjährige gemein-
same Arbeit sind in einem umfangreichen Werke niedergelegt: The
History of Woman Suffrage
, ein herrliches Vermächtnis
für die Nachwelt (The History of Womam Suffrage edited by Susan B.
Anthony and Ida Husted Harper in four Volumes).

Obschon es den beiden treuen Kämpferinnen nicht vergönnt gewesen
ist, den vollen Sieg ihrer Bestrebungen zu sehen, so sind die Erfolge des
Frauenstimmrechts in Amerika immerhin bedeutende. Vier Staaten der
Union gaben den Frauen das volle politische Wahlrecht: Wyoming (1869)
Colorado (1893) Idaho und Utah (1896). In einer Reihe von anderen
Staaten wurde von den gesetzgebenden Körperschaften die Frage des
Frauenstimmrechts zur Erörterung gestellt, so in Maine, Vermont,
Oregon; in letzterem Staate wurde es mit nur geringer Majorität abge-
lehnt.

Viel erfolgreicher war das Vorgehen der Frauen auf dem Gebiete des
Schulwahlrechts; dies wurde nach dem Vorgehen von Kansas (1874)
allmählich in 25 Staaten eingeführt, Frauen sind jetzt in allen Stufen

„Es ist dringend zu wünschen, daß die Bundesvereine das Verständ-
nis für die Gedanken des Frauenstimmrechts nach Kräften fördern, weil
alle Bestrebungen des Bundes erst durch das Frauenstimmrecht eines
dauernden Erfolges sicher sind.“

Trotzdem ist von seiten der Bundesvereine häufig die Behauptung
aufgestellt worden, daß es ihren sonstigen Bestrebungen schaden würde,
wenn sie öffentlich für das Frauenstimmrecht eintreten würden. Auch
der Einwand, daß die Frauen nicht reif wären zur Ausübung ihrer staats-
bürgerlichen Rechte, ist wunderlicher Weise oft von Frauen selbst er-
hoben worden. Erst allmählich haben sich diese Befürchtungen und Be-
denken verloren, die Ueberzeugung drang durch, daß nur die Erlangung
des Frauenstimmrechts allen anderen Bestrebungen den nötigen Nach-
druck verleihen kann, und daß die politische Reife, wo sie noch nicht
vorhanden ist, am besten durch die Ausübung politischer Rechte erwor-
ben werden dürfte.



III. Die Frauenstimmrechtsbewegung des Aus-
landes und der Weltbund für Frauenstimmrecht.

Wesentlich früher als in Deutschland hat in Amerika und England
die Frauenstimmrechtsbewegung begonnen. Schon am Ende des 18. Jahr-
hunderts wurde den Frauen des Staates New Jersey in Amerika (1790)
das Stimmrecht verliehen, doch soll dies auf einen Zufall zurückzuführen
sein, auch wurde den Frauen dies Recht im Jahre 1807 wieder genommen.
Die eigentliche amerikanische Stimmrechtsbewegung setzt mit dem
Jahre 1848 ein, wo Lucretia Mott und Elizabeth Cady
Stanton
in Seneca Falls den ersten Kongreß für Frauen-
rechte einberiefen, den die Welt gesehen hat. Mrs. Stanton hielt eine
Ansprache, in welcher sie mit großer Beredsamkeit die Gründe für die
intellektuelle und politische Gleichberechtigung der Frauen verfocht.
Wenige Jahre darauf trat Susan B. Anthony in die Bewegung, die treue
unermüdliche Vorkämpferin für Freiheit, Wahrheit und Recht. Die
Namen Elizabeth Cady Stanton und Susan B. An-
thony
werden für den Befreiungskampf der Frauen der ganzen Welt
unvergeßlich bleiben. Eine geradezu einzigartige Freundschaft hat
diese beiden Frauen, welche sich aufs glücklichste ergänzten, durch ein
Menschenalter verbunden. Während Mrs. Stanton, welche Mutter von
7 Kindern war, in ihren kargen Mußestunden alle wichtigen Schrift-
stücke verfaßte, wie die Eingaben über Mäßigkeit, Bekämpfung der
Sklaverei, Erziehungsfragen usw., reiste Susan Anthony von Ort zu Ort,
keine Entfernung, keine Beschwerde scheuend, um den Gedanken von
der Befreiung der Frau bis in die entlegensten Winkel ihres großen
Vaterlandes zu tragen. Die Erinnerungen an diese langjährige gemein-
same Arbeit sind in einem umfangreichen Werke niedergelegt: The
History of Woman Suffrage
, ein herrliches Vermächtnis
für die Nachwelt (The History of Womam Suffrage edited by Susan B.
Anthony and Ida Husted Harper in four Volumes).

Obschon es den beiden treuen Kämpferinnen nicht vergönnt gewesen
ist, den vollen Sieg ihrer Bestrebungen zu sehen, so sind die Erfolge des
Frauenstimmrechts in Amerika immerhin bedeutende. Vier Staaten der
Union gaben den Frauen das volle politische Wahlrecht: Wyoming (1869)
Colorado (1893) Idaho und Utah (1896). In einer Reihe von anderen
Staaten wurde von den gesetzgebenden Körperschaften die Frage des
Frauenstimmrechts zur Erörterung gestellt, so in Maine, Vermont,
Oregon; in letzterem Staate wurde es mit nur geringer Majorität abge-
lehnt.

Viel erfolgreicher war das Vorgehen der Frauen auf dem Gebiete des
Schulwahlrechts; dies wurde nach dem Vorgehen von Kansas (1874)
allmählich in 25 Staaten eingeführt, Frauen sind jetzt in allen Stufen

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[7/0008] „Es ist dringend zu wünschen, daß die Bundesvereine das Verständ- nis für die Gedanken des Frauenstimmrechts nach Kräften fördern, weil alle Bestrebungen des Bundes erst durch das Frauenstimmrecht eines dauernden Erfolges sicher sind.“ Trotzdem ist von seiten der Bundesvereine häufig die Behauptung aufgestellt worden, daß es ihren sonstigen Bestrebungen schaden würde, wenn sie öffentlich für das Frauenstimmrecht eintreten würden. Auch der Einwand, daß die Frauen nicht reif wären zur Ausübung ihrer staats- bürgerlichen Rechte, ist wunderlicher Weise oft von Frauen selbst er- hoben worden. Erst allmählich haben sich diese Befürchtungen und Be- denken verloren, die Ueberzeugung drang durch, daß nur die Erlangung des Frauenstimmrechts allen anderen Bestrebungen den nötigen Nach- druck verleihen kann, und daß die politische Reife, wo sie noch nicht vorhanden ist, am besten durch die Ausübung politischer Rechte erwor- ben werden dürfte. III. Die Frauenstimmrechtsbewegung des Aus- landes und der Weltbund für Frauenstimmrecht. Wesentlich früher als in Deutschland hat in Amerika und England die Frauenstimmrechtsbewegung begonnen. Schon am Ende des 18. Jahr- hunderts wurde den Frauen des Staates New Jersey in Amerika (1790) das Stimmrecht verliehen, doch soll dies auf einen Zufall zurückzuführen sein, auch wurde den Frauen dies Recht im Jahre 1807 wieder genommen. Die eigentliche amerikanische Stimmrechtsbewegung setzt mit dem Jahre 1848 ein, wo Lucretia Mott und Elizabeth Cady Stanton in Seneca Falls den ersten Kongreß für Frauen- rechte einberiefen, den die Welt gesehen hat. Mrs. Stanton hielt eine Ansprache, in welcher sie mit großer Beredsamkeit die Gründe für die intellektuelle und politische Gleichberechtigung der Frauen verfocht. Wenige Jahre darauf trat Susan B. Anthony in die Bewegung, die treue unermüdliche Vorkämpferin für Freiheit, Wahrheit und Recht. Die Namen Elizabeth Cady Stanton und Susan B. An- thony werden für den Befreiungskampf der Frauen der ganzen Welt unvergeßlich bleiben. Eine geradezu einzigartige Freundschaft hat diese beiden Frauen, welche sich aufs glücklichste ergänzten, durch ein Menschenalter verbunden. Während Mrs. Stanton, welche Mutter von 7 Kindern war, in ihren kargen Mußestunden alle wichtigen Schrift- stücke verfaßte, wie die Eingaben über Mäßigkeit, Bekämpfung der Sklaverei, Erziehungsfragen usw., reiste Susan Anthony von Ort zu Ort, keine Entfernung, keine Beschwerde scheuend, um den Gedanken von der Befreiung der Frau bis in die entlegensten Winkel ihres großen Vaterlandes zu tragen. Die Erinnerungen an diese langjährige gemein- same Arbeit sind in einem umfangreichen Werke niedergelegt: The History of Woman Suffrage, ein herrliches Vermächtnis für die Nachwelt (The History of Womam Suffrage edited by Susan B. Anthony and Ida Husted Harper in four Volumes). Obschon es den beiden treuen Kämpferinnen nicht vergönnt gewesen ist, den vollen Sieg ihrer Bestrebungen zu sehen, so sind die Erfolge des Frauenstimmrechts in Amerika immerhin bedeutende. Vier Staaten der Union gaben den Frauen das volle politische Wahlrecht: Wyoming (1869) Colorado (1893) Idaho und Utah (1896). In einer Reihe von anderen Staaten wurde von den gesetzgebenden Körperschaften die Frage des Frauenstimmrechts zur Erörterung gestellt, so in Maine, Vermont, Oregon; in letzterem Staate wurde es mit nur geringer Majorität abge- lehnt. Viel erfolgreicher war das Vorgehen der Frauen auf dem Gebiete des Schulwahlrechts; dies wurde nach dem Vorgehen von Kansas (1874) allmählich in 25 Staaten eingeführt, Frauen sind jetzt in allen Stufen

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen : Bereitstellung der Texttranskription. (2018-04-10T14:02:09Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-04-10T14:02:09Z)

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Zitationshilfe: Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135), S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/welczeck_frauenstimmrecht_1908/8>, abgerufen am 03.12.2024.