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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.

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III. 9. Die rede für Polystratos.
er geschichtliche angaben macht. "man macht ihm zum vorwurf, dass
er viele ämter bekleidete; das ist doch nichts schlimmes, sondern auf
das wie kommt es an, 6. outos de proton men arxas en Oropo
oute proedoke kai eteran politeian katestese, ton allon apan-
ton osoi erkhon kataprodonton ta pragmata. oi d oukh upemeinan
katagnontes sphon auton adikein, o de egoumenos meden edikekenai
diken didosi. und die schuldigen kommen frei, weil sich die ankläger
bestechen lassen; wer ihnen kein geld gibt, wird zum schuldigen ge-
stempelt21), und es macht keinen unterschied, ob einer im rat einen antrag
gestellt hat oder nicht u. s. w." hierin sind zwei schlimme sprachliche
anstösse: oute .. kai ist so wie es hier steht kein griechisch. und wo
wäre ein zweites glied zu proton men? gewiss braucht das nicht in
der grammatischen form streng zu entsprechen, aber wer proton men
sagt, hat ein zweites glied im gedanken, und der gedanke muss irgendwo
zu tage kommen. wo ist er hier? es ist nicht im mindesten zweifelhaft,
was der redner gewollt hat. den vorwurf, dass Polystratos viele ämter
verwaltet hat, will er dadurch entkräften, dass er nachweist, er habe sie
gut verwaltet. die arkhe en Oropo ist die erste: wo sind die andern?
die stellung im rate ist freilich auch eine, und in sofern passt die fort-
setzung in diese gedankenreihe, in der über des Polystratos verhalten
im rate gehandelt wird, aber da ist die form der disposition fallen ge-
lassen. und es fehlt ja auch gerade das wichtigste amt, das in Eretria.
wegen dieses amtes hat sich Polystratos gerade gestellt, während die
andern schuldigen oder verdächtigen sich fern hielten, was er, zumal
als verwundeter, sehr bequem auch hätte tun können. der sohn führt
das auch aus, 14. 21.22) 22. also genau da, wo die grammatik einen
schaden zeigt, fehlt für den sinn etwas. und noch mehr. arxas en
Oropo oute proedoke, das passt: denn Oropos gieng ende februar 411
durch verrat verloren (Thuk. 8, 60). wenn der platzcommandant bald
darauf gerade nach Eretria geschickt ward, das schon damals bedroht
war, so muss er allerdings von jedem verdachte frei gewesen sein, dass
er an dem verluste schuld trug. aber das folgende kai eteran poli-

21) Sehr gut steht adikountas apophainousi. denn der nachweis ist in diesem
falle von den anklägern erbracht; Polystratos ist adikiou verurteilt.
22) Mit denen die sich dadurch dem strafgerichte zu hause entziehen, dass sie
im felde bleiben, wird vornehmlich der unglückliche stratege von Eretria Thymo-
chares gemeint sein, der nach dem Hellespont gieng, Xen. I 1, 1, allerdings, wenn
Xenophon genau ist, von Athen aus. dass einer der deka autokratores der oligarchie
sein amt fortgeführt hat, ist bemerkenswert.

III. 9. Die rede für Polystratos.
er geschichtliche angaben macht. “man macht ihm zum vorwurf, daſs
er viele ämter bekleidete; das ist doch nichts schlimmes, sondern auf
das wie kommt es an, 6. οὗτος δέ πϱῶτον μὲν ἄϱξας ἐν Ὠϱωπῷ
οὔτε πϱοέδωκε καὶ ἑτέϱαν πολιτείαν κατέστησε, τῶν ἄλλων ἁπάν-
των ὅσοι ἦϱχον καταπϱοδόντων τὰ πϱάγματα. οἳ δ̕ οὐχ ὑπέμειναν
καταγνόντες σφῶν αὐτῶν ἀδικεῖν, ὃ δὲ ἡγούμενος μηδὲν ἠδικηκέναι
δίκην δίδωσι. und die schuldigen kommen frei, weil sich die ankläger
bestechen lassen; wer ihnen kein geld gibt, wird zum schuldigen ge-
stempelt21), und es macht keinen unterschied, ob einer im rat einen antrag
gestellt hat oder nicht u. s. w.” hierin sind zwei schlimme sprachliche
anstöſse: οὔτε .. καὶ ist so wie es hier steht kein griechisch. und wo
wäre ein zweites glied zu πϱῶτον μέν? gewiſs braucht das nicht in
der grammatischen form streng zu entsprechen, aber wer πϱῶτον μέν
sagt, hat ein zweites glied im gedanken, und der gedanke muſs irgendwo
zu tage kommen. wo ist er hier? es ist nicht im mindesten zweifelhaft,
was der redner gewollt hat. den vorwurf, daſs Polystratos viele ämter
verwaltet hat, will er dadurch entkräften, daſs er nachweist, er habe sie
gut verwaltet. die ἀϱχὴ ἐν Ὠϱωπῷ ist die erste: wo sind die andern?
die stellung im rate ist freilich auch eine, und in sofern paſst die fort-
setzung in diese gedankenreihe, in der über des Polystratos verhalten
im rate gehandelt wird, aber da ist die form der disposition fallen ge-
lassen. und es fehlt ja auch gerade das wichtigste amt, das in Eretria.
wegen dieses amtes hat sich Polystratos gerade gestellt, während die
andern schuldigen oder verdächtigen sich fern hielten, was er, zumal
als verwundeter, sehr bequem auch hätte tun können. der sohn führt
das auch aus, 14. 21.22) 22. also genau da, wo die grammatik einen
schaden zeigt, fehlt für den sinn etwas. und noch mehr. ἄϱξας ἐν
Ὠϱωπῷ οὔτε πϱοέδωκε, das paſst: denn Oropos gieng ende februar 411
durch verrat verloren (Thuk. 8, 60). wenn der platzcommandant bald
darauf gerade nach Eretria geschickt ward, das schon damals bedroht
war, so muſs er allerdings von jedem verdachte frei gewesen sein, daſs
er an dem verluste schuld trug. aber das folgende καὶ ἑτέϱαν πολι-

21) Sehr gut steht ἀδικοῦντας ἀποφαίνουσι. denn der nachweis ist in diesem
falle von den anklägern erbracht; Polystratos ist ἀδικίου verurteilt.
22) Mit denen die sich dadurch dem strafgerichte zu hause entziehen, daſs sie
im felde bleiben, wird vornehmlich der unglückliche stratege von Eretria Thymo-
chares gemeint sein, der nach dem Hellespont gieng, Xen. I 1, 1, allerdings, wenn
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[365/0375] III. 9. Die rede für Polystratos. er geschichtliche angaben macht. “man macht ihm zum vorwurf, daſs er viele ämter bekleidete; das ist doch nichts schlimmes, sondern auf das wie kommt es an, 6. οὗτος δέ πϱῶτον μὲν ἄϱξας ἐν Ὠϱωπῷ οὔτε πϱοέδωκε καὶ ἑτέϱαν πολιτείαν κατέστησε, τῶν ἄλλων ἁπάν- των ὅσοι ἦϱχον καταπϱοδόντων τὰ πϱάγματα. οἳ δ̕ οὐχ ὑπέμειναν καταγνόντες σφῶν αὐτῶν ἀδικεῖν, ὃ δὲ ἡγούμενος μηδὲν ἠδικηκέναι δίκην δίδωσι. und die schuldigen kommen frei, weil sich die ankläger bestechen lassen; wer ihnen kein geld gibt, wird zum schuldigen ge- stempelt 21), und es macht keinen unterschied, ob einer im rat einen antrag gestellt hat oder nicht u. s. w.” hierin sind zwei schlimme sprachliche anstöſse: οὔτε .. καὶ ist so wie es hier steht kein griechisch. und wo wäre ein zweites glied zu πϱῶτον μέν? gewiſs braucht das nicht in der grammatischen form streng zu entsprechen, aber wer πϱῶτον μέν sagt, hat ein zweites glied im gedanken, und der gedanke muſs irgendwo zu tage kommen. wo ist er hier? es ist nicht im mindesten zweifelhaft, was der redner gewollt hat. den vorwurf, daſs Polystratos viele ämter verwaltet hat, will er dadurch entkräften, daſs er nachweist, er habe sie gut verwaltet. die ἀϱχὴ ἐν Ὠϱωπῷ ist die erste: wo sind die andern? die stellung im rate ist freilich auch eine, und in sofern paſst die fort- setzung in diese gedankenreihe, in der über des Polystratos verhalten im rate gehandelt wird, aber da ist die form der disposition fallen ge- lassen. und es fehlt ja auch gerade das wichtigste amt, das in Eretria. wegen dieses amtes hat sich Polystratos gerade gestellt, während die andern schuldigen oder verdächtigen sich fern hielten, was er, zumal als verwundeter, sehr bequem auch hätte tun können. der sohn führt das auch aus, 14. 21. 22) 22. also genau da, wo die grammatik einen schaden zeigt, fehlt für den sinn etwas. und noch mehr. ἄϱξας ἐν Ὠϱωπῷ οὔτε πϱοέδωκε, das paſst: denn Oropos gieng ende februar 411 durch verrat verloren (Thuk. 8, 60). wenn der platzcommandant bald darauf gerade nach Eretria geschickt ward, das schon damals bedroht war, so muſs er allerdings von jedem verdachte frei gewesen sein, daſs er an dem verluste schuld trug. aber das folgende καὶ ἑτέϱαν πολι- 21) Sehr gut steht ἀδικοῦντας ἀποφαίνουσι. denn der nachweis ist in diesem falle von den anklägern erbracht; Polystratos ist ἀδικίου verurteilt. 22) Mit denen die sich dadurch dem strafgerichte zu hause entziehen, daſs sie im felde bleiben, wird vornehmlich der unglückliche stratege von Eretria Thymo- chares gemeint sein, der nach dem Hellespont gieng, Xen. I 1, 1, allerdings, wenn Xenophon genau ist, von Athen aus. daſs einer der δέκα αὐτοκϱάτοϱες der oligarchie sein amt fortgeführt hat, ist bemerkenswert.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles02_1893/375>, abgerufen am 24.11.2024.