Wiedeburg, Heinrich: Eine Christliche Leichpredigt. Gehalten bey der Begräbniß/ Der ... Frawen Marthae Elisabethae von Eltz/ [...]. Wolfenbüttel, 1624.zubrechen / vnd für heisser Liebe ersticken / denn das er vns verlassen solte. Kan er auch seinen eigenen vnd einigen Sohn aus dem Himmelreich verweisen? Eben so wenig kan ers vns auch thun. Daß war des andächtigen Bernhardi höchster trost in seiner Anfechtung: Fateor non sum dignus ego, nec propriis possum meritis regnum obtinere coelorum: Caeterum duplici jure illud obtinens Dominus meus, haereditate scilicet patris & merito passionis. altero ipse contentus, alterum mihi donat, ex cujus dono jure illud mihi vendicans non confundor. Das ist: Ich muß bekennen / des Himmelreichs bin ich nicht werth / kans auch mit meinen eigenen Wercken nicht verdienen. Aber mein HErr vnd Seligmacher hats mit zweifachen Rechte / Nemlich als ein Erbe von Vater / vnd als ein verdientes vnd erworbenes Gut. Mit jenem lesset er sich genügen / diß schencket er mir / deshalben fodere ichs von rechtswegen / vnd werde nicht zuschanden. Freilich können wirs von rechtswegen fordern / nicht allein dieses / sondern alles was der Sohn zu fördern hat / nur allein das er allein ein gebohrner natürlicher Sohn ist / wir aber Wiedergeborne / adoptirte vnd angenommene Kinder / inmassen S. Paulus guter massen zeuget / wenn er schreibet Rom. 8. v. 32. Ist Gott für vns / wer mag wieder vns seyn? Welcher auch seines eigen Sohns nicht verschonet / sondern hat jhn für vns alle dahin gegeben / wie solte er vns zubrechen / vnd für heisser Liebe ersticken / denn das er vns verlassen solte. Kan er auch seinen eigenen vnd einigen Sohn aus dem Himmelreich verweisen? Eben so wenig kan ers vns auch thun. Daß war des andächtigen Bernhardi höchster trost in seiner Anfechtung: Fateor non sum dignus ego, nec propriis possum meritis regnum obtinere coelorum: Caeterum duplici jure illud obtinens Dominus meus, haereditate scilicet patris & merito passionis. altero ipse contentus, alterum mihi donat, ex cujus dono jure illud mihi vendicans non confundor. Das ist: Ich muß bekennen / des Himmelreichs bin ich nicht werth / kans auch mit meinen eigenen Wercken nicht verdienen. Aber mein HErr vnd Seligmacher hats mit zweifachen Rechte / Nemlich als ein Erbe von Vater / vnd als ein verdientes vnd erworbenes Gut. Mit jenem lesset er sich genügen / diß schencket er mir / deshalben fodere ichs von rechtswegen / vnd werde nicht zuschanden. Freilich können wirs von rechtswegen fordern / nicht allein dieses / sondern alles was der Sohn zu fördern hat / nur allein das er allein ein gebohrner natürlicher Sohn ist / wir aber Wiedergeborne / adoptirte vnd angenommene Kinder / inmassen S. Paulus guter massen zeuget / wenn er schreibet Rom. 8. v. 32. Ist Gott für vns / wer mag wieder vns seyn? Welcher auch seines eigen Sohns nicht verschonet / sondern hat jhn für vns alle dahin gegeben / wie solte er vns <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0062"/> zubrechen / vnd für heisser Liebe ersticken / denn das er vns verlassen solte. Kan er auch seinen eigenen vnd einigen Sohn aus dem Himmelreich verweisen? Eben so wenig kan ers vns auch thun. Daß war des andächtigen Bernhardi höchster trost in seiner Anfechtung: Fateor non sum dignus ego, nec propriis possum meritis regnum obtinere coelorum: Caeterum duplici jure illud obtinens Dominus meus, haereditate scilicet patris & merito passionis. altero ipse contentus, alterum mihi donat, ex cujus dono jure illud mihi vendicans non confundor. Das ist: Ich muß bekennen / des Himmelreichs bin ich nicht werth / kans auch mit meinen eigenen Wercken nicht verdienen. Aber mein HErr vnd Seligmacher hats mit zweifachen Rechte / Nemlich als ein Erbe von Vater / vnd als ein verdientes vnd erworbenes Gut. Mit jenem lesset er sich genügen / diß schencket er mir / deshalben fodere ichs von rechtswegen / vnd werde nicht zuschanden. Freilich können wirs von rechtswegen fordern / nicht allein dieses / sondern alles was der Sohn zu fördern hat / nur allein das er allein ein gebohrner natürlicher Sohn ist / wir aber Wiedergeborne / adoptirte vnd angenommene Kinder / inmassen S. Paulus guter massen zeuget / wenn er schreibet Rom. 8. v. 32. Ist Gott für vns / wer mag wieder vns seyn? Welcher auch seines eigen Sohns nicht verschonet / sondern hat jhn für vns alle dahin gegeben / wie solte er vns </p> </div> </body> </text> </TEI> [0062]
zubrechen / vnd für heisser Liebe ersticken / denn das er vns verlassen solte. Kan er auch seinen eigenen vnd einigen Sohn aus dem Himmelreich verweisen? Eben so wenig kan ers vns auch thun. Daß war des andächtigen Bernhardi höchster trost in seiner Anfechtung: Fateor non sum dignus ego, nec propriis possum meritis regnum obtinere coelorum: Caeterum duplici jure illud obtinens Dominus meus, haereditate scilicet patris & merito passionis. altero ipse contentus, alterum mihi donat, ex cujus dono jure illud mihi vendicans non confundor. Das ist: Ich muß bekennen / des Himmelreichs bin ich nicht werth / kans auch mit meinen eigenen Wercken nicht verdienen. Aber mein HErr vnd Seligmacher hats mit zweifachen Rechte / Nemlich als ein Erbe von Vater / vnd als ein verdientes vnd erworbenes Gut. Mit jenem lesset er sich genügen / diß schencket er mir / deshalben fodere ichs von rechtswegen / vnd werde nicht zuschanden. Freilich können wirs von rechtswegen fordern / nicht allein dieses / sondern alles was der Sohn zu fördern hat / nur allein das er allein ein gebohrner natürlicher Sohn ist / wir aber Wiedergeborne / adoptirte vnd angenommene Kinder / inmassen S. Paulus guter massen zeuget / wenn er schreibet Rom. 8. v. 32. Ist Gott für vns / wer mag wieder vns seyn? Welcher auch seines eigen Sohns nicht verschonet / sondern hat jhn für vns alle dahin gegeben / wie solte er vns
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