Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.7. DIE VERFASSUNG. Die 1) Darum, dass eine revolution sie 4 monate unterbrach, ist es doch eine
demokratie von 461--404: er gibt ja auch keine unterschiede an. ferner sagt er selbst, dass der einfluss des Areopages 480--461 nur ein factischer war, so dass also rechtlich damals keine andere verfassung bestand als 507--480, und von einer metabole keine rede sein konnte. sonst hätte er die beiden verbannungen des Peisistratos eben so gut als metabolai zählen können wie die revolutionen von 411 und 404. in wahrheit hat er nur 4 verfassungen skizzirt, die älteste, immerhin nachtheseische, die des Drakon, des Solon und die der 400: mit andern worten, er hat seit Kleisthenes dieselbe demokratie bestehn lassen bis auf seine zeit. dann besass diese demokratie aber eine keinesweges verächtliche lebenskraft: was die folgenden jahrhunderte auch bestätigt haben. -- 41, 2 scheint die verdorbene und von dem corrector nicht geheilte stelle in so weit heilbar dass für prote -- ekhousai politeian taxin gesetzt wird ekhousa ti politeias taxis, denn Pol. B 1272b steht ekhei ti politeias e taxis all ou politeia estin. aber was dazwischen steht, meta tauta, vielleicht meta tauten (obwol ich das N nicht sehe), bleibt völlig unverständlich, da es abundirend, wie später mehrfach, doch nur zu deutera gesetzt werden konnte. 7. DIE VERFASSUNG. Die 1) Darum, daſs eine revolution sie 4 monate unterbrach, ist es doch eine
demokratie von 461—404: er gibt ja auch keine unterschiede an. ferner sagt er selbst, daſs der einfluſs des Àreopages 480—461 nur ein factischer war, so daſs also rechtlich damals keine andere verfassung bestand als 507—480, und von einer μεταβολή keine rede sein konnte. sonst hätte er die beiden verbannungen des Peisistratos eben so gut als μεταβολαί zählen können wie die revolutionen von 411 und 404. in wahrheit hat er nur 4 verfassungen skizzirt, die älteste, immerhin nachtheseische, die des Drakon, des Solon und die der 400: mit andern worten, er hat seit Kleisthenes dieselbe demokratie bestehn lassen bis auf seine zeit. dann besaſs diese demokratie aber eine keinesweges verächtliche lebenskraft: was die folgenden jahrhunderte auch bestätigt haben. — 41, 2 scheint die verdorbene und von dem corrector nicht geheilte stelle in so weit heilbar daſs für πϱώτη — εχουσαι πολιτειαν ταξιν gesetzt wird ἔχουσά τι πολιτείας τάξις, denn Pol. B 1272b steht ἔχει τι πολιτείας ἡ τάξις ἀλλ̕ οὐ πολιτεία ἐστίν. aber was dazwischen steht, μετὰ ταῦτα, vielleicht μετὰ ταύτην (obwol ich das N nicht sehe), bleibt völlig unverständlich, da es abundirend, wie später mehrfach, doch nur zu δευτέϱα gesetzt werden konnte. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0200" n="[186]"/> <div n="2"> <head>7.<lb/><hi rendition="#b">DIE VERFASSUNG.</hi></head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><note place="left">Die<lb/> elf ver-<lb/> fassungen.</note>Der geschichtliche teil des buches erhält seinen abschluſs durch die<lb/> aufzählung der elf verfassungen (41), an sich eine jener langweiligen<lb/> recapitulationen, an denen die akroamatischen schriften so reich sind, und<lb/> man möchte auch mit Aristoteles über einzelne seiner ansätze rechten.<note place="foot" n="1)">Darum, daſs eine revolution sie 4 monate unterbrach, ist es doch eine<lb/> demokratie von 461—404: er gibt ja auch keine unterschiede an. ferner sagt er<lb/> selbst, daſs der einfluſs des Àreopages 480—461 nur ein factischer war, so daſs<lb/> also rechtlich damals keine andere verfassung bestand als 507—480, und von einer<lb/> μεταβολή keine rede sein konnte. sonst hätte er die beiden verbannungen des<lb/> Peisistratos eben so gut als μεταβολαί zählen können wie die revolutionen von<lb/> 411 und 404. in wahrheit hat er nur 4 verfassungen skizzirt, die älteste, immerhin<lb/> nachtheseische, die des Drakon, des Solon und die der 400: mit andern worten, er hat<lb/> seit Kleisthenes dieselbe demokratie bestehn lassen bis auf seine zeit. dann besaſs<lb/> diese demokratie aber eine keinesweges verächtliche lebenskraft: was die folgenden<lb/> jahrhunderte auch bestätigt haben. — 41, 2 scheint die verdorbene und von dem<lb/> corrector nicht geheilte stelle in so weit heilbar daſs für πϱώτη — εχουσαι πολιτειαν<lb/> ταξιν gesetzt wird ἔχουσά τι πολιτείας τάξις, denn Pol. B 1272<hi rendition="#sup">b</hi> steht ἔχει τι<lb/> πολιτείας ἡ τάξις ἀλλ̕ οὐ πολιτεία ἐστίν. aber was dazwischen steht, μετὰ ταῦτα,<lb/> vielleicht μετὰ ταύτην (obwol ich das <hi rendition="#i">N</hi> nicht sehe), bleibt völlig unverständlich,<lb/> da es abundirend, wie später mehrfach, doch nur zu δευτέϱα gesetzt werden konnte.</note><lb/> aber es liegt eine scharfe schweigende kritik der demokratie in der<lb/> kühlen sachlichkeit, mit der diese liste dem attischen glauben an die<lb/> continuität der theseisch-solonischen demokratie widerspricht. sehr viel<lb/> gerechter würde die kritik freilich sein, wenn Aristoteles dargelegt hätte,<lb/> wie unendlich viel seit 403 an der verfassung im einzelnen herum-<lb/> experimentirt war; aber das war ihm bedenklich: hatten doch gerade<lb/> in den jüngsten zeiten durch Lykurgos die einschneidendsten änderungen<lb/> stattgefunden, und schwerlich war die verfassung von 330 der von 390<lb/> so ähnlich wie die von 460 der von 478. aber hier beschränkt sich<lb/> Aristoteles darauf, die restaurirte demokratie als eine einheit zu be-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[186]/0200]
7.
DIE VERFASSUNG.
Der geschichtliche teil des buches erhält seinen abschluſs durch die
aufzählung der elf verfassungen (41), an sich eine jener langweiligen
recapitulationen, an denen die akroamatischen schriften so reich sind, und
man möchte auch mit Aristoteles über einzelne seiner ansätze rechten. 1)
aber es liegt eine scharfe schweigende kritik der demokratie in der
kühlen sachlichkeit, mit der diese liste dem attischen glauben an die
continuität der theseisch-solonischen demokratie widerspricht. sehr viel
gerechter würde die kritik freilich sein, wenn Aristoteles dargelegt hätte,
wie unendlich viel seit 403 an der verfassung im einzelnen herum-
experimentirt war; aber das war ihm bedenklich: hatten doch gerade
in den jüngsten zeiten durch Lykurgos die einschneidendsten änderungen
stattgefunden, und schwerlich war die verfassung von 330 der von 390
so ähnlich wie die von 460 der von 478. aber hier beschränkt sich
Aristoteles darauf, die restaurirte demokratie als eine einheit zu be-
Die
elf ver-
fassungen.
1) Darum, daſs eine revolution sie 4 monate unterbrach, ist es doch eine
demokratie von 461—404: er gibt ja auch keine unterschiede an. ferner sagt er
selbst, daſs der einfluſs des Àreopages 480—461 nur ein factischer war, so daſs
also rechtlich damals keine andere verfassung bestand als 507—480, und von einer
μεταβολή keine rede sein konnte. sonst hätte er die beiden verbannungen des
Peisistratos eben so gut als μεταβολαί zählen können wie die revolutionen von
411 und 404. in wahrheit hat er nur 4 verfassungen skizzirt, die älteste, immerhin
nachtheseische, die des Drakon, des Solon und die der 400: mit andern worten, er hat
seit Kleisthenes dieselbe demokratie bestehn lassen bis auf seine zeit. dann besaſs
diese demokratie aber eine keinesweges verächtliche lebenskraft: was die folgenden
jahrhunderte auch bestätigt haben. — 41, 2 scheint die verdorbene und von dem
corrector nicht geheilte stelle in so weit heilbar daſs für πϱώτη — εχουσαι πολιτειαν
ταξιν gesetzt wird ἔχουσά τι πολιτείας τάξις, denn Pol. B 1272b steht ἔχει τι
πολιτείας ἡ τάξις ἀλλ̕ οὐ πολιτεία ἐστίν. aber was dazwischen steht, μετὰ ταῦτα,
vielleicht μετὰ ταύτην (obwol ich das N nicht sehe), bleibt völlig unverständlich,
da es abundirend, wie später mehrfach, doch nur zu δευτέϱα gesetzt werden konnte.
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