Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.Disposition des berichtes. die münzreform. gedichte zurück; was dazwischen steht, ist so disponirt, dass gleich ein-gesetzt wird mit seiner ersten und wichtigsten tat, der seisachthie (6, 1), der wirtschaftlichen reform, auf die die ganze vorgeschichte Athens voraus wies. dann folgt der act seiner für die zukunft feierlich bekräftigten gesetzgebung, die also im prinzipe trotz allen revolutionen weiter giltig ist (7, 1. 2). dann sollen wir diese solonische verfassung kennen lernen, erfahren aber nur die auf grund der vier steuerclassen abgestuften bürgerlichen rechte (7, 3. 4), den wahlmodus der beamten, über die einiges weitere, auch rückgreifend, beigebracht wird (8), endlich als die wichtigsten demokratischen neuerungen die seisachthie, die wir doch schon kannten, und zwei volks- und grundrechte, das timorein exeinai to boulomeno uper tou adikoumenou und die ephesis eis dikasterion (9), von denen wir erst hier etwas hören, und aus denen wir die einsetzung der volksgerichte selbst erst erschliessen. es ist also das referat mit dem beurteilenden raisonnement vermischt. endlich kommt die änderung von münze mass und gewicht nach, auch lediglich als volksfreundliche massregel gewürdigt (10). das ist nicht sehr viel, und loben kann man die anordnung schwerlich, da sich der stoff unter die disposition nicht fügt, so dass die ältere darstellung in der Politik, so kurz sie ist, manches schärfer erkennen lässt. so schreibt ein gewiegter stilist nicht, wenn er frei seinen eignen weg geht. es erklärt sich vielmehr daraus, dass er mehrere vermut- lich ziemlich ausführliche, in den grundzügen auf derselben primärfassung beruhende erzählungen vor sich hat, die mehr in dem urteil als in den sachen abweichen, und daneben andere nicht sowol erzählende als räson- nirende behandlungen der solonischen gesetzgebung, auf die er schon in der Politik hingewiesen hat. es lässt sich zur evidenz bringen, dass Aristoteles hier auch nicht das mindeste von tatsächlichem materiale aus eigner forschung gegeben hat; eigen ist ihm nur auswahl und urteil, und in beiden verdient er keineswegs nur lob. gewiss ist er kein aus- schreiber, aber er schreibt hier andere aus. Beginnen wir mit cap. 10, der reform von mass münze und gewicht.Die münz- Disposition des berichtes. die münzreform. gedichte zurück; was dazwischen steht, ist so disponirt, daſs gleich ein-gesetzt wird mit seiner ersten und wichtigsten tat, der seisachthie (6, 1), der wirtschaftlichen reform, auf die die ganze vorgeschichte Athens voraus wies. dann folgt der act seiner für die zukunft feierlich bekräftigten gesetzgebung, die also im prinzipe trotz allen revolutionen weiter giltig ist (7, 1. 2). dann sollen wir diese solonische verfassung kennen lernen, erfahren aber nur die auf grund der vier steuerclassen abgestuften bürgerlichen rechte (7, 3. 4), den wahlmodus der beamten, über die einiges weitere, auch rückgreifend, beigebracht wird (8), endlich als die wichtigsten demokratischen neuerungen die seisachthie, die wir doch schon kannten, und zwei volks- und grundrechte, das τιμωϱεῖν ἐξεῖναι τῷ βουλομένῳ ὑπὲϱ τοῦ ἀδικουμένου und die ἔφεσις εἰς δικαστήϱιον (9), von denen wir erst hier etwas hören, und aus denen wir die einsetzung der volksgerichte selbst erst erschlieſsen. es ist also das referat mit dem beurteilenden raisonnement vermischt. endlich kommt die änderung von münze maſs und gewicht nach, auch lediglich als volksfreundliche maſsregel gewürdigt (10). das ist nicht sehr viel, und loben kann man die anordnung schwerlich, da sich der stoff unter die disposition nicht fügt, so daſs die ältere darstellung in der Politik, so kurz sie ist, manches schärfer erkennen läſst. so schreibt ein gewiegter stilist nicht, wenn er frei seinen eignen weg geht. es erklärt sich vielmehr daraus, daſs er mehrere vermut- lich ziemlich ausführliche, in den grundzügen auf derselben primärfassung beruhende erzählungen vor sich hat, die mehr in dem urteil als in den sachen abweichen, und daneben andere nicht sowol erzählende als räson- nirende behandlungen der solonischen gesetzgebung, auf die er schon in der Politik hingewiesen hat. es läſst sich zur evidenz bringen, daſs Aristoteles hier auch nicht das mindeste von tatsächlichem materiale aus eigner forschung gegeben hat; eigen ist ihm nur auswahl und urteil, und in beiden verdient er keineswegs nur lob. gewiſs ist er kein aus- schreiber, aber er schreibt hier andere aus. 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Disposition des berichtes. die münzreform.
gedichte zurück; was dazwischen steht, ist so disponirt, daſs gleich ein-
gesetzt wird mit seiner ersten und wichtigsten tat, der seisachthie (6, 1),
der wirtschaftlichen reform, auf die die ganze vorgeschichte Athens voraus
wies. dann folgt der act seiner für die zukunft feierlich bekräftigten
gesetzgebung, die also im prinzipe trotz allen revolutionen weiter giltig
ist (7, 1. 2). dann sollen wir diese solonische verfassung kennen lernen,
erfahren aber nur die auf grund der vier steuerclassen abgestuften
bürgerlichen rechte (7, 3. 4), den wahlmodus der beamten, über die
einiges weitere, auch rückgreifend, beigebracht wird (8), endlich als die
wichtigsten demokratischen neuerungen die seisachthie, die wir doch
schon kannten, und zwei volks- und grundrechte, das τιμωϱεῖν ἐξεῖναι
τῷ βουλομένῳ ὑπὲϱ τοῦ ἀδικουμένου und die ἔφεσις εἰς δικαστήϱιον
(9), von denen wir erst hier etwas hören, und aus denen wir die einsetzung
der volksgerichte selbst erst erschlieſsen. es ist also das referat mit
dem beurteilenden raisonnement vermischt. endlich kommt die änderung
von münze maſs und gewicht nach, auch lediglich als volksfreundliche
maſsregel gewürdigt (10). das ist nicht sehr viel, und loben kann man die
anordnung schwerlich, da sich der stoff unter die disposition nicht fügt, so
daſs die ältere darstellung in der Politik, so kurz sie ist, manches schärfer
erkennen läſst. so schreibt ein gewiegter stilist nicht, wenn er frei seinen
eignen weg geht. es erklärt sich vielmehr daraus, daſs er mehrere vermut-
lich ziemlich ausführliche, in den grundzügen auf derselben primärfassung
beruhende erzählungen vor sich hat, die mehr in dem urteil als in den
sachen abweichen, und daneben andere nicht sowol erzählende als räson-
nirende behandlungen der solonischen gesetzgebung, auf die er schon
in der Politik hingewiesen hat. es läſst sich zur evidenz bringen, daſs
Aristoteles hier auch nicht das mindeste von tatsächlichem materiale aus
eigner forschung gegeben hat; eigen ist ihm nur auswahl und urteil,
und in beiden verdient er keineswegs nur lob. gewiſs ist er kein aus-
schreiber, aber er schreibt hier andere aus.
Beginnen wir mit cap. 10, der reform von maſs münze und gewicht.
daſs es nachklappt und für die disposition nicht nur sehr gut fehlen
könnte, sondern besser fehlen würde, muſs ein aufmerksamer leser sofort
sehen. der versuch der athetese wird gewiſs noch gemacht werden,
ebenso wie man in zukunft, wie schon jetzt mehrfach, versuchen wird
mit list oder gewalt die wahrheit hinein zu bringen. denn was hier
steht, ist allerdings sehr verkehrt. die wahrheit ist bekanntlich, daſs
Solon die aiginetische währung Athens mit der chalkidischen vertauscht
hat, und daſs sich die chalkidische drachme zur aiginetischen wie 73:100
Die münz-
reform.
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